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Finanzministerin Heike Taubert hat heute das Finanzamt in Gera besucht. Einen Tag vor Fristende sind dort 78,2 Prozent der erwarteten Grundsteuererklärungen eingegangen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Morgen endet die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen. Die meisten Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Freistaat sind ihrer Pflicht schon nachgekommen.

Derzeit sind thüringenweit 914.501 Erklärungen zur Grundsteuer eingegangen. Das entspricht rund 73 Prozent der erwarteten 1,25 Millionen Erklärungen.

Im Finanzamt Gera liegt die Eingangsquote bei 78,2 Prozent. Insgesamt sind dort 38.776 Erklärungen eingegangen, rund 86 Prozent davon elektronisch. Das Finanzamt muss in insgesamt 49.581 Fällen die Grundsteuerwerte feststellen und die sogenannten Grundsteuermessbeträge an die Städte und Gemeinden weitergeben.

„Ich freue mich, dass wir thüringenweit bei einer Eingangsquote von 73,2 Prozent liegen. Jetzt haben die Kommunen eine valide Grundlage, um ihre Hebesätze realistisch festsetzen zu können. Mein Dank gilt an dieser Stelle allen Eigentümerinnen und Eigentümern von Grundstücken im Freistaat, die die Frist eingehalten haben und damit auch einen Beitrag zum Gemeinwohl geleistet haben. Die Grundsteuer fließt zu 100 Prozent den
Kommunen zu und gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen der Städte
und Gemeinden; würde sie wegbrechen, könnten wichtige kommunale Projekte, wie
Straßen, Schulen, Kindergärten, sportliche  oder kulturelle Einrichtungen nicht mehr finanziert werden“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Die Finanzverwaltung appelliert an alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Grundsteuererklärung bisher noch nicht im zuständigen Finanzamt eingereicht haben, dies jetzt schnellstmöglich nachzuholen. Erklärungspflichtige, die ihre Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bis morgen 24.00 Uhr nicht abgegeben haben, werden ein Erinnerungsschreiben vom Finanzamt erhalten. Es liegt dann im Ermessen des Finanzamts, ob ein Verspätungszuschlag festgesetzt wird.

In den Fällen, in denen trotz der Erinnerung keine Erklärung abgegeben wird, wird das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Auch dann muss mit der Festsetzung von Verspätungszuschlägen gerechnet werden.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert hat heute das Finanzamt in Gera besucht. Einen Tag vor Fristende sind dort 78,2 Prozent der erwarteten Grundsteuererklärungen eingegangen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Morgen endet die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen. Die meisten Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Freistaat sind ihrer Pflicht schon nachgekommen.

Derzeit sind thüringenweit 914.501 Erklärungen zur Grundsteuer eingegangen. Das entspricht rund 73 Prozent der erwarteten 1,25 Millionen Erklärungen.

Im Finanzamt Gera liegt die Eingangsquote bei 78,2 Prozent. Insgesamt sind dort 38.776 Erklärungen eingegangen, rund 86 Prozent davon elektronisch. Das Finanzamt muss in insgesamt 49.581 Fällen die Grundsteuerwerte feststellen und die sogenannten Grundsteuermessbeträge an die Städte und Gemeinden weitergeben.

„Ich freue mich, dass wir thüringenweit bei einer Eingangsquote von 73,2 Prozent liegen. Jetzt haben die Kommunen eine valide Grundlage, um ihre Hebesätze realistisch festsetzen zu können. Mein Dank gilt an dieser Stelle allen Eigentümerinnen und Eigentümern von Grundstücken im Freistaat, die die Frist eingehalten haben und damit auch einen Beitrag zum Gemeinwohl geleistet haben. Die Grundsteuer fließt zu 100 Prozent den
Kommunen zu und gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen der Städte
und Gemeinden; würde sie wegbrechen, könnten wichtige kommunale Projekte, wie
Straßen, Schulen, Kindergärten, sportliche  oder kulturelle Einrichtungen nicht mehr finanziert werden“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Die Finanzverwaltung appelliert an alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Grundsteuererklärung bisher noch nicht im zuständigen Finanzamt eingereicht haben, dies jetzt schnellstmöglich nachzuholen. Erklärungspflichtige, die ihre Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bis morgen 24.00 Uhr nicht abgegeben haben, werden ein Erinnerungsschreiben vom Finanzamt erhalten. Es liegt dann im Ermessen des Finanzamts, ob ein Verspätungszuschlag festgesetzt wird.

In den Fällen, in denen trotz der Erinnerung keine Erklärung abgegeben wird, wird das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Auch dann muss mit der Festsetzung von Verspätungszuschlägen gerechnet werden.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Finanzministerin Heike Taubert hat heute das Finanzamt in Gera besucht. Einen Tag vor Fristende sind dort 78,2 Prozent der erwarteten Grundsteuererklärungen eingegangen.


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Morgen endet die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen. Die meisten Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Freistaat sind ihrer Pflicht schon nachgekommen.

Derzeit sind thüringenweit 914.501 Erklärungen zur Grundsteuer eingegangen. Das entspricht rund 73 Prozent der erwarteten 1,25 Millionen Erklärungen.

Im Finanzamt Gera liegt die Eingangsquote bei 78,2 Prozent. Insgesamt sind dort 38.776 Erklärungen eingegangen, rund 86 Prozent davon elektronisch. Das Finanzamt muss in insgesamt 49.581 Fällen die Grundsteuerwerte feststellen und die sogenannten Grundsteuermessbeträge an die Städte und Gemeinden weitergeben.

„Ich freue mich, dass wir thüringenweit bei einer Eingangsquote von 73,2 Prozent liegen. Jetzt haben die Kommunen eine valide Grundlage, um ihre Hebesätze realistisch festsetzen zu können. Mein Dank gilt an dieser Stelle allen Eigentümerinnen und Eigentümern von Grundstücken im Freistaat, die die Frist eingehalten haben und damit auch einen Beitrag zum Gemeinwohl geleistet haben. Die Grundsteuer fließt zu 100 Prozent den
Kommunen zu und gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen der Städte
und Gemeinden; würde sie wegbrechen, könnten wichtige kommunale Projekte, wie
Straßen, Schulen, Kindergärten, sportliche  oder kulturelle Einrichtungen nicht mehr finanziert werden“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Die Finanzverwaltung appelliert an alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Grundsteuererklärung bisher noch nicht im zuständigen Finanzamt eingereicht haben, dies jetzt schnellstmöglich nachzuholen. Erklärungspflichtige, die ihre Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bis morgen 24.00 Uhr nicht abgegeben haben, werden ein Erinnerungsschreiben vom Finanzamt erhalten. Es liegt dann im Ermessen des Finanzamts, ob ein Verspätungszuschlag festgesetzt wird.

In den Fällen, in denen trotz der Erinnerung keine Erklärung abgegeben wird, wird das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Auch dann muss mit der Festsetzung von Verspätungszuschlägen gerechnet werden.

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Finanzministerin Heike Taubert hat heute das Finanzamt in Gera besucht. Einen Tag vor Fristende sind dort 78,2 Prozent der erwarteten Grundsteuererklärungen eingegangen.


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Morgen endet die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen. Die meisten Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Freistaat sind ihrer Pflicht schon nachgekommen.

Derzeit sind thüringenweit 914.501 Erklärungen zur Grundsteuer eingegangen. Das entspricht rund 73 Prozent der erwarteten 1,25 Millionen Erklärungen.

Im Finanzamt Gera liegt die Eingangsquote bei 78,2 Prozent. Insgesamt sind dort 38.776 Erklärungen eingegangen, rund 86 Prozent davon elektronisch. Das Finanzamt muss in insgesamt 49.581 Fällen die Grundsteuerwerte feststellen und die sogenannten Grundsteuermessbeträge an die Städte und Gemeinden weitergeben.

„Ich freue mich, dass wir thüringenweit bei einer Eingangsquote von 73,2 Prozent liegen. Jetzt haben die Kommunen eine valide Grundlage, um ihre Hebesätze realistisch festsetzen zu können. Mein Dank gilt an dieser Stelle allen Eigentümerinnen und Eigentümern von Grundstücken im Freistaat, die die Frist eingehalten haben und damit auch einen Beitrag zum Gemeinwohl geleistet haben. Die Grundsteuer fließt zu 100 Prozent den
Kommunen zu und gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen der Städte
und Gemeinden; würde sie wegbrechen, könnten wichtige kommunale Projekte, wie
Straßen, Schulen, Kindergärten, sportliche  oder kulturelle Einrichtungen nicht mehr finanziert werden“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Die Finanzverwaltung appelliert an alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Grundsteuererklärung bisher noch nicht im zuständigen Finanzamt eingereicht haben, dies jetzt schnellstmöglich nachzuholen. Erklärungspflichtige, die ihre Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bis morgen 24.00 Uhr nicht abgegeben haben, werden ein Erinnerungsschreiben vom Finanzamt erhalten. Es liegt dann im Ermessen des Finanzamts, ob ein Verspätungszuschlag festgesetzt wird.

In den Fällen, in denen trotz der Erinnerung keine Erklärung abgegeben wird, wird das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Auch dann muss mit der Festsetzung von Verspätungszuschlägen gerechnet werden.

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