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Finanzministerin Heike Taubert hat heute das Finanzamt in Sondershausen besucht. Über 80 Prozent der Grundsteuererklärungen sind dort eingegangen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Jetzt appelliert die Ministerin an alle säumigen Erklärungspflichtigen die Grundsteuererklärung noch im Laufe des Februars abzugeben. Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. Das merkt auch das Finanzamt in Sondershausen, denn der Erklärungseingang nach Fristablauf ist deutlich zurückgegangen.

Derzeit sind thüringenweit 1.011.569 Erklärungen zur Grundsteuer eingegangen. Das entspricht 81 Prozent von insgesamt 1,25 Millionen Erklärungen.

Im Finanzamt Sondershausen liegt die Eingangsquote bei 81,3 Prozent. Insgesamt sind dort 83.927 Erklärungen eingegangen, rund 83 Prozent davon elektronisch. Das Finanzamt muss in insgesamt 103.217 Fällen die Grundsteuerwerte feststellen und die sogenannten Grundsteuermessbeträge an die Städte und Gemeinden weitergeben.

„Mit dem Ergebnis in Sondershausen und auch landesweit bin ich zufrieden. Mein Dank gilt allen Eigentümerinnen und Eigentümern von Grundstücken im Freistaat, die die Frist eingehalten haben und ihre Grundsteuererklärung pünktlich im Finanzamt eingereicht haben. Nun gilt es aber die säumigen Erklärungspflichtigen zu erreichen und im Laufe des Februars noch so viele Nachzügler und Unentschlossene wie möglich zu ermutigen, ihre Grundsteuererklärung auszufüllen“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Das spare später unnötigen Ärger und Schriftverkehr mit dem Finanzamt.

Die Finanzverwaltung appelliert deshalb an alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Grundsteuererklärung bisher noch nicht im zuständigen Finanzamt eingereicht haben, dies jetzt schnellstmöglich nachzuholen.

In den Fällen, in denen trotz Erinnerung keine Erklärung abgegeben wird, wird das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Dies entbindet nicht von der Pflicht zur Erklärungsabgabe und kann mit der Festsetzung von Verspätungszuschlägen verbunden werden.

Am kommenden Donnerstag beantwortet ein Expertenteam des Finanzamts Sondershausen von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Rathaussaal der Stadt Bad Frankenhausen noch einmal Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zur Grundsteuer.

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert hat heute das Finanzamt in Sondershausen besucht. Über 80 Prozent der Grundsteuererklärungen sind dort eingegangen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Jetzt appelliert die Ministerin an alle säumigen Erklärungspflichtigen die Grundsteuererklärung noch im Laufe des Februars abzugeben. Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. Das merkt auch das Finanzamt in Sondershausen, denn der Erklärungseingang nach Fristablauf ist deutlich zurückgegangen.

Derzeit sind thüringenweit 1.011.569 Erklärungen zur Grundsteuer eingegangen. Das entspricht 81 Prozent von insgesamt 1,25 Millionen Erklärungen.

Im Finanzamt Sondershausen liegt die Eingangsquote bei 81,3 Prozent. Insgesamt sind dort 83.927 Erklärungen eingegangen, rund 83 Prozent davon elektronisch. Das Finanzamt muss in insgesamt 103.217 Fällen die Grundsteuerwerte feststellen und die sogenannten Grundsteuermessbeträge an die Städte und Gemeinden weitergeben.

„Mit dem Ergebnis in Sondershausen und auch landesweit bin ich zufrieden. Mein Dank gilt allen Eigentümerinnen und Eigentümern von Grundstücken im Freistaat, die die Frist eingehalten haben und ihre Grundsteuererklärung pünktlich im Finanzamt eingereicht haben. Nun gilt es aber die säumigen Erklärungspflichtigen zu erreichen und im Laufe des Februars noch so viele Nachzügler und Unentschlossene wie möglich zu ermutigen, ihre Grundsteuererklärung auszufüllen“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Das spare später unnötigen Ärger und Schriftverkehr mit dem Finanzamt.

Die Finanzverwaltung appelliert deshalb an alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Grundsteuererklärung bisher noch nicht im zuständigen Finanzamt eingereicht haben, dies jetzt schnellstmöglich nachzuholen.

In den Fällen, in denen trotz Erinnerung keine Erklärung abgegeben wird, wird das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Dies entbindet nicht von der Pflicht zur Erklärungsabgabe und kann mit der Festsetzung von Verspätungszuschlägen verbunden werden.

Am kommenden Donnerstag beantwortet ein Expertenteam des Finanzamts Sondershausen von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Rathaussaal der Stadt Bad Frankenhausen noch einmal Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zur Grundsteuer.

 

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Finanzministerin Heike Taubert hat heute das Finanzamt in Sondershausen besucht. Über 80 Prozent der Grundsteuererklärungen sind dort eingegangen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Jetzt appelliert die Ministerin an alle säumigen Erklärungspflichtigen die Grundsteuererklärung noch im Laufe des Februars abzugeben. Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. Das merkt auch das Finanzamt in Sondershausen, denn der Erklärungseingang nach Fristablauf ist deutlich zurückgegangen.

Derzeit sind thüringenweit 1.011.569 Erklärungen zur Grundsteuer eingegangen. Das entspricht 81 Prozent von insgesamt 1,25 Millionen Erklärungen.

Im Finanzamt Sondershausen liegt die Eingangsquote bei 81,3 Prozent. Insgesamt sind dort 83.927 Erklärungen eingegangen, rund 83 Prozent davon elektronisch. Das Finanzamt muss in insgesamt 103.217 Fällen die Grundsteuerwerte feststellen und die sogenannten Grundsteuermessbeträge an die Städte und Gemeinden weitergeben.

„Mit dem Ergebnis in Sondershausen und auch landesweit bin ich zufrieden. Mein Dank gilt allen Eigentümerinnen und Eigentümern von Grundstücken im Freistaat, die die Frist eingehalten haben und ihre Grundsteuererklärung pünktlich im Finanzamt eingereicht haben. Nun gilt es aber die säumigen Erklärungspflichtigen zu erreichen und im Laufe des Februars noch so viele Nachzügler und Unentschlossene wie möglich zu ermutigen, ihre Grundsteuererklärung auszufüllen“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Das spare später unnötigen Ärger und Schriftverkehr mit dem Finanzamt.

Die Finanzverwaltung appelliert deshalb an alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Grundsteuererklärung bisher noch nicht im zuständigen Finanzamt eingereicht haben, dies jetzt schnellstmöglich nachzuholen.

In den Fällen, in denen trotz Erinnerung keine Erklärung abgegeben wird, wird das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Dies entbindet nicht von der Pflicht zur Erklärungsabgabe und kann mit der Festsetzung von Verspätungszuschlägen verbunden werden.

Am kommenden Donnerstag beantwortet ein Expertenteam des Finanzamts Sondershausen von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Rathaussaal der Stadt Bad Frankenhausen noch einmal Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zur Grundsteuer.

 

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Finanzministerin Heike Taubert hat heute das Finanzamt in Sondershausen besucht. Über 80 Prozent der Grundsteuererklärungen sind dort eingegangen.


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Jetzt appelliert die Ministerin an alle säumigen Erklärungspflichtigen die Grundsteuererklärung noch im Laufe des Februars abzugeben. Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. Das merkt auch das Finanzamt in Sondershausen, denn der Erklärungseingang nach Fristablauf ist deutlich zurückgegangen.

Derzeit sind thüringenweit 1.011.569 Erklärungen zur Grundsteuer eingegangen. Das entspricht 81 Prozent von insgesamt 1,25 Millionen Erklärungen.

Im Finanzamt Sondershausen liegt die Eingangsquote bei 81,3 Prozent. Insgesamt sind dort 83.927 Erklärungen eingegangen, rund 83 Prozent davon elektronisch. Das Finanzamt muss in insgesamt 103.217 Fällen die Grundsteuerwerte feststellen und die sogenannten Grundsteuermessbeträge an die Städte und Gemeinden weitergeben.

„Mit dem Ergebnis in Sondershausen und auch landesweit bin ich zufrieden. Mein Dank gilt allen Eigentümerinnen und Eigentümern von Grundstücken im Freistaat, die die Frist eingehalten haben und ihre Grundsteuererklärung pünktlich im Finanzamt eingereicht haben. Nun gilt es aber die säumigen Erklärungspflichtigen zu erreichen und im Laufe des Februars noch so viele Nachzügler und Unentschlossene wie möglich zu ermutigen, ihre Grundsteuererklärung auszufüllen“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Das spare später unnötigen Ärger und Schriftverkehr mit dem Finanzamt.

Die Finanzverwaltung appelliert deshalb an alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Grundsteuererklärung bisher noch nicht im zuständigen Finanzamt eingereicht haben, dies jetzt schnellstmöglich nachzuholen.

In den Fällen, in denen trotz Erinnerung keine Erklärung abgegeben wird, wird das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Dies entbindet nicht von der Pflicht zur Erklärungsabgabe und kann mit der Festsetzung von Verspätungszuschlägen verbunden werden.

Am kommenden Donnerstag beantwortet ein Expertenteam des Finanzamts Sondershausen von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Rathaussaal der Stadt Bad Frankenhausen noch einmal Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zur Grundsteuer.

 

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