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Finanzministerin Heike Taubert hat in ihrer Einbringungsrede für den Haushaltsentwurf 2025 deutlich gemacht, dass die Ausgaben des Freistaats zwingend begrenzt werden müssen. Die Rücklagen sind aufgebraucht.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Heike Taubert hat in ihrer Rede zur Einbringung des Haushaltsentwurfs 2025 im Thüringer Landtag deutliche Worte gefunden: „Wir müssen die Ausgabenentwicklung im Freistaat begrenzen. Die regulären Einnahmen bilden den finanziellen Rahmen. Es hilft langfristig nicht, nach Möglichkeiten für eine Ausweitung der Einnahmen durch Kredite zu suchen, weil es finanzpolitisch nur in neue Abhängigkeiten führt.“

Für den Haushalt des Jahres 2025 hat sich die Landesregierung darauf geeinigt, den Haushalt 2024 als Maßstab zu nehmen und zwar für alle Einzelpläne einschließlich der Einzelpläne des Thüringer Landtags sowie des Thüringer Rechnungshofs und Thüringer Verfassungsgerichtshofs. Im Ergebnis können so alle Einzelpläne auf dem Niveau des Jahres 2024 fortgeführt werden. Das Haushaltsvolumen beträgt 13,75 Milliarden Euro und liegt damit leicht oberhalb des Betrages für 2024.  

„Wir sichern alle zum Zeitpunkt der Erstellung des Entwurfs bekannten rechtlichen Verpflichtungen durch hinreichende Veranschlagung entsprechender Ausgabeansätze. Zudem bietet der Haushaltsvollzug 2025 Möglichkeiten, mit den gewählten Ansätzen alle Rechtsverpflichtungen erfüllen zu können“, sagt Heike Taubert. Sie gibt aber zu bedenken: „Der Haushaltsentwurf enthält ein Finanzierungsdefizit in Höhe von 659 Millionen Euro, das ausschließlich durch die Zuführung aus der Haushaltsrücklage gedeckt werden kann. Im Ergebnis muss ich deshalb leider feststellen, dass Ende 2025 voraussichtlich alle Reserven des Landes aufgebraucht sein werden.“

Der Entwurf führe laut Finanzministerin im Wesentlichen Vorhandenes fort und finanziert rechtliche Verpflichtungen aus. Aus ihrer Sicht ein Entwurf, der im Vergleich zu anderen Ländern immer noch eine hohe Investitionsquote aufweist und der entsprechend der rechtlichen Bestimmungen ohne neue Kreditaufnahme auskommt und die notwendige Tilgung fortführt.

Zu Beginn ihrer Amtszeit Ende 2014 hatte Finanzministerin Heike Taubert einen Schuldenstand von 15,86 Milliarden Euro übernommen. Sie hat es geschafft, über eine Milliarde Euro Schulden abzubauen, musste aber während der Corona-Pandemie in 2020 neue Schulden in Höhe von 1,2 Milliarden Euro aufnehmen. Ende 2024 wird der Freistaat noch Schulden in Höhe von 15,59 Milliarden Euro haben. Taubert weiß: „Wir haben also finanzpolitisch etwas vorzuweisen.“

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert hat in ihrer Einbringungsrede für den Haushaltsentwurf 2025 deutlich gemacht, dass die Ausgaben des Freistaats zwingend begrenzt werden müssen. Die Rücklagen sind aufgebraucht.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Heike Taubert hat in ihrer Rede zur Einbringung des Haushaltsentwurfs 2025 im Thüringer Landtag deutliche Worte gefunden: „Wir müssen die Ausgabenentwicklung im Freistaat begrenzen. Die regulären Einnahmen bilden den finanziellen Rahmen. Es hilft langfristig nicht, nach Möglichkeiten für eine Ausweitung der Einnahmen durch Kredite zu suchen, weil es finanzpolitisch nur in neue Abhängigkeiten führt.“

Für den Haushalt des Jahres 2025 hat sich die Landesregierung darauf geeinigt, den Haushalt 2024 als Maßstab zu nehmen und zwar für alle Einzelpläne einschließlich der Einzelpläne des Thüringer Landtags sowie des Thüringer Rechnungshofs und Thüringer Verfassungsgerichtshofs. Im Ergebnis können so alle Einzelpläne auf dem Niveau des Jahres 2024 fortgeführt werden. Das Haushaltsvolumen beträgt 13,75 Milliarden Euro und liegt damit leicht oberhalb des Betrages für 2024.  

„Wir sichern alle zum Zeitpunkt der Erstellung des Entwurfs bekannten rechtlichen Verpflichtungen durch hinreichende Veranschlagung entsprechender Ausgabeansätze. Zudem bietet der Haushaltsvollzug 2025 Möglichkeiten, mit den gewählten Ansätzen alle Rechtsverpflichtungen erfüllen zu können“, sagt Heike Taubert. Sie gibt aber zu bedenken: „Der Haushaltsentwurf enthält ein Finanzierungsdefizit in Höhe von 659 Millionen Euro, das ausschließlich durch die Zuführung aus der Haushaltsrücklage gedeckt werden kann. Im Ergebnis muss ich deshalb leider feststellen, dass Ende 2025 voraussichtlich alle Reserven des Landes aufgebraucht sein werden.“

Der Entwurf führe laut Finanzministerin im Wesentlichen Vorhandenes fort und finanziert rechtliche Verpflichtungen aus. Aus ihrer Sicht ein Entwurf, der im Vergleich zu anderen Ländern immer noch eine hohe Investitionsquote aufweist und der entsprechend der rechtlichen Bestimmungen ohne neue Kreditaufnahme auskommt und die notwendige Tilgung fortführt.

Zu Beginn ihrer Amtszeit Ende 2014 hatte Finanzministerin Heike Taubert einen Schuldenstand von 15,86 Milliarden Euro übernommen. Sie hat es geschafft, über eine Milliarde Euro Schulden abzubauen, musste aber während der Corona-Pandemie in 2020 neue Schulden in Höhe von 1,2 Milliarden Euro aufnehmen. Ende 2024 wird der Freistaat noch Schulden in Höhe von 15,59 Milliarden Euro haben. Taubert weiß: „Wir haben also finanzpolitisch etwas vorzuweisen.“

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Finanzministerin Heike Taubert hat in ihrer Einbringungsrede für den Haushaltsentwurf 2025 deutlich gemacht, dass die Ausgaben des Freistaats zwingend begrenzt werden müssen. Die Rücklagen sind aufgebraucht.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Heike Taubert hat in ihrer Rede zur Einbringung des Haushaltsentwurfs 2025 im Thüringer Landtag deutliche Worte gefunden: „Wir müssen die Ausgabenentwicklung im Freistaat begrenzen. Die regulären Einnahmen bilden den finanziellen Rahmen. Es hilft langfristig nicht, nach Möglichkeiten für eine Ausweitung der Einnahmen durch Kredite zu suchen, weil es finanzpolitisch nur in neue Abhängigkeiten führt.“

Für den Haushalt des Jahres 2025 hat sich die Landesregierung darauf geeinigt, den Haushalt 2024 als Maßstab zu nehmen und zwar für alle Einzelpläne einschließlich der Einzelpläne des Thüringer Landtags sowie des Thüringer Rechnungshofs und Thüringer Verfassungsgerichtshofs. Im Ergebnis können so alle Einzelpläne auf dem Niveau des Jahres 2024 fortgeführt werden. Das Haushaltsvolumen beträgt 13,75 Milliarden Euro und liegt damit leicht oberhalb des Betrages für 2024.  

„Wir sichern alle zum Zeitpunkt der Erstellung des Entwurfs bekannten rechtlichen Verpflichtungen durch hinreichende Veranschlagung entsprechender Ausgabeansätze. Zudem bietet der Haushaltsvollzug 2025 Möglichkeiten, mit den gewählten Ansätzen alle Rechtsverpflichtungen erfüllen zu können“, sagt Heike Taubert. Sie gibt aber zu bedenken: „Der Haushaltsentwurf enthält ein Finanzierungsdefizit in Höhe von 659 Millionen Euro, das ausschließlich durch die Zuführung aus der Haushaltsrücklage gedeckt werden kann. Im Ergebnis muss ich deshalb leider feststellen, dass Ende 2025 voraussichtlich alle Reserven des Landes aufgebraucht sein werden.“

Der Entwurf führe laut Finanzministerin im Wesentlichen Vorhandenes fort und finanziert rechtliche Verpflichtungen aus. Aus ihrer Sicht ein Entwurf, der im Vergleich zu anderen Ländern immer noch eine hohe Investitionsquote aufweist und der entsprechend der rechtlichen Bestimmungen ohne neue Kreditaufnahme auskommt und die notwendige Tilgung fortführt.

Zu Beginn ihrer Amtszeit Ende 2014 hatte Finanzministerin Heike Taubert einen Schuldenstand von 15,86 Milliarden Euro übernommen. Sie hat es geschafft, über eine Milliarde Euro Schulden abzubauen, musste aber während der Corona-Pandemie in 2020 neue Schulden in Höhe von 1,2 Milliarden Euro aufnehmen. Ende 2024 wird der Freistaat noch Schulden in Höhe von 15,59 Milliarden Euro haben. Taubert weiß: „Wir haben also finanzpolitisch etwas vorzuweisen.“

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Finanzministerin Heike Taubert hat in ihrer Einbringungsrede für den Haushaltsentwurf 2025 deutlich gemacht, dass die Ausgaben des Freistaats zwingend begrenzt werden müssen. Die Rücklagen sind aufgebraucht.


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Für den Haushalt des Jahres 2025 hat sich die Landesregierung darauf geeinigt, den Haushalt 2024 als Maßstab zu nehmen und zwar für alle Einzelpläne einschließlich der Einzelpläne des Thüringer Landtags sowie des Thüringer Rechnungshofs und Thüringer Verfassungsgerichtshofs. Im Ergebnis können so alle Einzelpläne auf dem Niveau des Jahres 2024 fortgeführt werden. Das Haushaltsvolumen beträgt 13,75 Milliarden Euro und liegt damit leicht oberhalb des Betrages für 2024.  

„Wir sichern alle zum Zeitpunkt der Erstellung des Entwurfs bekannten rechtlichen Verpflichtungen durch hinreichende Veranschlagung entsprechender Ausgabeansätze. Zudem bietet der Haushaltsvollzug 2025 Möglichkeiten, mit den gewählten Ansätzen alle Rechtsverpflichtungen erfüllen zu können“, sagt Heike Taubert. Sie gibt aber zu bedenken: „Der Haushaltsentwurf enthält ein Finanzierungsdefizit in Höhe von 659 Millionen Euro, das ausschließlich durch die Zuführung aus der Haushaltsrücklage gedeckt werden kann. Im Ergebnis muss ich deshalb leider feststellen, dass Ende 2025 voraussichtlich alle Reserven des Landes aufgebraucht sein werden.“

Der Entwurf führe laut Finanzministerin im Wesentlichen Vorhandenes fort und finanziert rechtliche Verpflichtungen aus. Aus ihrer Sicht ein Entwurf, der im Vergleich zu anderen Ländern immer noch eine hohe Investitionsquote aufweist und der entsprechend der rechtlichen Bestimmungen ohne neue Kreditaufnahme auskommt und die notwendige Tilgung fortführt.

Zu Beginn ihrer Amtszeit Ende 2014 hatte Finanzministerin Heike Taubert einen Schuldenstand von 15,86 Milliarden Euro übernommen. Sie hat es geschafft, über eine Milliarde Euro Schulden abzubauen, musste aber während der Corona-Pandemie in 2020 neue Schulden in Höhe von 1,2 Milliarden Euro aufnehmen. Ende 2024 wird der Freistaat noch Schulden in Höhe von 15,59 Milliarden Euro haben. Taubert weiß: „Wir haben also finanzpolitisch etwas vorzuweisen.“

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