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Finanzministerin Heike Taubert informiert: Die neue Musteranleitung für Vereine ist online. Darin wird die elektronische Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung Schritt für Schritt erklärt.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Musteranleitung zur Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung von steuerbegünstigten Vereinen mit jährlichen Gesamteinnahmen von maximal 45.000 Euro ist online.

Vereine können die Anleitung ab sofort unter Publikationen | Thüringer Finanzministerium (thueringen.de) herunterladen.

Die Musteranleitung soll gemeinnützigen Vereinen, deren Einnahmen unter 45.000 Euro jährlich liegen, eine Orientierungshilfe bei der Erstellung und Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung über das kostenfreie Onlineportal der Finanzverwaltung „Mein ELSTER“ geben. „Auch gemeinnützige Vereine sind nämlich grundsätzlich verpflichtet ihre Körperschaftsteuererklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen“, so Finanzministerin Heike Taubert. Vereine können dafür neben „MeinELSTER“ auch eine kommerzielle Steuersoftware nutzen.

Taubert weiter: „Niemand muss Bedenken wegen der elektronischen Abgabe haben. Sie ist viel weniger kompliziert, als Einige vielleicht denken. Die Musteranleitung führt den Verein Stück für Stück durch die elektronische Übermittlung - von der Registrierung bis zum Versand per Mausklick.“

Gemeinnützige Vereine müssen in der Regel nur alle drei Jahre zum Nachweis ihrer Steuervergünstigung eine Steuererklärung abgeben.

Allgemeine Informationen und Antworten auf Fragen zur Besteuerung von Vereinen gibt der Steuerwegweiser für Vereine des Thüringer Finanzministeriums, dessen Neuauflage derzeit noch aktualisiert und zeitnah erscheinen wird. Darüber wird das Thüringer Finanzministerium gesondert informieren.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert informiert: Die neue Musteranleitung für Vereine ist online. Darin wird die elektronische Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung Schritt für Schritt erklärt.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Musteranleitung zur Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung von steuerbegünstigten Vereinen mit jährlichen Gesamteinnahmen von maximal 45.000 Euro ist online.

Vereine können die Anleitung ab sofort unter Publikationen | Thüringer Finanzministerium (thueringen.de) herunterladen.

Die Musteranleitung soll gemeinnützigen Vereinen, deren Einnahmen unter 45.000 Euro jährlich liegen, eine Orientierungshilfe bei der Erstellung und Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung über das kostenfreie Onlineportal der Finanzverwaltung „Mein ELSTER“ geben. „Auch gemeinnützige Vereine sind nämlich grundsätzlich verpflichtet ihre Körperschaftsteuererklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen“, so Finanzministerin Heike Taubert. Vereine können dafür neben „MeinELSTER“ auch eine kommerzielle Steuersoftware nutzen.

Taubert weiter: „Niemand muss Bedenken wegen der elektronischen Abgabe haben. Sie ist viel weniger kompliziert, als Einige vielleicht denken. Die Musteranleitung führt den Verein Stück für Stück durch die elektronische Übermittlung - von der Registrierung bis zum Versand per Mausklick.“

Gemeinnützige Vereine müssen in der Regel nur alle drei Jahre zum Nachweis ihrer Steuervergünstigung eine Steuererklärung abgeben.

Allgemeine Informationen und Antworten auf Fragen zur Besteuerung von Vereinen gibt der Steuerwegweiser für Vereine des Thüringer Finanzministeriums, dessen Neuauflage derzeit noch aktualisiert und zeitnah erscheinen wird. Darüber wird das Thüringer Finanzministerium gesondert informieren.

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3 Spalter mit Teasern

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Finanzministerin Heike Taubert informiert: Die neue Musteranleitung für Vereine ist online. Darin wird die elektronische Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung Schritt für Schritt erklärt.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

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Die Musteranleitung soll gemeinnützigen Vereinen, deren Einnahmen unter 45.000 Euro jährlich liegen, eine Orientierungshilfe bei der Erstellung und Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung über das kostenfreie Onlineportal der Finanzverwaltung „Mein ELSTER“ geben. „Auch gemeinnützige Vereine sind nämlich grundsätzlich verpflichtet ihre Körperschaftsteuererklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen“, so Finanzministerin Heike Taubert. Vereine können dafür neben „MeinELSTER“ auch eine kommerzielle Steuersoftware nutzen.

Taubert weiter: „Niemand muss Bedenken wegen der elektronischen Abgabe haben. Sie ist viel weniger kompliziert, als Einige vielleicht denken. Die Musteranleitung führt den Verein Stück für Stück durch die elektronische Übermittlung - von der Registrierung bis zum Versand per Mausklick.“

Gemeinnützige Vereine müssen in der Regel nur alle drei Jahre zum Nachweis ihrer Steuervergünstigung eine Steuererklärung abgeben.

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Test

Timeline

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Erstellt von Thüringer Finanzministerium

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Vereine können die Anleitung ab sofort unter Publikationen | Thüringer Finanzministerium (thueringen.de) herunterladen.

Die Musteranleitung soll gemeinnützigen Vereinen, deren Einnahmen unter 45.000 Euro jährlich liegen, eine Orientierungshilfe bei der Erstellung und Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung über das kostenfreie Onlineportal der Finanzverwaltung „Mein ELSTER“ geben. „Auch gemeinnützige Vereine sind nämlich grundsätzlich verpflichtet ihre Körperschaftsteuererklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen“, so Finanzministerin Heike Taubert. Vereine können dafür neben „MeinELSTER“ auch eine kommerzielle Steuersoftware nutzen.

Taubert weiter: „Niemand muss Bedenken wegen der elektronischen Abgabe haben. Sie ist viel weniger kompliziert, als Einige vielleicht denken. Die Musteranleitung führt den Verein Stück für Stück durch die elektronische Übermittlung - von der Registrierung bis zum Versand per Mausklick.“

Gemeinnützige Vereine müssen in der Regel nur alle drei Jahre zum Nachweis ihrer Steuervergünstigung eine Steuererklärung abgeben.

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