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Finanzministerin Heike Taubert informiert: Gesetzespaket bringt steuerliche Entlastungen. Insbesondere Pflegeleistungen erfahren mehr steuerliche Berücksichtigung.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Ab 1. Januar wird ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger spürbar steuerlich entlastet, teilte die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) mit. Im Rahmen eines sog. Sammelaufrufs hat der Bundesrat zwei vom Bundestag bereits verabschiedeten Gesetzen zugestimmt. Durch die Erhöhung des Kindergeldes um 15 Euro pro Monat sowie des Kinderfreibetrages stehen Familien mit Kindern rund 3,4 Milliarden Euro jährlich mehr zur Verfügung. Der Grundfreibetrag – das ist der Betrag, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss – wird für 2021 um 336 Euro auf 9.744 Euro und für 2022 um weitere 240 Euro auf 9.984 Euro angehoben. Auch die Auswirkungen der sogenannten kalten Progression werden neutralisiert.

Eine wichtige Neuerung laut Heike Taubert: Die Behinderten-Pauschbeträge werden nach Jahrzehnten des Gleichbleibens verdoppelt. Zukünftig profitieren von der Regelung auch Menschen, deren Grad der Behinderung auf mindestens 20 festgestellt ist. Diesen Personen werden nunmehr die Pauschbeträge ohne Vorliegen zusätzlicher Voraussetzungen gewährt.

Bisher mussten für behinderungsbedingte Fahrtkosten oft detaillierte Nachweise geführt werden. Behinderungsbedingte Fahrtkosten werden ab 2021 durch eine Pauschale ersetzt und damit die steuerliche Anerkennung dieser Kosten erleichtert.

Im Gesetzespaket finden sich auch Regelungen zu den Pflege-Pauschbeträgen. Zum einen wird der Pauschbetrag für die Pflege von Menschen mit den Pflegegraden vier und fünf nahezu verdoppelt und beträgt nunmehr 1.800 Euro. Zum anderen wird erstmals ein neuer Pauschbetrag für die Pflegegrade zwei und drei eingeführt.

Heike Taubert sagte zum steuerlichen Gesetzespaket: „Besonders freue ich mich für Familien wie für pflegende Angehörige. Sie vollbringen Leistungen, die im Interesse unserer gesamten Gesellschaft liegen. Mit der höheren steuerlichen Berücksichtigung der Aufwände für Pflege wird ihre Leistung auch finanziell mehr anerkannt.“

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert informiert: Gesetzespaket bringt steuerliche Entlastungen. Insbesondere Pflegeleistungen erfahren mehr steuerliche Berücksichtigung.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Ab 1. Januar wird ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger spürbar steuerlich entlastet, teilte die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) mit. Im Rahmen eines sog. Sammelaufrufs hat der Bundesrat zwei vom Bundestag bereits verabschiedeten Gesetzen zugestimmt. Durch die Erhöhung des Kindergeldes um 15 Euro pro Monat sowie des Kinderfreibetrages stehen Familien mit Kindern rund 3,4 Milliarden Euro jährlich mehr zur Verfügung. Der Grundfreibetrag – das ist der Betrag, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss – wird für 2021 um 336 Euro auf 9.744 Euro und für 2022 um weitere 240 Euro auf 9.984 Euro angehoben. Auch die Auswirkungen der sogenannten kalten Progression werden neutralisiert.

Eine wichtige Neuerung laut Heike Taubert: Die Behinderten-Pauschbeträge werden nach Jahrzehnten des Gleichbleibens verdoppelt. Zukünftig profitieren von der Regelung auch Menschen, deren Grad der Behinderung auf mindestens 20 festgestellt ist. Diesen Personen werden nunmehr die Pauschbeträge ohne Vorliegen zusätzlicher Voraussetzungen gewährt.

Bisher mussten für behinderungsbedingte Fahrtkosten oft detaillierte Nachweise geführt werden. Behinderungsbedingte Fahrtkosten werden ab 2021 durch eine Pauschale ersetzt und damit die steuerliche Anerkennung dieser Kosten erleichtert.

Im Gesetzespaket finden sich auch Regelungen zu den Pflege-Pauschbeträgen. Zum einen wird der Pauschbetrag für die Pflege von Menschen mit den Pflegegraden vier und fünf nahezu verdoppelt und beträgt nunmehr 1.800 Euro. Zum anderen wird erstmals ein neuer Pauschbetrag für die Pflegegrade zwei und drei eingeführt.

Heike Taubert sagte zum steuerlichen Gesetzespaket: „Besonders freue ich mich für Familien wie für pflegende Angehörige. Sie vollbringen Leistungen, die im Interesse unserer gesamten Gesellschaft liegen. Mit der höheren steuerlichen Berücksichtigung der Aufwände für Pflege wird ihre Leistung auch finanziell mehr anerkannt.“

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Finanzministerin Heike Taubert informiert: Gesetzespaket bringt steuerliche Entlastungen. Insbesondere Pflegeleistungen erfahren mehr steuerliche Berücksichtigung.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Ab 1. Januar wird ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger spürbar steuerlich entlastet, teilte die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) mit. Im Rahmen eines sog. Sammelaufrufs hat der Bundesrat zwei vom Bundestag bereits verabschiedeten Gesetzen zugestimmt. Durch die Erhöhung des Kindergeldes um 15 Euro pro Monat sowie des Kinderfreibetrages stehen Familien mit Kindern rund 3,4 Milliarden Euro jährlich mehr zur Verfügung. Der Grundfreibetrag – das ist der Betrag, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss – wird für 2021 um 336 Euro auf 9.744 Euro und für 2022 um weitere 240 Euro auf 9.984 Euro angehoben. Auch die Auswirkungen der sogenannten kalten Progression werden neutralisiert.

Eine wichtige Neuerung laut Heike Taubert: Die Behinderten-Pauschbeträge werden nach Jahrzehnten des Gleichbleibens verdoppelt. Zukünftig profitieren von der Regelung auch Menschen, deren Grad der Behinderung auf mindestens 20 festgestellt ist. Diesen Personen werden nunmehr die Pauschbeträge ohne Vorliegen zusätzlicher Voraussetzungen gewährt.

Bisher mussten für behinderungsbedingte Fahrtkosten oft detaillierte Nachweise geführt werden. Behinderungsbedingte Fahrtkosten werden ab 2021 durch eine Pauschale ersetzt und damit die steuerliche Anerkennung dieser Kosten erleichtert.

Im Gesetzespaket finden sich auch Regelungen zu den Pflege-Pauschbeträgen. Zum einen wird der Pauschbetrag für die Pflege von Menschen mit den Pflegegraden vier und fünf nahezu verdoppelt und beträgt nunmehr 1.800 Euro. Zum anderen wird erstmals ein neuer Pauschbetrag für die Pflegegrade zwei und drei eingeführt.

Heike Taubert sagte zum steuerlichen Gesetzespaket: „Besonders freue ich mich für Familien wie für pflegende Angehörige. Sie vollbringen Leistungen, die im Interesse unserer gesamten Gesellschaft liegen. Mit der höheren steuerlichen Berücksichtigung der Aufwände für Pflege wird ihre Leistung auch finanziell mehr anerkannt.“

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Ab 1. Januar wird ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger spürbar steuerlich entlastet, teilte die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) mit. Im Rahmen eines sog. Sammelaufrufs hat der Bundesrat zwei vom Bundestag bereits verabschiedeten Gesetzen zugestimmt. Durch die Erhöhung des Kindergeldes um 15 Euro pro Monat sowie des Kinderfreibetrages stehen Familien mit Kindern rund 3,4 Milliarden Euro jährlich mehr zur Verfügung. Der Grundfreibetrag – das ist der Betrag, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss – wird für 2021 um 336 Euro auf 9.744 Euro und für 2022 um weitere 240 Euro auf 9.984 Euro angehoben. Auch die Auswirkungen der sogenannten kalten Progression werden neutralisiert.

Eine wichtige Neuerung laut Heike Taubert: Die Behinderten-Pauschbeträge werden nach Jahrzehnten des Gleichbleibens verdoppelt. Zukünftig profitieren von der Regelung auch Menschen, deren Grad der Behinderung auf mindestens 20 festgestellt ist. Diesen Personen werden nunmehr die Pauschbeträge ohne Vorliegen zusätzlicher Voraussetzungen gewährt.

Bisher mussten für behinderungsbedingte Fahrtkosten oft detaillierte Nachweise geführt werden. Behinderungsbedingte Fahrtkosten werden ab 2021 durch eine Pauschale ersetzt und damit die steuerliche Anerkennung dieser Kosten erleichtert.

Im Gesetzespaket finden sich auch Regelungen zu den Pflege-Pauschbeträgen. Zum einen wird der Pauschbetrag für die Pflege von Menschen mit den Pflegegraden vier und fünf nahezu verdoppelt und beträgt nunmehr 1.800 Euro. Zum anderen wird erstmals ein neuer Pauschbetrag für die Pflegegrade zwei und drei eingeführt.

Heike Taubert sagte zum steuerlichen Gesetzespaket: „Besonders freue ich mich für Familien wie für pflegende Angehörige. Sie vollbringen Leistungen, die im Interesse unserer gesamten Gesellschaft liegen. Mit der höheren steuerlichen Berücksichtigung der Aufwände für Pflege wird ihre Leistung auch finanziell mehr anerkannt.“

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