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Finanzministerin Heike Taubert informiert: IT-Infrastruktur der Thüringer Finanzämter wird immer komplexer. Das Thüringer Landesamt für Finanzen überwacht alle automatisierten Steuerverwaltungsverfahren im Freistaat.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Heute hat Finanzministerin Heike Taubert das Thüringer Landesamt für Finanzen (TLF) besucht und sich über die zunehmende Komplexität der automatisierten Steuerfachverfahren informiert.

Durch die ständige technische Weiterentwicklung von IT-Systemen und die fortschreitende Digitalisierung der Verwaltung ist der Arbeitsaufwand im Bereich der Steuerautomation in den vergangenen Jahren um knapp 20 Prozent gestiegen. Immer neue Verfahren müssen programmiert, installiert, verprobt und gepflegt werden.

„Für fast alle Arbeitsabläufe gibt es in den Finanzämtern automatisierte Verfahren und Programme, mit deren Hilfe die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die sensiblen Steuerdaten bearbeiten. Die Fachverfahren sind hoch komplex, miteinander vernetzt und bedingen einander. Die Arbeit in der Steuerautomation bedarf deshalb vieler unterschiedlicher Spezialisten“, so Finanzministerin Heike Taubert.

Im TLF werden Steuerprogramme neu geschrieben, wenn sich die Gesetzeslage ändert, neue Fachverfahren getestet und weiterentwickelt sowie Vordrucke und Vorlagen für die Finanzämter bereitgestellt.

Auch die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die ELSTER-Hotline sitzen im TLF. Dort werden alle Fragen rund um die ELSTER-Registrierung (Erstellung eines ELSTER-Kontos, Zwei-Faktor-Authentifizierung, Probleme bei der Kontoerstellung, Vorteile des ELSTER-Kontos) beantwortet.

Insgesamt sieht die Finanzministerin die Digitalisierung der Steuerverwaltung auf einem guten Weg. Auch wenn es noch für Viele ungewohnt ist, sich ausschließlich elektronisch oder telefonisch mit seinem Anliegen an das Finanzamt zu wenden, hilft es den Bediensteten vor Ort doch sehr bei der zügigen Bearbeitung der verschiedenen Anliegen.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert informiert: IT-Infrastruktur der Thüringer Finanzämter wird immer komplexer. Das Thüringer Landesamt für Finanzen überwacht alle automatisierten Steuerverwaltungsverfahren im Freistaat.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Heute hat Finanzministerin Heike Taubert das Thüringer Landesamt für Finanzen (TLF) besucht und sich über die zunehmende Komplexität der automatisierten Steuerfachverfahren informiert.

Durch die ständige technische Weiterentwicklung von IT-Systemen und die fortschreitende Digitalisierung der Verwaltung ist der Arbeitsaufwand im Bereich der Steuerautomation in den vergangenen Jahren um knapp 20 Prozent gestiegen. Immer neue Verfahren müssen programmiert, installiert, verprobt und gepflegt werden.

„Für fast alle Arbeitsabläufe gibt es in den Finanzämtern automatisierte Verfahren und Programme, mit deren Hilfe die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die sensiblen Steuerdaten bearbeiten. Die Fachverfahren sind hoch komplex, miteinander vernetzt und bedingen einander. Die Arbeit in der Steuerautomation bedarf deshalb vieler unterschiedlicher Spezialisten“, so Finanzministerin Heike Taubert.

Im TLF werden Steuerprogramme neu geschrieben, wenn sich die Gesetzeslage ändert, neue Fachverfahren getestet und weiterentwickelt sowie Vordrucke und Vorlagen für die Finanzämter bereitgestellt.

Auch die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die ELSTER-Hotline sitzen im TLF. Dort werden alle Fragen rund um die ELSTER-Registrierung (Erstellung eines ELSTER-Kontos, Zwei-Faktor-Authentifizierung, Probleme bei der Kontoerstellung, Vorteile des ELSTER-Kontos) beantwortet.

Insgesamt sieht die Finanzministerin die Digitalisierung der Steuerverwaltung auf einem guten Weg. Auch wenn es noch für Viele ungewohnt ist, sich ausschließlich elektronisch oder telefonisch mit seinem Anliegen an das Finanzamt zu wenden, hilft es den Bediensteten vor Ort doch sehr bei der zügigen Bearbeitung der verschiedenen Anliegen.

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Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Finanzministerin Heike Taubert informiert: IT-Infrastruktur der Thüringer Finanzämter wird immer komplexer. Das Thüringer Landesamt für Finanzen überwacht alle automatisierten Steuerverwaltungsverfahren im Freistaat.


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Heute hat Finanzministerin Heike Taubert das Thüringer Landesamt für Finanzen (TLF) besucht und sich über die zunehmende Komplexität der automatisierten Steuerfachverfahren informiert.

Durch die ständige technische Weiterentwicklung von IT-Systemen und die fortschreitende Digitalisierung der Verwaltung ist der Arbeitsaufwand im Bereich der Steuerautomation in den vergangenen Jahren um knapp 20 Prozent gestiegen. Immer neue Verfahren müssen programmiert, installiert, verprobt und gepflegt werden.

„Für fast alle Arbeitsabläufe gibt es in den Finanzämtern automatisierte Verfahren und Programme, mit deren Hilfe die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die sensiblen Steuerdaten bearbeiten. Die Fachverfahren sind hoch komplex, miteinander vernetzt und bedingen einander. Die Arbeit in der Steuerautomation bedarf deshalb vieler unterschiedlicher Spezialisten“, so Finanzministerin Heike Taubert.

Im TLF werden Steuerprogramme neu geschrieben, wenn sich die Gesetzeslage ändert, neue Fachverfahren getestet und weiterentwickelt sowie Vordrucke und Vorlagen für die Finanzämter bereitgestellt.

Auch die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die ELSTER-Hotline sitzen im TLF. Dort werden alle Fragen rund um die ELSTER-Registrierung (Erstellung eines ELSTER-Kontos, Zwei-Faktor-Authentifizierung, Probleme bei der Kontoerstellung, Vorteile des ELSTER-Kontos) beantwortet.

Insgesamt sieht die Finanzministerin die Digitalisierung der Steuerverwaltung auf einem guten Weg. Auch wenn es noch für Viele ungewohnt ist, sich ausschließlich elektronisch oder telefonisch mit seinem Anliegen an das Finanzamt zu wenden, hilft es den Bediensteten vor Ort doch sehr bei der zügigen Bearbeitung der verschiedenen Anliegen.

Test

Timeline

Finanzministerin Heike Taubert informiert: IT-Infrastruktur der Thüringer Finanzämter wird immer komplexer. Das Thüringer Landesamt für Finanzen überwacht alle automatisierten Steuerverwaltungsverfahren im Freistaat.


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Durch die ständige technische Weiterentwicklung von IT-Systemen und die fortschreitende Digitalisierung der Verwaltung ist der Arbeitsaufwand im Bereich der Steuerautomation in den vergangenen Jahren um knapp 20 Prozent gestiegen. Immer neue Verfahren müssen programmiert, installiert, verprobt und gepflegt werden.

„Für fast alle Arbeitsabläufe gibt es in den Finanzämtern automatisierte Verfahren und Programme, mit deren Hilfe die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die sensiblen Steuerdaten bearbeiten. Die Fachverfahren sind hoch komplex, miteinander vernetzt und bedingen einander. Die Arbeit in der Steuerautomation bedarf deshalb vieler unterschiedlicher Spezialisten“, so Finanzministerin Heike Taubert.

Im TLF werden Steuerprogramme neu geschrieben, wenn sich die Gesetzeslage ändert, neue Fachverfahren getestet und weiterentwickelt sowie Vordrucke und Vorlagen für die Finanzämter bereitgestellt.

Auch die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die ELSTER-Hotline sitzen im TLF. Dort werden alle Fragen rund um die ELSTER-Registrierung (Erstellung eines ELSTER-Kontos, Zwei-Faktor-Authentifizierung, Probleme bei der Kontoerstellung, Vorteile des ELSTER-Kontos) beantwortet.

Insgesamt sieht die Finanzministerin die Digitalisierung der Steuerverwaltung auf einem guten Weg. Auch wenn es noch für Viele ungewohnt ist, sich ausschließlich elektronisch oder telefonisch mit seinem Anliegen an das Finanzamt zu wenden, hilft es den Bediensteten vor Ort doch sehr bei der zügigen Bearbeitung der verschiedenen Anliegen.

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