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Finanzministerin Heike Taubert informiert: Steueränderungen 2020 - Vorteile für Arbeitnehmer und Unternehmer.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Zu Beginn des neuen Kalenderjahres treten zahlreiche steuerliche Änderungen in Kraft. Verbesserungen gibt es für Arbeitnehmer und Unternehmer.

„Unsere Gesellschaft entwickelt sich in allen Bereichen immer weiter, das müssen wir auch im Steuerrecht berücksichtigen. Deutschland hat sich hohe Klimaschutzziele gesetzt. Vor diesem Hintergrund begrüße ich insbesondere alle neuen Regelungen, die ein umweltfreundlicheres Verhalten belohnen“, sagt die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert. 

Öffentliche Verkehrsmittel für den Weg zur Arbeit nutzen

Arbeitgeber können Vorteile aufgrund der Überlassung von Jobtickets an ihre Arbeitnehmer jetzt mit 25 Prozent pauschal versteuern. Diese Regelung gilt rückwirkend ab 2019, die Vorteile bleiben sozialversicherungsfrei und werden nicht auf die Entfernungspauschale angerechnet.

Wer auswärts tätig ist, bekommt höhere Pauschalen

Für Arbeitnehmer werden die Pauschalen für Verpflegungs-mehraufwendungen angehoben.  Bei 24-stündiger Abwesenheit können Arbeitnehmer ab dem neuen Jahr 28 Euro statt bisher 24 Euro steuerlich absetzen. Bei einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden und am An- und Abreisetag von mehrtägigen Abwesenheiten können nun 14 statt bisher nur 12 Euro angesetzt werden. Ergänzend wird für Berufskraftfahrer eine Übernachtungspauschale von acht Euro pro Kalendertag eingeführt, wenn sie im LKW des Arbeitgebers übernachten. 

Elektrofahrzeuge im Betriebsvermögen

Werden Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge als Dienstwagen genutzt, werden für die Versteuerung der privaten Fahrten nur noch 25 Prozent des Bruttolistenpreises angesetzt. Das gilt für Fahrzeuge, die keine Kohlendioxidemission ausweisen und deren Bruttolistenpreis nicht höher ist als 40.000 Euro. Für hochwertigere E-Dienstfahrzeuge kommt weiterhin der halbe Bruttolistenpreis zum Ansatz.

Für elektrische Nutzfahrzeuge und elektrische Lastenfahrräder können ab 2020 im Jahr der Anschaffung schon die Hälfte der Anschaffungskosten abgeschrieben werden. Der höhere Betriebsausgabenabzug führt im Ergebnis zu einer geringeren Steuerlast.

Mehr Gewinne für Unternehmer

Für E-Books und E-Papers wird ab dem kommenden Jahr der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent eingeführt. Damit werden sie mit gedruckten Büchern gleichgestellt. Unternehmer können so höhere Gewinne erzielen. Der Leser merkt nichts von der Anpassung. Wegen der Buchpreisbindung werden die Buchpreise inklusive der Umsatzsteuer festgesetzt, d.h. der Preis für den Endverbraucher ändert sich nicht.

Steuer für Tampons sinkt

Für Produkte der Monatshygiene gilt künftig der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Bisher gehörten Tampons und Binden nicht zu den Waren des täglichen Bedarfs und wurden deshalb mit 19 Prozent versteuert.

Kleinunternehmer: Umsatzgrenze angehoben

Der Gesetzgeber erhöht die Grenze für Kleinunternehmer auf 22.000 Euro. Bisher konnten Unternehmer mit Umsätzen von weniger als 17.500 Euro im Vorjahr und nicht mehr als 50.000 Euro im laufenden Jahr die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Kleinunternehmer stellen keine Umsatzsteuer in Rechnung und zahlen diese auch nicht an das zuständige Finanzamt. Sie sind dafür auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt. „Insbesondere Kleingewerbetreibende nehmen diese Regelung aufgrund des geringeren bürokratischen Aufwands gern in Anspruch. Die Vorschrift erspart Selbständigen mit geringen Umsätzen die Auseinandersetzung mit dem Umsatzsteuerrecht “, sagt Finanzministerin Heike Taubert. 

Steuerfreies Existenzminimum für alle steigt

Der Grundfreibetrag wird für Ledige von aktuell 9.168 Euro auf 9.408 Euro angehoben, für Verheiratete steigt er entsprechend von 18.336 Euro auf 18.816 Euro. „Einkünfte bis zu diesem Betrag bleiben steuerfrei“, erklärt Finanzministerin Heike Taubert. Der als außergewöhnliche Belastung abziehbare Unterhaltshöchstbetrag wird entsprechend angepasst. Die Freibeträge für Kinder erhöhen sich von 7.620 Euro auf 7.812 Euro.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert informiert: Steueränderungen 2020 - Vorteile für Arbeitnehmer und Unternehmer.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Zu Beginn des neuen Kalenderjahres treten zahlreiche steuerliche Änderungen in Kraft. Verbesserungen gibt es für Arbeitnehmer und Unternehmer.

„Unsere Gesellschaft entwickelt sich in allen Bereichen immer weiter, das müssen wir auch im Steuerrecht berücksichtigen. Deutschland hat sich hohe Klimaschutzziele gesetzt. Vor diesem Hintergrund begrüße ich insbesondere alle neuen Regelungen, die ein umweltfreundlicheres Verhalten belohnen“, sagt die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert. 

Öffentliche Verkehrsmittel für den Weg zur Arbeit nutzen

Arbeitgeber können Vorteile aufgrund der Überlassung von Jobtickets an ihre Arbeitnehmer jetzt mit 25 Prozent pauschal versteuern. Diese Regelung gilt rückwirkend ab 2019, die Vorteile bleiben sozialversicherungsfrei und werden nicht auf die Entfernungspauschale angerechnet.

Wer auswärts tätig ist, bekommt höhere Pauschalen

Für Arbeitnehmer werden die Pauschalen für Verpflegungs-mehraufwendungen angehoben.  Bei 24-stündiger Abwesenheit können Arbeitnehmer ab dem neuen Jahr 28 Euro statt bisher 24 Euro steuerlich absetzen. Bei einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden und am An- und Abreisetag von mehrtägigen Abwesenheiten können nun 14 statt bisher nur 12 Euro angesetzt werden. Ergänzend wird für Berufskraftfahrer eine Übernachtungspauschale von acht Euro pro Kalendertag eingeführt, wenn sie im LKW des Arbeitgebers übernachten. 

Elektrofahrzeuge im Betriebsvermögen

Werden Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge als Dienstwagen genutzt, werden für die Versteuerung der privaten Fahrten nur noch 25 Prozent des Bruttolistenpreises angesetzt. Das gilt für Fahrzeuge, die keine Kohlendioxidemission ausweisen und deren Bruttolistenpreis nicht höher ist als 40.000 Euro. Für hochwertigere E-Dienstfahrzeuge kommt weiterhin der halbe Bruttolistenpreis zum Ansatz.

Für elektrische Nutzfahrzeuge und elektrische Lastenfahrräder können ab 2020 im Jahr der Anschaffung schon die Hälfte der Anschaffungskosten abgeschrieben werden. Der höhere Betriebsausgabenabzug führt im Ergebnis zu einer geringeren Steuerlast.

Mehr Gewinne für Unternehmer

Für E-Books und E-Papers wird ab dem kommenden Jahr der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent eingeführt. Damit werden sie mit gedruckten Büchern gleichgestellt. Unternehmer können so höhere Gewinne erzielen. Der Leser merkt nichts von der Anpassung. Wegen der Buchpreisbindung werden die Buchpreise inklusive der Umsatzsteuer festgesetzt, d.h. der Preis für den Endverbraucher ändert sich nicht.

Steuer für Tampons sinkt

Für Produkte der Monatshygiene gilt künftig der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Bisher gehörten Tampons und Binden nicht zu den Waren des täglichen Bedarfs und wurden deshalb mit 19 Prozent versteuert.

Kleinunternehmer: Umsatzgrenze angehoben

Der Gesetzgeber erhöht die Grenze für Kleinunternehmer auf 22.000 Euro. Bisher konnten Unternehmer mit Umsätzen von weniger als 17.500 Euro im Vorjahr und nicht mehr als 50.000 Euro im laufenden Jahr die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Kleinunternehmer stellen keine Umsatzsteuer in Rechnung und zahlen diese auch nicht an das zuständige Finanzamt. Sie sind dafür auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt. „Insbesondere Kleingewerbetreibende nehmen diese Regelung aufgrund des geringeren bürokratischen Aufwands gern in Anspruch. Die Vorschrift erspart Selbständigen mit geringen Umsätzen die Auseinandersetzung mit dem Umsatzsteuerrecht “, sagt Finanzministerin Heike Taubert. 

Steuerfreies Existenzminimum für alle steigt

Der Grundfreibetrag wird für Ledige von aktuell 9.168 Euro auf 9.408 Euro angehoben, für Verheiratete steigt er entsprechend von 18.336 Euro auf 18.816 Euro. „Einkünfte bis zu diesem Betrag bleiben steuerfrei“, erklärt Finanzministerin Heike Taubert. Der als außergewöhnliche Belastung abziehbare Unterhaltshöchstbetrag wird entsprechend angepasst. Die Freibeträge für Kinder erhöhen sich von 7.620 Euro auf 7.812 Euro.

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Finanzministerin Heike Taubert informiert: Steueränderungen 2020 - Vorteile für Arbeitnehmer und Unternehmer.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Zu Beginn des neuen Kalenderjahres treten zahlreiche steuerliche Änderungen in Kraft. Verbesserungen gibt es für Arbeitnehmer und Unternehmer.

„Unsere Gesellschaft entwickelt sich in allen Bereichen immer weiter, das müssen wir auch im Steuerrecht berücksichtigen. Deutschland hat sich hohe Klimaschutzziele gesetzt. Vor diesem Hintergrund begrüße ich insbesondere alle neuen Regelungen, die ein umweltfreundlicheres Verhalten belohnen“, sagt die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert. 

Öffentliche Verkehrsmittel für den Weg zur Arbeit nutzen

Arbeitgeber können Vorteile aufgrund der Überlassung von Jobtickets an ihre Arbeitnehmer jetzt mit 25 Prozent pauschal versteuern. Diese Regelung gilt rückwirkend ab 2019, die Vorteile bleiben sozialversicherungsfrei und werden nicht auf die Entfernungspauschale angerechnet.

Wer auswärts tätig ist, bekommt höhere Pauschalen

Für Arbeitnehmer werden die Pauschalen für Verpflegungs-mehraufwendungen angehoben.  Bei 24-stündiger Abwesenheit können Arbeitnehmer ab dem neuen Jahr 28 Euro statt bisher 24 Euro steuerlich absetzen. Bei einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden und am An- und Abreisetag von mehrtägigen Abwesenheiten können nun 14 statt bisher nur 12 Euro angesetzt werden. Ergänzend wird für Berufskraftfahrer eine Übernachtungspauschale von acht Euro pro Kalendertag eingeführt, wenn sie im LKW des Arbeitgebers übernachten. 

Elektrofahrzeuge im Betriebsvermögen

Werden Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge als Dienstwagen genutzt, werden für die Versteuerung der privaten Fahrten nur noch 25 Prozent des Bruttolistenpreises angesetzt. Das gilt für Fahrzeuge, die keine Kohlendioxidemission ausweisen und deren Bruttolistenpreis nicht höher ist als 40.000 Euro. Für hochwertigere E-Dienstfahrzeuge kommt weiterhin der halbe Bruttolistenpreis zum Ansatz.

Für elektrische Nutzfahrzeuge und elektrische Lastenfahrräder können ab 2020 im Jahr der Anschaffung schon die Hälfte der Anschaffungskosten abgeschrieben werden. Der höhere Betriebsausgabenabzug führt im Ergebnis zu einer geringeren Steuerlast.

Mehr Gewinne für Unternehmer

Für E-Books und E-Papers wird ab dem kommenden Jahr der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent eingeführt. Damit werden sie mit gedruckten Büchern gleichgestellt. Unternehmer können so höhere Gewinne erzielen. Der Leser merkt nichts von der Anpassung. Wegen der Buchpreisbindung werden die Buchpreise inklusive der Umsatzsteuer festgesetzt, d.h. der Preis für den Endverbraucher ändert sich nicht.

Steuer für Tampons sinkt

Für Produkte der Monatshygiene gilt künftig der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Bisher gehörten Tampons und Binden nicht zu den Waren des täglichen Bedarfs und wurden deshalb mit 19 Prozent versteuert.

Kleinunternehmer: Umsatzgrenze angehoben

Der Gesetzgeber erhöht die Grenze für Kleinunternehmer auf 22.000 Euro. Bisher konnten Unternehmer mit Umsätzen von weniger als 17.500 Euro im Vorjahr und nicht mehr als 50.000 Euro im laufenden Jahr die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Kleinunternehmer stellen keine Umsatzsteuer in Rechnung und zahlen diese auch nicht an das zuständige Finanzamt. Sie sind dafür auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt. „Insbesondere Kleingewerbetreibende nehmen diese Regelung aufgrund des geringeren bürokratischen Aufwands gern in Anspruch. Die Vorschrift erspart Selbständigen mit geringen Umsätzen die Auseinandersetzung mit dem Umsatzsteuerrecht “, sagt Finanzministerin Heike Taubert. 

Steuerfreies Existenzminimum für alle steigt

Der Grundfreibetrag wird für Ledige von aktuell 9.168 Euro auf 9.408 Euro angehoben, für Verheiratete steigt er entsprechend von 18.336 Euro auf 18.816 Euro. „Einkünfte bis zu diesem Betrag bleiben steuerfrei“, erklärt Finanzministerin Heike Taubert. Der als außergewöhnliche Belastung abziehbare Unterhaltshöchstbetrag wird entsprechend angepasst. Die Freibeträge für Kinder erhöhen sich von 7.620 Euro auf 7.812 Euro.

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Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Zu Beginn des neuen Kalenderjahres treten zahlreiche steuerliche Änderungen in Kraft. Verbesserungen gibt es für Arbeitnehmer und Unternehmer.

„Unsere Gesellschaft entwickelt sich in allen Bereichen immer weiter, das müssen wir auch im Steuerrecht berücksichtigen. Deutschland hat sich hohe Klimaschutzziele gesetzt. Vor diesem Hintergrund begrüße ich insbesondere alle neuen Regelungen, die ein umweltfreundlicheres Verhalten belohnen“, sagt die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert. 

Öffentliche Verkehrsmittel für den Weg zur Arbeit nutzen

Arbeitgeber können Vorteile aufgrund der Überlassung von Jobtickets an ihre Arbeitnehmer jetzt mit 25 Prozent pauschal versteuern. Diese Regelung gilt rückwirkend ab 2019, die Vorteile bleiben sozialversicherungsfrei und werden nicht auf die Entfernungspauschale angerechnet.

Wer auswärts tätig ist, bekommt höhere Pauschalen

Für Arbeitnehmer werden die Pauschalen für Verpflegungs-mehraufwendungen angehoben.  Bei 24-stündiger Abwesenheit können Arbeitnehmer ab dem neuen Jahr 28 Euro statt bisher 24 Euro steuerlich absetzen. Bei einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden und am An- und Abreisetag von mehrtägigen Abwesenheiten können nun 14 statt bisher nur 12 Euro angesetzt werden. Ergänzend wird für Berufskraftfahrer eine Übernachtungspauschale von acht Euro pro Kalendertag eingeführt, wenn sie im LKW des Arbeitgebers übernachten. 

Elektrofahrzeuge im Betriebsvermögen

Werden Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge als Dienstwagen genutzt, werden für die Versteuerung der privaten Fahrten nur noch 25 Prozent des Bruttolistenpreises angesetzt. Das gilt für Fahrzeuge, die keine Kohlendioxidemission ausweisen und deren Bruttolistenpreis nicht höher ist als 40.000 Euro. Für hochwertigere E-Dienstfahrzeuge kommt weiterhin der halbe Bruttolistenpreis zum Ansatz.

Für elektrische Nutzfahrzeuge und elektrische Lastenfahrräder können ab 2020 im Jahr der Anschaffung schon die Hälfte der Anschaffungskosten abgeschrieben werden. Der höhere Betriebsausgabenabzug führt im Ergebnis zu einer geringeren Steuerlast.

Mehr Gewinne für Unternehmer

Für E-Books und E-Papers wird ab dem kommenden Jahr der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent eingeführt. Damit werden sie mit gedruckten Büchern gleichgestellt. Unternehmer können so höhere Gewinne erzielen. Der Leser merkt nichts von der Anpassung. Wegen der Buchpreisbindung werden die Buchpreise inklusive der Umsatzsteuer festgesetzt, d.h. der Preis für den Endverbraucher ändert sich nicht.

Steuer für Tampons sinkt

Für Produkte der Monatshygiene gilt künftig der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Bisher gehörten Tampons und Binden nicht zu den Waren des täglichen Bedarfs und wurden deshalb mit 19 Prozent versteuert.

Kleinunternehmer: Umsatzgrenze angehoben

Der Gesetzgeber erhöht die Grenze für Kleinunternehmer auf 22.000 Euro. Bisher konnten Unternehmer mit Umsätzen von weniger als 17.500 Euro im Vorjahr und nicht mehr als 50.000 Euro im laufenden Jahr die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Kleinunternehmer stellen keine Umsatzsteuer in Rechnung und zahlen diese auch nicht an das zuständige Finanzamt. Sie sind dafür auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt. „Insbesondere Kleingewerbetreibende nehmen diese Regelung aufgrund des geringeren bürokratischen Aufwands gern in Anspruch. Die Vorschrift erspart Selbständigen mit geringen Umsätzen die Auseinandersetzung mit dem Umsatzsteuerrecht “, sagt Finanzministerin Heike Taubert. 

Steuerfreies Existenzminimum für alle steigt

Der Grundfreibetrag wird für Ledige von aktuell 9.168 Euro auf 9.408 Euro angehoben, für Verheiratete steigt er entsprechend von 18.336 Euro auf 18.816 Euro. „Einkünfte bis zu diesem Betrag bleiben steuerfrei“, erklärt Finanzministerin Heike Taubert. Der als außergewöhnliche Belastung abziehbare Unterhaltshöchstbetrag wird entsprechend angepasst. Die Freibeträge für Kinder erhöhen sich von 7.620 Euro auf 7.812 Euro.

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