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Finanzministerin Heike Taubert informiert: Steuerfahndung erzielt im Jahr 2022 ein Mehrergebnis von 29 Mio. Euro. Ergebnis liegt knapp 5 Mio. Euro über dem Vor-Corona-Niveau.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Im Ergebnis konsequenter Ermittlungen der beiden Steuerfahndungsstellen in Gera und Gotha konnten im vergangenen Jahr Mehrsteuern in Höhe von fast 29 Mio. Euro aufgedeckt werden.

Das sind 9 Mio. Euro mehr als noch im Jahr 2021. Der Betrag überschreitet sogar das Vor-Corona-Niveau aus dem Jahr 2019 um knapp 5 Mio. Euro, obwohl es 2022 deutlich weniger Prüfungen gab. Im Vergleich: Im Jahr 2019 führten die Steuerfahndungsstellen insgesamt 414 Prüfungen im Freistaat durch, im vergangenen Jahr waren es aufgrund der immer noch geltenden Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie nur 237 Prüfungen.

„Für mich ist das ein deutlicher Beweis, dass sich die Arbeit der Steuerfahndung in den vergangenen Jahren gewandelt hat. Viele Betrugsmodelle, bei denen Steuern in größerem Umfang hinterzogen werden, finden mehr und mehr im digitalen Raum statt. Durch den Einsatz moderner Technik und Software haben unsere IT-Fahnder mittlerweile erweiterte Prüfungsmöglichkeiten, um auch verstrickte digitale Betrugsmodelle aufzudecken“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Die Steuerfahndung deckt Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten auf. Die 61 Thüringer Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder im Freistaat haben im vergangenen Jahr neben 237 Fahndungsprüfungen, 137 Strafverfahren eingeleitet. Überdies ermittelten sie in 91 Amts- und Rechtshilfeersuchen im Auftrag anderer Behörden und Dienststellen.

Die Bußgeld- und Strafsachenstellen (kurz: BuStra) in Gera und Gotha haben zusätzlich rund 1,2 Mio. Euro an reinen Geldauflagen und Geldbußen aus Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingenommen. Als „Herrin des Verfahrens" fungiert die BuStra als Staatsanwaltschaft der Steuerverwaltung und nimmt damit eigenverantwortlich die Ermittlungen und steuerstraf- bzw. bußgeldrechtliche Würdigungen in Steuerstraf- bzw. Steuerordnungswidrigkeitsverfahren wahr. „Die Bußgeld- und Strafsachenstellen sind im Rahmen ihrer rechtlichen Kompetenzen zu allen verfahrensleitenden Entscheidungen, wie z.B. der Beantragung von Strafbefehlen oder dem Erlass von Bußgeldbescheiden, berechtigt“, erklärt Heike Taubert. Je nach Umfang und Schwere der Fälle beziehen sie hierbei auch die Steuerfahndung mit ein und arbeiten mit der Staatsanwaltschaft zusammen.

In Zusammenarbeit mit den Gerichten ergingen weitere Urteile über Geldstrafen von insgesamt 583.745 Euro.

Die Ermittlungen beider Stellen führten zu Gefängnisstrafen von insgesamt 48 Jahren und einem Monat.

Hintergrund:

Die Steuerfahndung und die Bußgeld- und Strafsachenstellen sind ein Teil der Thüringer Finanzverwaltung und werden dann tätig, wenn Steuerpflichtige unvollständige oder falsche Angaben in ihren Steuererklärungen gemacht haben oder ihren Erklärungspflichten nicht nachgekommen sind, so dass Steuern verkürzt oder hinterzogen wurden. Hierzu sind die Beamtinnen und Beamten der Steuerfahndung mit polizeilichen Befugnissen ausgestattet. Sie können mit richterlicher Anordnung beispielsweise Durchsuchungen durchführen oder Gegenstände beschlagnahmen.

Diese und viele weitere Zahlen und Fakten gehen aus der Bilanz der Finanzämter des Jahres 2022 hervor, welche die Finanzministerin Heike Taubert am kommenden Dienstag, dem 30. Mai 2023 in der Regierungsmedienkonferenz der Öffentlichkeit vorstellen wird.

 

 

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert informiert: Steuerfahndung erzielt im Jahr 2022 ein Mehrergebnis von 29 Mio. Euro. Ergebnis liegt knapp 5 Mio. Euro über dem Vor-Corona-Niveau.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Im Ergebnis konsequenter Ermittlungen der beiden Steuerfahndungsstellen in Gera und Gotha konnten im vergangenen Jahr Mehrsteuern in Höhe von fast 29 Mio. Euro aufgedeckt werden.

Das sind 9 Mio. Euro mehr als noch im Jahr 2021. Der Betrag überschreitet sogar das Vor-Corona-Niveau aus dem Jahr 2019 um knapp 5 Mio. Euro, obwohl es 2022 deutlich weniger Prüfungen gab. Im Vergleich: Im Jahr 2019 führten die Steuerfahndungsstellen insgesamt 414 Prüfungen im Freistaat durch, im vergangenen Jahr waren es aufgrund der immer noch geltenden Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie nur 237 Prüfungen.

„Für mich ist das ein deutlicher Beweis, dass sich die Arbeit der Steuerfahndung in den vergangenen Jahren gewandelt hat. Viele Betrugsmodelle, bei denen Steuern in größerem Umfang hinterzogen werden, finden mehr und mehr im digitalen Raum statt. Durch den Einsatz moderner Technik und Software haben unsere IT-Fahnder mittlerweile erweiterte Prüfungsmöglichkeiten, um auch verstrickte digitale Betrugsmodelle aufzudecken“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Die Steuerfahndung deckt Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten auf. Die 61 Thüringer Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder im Freistaat haben im vergangenen Jahr neben 237 Fahndungsprüfungen, 137 Strafverfahren eingeleitet. Überdies ermittelten sie in 91 Amts- und Rechtshilfeersuchen im Auftrag anderer Behörden und Dienststellen.

Die Bußgeld- und Strafsachenstellen (kurz: BuStra) in Gera und Gotha haben zusätzlich rund 1,2 Mio. Euro an reinen Geldauflagen und Geldbußen aus Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingenommen. Als „Herrin des Verfahrens" fungiert die BuStra als Staatsanwaltschaft der Steuerverwaltung und nimmt damit eigenverantwortlich die Ermittlungen und steuerstraf- bzw. bußgeldrechtliche Würdigungen in Steuerstraf- bzw. Steuerordnungswidrigkeitsverfahren wahr. „Die Bußgeld- und Strafsachenstellen sind im Rahmen ihrer rechtlichen Kompetenzen zu allen verfahrensleitenden Entscheidungen, wie z.B. der Beantragung von Strafbefehlen oder dem Erlass von Bußgeldbescheiden, berechtigt“, erklärt Heike Taubert. Je nach Umfang und Schwere der Fälle beziehen sie hierbei auch die Steuerfahndung mit ein und arbeiten mit der Staatsanwaltschaft zusammen.

In Zusammenarbeit mit den Gerichten ergingen weitere Urteile über Geldstrafen von insgesamt 583.745 Euro.

Die Ermittlungen beider Stellen führten zu Gefängnisstrafen von insgesamt 48 Jahren und einem Monat.

Hintergrund:

Die Steuerfahndung und die Bußgeld- und Strafsachenstellen sind ein Teil der Thüringer Finanzverwaltung und werden dann tätig, wenn Steuerpflichtige unvollständige oder falsche Angaben in ihren Steuererklärungen gemacht haben oder ihren Erklärungspflichten nicht nachgekommen sind, so dass Steuern verkürzt oder hinterzogen wurden. Hierzu sind die Beamtinnen und Beamten der Steuerfahndung mit polizeilichen Befugnissen ausgestattet. Sie können mit richterlicher Anordnung beispielsweise Durchsuchungen durchführen oder Gegenstände beschlagnahmen.

Diese und viele weitere Zahlen und Fakten gehen aus der Bilanz der Finanzämter des Jahres 2022 hervor, welche die Finanzministerin Heike Taubert am kommenden Dienstag, dem 30. Mai 2023 in der Regierungsmedienkonferenz der Öffentlichkeit vorstellen wird.

 

 

 

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Kulturland Thüringen

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Finanzministerin Heike Taubert informiert: Steuerfahndung erzielt im Jahr 2022 ein Mehrergebnis von 29 Mio. Euro. Ergebnis liegt knapp 5 Mio. Euro über dem Vor-Corona-Niveau.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Im Ergebnis konsequenter Ermittlungen der beiden Steuerfahndungsstellen in Gera und Gotha konnten im vergangenen Jahr Mehrsteuern in Höhe von fast 29 Mio. Euro aufgedeckt werden.

Das sind 9 Mio. Euro mehr als noch im Jahr 2021. Der Betrag überschreitet sogar das Vor-Corona-Niveau aus dem Jahr 2019 um knapp 5 Mio. Euro, obwohl es 2022 deutlich weniger Prüfungen gab. Im Vergleich: Im Jahr 2019 führten die Steuerfahndungsstellen insgesamt 414 Prüfungen im Freistaat durch, im vergangenen Jahr waren es aufgrund der immer noch geltenden Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie nur 237 Prüfungen.

„Für mich ist das ein deutlicher Beweis, dass sich die Arbeit der Steuerfahndung in den vergangenen Jahren gewandelt hat. Viele Betrugsmodelle, bei denen Steuern in größerem Umfang hinterzogen werden, finden mehr und mehr im digitalen Raum statt. Durch den Einsatz moderner Technik und Software haben unsere IT-Fahnder mittlerweile erweiterte Prüfungsmöglichkeiten, um auch verstrickte digitale Betrugsmodelle aufzudecken“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Die Steuerfahndung deckt Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten auf. Die 61 Thüringer Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder im Freistaat haben im vergangenen Jahr neben 237 Fahndungsprüfungen, 137 Strafverfahren eingeleitet. Überdies ermittelten sie in 91 Amts- und Rechtshilfeersuchen im Auftrag anderer Behörden und Dienststellen.

Die Bußgeld- und Strafsachenstellen (kurz: BuStra) in Gera und Gotha haben zusätzlich rund 1,2 Mio. Euro an reinen Geldauflagen und Geldbußen aus Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingenommen. Als „Herrin des Verfahrens" fungiert die BuStra als Staatsanwaltschaft der Steuerverwaltung und nimmt damit eigenverantwortlich die Ermittlungen und steuerstraf- bzw. bußgeldrechtliche Würdigungen in Steuerstraf- bzw. Steuerordnungswidrigkeitsverfahren wahr. „Die Bußgeld- und Strafsachenstellen sind im Rahmen ihrer rechtlichen Kompetenzen zu allen verfahrensleitenden Entscheidungen, wie z.B. der Beantragung von Strafbefehlen oder dem Erlass von Bußgeldbescheiden, berechtigt“, erklärt Heike Taubert. Je nach Umfang und Schwere der Fälle beziehen sie hierbei auch die Steuerfahndung mit ein und arbeiten mit der Staatsanwaltschaft zusammen.

In Zusammenarbeit mit den Gerichten ergingen weitere Urteile über Geldstrafen von insgesamt 583.745 Euro.

Die Ermittlungen beider Stellen führten zu Gefängnisstrafen von insgesamt 48 Jahren und einem Monat.

Hintergrund:

Die Steuerfahndung und die Bußgeld- und Strafsachenstellen sind ein Teil der Thüringer Finanzverwaltung und werden dann tätig, wenn Steuerpflichtige unvollständige oder falsche Angaben in ihren Steuererklärungen gemacht haben oder ihren Erklärungspflichten nicht nachgekommen sind, so dass Steuern verkürzt oder hinterzogen wurden. Hierzu sind die Beamtinnen und Beamten der Steuerfahndung mit polizeilichen Befugnissen ausgestattet. Sie können mit richterlicher Anordnung beispielsweise Durchsuchungen durchführen oder Gegenstände beschlagnahmen.

Diese und viele weitere Zahlen und Fakten gehen aus der Bilanz der Finanzämter des Jahres 2022 hervor, welche die Finanzministerin Heike Taubert am kommenden Dienstag, dem 30. Mai 2023 in der Regierungsmedienkonferenz der Öffentlichkeit vorstellen wird.

 

 

 

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Finanzministerin Heike Taubert informiert: Steuerfahndung erzielt im Jahr 2022 ein Mehrergebnis von 29 Mio. Euro. Ergebnis liegt knapp 5 Mio. Euro über dem Vor-Corona-Niveau.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Im Ergebnis konsequenter Ermittlungen der beiden Steuerfahndungsstellen in Gera und Gotha konnten im vergangenen Jahr Mehrsteuern in Höhe von fast 29 Mio. Euro aufgedeckt werden.

Das sind 9 Mio. Euro mehr als noch im Jahr 2021. Der Betrag überschreitet sogar das Vor-Corona-Niveau aus dem Jahr 2019 um knapp 5 Mio. Euro, obwohl es 2022 deutlich weniger Prüfungen gab. Im Vergleich: Im Jahr 2019 führten die Steuerfahndungsstellen insgesamt 414 Prüfungen im Freistaat durch, im vergangenen Jahr waren es aufgrund der immer noch geltenden Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie nur 237 Prüfungen.

„Für mich ist das ein deutlicher Beweis, dass sich die Arbeit der Steuerfahndung in den vergangenen Jahren gewandelt hat. Viele Betrugsmodelle, bei denen Steuern in größerem Umfang hinterzogen werden, finden mehr und mehr im digitalen Raum statt. Durch den Einsatz moderner Technik und Software haben unsere IT-Fahnder mittlerweile erweiterte Prüfungsmöglichkeiten, um auch verstrickte digitale Betrugsmodelle aufzudecken“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Die Steuerfahndung deckt Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten auf. Die 61 Thüringer Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder im Freistaat haben im vergangenen Jahr neben 237 Fahndungsprüfungen, 137 Strafverfahren eingeleitet. Überdies ermittelten sie in 91 Amts- und Rechtshilfeersuchen im Auftrag anderer Behörden und Dienststellen.

Die Bußgeld- und Strafsachenstellen (kurz: BuStra) in Gera und Gotha haben zusätzlich rund 1,2 Mio. Euro an reinen Geldauflagen und Geldbußen aus Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingenommen. Als „Herrin des Verfahrens" fungiert die BuStra als Staatsanwaltschaft der Steuerverwaltung und nimmt damit eigenverantwortlich die Ermittlungen und steuerstraf- bzw. bußgeldrechtliche Würdigungen in Steuerstraf- bzw. Steuerordnungswidrigkeitsverfahren wahr. „Die Bußgeld- und Strafsachenstellen sind im Rahmen ihrer rechtlichen Kompetenzen zu allen verfahrensleitenden Entscheidungen, wie z.B. der Beantragung von Strafbefehlen oder dem Erlass von Bußgeldbescheiden, berechtigt“, erklärt Heike Taubert. Je nach Umfang und Schwere der Fälle beziehen sie hierbei auch die Steuerfahndung mit ein und arbeiten mit der Staatsanwaltschaft zusammen.

In Zusammenarbeit mit den Gerichten ergingen weitere Urteile über Geldstrafen von insgesamt 583.745 Euro.

Die Ermittlungen beider Stellen führten zu Gefängnisstrafen von insgesamt 48 Jahren und einem Monat.

Hintergrund:

Die Steuerfahndung und die Bußgeld- und Strafsachenstellen sind ein Teil der Thüringer Finanzverwaltung und werden dann tätig, wenn Steuerpflichtige unvollständige oder falsche Angaben in ihren Steuererklärungen gemacht haben oder ihren Erklärungspflichten nicht nachgekommen sind, so dass Steuern verkürzt oder hinterzogen wurden. Hierzu sind die Beamtinnen und Beamten der Steuerfahndung mit polizeilichen Befugnissen ausgestattet. Sie können mit richterlicher Anordnung beispielsweise Durchsuchungen durchführen oder Gegenstände beschlagnahmen.

Diese und viele weitere Zahlen und Fakten gehen aus der Bilanz der Finanzämter des Jahres 2022 hervor, welche die Finanzministerin Heike Taubert am kommenden Dienstag, dem 30. Mai 2023 in der Regierungsmedienkonferenz der Öffentlichkeit vorstellen wird.

 

 

 

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