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Finanzministerin Heike Taubert informiert: Thüringer Steuerfahndung erzielt im Jahr 2023 ein Mehrergebnis von 20 Mio. Euro und leitet 154 Strafverfahren ein.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Steuerfahndungsstellen in Gera und Gotha haben im vergangenen Jahr über 20 Mio. Euro an zusätzlichen Steuern ermittelt.

Durch gezielte Fahndungsprüfungen konnten sie das Geld für die Allgemeinheit sichern und wieder ein Stück mehr zur Steuergerechtigkeit beitragen.

Im Jahr 2023 führten die Thüringer Steuerfahndungsstellen knapp 50 Prüfungen mehr durch als im Jahr 2022. Insgesamt waren es 283 Prüfungen. „Die Anzahl der Prüfungen steigt jetzt kontinuierlich an, sodass wir bald das Vor-Corona-Niveau wieder erreichen werden“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Im Vergleich: Im Jahr 2019 führten die Steuerfahndungsstellen insgesamt 414 Prüfungen im Freistaat durch. Laut Finanzministerium ist der Aufholprozess in vollem Gange.

„Viele Betrugsmodelle, bei denen Steuern in größerem Umfang hinterzogen werden, finden heute im digitalen Raum statt. Durch den Einsatz moderner Technik und spezieller Prüfungssoftware haben auch unsere IT-Fahnder erweiterte Prüfungsmöglichkeiten, um digitale Betrugsmodelle aufzudecken. Sie bleiben den Steuersünderinnen und Steuersündern entschlossen auf der Spur und leisten damit einen großen Beitrag zur Steuergerechtigkeit“, so Taubert.

Die Steuerfahndung deckt Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten auf. Die 61 Thüringer Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder im Freistaat haben im vergangenen Jahr neben 283 Fahndungsprüfungen insgesamt 154 Strafverfahren eingeleitet. Überdies ermittelten sie in 111 Amts- und Rechtshilfeersuchen im Auftrag anderer Behörden und Dienststellen.

Die beiden Bußgeld- und Strafsachenstellen (kurz: BuStra) in Gera und Gotha haben zusätzlich rund 1,5 Mio. Euro an reinen Geldauflagen und Geldbußen aus Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingenommen. Als „Herrin des Verfahrens" fungiert die BuStra als Staatsanwaltschaft der Steuerverwaltung und nimmt damit eigenverantwortlich die Ermittlungen und steuerstraf- bzw. bußgeldrechtliche Würdigungen in Steuerstraf- bzw. Steuerordnungswidrigkeitsverfahren wahr. „Die Bußgeld- und Strafsachenstellen sind im Rahmen ihrer rechtlichen Kompetenzen zu allen verfahrensleitenden Entscheidungen, wie z.B. der Beantragung von Strafbefehlen oder dem Erlass von Bußgeldbescheiden, berechtigt“, erklärt Heike Taubert. Je nach Umfang und Schwere der Fälle beziehen sie hierbei auch die Steuerfahndung mit ein und arbeiten mit der Staatsanwaltschaft zusammen.

In Zusammenarbeit mit den Gerichten ergingen weitere Urteile über Geldstrafen von insgesamt 737.610 Euro. Das sind knapp 154.000 Euro mehr als im Jahr 2022. Hinzu kommen Geldauflagen von 73.950 Euro.

Die Ermittlungen beider Stellen führten zu Gefängnisstrafen von insgesamt 46 Jahren.

Hintergrund:

Die Steuerfahndung und die Bußgeld- und Strafsachenstellen sind ein Teil der Thüringer Finanzverwaltung und werden dann tätig, wenn Steuerpflichtige unvollständige oder falsche Angaben in ihren Steuererklärungen gemacht haben oder ihren Erklärungspflichten nicht nachgekommen sind, so dass Steuern verkürzt oder hinterzogen wurden. Hierzu sind die Beamtinnen und Beamten der Steuerfahndung mit polizeilichen Befugnissen ausgestattet. Sie können mit richterlicher Anordnung beispielsweise Durchsuchungen durchführen oder Gegenstände beschlagnahmen.

Diese und viele weitere Zahlen und Fakten gehen aus der Bilanz der Finanzämter des Jahres 2023 hervor, welche die Finanzministerin Heike Taubert am kommenden Dienstag, dem 30. April 2024 in der Regierungsmedienkonferenz der Öffentlichkeit vorstellen wird.

 

 

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert informiert: Thüringer Steuerfahndung erzielt im Jahr 2023 ein Mehrergebnis von 20 Mio. Euro und leitet 154 Strafverfahren ein.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Steuerfahndungsstellen in Gera und Gotha haben im vergangenen Jahr über 20 Mio. Euro an zusätzlichen Steuern ermittelt.

Durch gezielte Fahndungsprüfungen konnten sie das Geld für die Allgemeinheit sichern und wieder ein Stück mehr zur Steuergerechtigkeit beitragen.

Im Jahr 2023 führten die Thüringer Steuerfahndungsstellen knapp 50 Prüfungen mehr durch als im Jahr 2022. Insgesamt waren es 283 Prüfungen. „Die Anzahl der Prüfungen steigt jetzt kontinuierlich an, sodass wir bald das Vor-Corona-Niveau wieder erreichen werden“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Im Vergleich: Im Jahr 2019 führten die Steuerfahndungsstellen insgesamt 414 Prüfungen im Freistaat durch. Laut Finanzministerium ist der Aufholprozess in vollem Gange.

„Viele Betrugsmodelle, bei denen Steuern in größerem Umfang hinterzogen werden, finden heute im digitalen Raum statt. Durch den Einsatz moderner Technik und spezieller Prüfungssoftware haben auch unsere IT-Fahnder erweiterte Prüfungsmöglichkeiten, um digitale Betrugsmodelle aufzudecken. Sie bleiben den Steuersünderinnen und Steuersündern entschlossen auf der Spur und leisten damit einen großen Beitrag zur Steuergerechtigkeit“, so Taubert.

Die Steuerfahndung deckt Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten auf. Die 61 Thüringer Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder im Freistaat haben im vergangenen Jahr neben 283 Fahndungsprüfungen insgesamt 154 Strafverfahren eingeleitet. Überdies ermittelten sie in 111 Amts- und Rechtshilfeersuchen im Auftrag anderer Behörden und Dienststellen.

Die beiden Bußgeld- und Strafsachenstellen (kurz: BuStra) in Gera und Gotha haben zusätzlich rund 1,5 Mio. Euro an reinen Geldauflagen und Geldbußen aus Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingenommen. Als „Herrin des Verfahrens" fungiert die BuStra als Staatsanwaltschaft der Steuerverwaltung und nimmt damit eigenverantwortlich die Ermittlungen und steuerstraf- bzw. bußgeldrechtliche Würdigungen in Steuerstraf- bzw. Steuerordnungswidrigkeitsverfahren wahr. „Die Bußgeld- und Strafsachenstellen sind im Rahmen ihrer rechtlichen Kompetenzen zu allen verfahrensleitenden Entscheidungen, wie z.B. der Beantragung von Strafbefehlen oder dem Erlass von Bußgeldbescheiden, berechtigt“, erklärt Heike Taubert. Je nach Umfang und Schwere der Fälle beziehen sie hierbei auch die Steuerfahndung mit ein und arbeiten mit der Staatsanwaltschaft zusammen.

In Zusammenarbeit mit den Gerichten ergingen weitere Urteile über Geldstrafen von insgesamt 737.610 Euro. Das sind knapp 154.000 Euro mehr als im Jahr 2022. Hinzu kommen Geldauflagen von 73.950 Euro.

Die Ermittlungen beider Stellen führten zu Gefängnisstrafen von insgesamt 46 Jahren.

Hintergrund:

Die Steuerfahndung und die Bußgeld- und Strafsachenstellen sind ein Teil der Thüringer Finanzverwaltung und werden dann tätig, wenn Steuerpflichtige unvollständige oder falsche Angaben in ihren Steuererklärungen gemacht haben oder ihren Erklärungspflichten nicht nachgekommen sind, so dass Steuern verkürzt oder hinterzogen wurden. Hierzu sind die Beamtinnen und Beamten der Steuerfahndung mit polizeilichen Befugnissen ausgestattet. Sie können mit richterlicher Anordnung beispielsweise Durchsuchungen durchführen oder Gegenstände beschlagnahmen.

Diese und viele weitere Zahlen und Fakten gehen aus der Bilanz der Finanzämter des Jahres 2023 hervor, welche die Finanzministerin Heike Taubert am kommenden Dienstag, dem 30. April 2024 in der Regierungsmedienkonferenz der Öffentlichkeit vorstellen wird.

 

 

 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Finanzministerin Heike Taubert informiert: Thüringer Steuerfahndung erzielt im Jahr 2023 ein Mehrergebnis von 20 Mio. Euro und leitet 154 Strafverfahren ein.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Steuerfahndungsstellen in Gera und Gotha haben im vergangenen Jahr über 20 Mio. Euro an zusätzlichen Steuern ermittelt.

Durch gezielte Fahndungsprüfungen konnten sie das Geld für die Allgemeinheit sichern und wieder ein Stück mehr zur Steuergerechtigkeit beitragen.

Im Jahr 2023 führten die Thüringer Steuerfahndungsstellen knapp 50 Prüfungen mehr durch als im Jahr 2022. Insgesamt waren es 283 Prüfungen. „Die Anzahl der Prüfungen steigt jetzt kontinuierlich an, sodass wir bald das Vor-Corona-Niveau wieder erreichen werden“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Im Vergleich: Im Jahr 2019 führten die Steuerfahndungsstellen insgesamt 414 Prüfungen im Freistaat durch. Laut Finanzministerium ist der Aufholprozess in vollem Gange.

„Viele Betrugsmodelle, bei denen Steuern in größerem Umfang hinterzogen werden, finden heute im digitalen Raum statt. Durch den Einsatz moderner Technik und spezieller Prüfungssoftware haben auch unsere IT-Fahnder erweiterte Prüfungsmöglichkeiten, um digitale Betrugsmodelle aufzudecken. Sie bleiben den Steuersünderinnen und Steuersündern entschlossen auf der Spur und leisten damit einen großen Beitrag zur Steuergerechtigkeit“, so Taubert.

Die Steuerfahndung deckt Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten auf. Die 61 Thüringer Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder im Freistaat haben im vergangenen Jahr neben 283 Fahndungsprüfungen insgesamt 154 Strafverfahren eingeleitet. Überdies ermittelten sie in 111 Amts- und Rechtshilfeersuchen im Auftrag anderer Behörden und Dienststellen.

Die beiden Bußgeld- und Strafsachenstellen (kurz: BuStra) in Gera und Gotha haben zusätzlich rund 1,5 Mio. Euro an reinen Geldauflagen und Geldbußen aus Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingenommen. Als „Herrin des Verfahrens" fungiert die BuStra als Staatsanwaltschaft der Steuerverwaltung und nimmt damit eigenverantwortlich die Ermittlungen und steuerstraf- bzw. bußgeldrechtliche Würdigungen in Steuerstraf- bzw. Steuerordnungswidrigkeitsverfahren wahr. „Die Bußgeld- und Strafsachenstellen sind im Rahmen ihrer rechtlichen Kompetenzen zu allen verfahrensleitenden Entscheidungen, wie z.B. der Beantragung von Strafbefehlen oder dem Erlass von Bußgeldbescheiden, berechtigt“, erklärt Heike Taubert. Je nach Umfang und Schwere der Fälle beziehen sie hierbei auch die Steuerfahndung mit ein und arbeiten mit der Staatsanwaltschaft zusammen.

In Zusammenarbeit mit den Gerichten ergingen weitere Urteile über Geldstrafen von insgesamt 737.610 Euro. Das sind knapp 154.000 Euro mehr als im Jahr 2022. Hinzu kommen Geldauflagen von 73.950 Euro.

Die Ermittlungen beider Stellen führten zu Gefängnisstrafen von insgesamt 46 Jahren.

Hintergrund:

Die Steuerfahndung und die Bußgeld- und Strafsachenstellen sind ein Teil der Thüringer Finanzverwaltung und werden dann tätig, wenn Steuerpflichtige unvollständige oder falsche Angaben in ihren Steuererklärungen gemacht haben oder ihren Erklärungspflichten nicht nachgekommen sind, so dass Steuern verkürzt oder hinterzogen wurden. Hierzu sind die Beamtinnen und Beamten der Steuerfahndung mit polizeilichen Befugnissen ausgestattet. Sie können mit richterlicher Anordnung beispielsweise Durchsuchungen durchführen oder Gegenstände beschlagnahmen.

Diese und viele weitere Zahlen und Fakten gehen aus der Bilanz der Finanzämter des Jahres 2023 hervor, welche die Finanzministerin Heike Taubert am kommenden Dienstag, dem 30. April 2024 in der Regierungsmedienkonferenz der Öffentlichkeit vorstellen wird.

 

 

 

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Finanzministerin Heike Taubert informiert: Thüringer Steuerfahndung erzielt im Jahr 2023 ein Mehrergebnis von 20 Mio. Euro und leitet 154 Strafverfahren ein.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Steuerfahndungsstellen in Gera und Gotha haben im vergangenen Jahr über 20 Mio. Euro an zusätzlichen Steuern ermittelt.

Durch gezielte Fahndungsprüfungen konnten sie das Geld für die Allgemeinheit sichern und wieder ein Stück mehr zur Steuergerechtigkeit beitragen.

Im Jahr 2023 führten die Thüringer Steuerfahndungsstellen knapp 50 Prüfungen mehr durch als im Jahr 2022. Insgesamt waren es 283 Prüfungen. „Die Anzahl der Prüfungen steigt jetzt kontinuierlich an, sodass wir bald das Vor-Corona-Niveau wieder erreichen werden“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Im Vergleich: Im Jahr 2019 führten die Steuerfahndungsstellen insgesamt 414 Prüfungen im Freistaat durch. Laut Finanzministerium ist der Aufholprozess in vollem Gange.

„Viele Betrugsmodelle, bei denen Steuern in größerem Umfang hinterzogen werden, finden heute im digitalen Raum statt. Durch den Einsatz moderner Technik und spezieller Prüfungssoftware haben auch unsere IT-Fahnder erweiterte Prüfungsmöglichkeiten, um digitale Betrugsmodelle aufzudecken. Sie bleiben den Steuersünderinnen und Steuersündern entschlossen auf der Spur und leisten damit einen großen Beitrag zur Steuergerechtigkeit“, so Taubert.

Die Steuerfahndung deckt Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten auf. Die 61 Thüringer Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder im Freistaat haben im vergangenen Jahr neben 283 Fahndungsprüfungen insgesamt 154 Strafverfahren eingeleitet. Überdies ermittelten sie in 111 Amts- und Rechtshilfeersuchen im Auftrag anderer Behörden und Dienststellen.

Die beiden Bußgeld- und Strafsachenstellen (kurz: BuStra) in Gera und Gotha haben zusätzlich rund 1,5 Mio. Euro an reinen Geldauflagen und Geldbußen aus Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingenommen. Als „Herrin des Verfahrens" fungiert die BuStra als Staatsanwaltschaft der Steuerverwaltung und nimmt damit eigenverantwortlich die Ermittlungen und steuerstraf- bzw. bußgeldrechtliche Würdigungen in Steuerstraf- bzw. Steuerordnungswidrigkeitsverfahren wahr. „Die Bußgeld- und Strafsachenstellen sind im Rahmen ihrer rechtlichen Kompetenzen zu allen verfahrensleitenden Entscheidungen, wie z.B. der Beantragung von Strafbefehlen oder dem Erlass von Bußgeldbescheiden, berechtigt“, erklärt Heike Taubert. Je nach Umfang und Schwere der Fälle beziehen sie hierbei auch die Steuerfahndung mit ein und arbeiten mit der Staatsanwaltschaft zusammen.

In Zusammenarbeit mit den Gerichten ergingen weitere Urteile über Geldstrafen von insgesamt 737.610 Euro. Das sind knapp 154.000 Euro mehr als im Jahr 2022. Hinzu kommen Geldauflagen von 73.950 Euro.

Die Ermittlungen beider Stellen führten zu Gefängnisstrafen von insgesamt 46 Jahren.

Hintergrund:

Die Steuerfahndung und die Bußgeld- und Strafsachenstellen sind ein Teil der Thüringer Finanzverwaltung und werden dann tätig, wenn Steuerpflichtige unvollständige oder falsche Angaben in ihren Steuererklärungen gemacht haben oder ihren Erklärungspflichten nicht nachgekommen sind, so dass Steuern verkürzt oder hinterzogen wurden. Hierzu sind die Beamtinnen und Beamten der Steuerfahndung mit polizeilichen Befugnissen ausgestattet. Sie können mit richterlicher Anordnung beispielsweise Durchsuchungen durchführen oder Gegenstände beschlagnahmen.

Diese und viele weitere Zahlen und Fakten gehen aus der Bilanz der Finanzämter des Jahres 2023 hervor, welche die Finanzministerin Heike Taubert am kommenden Dienstag, dem 30. April 2024 in der Regierungsmedienkonferenz der Öffentlichkeit vorstellen wird.

 

 

 

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