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Finanzministerin Heike Taubert informiert über die Mittelfristige Finanzplanung des Freistaats für die Jahre 2023 bis 2027.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Aufsetzend auf dem Haushalt 2023 sowie dem kürzlich beschlossenen Regierungsentwurf zum Haushalt 2024 hat die Thüringer Landesregierung heute ihre Mittelfristige Finanzplanung bis zum Jahr 2027 beschlossen.

Der Regierungsentwurf zum Haushalt 2024 konnte durch einen Rückgriff auf die vorhandene Rücklage in Höhe von etwa 1 Mrd. Euro ausgeglichen werden. Dieses Instrument steht für die Finanzplanungsjahre als Deckungsquelle nicht mehr zur Verfügung. Eine Kreditaufnahme ist im Rahmen der Vorgaben der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse nicht zulässig und auch nicht angezeigt. In der Folge weist der Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2027 jeweils einen Konsolidierungsbedarf von über 1 Mrd. Euro aus.

„Dabei stehen einige Entwicklungen bereits jetzt schon fest. Die Personalausgaben werden stark ansteigen, nicht zuletzt durch die anhaltend hohe Inflation, die Zahl an Neueinstellungen sowie die aufgrund der demografischen Entwicklung anwachsenden Versorgungsausgaben. In der vorliegenden Finanzplanung haben wir bereits höhere Zuwachsraten unterstellt“, sagte Heike Taubert.

Die Finanzplanung setzt auf der Steuerschätzung vom Mai 2023 auf. Am aktuellen Rand haben sich jedoch sowohl die wirtschaftliche Lage als auch der Ausblick eingetrübt. Somit erscheint zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine dynamischere Entwicklung der Steuereinnahmen als noch im Mai 2023 angenommen unwahrscheinlich.

Im Gegenteil: Maßnahmen wie der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf des Wachstumschancengesetzes würden zu Steuermindereinnahmen auch für die Länder (und Kommunen) führen. Im Rahmen der kommenden Haushaltsaufstellungen wird der Konsolidierungsbedarf deshalb schwerpunktmäßig über die Ausgabenseite des Landeshaushalts zu erbringen sein. Dazu muss insbesondere der mit den Verhandlungen zum Haushalt 2024 eingeschlagene Weg der stärkeren Prioritätensetzung sowie einer realitätsnahen Veranschlagung fortgesetzt werden.

 

 

 

 

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert informiert über die Mittelfristige Finanzplanung des Freistaats für die Jahre 2023 bis 2027.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Aufsetzend auf dem Haushalt 2023 sowie dem kürzlich beschlossenen Regierungsentwurf zum Haushalt 2024 hat die Thüringer Landesregierung heute ihre Mittelfristige Finanzplanung bis zum Jahr 2027 beschlossen.

Der Regierungsentwurf zum Haushalt 2024 konnte durch einen Rückgriff auf die vorhandene Rücklage in Höhe von etwa 1 Mrd. Euro ausgeglichen werden. Dieses Instrument steht für die Finanzplanungsjahre als Deckungsquelle nicht mehr zur Verfügung. Eine Kreditaufnahme ist im Rahmen der Vorgaben der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse nicht zulässig und auch nicht angezeigt. In der Folge weist der Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2027 jeweils einen Konsolidierungsbedarf von über 1 Mrd. Euro aus.

„Dabei stehen einige Entwicklungen bereits jetzt schon fest. Die Personalausgaben werden stark ansteigen, nicht zuletzt durch die anhaltend hohe Inflation, die Zahl an Neueinstellungen sowie die aufgrund der demografischen Entwicklung anwachsenden Versorgungsausgaben. In der vorliegenden Finanzplanung haben wir bereits höhere Zuwachsraten unterstellt“, sagte Heike Taubert.

Die Finanzplanung setzt auf der Steuerschätzung vom Mai 2023 auf. Am aktuellen Rand haben sich jedoch sowohl die wirtschaftliche Lage als auch der Ausblick eingetrübt. Somit erscheint zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine dynamischere Entwicklung der Steuereinnahmen als noch im Mai 2023 angenommen unwahrscheinlich.

Im Gegenteil: Maßnahmen wie der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf des Wachstumschancengesetzes würden zu Steuermindereinnahmen auch für die Länder (und Kommunen) führen. Im Rahmen der kommenden Haushaltsaufstellungen wird der Konsolidierungsbedarf deshalb schwerpunktmäßig über die Ausgabenseite des Landeshaushalts zu erbringen sein. Dazu muss insbesondere der mit den Verhandlungen zum Haushalt 2024 eingeschlagene Weg der stärkeren Prioritätensetzung sowie einer realitätsnahen Veranschlagung fortgesetzt werden.

 

 

 

 

 

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Finanzministerin Heike Taubert informiert über die Mittelfristige Finanzplanung des Freistaats für die Jahre 2023 bis 2027.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Aufsetzend auf dem Haushalt 2023 sowie dem kürzlich beschlossenen Regierungsentwurf zum Haushalt 2024 hat die Thüringer Landesregierung heute ihre Mittelfristige Finanzplanung bis zum Jahr 2027 beschlossen.

Der Regierungsentwurf zum Haushalt 2024 konnte durch einen Rückgriff auf die vorhandene Rücklage in Höhe von etwa 1 Mrd. Euro ausgeglichen werden. Dieses Instrument steht für die Finanzplanungsjahre als Deckungsquelle nicht mehr zur Verfügung. Eine Kreditaufnahme ist im Rahmen der Vorgaben der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse nicht zulässig und auch nicht angezeigt. In der Folge weist der Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2027 jeweils einen Konsolidierungsbedarf von über 1 Mrd. Euro aus.

„Dabei stehen einige Entwicklungen bereits jetzt schon fest. Die Personalausgaben werden stark ansteigen, nicht zuletzt durch die anhaltend hohe Inflation, die Zahl an Neueinstellungen sowie die aufgrund der demografischen Entwicklung anwachsenden Versorgungsausgaben. In der vorliegenden Finanzplanung haben wir bereits höhere Zuwachsraten unterstellt“, sagte Heike Taubert.

Die Finanzplanung setzt auf der Steuerschätzung vom Mai 2023 auf. Am aktuellen Rand haben sich jedoch sowohl die wirtschaftliche Lage als auch der Ausblick eingetrübt. Somit erscheint zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine dynamischere Entwicklung der Steuereinnahmen als noch im Mai 2023 angenommen unwahrscheinlich.

Im Gegenteil: Maßnahmen wie der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf des Wachstumschancengesetzes würden zu Steuermindereinnahmen auch für die Länder (und Kommunen) führen. Im Rahmen der kommenden Haushaltsaufstellungen wird der Konsolidierungsbedarf deshalb schwerpunktmäßig über die Ausgabenseite des Landeshaushalts zu erbringen sein. Dazu muss insbesondere der mit den Verhandlungen zum Haushalt 2024 eingeschlagene Weg der stärkeren Prioritätensetzung sowie einer realitätsnahen Veranschlagung fortgesetzt werden.

 

 

 

 

 

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Aufsetzend auf dem Haushalt 2023 sowie dem kürzlich beschlossenen Regierungsentwurf zum Haushalt 2024 hat die Thüringer Landesregierung heute ihre Mittelfristige Finanzplanung bis zum Jahr 2027 beschlossen.

Der Regierungsentwurf zum Haushalt 2024 konnte durch einen Rückgriff auf die vorhandene Rücklage in Höhe von etwa 1 Mrd. Euro ausgeglichen werden. Dieses Instrument steht für die Finanzplanungsjahre als Deckungsquelle nicht mehr zur Verfügung. Eine Kreditaufnahme ist im Rahmen der Vorgaben der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse nicht zulässig und auch nicht angezeigt. In der Folge weist der Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2027 jeweils einen Konsolidierungsbedarf von über 1 Mrd. Euro aus.

„Dabei stehen einige Entwicklungen bereits jetzt schon fest. Die Personalausgaben werden stark ansteigen, nicht zuletzt durch die anhaltend hohe Inflation, die Zahl an Neueinstellungen sowie die aufgrund der demografischen Entwicklung anwachsenden Versorgungsausgaben. In der vorliegenden Finanzplanung haben wir bereits höhere Zuwachsraten unterstellt“, sagte Heike Taubert.

Die Finanzplanung setzt auf der Steuerschätzung vom Mai 2023 auf. Am aktuellen Rand haben sich jedoch sowohl die wirtschaftliche Lage als auch der Ausblick eingetrübt. Somit erscheint zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine dynamischere Entwicklung der Steuereinnahmen als noch im Mai 2023 angenommen unwahrscheinlich.

Im Gegenteil: Maßnahmen wie der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf des Wachstumschancengesetzes würden zu Steuermindereinnahmen auch für die Länder (und Kommunen) führen. Im Rahmen der kommenden Haushaltsaufstellungen wird der Konsolidierungsbedarf deshalb schwerpunktmäßig über die Ausgabenseite des Landeshaushalts zu erbringen sein. Dazu muss insbesondere der mit den Verhandlungen zum Haushalt 2024 eingeschlagene Weg der stärkeren Prioritätensetzung sowie einer realitätsnahen Veranschlagung fortgesetzt werden.

 

 

 

 

 

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