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Finanzministerin Heike Taubert informiert über steuerliche Neuregelungen 2022. Corona-Prämie in Höhe von 1.500 Euro kann noch bis 31. März 2022 steuerfrei ausgezahlt werden.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

„Zum Jahreswechsel treten wieder einige steuerliche Neuregelungen in Kraft, die sich aus einer Vielzahl von Gesetzen und Verwaltungsanweisungen ergeben. Die Bandbreite reicht von der Anhebung des Grundfreibetrags bis zur Option zur Körperschaftbesteuerung für bestimmte Personengesellschaften“, so Finanzministerin Heike Taubert (SPD).

In 2022 wird der Grundfreibetrag für ledige Steuerpflichtige um 240 Euro auf 9.984 Euro angehoben. Für Ehegatten, die sich zusammen zur Einkommensteuer veranlagen lassen, steigt der Betrag um 480 Euro auf 19.968 Euro. „Alle Einkünfte bis zum Erreichen des Grundfreibetrags sind steuerfrei“, so die Finanzministerin.

Außerdem können Arbeitgeber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern noch bis zum 31. März 2022 eine Corona-Prämie von bis zu 1.500 Euro steuerfrei überweisen.

Die Sachbezugsgrenze für Arbeitnehmer steigt von bisher 44 Euro auf 50 Euro pro Monat. Sachbezüge bis zu dieser Höhe darf der Arbeitgeber steuerfrei an seine Arbeitnehmerschaft weitergeben. Werden die Zuwendungen in Form von Gutscheinen oder Geldkarten ausgegeben, dann müssen diese Gutscheine und Geldkarten zum Bezug von Waren und Dienstleistungen berechtigen und die einschränkenden Kriterien des § 2 Absatz 1 Nr. 10 Zahlungsdienstleistungsaufsichtsgesetzes (ZAG) erfüllen.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ab dem 1. April 2022 aus beruflichen Gründen umziehen, erhöht sich die Umzugskostenpauschale auf 886 Euro (ab 1. April 2021: 870 Euro). Für jede andere Person, wie den Ehegatten, den Lebenspartner sowie die Kinder beträgt die Pauschale ab dem 1. April 2022 jeweils 590 Euro (ab 1. April 2021: 580 Euro). Dieser Betrag kann von Arbeitnehmern als Werbungskosten geltend gemacht werden oder vom Arbeitgeber für beruflich veranlasste Umzüge als steuerfreie Pauschvergütung an seine Mitarbeiter gezahlt werden.

Die Investitionsfristen für Unternehmen werden um ein weiteres Jahr verlängert. „Normalerweise müssen von einem Unternehmen geplante Investitionen, für die ein Investitionsabzug geltend gemacht wurde, innerhalb von drei Jahren auch tatsächlich getätigt werden. Läuft die Investitionsfrist für Wirtschaftsgüter in 2021 aus (d.h. der Investitionsabzugsbetrag wurde in 2018 abgezogen), dann wird die Frist um ein weiteres Jahr – auf vier Jahre – verlängert.  Dadurch haben Steuerpflichtige, die in 2021 investieren wollten, aber wegen der Corona-Krise nicht investieren konnten, die Gelegenheit, die Investition in 2022 ohne die andernfalls eintretenden negativen steuerlichen Folgen (Rückgängigmachung des Investitionsabzugs, Verzinsung der Steuernachforderung) nachzuholen.

Betrieblich genutzte Hybrid-Fahrzeuge, für die die Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der Dienstwagenbesteuerung für die private Nutzung in Anspruch genommen werden soll, müssen ab 2022 mindestens eine Reichweite von 60 km aufweisen.

Ab 2022 können Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften zur Körperschaftbesteuerung optieren. Unter die Körperschaftsteuer fielen bisher nur juristische Personen (z.B. AG, GmbH). Personengesellschaften unterlagen dagegen bisher keiner Einkommensbesteuerung, da die Besteuerung der Einkünfte auf Ebene der Gesellschafter erfolgte.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert informiert über steuerliche Neuregelungen 2022. Corona-Prämie in Höhe von 1.500 Euro kann noch bis 31. März 2022 steuerfrei ausgezahlt werden.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

„Zum Jahreswechsel treten wieder einige steuerliche Neuregelungen in Kraft, die sich aus einer Vielzahl von Gesetzen und Verwaltungsanweisungen ergeben. Die Bandbreite reicht von der Anhebung des Grundfreibetrags bis zur Option zur Körperschaftbesteuerung für bestimmte Personengesellschaften“, so Finanzministerin Heike Taubert (SPD).

In 2022 wird der Grundfreibetrag für ledige Steuerpflichtige um 240 Euro auf 9.984 Euro angehoben. Für Ehegatten, die sich zusammen zur Einkommensteuer veranlagen lassen, steigt der Betrag um 480 Euro auf 19.968 Euro. „Alle Einkünfte bis zum Erreichen des Grundfreibetrags sind steuerfrei“, so die Finanzministerin.

Außerdem können Arbeitgeber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern noch bis zum 31. März 2022 eine Corona-Prämie von bis zu 1.500 Euro steuerfrei überweisen.

Die Sachbezugsgrenze für Arbeitnehmer steigt von bisher 44 Euro auf 50 Euro pro Monat. Sachbezüge bis zu dieser Höhe darf der Arbeitgeber steuerfrei an seine Arbeitnehmerschaft weitergeben. Werden die Zuwendungen in Form von Gutscheinen oder Geldkarten ausgegeben, dann müssen diese Gutscheine und Geldkarten zum Bezug von Waren und Dienstleistungen berechtigen und die einschränkenden Kriterien des § 2 Absatz 1 Nr. 10 Zahlungsdienstleistungsaufsichtsgesetzes (ZAG) erfüllen.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ab dem 1. April 2022 aus beruflichen Gründen umziehen, erhöht sich die Umzugskostenpauschale auf 886 Euro (ab 1. April 2021: 870 Euro). Für jede andere Person, wie den Ehegatten, den Lebenspartner sowie die Kinder beträgt die Pauschale ab dem 1. April 2022 jeweils 590 Euro (ab 1. April 2021: 580 Euro). Dieser Betrag kann von Arbeitnehmern als Werbungskosten geltend gemacht werden oder vom Arbeitgeber für beruflich veranlasste Umzüge als steuerfreie Pauschvergütung an seine Mitarbeiter gezahlt werden.

Die Investitionsfristen für Unternehmen werden um ein weiteres Jahr verlängert. „Normalerweise müssen von einem Unternehmen geplante Investitionen, für die ein Investitionsabzug geltend gemacht wurde, innerhalb von drei Jahren auch tatsächlich getätigt werden. Läuft die Investitionsfrist für Wirtschaftsgüter in 2021 aus (d.h. der Investitionsabzugsbetrag wurde in 2018 abgezogen), dann wird die Frist um ein weiteres Jahr – auf vier Jahre – verlängert.  Dadurch haben Steuerpflichtige, die in 2021 investieren wollten, aber wegen der Corona-Krise nicht investieren konnten, die Gelegenheit, die Investition in 2022 ohne die andernfalls eintretenden negativen steuerlichen Folgen (Rückgängigmachung des Investitionsabzugs, Verzinsung der Steuernachforderung) nachzuholen.

Betrieblich genutzte Hybrid-Fahrzeuge, für die die Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der Dienstwagenbesteuerung für die private Nutzung in Anspruch genommen werden soll, müssen ab 2022 mindestens eine Reichweite von 60 km aufweisen.

Ab 2022 können Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften zur Körperschaftbesteuerung optieren. Unter die Körperschaftsteuer fielen bisher nur juristische Personen (z.B. AG, GmbH). Personengesellschaften unterlagen dagegen bisher keiner Einkommensbesteuerung, da die Besteuerung der Einkünfte auf Ebene der Gesellschafter erfolgte.

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Finanzministerin Heike Taubert informiert über steuerliche Neuregelungen 2022. Corona-Prämie in Höhe von 1.500 Euro kann noch bis 31. März 2022 steuerfrei ausgezahlt werden.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

„Zum Jahreswechsel treten wieder einige steuerliche Neuregelungen in Kraft, die sich aus einer Vielzahl von Gesetzen und Verwaltungsanweisungen ergeben. Die Bandbreite reicht von der Anhebung des Grundfreibetrags bis zur Option zur Körperschaftbesteuerung für bestimmte Personengesellschaften“, so Finanzministerin Heike Taubert (SPD).

In 2022 wird der Grundfreibetrag für ledige Steuerpflichtige um 240 Euro auf 9.984 Euro angehoben. Für Ehegatten, die sich zusammen zur Einkommensteuer veranlagen lassen, steigt der Betrag um 480 Euro auf 19.968 Euro. „Alle Einkünfte bis zum Erreichen des Grundfreibetrags sind steuerfrei“, so die Finanzministerin.

Außerdem können Arbeitgeber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern noch bis zum 31. März 2022 eine Corona-Prämie von bis zu 1.500 Euro steuerfrei überweisen.

Die Sachbezugsgrenze für Arbeitnehmer steigt von bisher 44 Euro auf 50 Euro pro Monat. Sachbezüge bis zu dieser Höhe darf der Arbeitgeber steuerfrei an seine Arbeitnehmerschaft weitergeben. Werden die Zuwendungen in Form von Gutscheinen oder Geldkarten ausgegeben, dann müssen diese Gutscheine und Geldkarten zum Bezug von Waren und Dienstleistungen berechtigen und die einschränkenden Kriterien des § 2 Absatz 1 Nr. 10 Zahlungsdienstleistungsaufsichtsgesetzes (ZAG) erfüllen.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ab dem 1. April 2022 aus beruflichen Gründen umziehen, erhöht sich die Umzugskostenpauschale auf 886 Euro (ab 1. April 2021: 870 Euro). Für jede andere Person, wie den Ehegatten, den Lebenspartner sowie die Kinder beträgt die Pauschale ab dem 1. April 2022 jeweils 590 Euro (ab 1. April 2021: 580 Euro). Dieser Betrag kann von Arbeitnehmern als Werbungskosten geltend gemacht werden oder vom Arbeitgeber für beruflich veranlasste Umzüge als steuerfreie Pauschvergütung an seine Mitarbeiter gezahlt werden.

Die Investitionsfristen für Unternehmen werden um ein weiteres Jahr verlängert. „Normalerweise müssen von einem Unternehmen geplante Investitionen, für die ein Investitionsabzug geltend gemacht wurde, innerhalb von drei Jahren auch tatsächlich getätigt werden. Läuft die Investitionsfrist für Wirtschaftsgüter in 2021 aus (d.h. der Investitionsabzugsbetrag wurde in 2018 abgezogen), dann wird die Frist um ein weiteres Jahr – auf vier Jahre – verlängert.  Dadurch haben Steuerpflichtige, die in 2021 investieren wollten, aber wegen der Corona-Krise nicht investieren konnten, die Gelegenheit, die Investition in 2022 ohne die andernfalls eintretenden negativen steuerlichen Folgen (Rückgängigmachung des Investitionsabzugs, Verzinsung der Steuernachforderung) nachzuholen.

Betrieblich genutzte Hybrid-Fahrzeuge, für die die Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der Dienstwagenbesteuerung für die private Nutzung in Anspruch genommen werden soll, müssen ab 2022 mindestens eine Reichweite von 60 km aufweisen.

Ab 2022 können Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften zur Körperschaftbesteuerung optieren. Unter die Körperschaftsteuer fielen bisher nur juristische Personen (z.B. AG, GmbH). Personengesellschaften unterlagen dagegen bisher keiner Einkommensbesteuerung, da die Besteuerung der Einkünfte auf Ebene der Gesellschafter erfolgte.

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Finanzministerin Heike Taubert informiert über steuerliche Neuregelungen 2022. Corona-Prämie in Höhe von 1.500 Euro kann noch bis 31. März 2022 steuerfrei ausgezahlt werden.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

„Zum Jahreswechsel treten wieder einige steuerliche Neuregelungen in Kraft, die sich aus einer Vielzahl von Gesetzen und Verwaltungsanweisungen ergeben. Die Bandbreite reicht von der Anhebung des Grundfreibetrags bis zur Option zur Körperschaftbesteuerung für bestimmte Personengesellschaften“, so Finanzministerin Heike Taubert (SPD).

In 2022 wird der Grundfreibetrag für ledige Steuerpflichtige um 240 Euro auf 9.984 Euro angehoben. Für Ehegatten, die sich zusammen zur Einkommensteuer veranlagen lassen, steigt der Betrag um 480 Euro auf 19.968 Euro. „Alle Einkünfte bis zum Erreichen des Grundfreibetrags sind steuerfrei“, so die Finanzministerin.

Außerdem können Arbeitgeber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern noch bis zum 31. März 2022 eine Corona-Prämie von bis zu 1.500 Euro steuerfrei überweisen.

Die Sachbezugsgrenze für Arbeitnehmer steigt von bisher 44 Euro auf 50 Euro pro Monat. Sachbezüge bis zu dieser Höhe darf der Arbeitgeber steuerfrei an seine Arbeitnehmerschaft weitergeben. Werden die Zuwendungen in Form von Gutscheinen oder Geldkarten ausgegeben, dann müssen diese Gutscheine und Geldkarten zum Bezug von Waren und Dienstleistungen berechtigen und die einschränkenden Kriterien des § 2 Absatz 1 Nr. 10 Zahlungsdienstleistungsaufsichtsgesetzes (ZAG) erfüllen.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ab dem 1. April 2022 aus beruflichen Gründen umziehen, erhöht sich die Umzugskostenpauschale auf 886 Euro (ab 1. April 2021: 870 Euro). Für jede andere Person, wie den Ehegatten, den Lebenspartner sowie die Kinder beträgt die Pauschale ab dem 1. April 2022 jeweils 590 Euro (ab 1. April 2021: 580 Euro). Dieser Betrag kann von Arbeitnehmern als Werbungskosten geltend gemacht werden oder vom Arbeitgeber für beruflich veranlasste Umzüge als steuerfreie Pauschvergütung an seine Mitarbeiter gezahlt werden.

Die Investitionsfristen für Unternehmen werden um ein weiteres Jahr verlängert. „Normalerweise müssen von einem Unternehmen geplante Investitionen, für die ein Investitionsabzug geltend gemacht wurde, innerhalb von drei Jahren auch tatsächlich getätigt werden. Läuft die Investitionsfrist für Wirtschaftsgüter in 2021 aus (d.h. der Investitionsabzugsbetrag wurde in 2018 abgezogen), dann wird die Frist um ein weiteres Jahr – auf vier Jahre – verlängert.  Dadurch haben Steuerpflichtige, die in 2021 investieren wollten, aber wegen der Corona-Krise nicht investieren konnten, die Gelegenheit, die Investition in 2022 ohne die andernfalls eintretenden negativen steuerlichen Folgen (Rückgängigmachung des Investitionsabzugs, Verzinsung der Steuernachforderung) nachzuholen.

Betrieblich genutzte Hybrid-Fahrzeuge, für die die Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der Dienstwagenbesteuerung für die private Nutzung in Anspruch genommen werden soll, müssen ab 2022 mindestens eine Reichweite von 60 km aufweisen.

Ab 2022 können Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften zur Körperschaftbesteuerung optieren. Unter die Körperschaftsteuer fielen bisher nur juristische Personen (z.B. AG, GmbH). Personengesellschaften unterlagen dagegen bisher keiner Einkommensbesteuerung, da die Besteuerung der Einkünfte auf Ebene der Gesellschafter erfolgte.

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