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Finanzministerin Heike Taubert informiert zum neuen erweiterten Beteiligungsbericht des Freistaats. Erstmals werden darin auch Zahlen zur Thüringer Staatslotterie und zum Thüringen Forst bekannt gegeben.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Heike Taubert hat heute in der Regierungsmedienkonferenz über den 15. Beteiligungsbericht des Freistaats Thüringen zum 31.12.2021 informiert.

Der Bericht zeigt die wichtigsten Unternehmensdaten der unmittelbaren Landesbeteiligungen und gibt einen Überblick über deren Geschäftsentwicklung. Der Freistaat Thüringen ist zum Berichtszeitpunkt am Kapital von 22 aktiven Unternehmen beteiligt, in denen rund 18.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt sind. Um den Informationsgehalt des Beteiligungsberichts zu erhöhen, wurden erstmals auch Aussagen über ausgewählte Anstalten öffentlichen Rechts ohne Kapitalbeteiligung des Freistaats getroffen. Dazu gehören die Thüringer Staatslotterie (TSL) und der Thüringen Forst (TForst).

Laut Finanzministerin konnte die Landesentwicklung durch eine kluge und verantwortungsvolle Beteiligungspolitik auch in den vergangenen krisengeprägten Jahren nachhaltig gestärkt werden. „Im Pandemiejahr 2021 sicherten Unternehmen mit Landesbeteiligung nicht nur Arbeitsplätze in Thüringen. Sie haben die arbeitsmarkt-, wirtschafts- und strukturpolitische sowie die agrarstrukturelle, wissenschaftliche und kulturelle Entwicklung des Freistaats Thüringen trotz aller Krisen vorangetrieben. Damit profitieren weite Bevölkerungskreise von dem unternehmerischen Engagement des Landes“, so Finanzministerin Heike Taubert.

In neun Fällen hat der Freistaat Mehrheitsbeteiligungen mit Sitz in Thüringen. An diesen Unternehmen hält das Land einen Kapitalanteil in Höhe von insgesamt 47 Millionen Euro. In Summe weisen diese Unternehmen eine Bilanzsumme in Höhe von 868 Millionen Euro aus. Die Beteiligungen des Freistaats an Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts leisten einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben des Freistaats, unter anderem in den Bereichen Wirtschaftsförderung, Digitalisierung, Wissenschaft, Infrastruktur und Kultur. Auch ist sich der Freistaat Thüringen seiner beschäftigungspolitischen Verantwortung bewusst. Die Landesunternehmen wurden in den letzten drei Jahren zuerst durch die Corona-Pandemie und dann durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine vor große Herausforderungen gestellt. Es gelang den Landesunternehmen sich in dieser Zeit als wichtiger Stabilitätsfaktor für die erfolgreiche Krisenbewältigung zu etablieren und eine starke gesellschaftliche Relevanz zu entfalten. So fanden beispielsweise in der Corona-Pandemie am Flughafen Erfurt-Weimar regelmäßig medizinische Flüge und Hilfsleistungen für die Bevölkerung statt. Über eine Wohnungsbaugesellschaft konnten für Familien, die aus der Ukraine flüchten mussten, schnell und unkompliziert Wohnungen bereitgestellt werden.

Im Vergleich zum letzten 2021 veröffentlichten Beteiligungsbericht sind zwei Beteiligungen des Freistaats weggefallen und zwei neue Beteiligungen hinzugekommen. Im März 2023 hat sich der Freistaat zudem an dem Unternehmen „PD – Berater der Öffentlichen Hand GmbH“ beteiligt, welches im aktuellen Beteiligungsbericht stichtagsbedingt jedoch noch keine Erwähnung finden konnte.

Im aktuellen Beteiligungsbericht wird auch über die Novellierung der Grundsätze der guten Unternehmens- und Beteiligungsführung (Kodex) berichtet. Im Zuge einer Evaluierung hat der Freistaat den Kodex und damit auch den Qualitätsstandard im Beteiligungsmanagement konsequent fortentwickelt. Der neue Kodex ist am 27. Februar 2023 in Kraft getreten und auf der Website des Thüringer Finanzministeriums unter https://finanzen.thueringen.de/themen/landesvermoegen/beteiligungen einsehbar.

Im Wesentlichen wurde die Praxistauglichkeit des Kodex im Detail geschärft und Anpassungen an verschiedene Rechtsentwicklungen vorgenommen. Insbesondere galt es auch, Lösungswege aufzuzeigen, um die mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen zu kompensieren und die Handlungsfähigkeit von Überwachungsorganen, Geschäftsleitungen und Anteilseignerversammlungen vollumfänglich abzusichern. Im neuen Kodex wurde die Nutzung des Instruments der virtuellen Sitzung des Überwachungsorgans bzw. der Anteilseignerversammlung gestärkt. „Die Pandemie hat uns in den vergangenen drei Jahren gezeigt, dass digitale Sitzungen in besonderen Situationen einfach die bessere Wahl sind“, so Finanzministerin Heike Taubert.

Außerdem müssen sich die Unternehmen fortan auch an der Nachhaltigkeitsstrategie des Freistaats orientieren.

 

Hintergrund:

Auf der Grundlage eines Entschließungsantrages der SPD-Fraktion berichtet das Thüringer Finanzministerium seit dem Jahr 1992 im Rahmen des zentralen Beteiligungsmanagements im Zwei-Jahres-Turnus über den Bestand und die Entwicklung der Landesbeteiligungen. Mit dem Beteiligungsbericht veröffentlicht das Thüringer Finanzministerium nun zum 15. Mal eine Übersicht über die Kapitalbeteiligungen des Freistaats Thüringen an Unternehmen des öffentlichen und privaten Rechts. Daneben gibt der im zweijährigen Rhythmus veröffentlichte Bericht Auskunft über wesentliche mittelbare Beteiligungen. Die wichtigsten Unternehmensdaten einschließlich der Kennzahlen aus den Jahresabschlüssen sind darin zusammengefasst auf der Internetseite der Landesregierung barrierefrei zugänglich.

Nach den gesetzlichen Vorgaben ist eine unternehmerische Betätigung der öffentlichen Hand nur in engen Grenzen zulässig. Den Initiativen der Privatunternehmer ist Vorrang vor der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand einzuräumen. Eine kapitalmäßige Beteiligung des Freistaats Thüringen erfolgt daher nur in den Fällen, in denen ein wichtiges Interesse des Landes vorliegt und sich der vom Land angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert informiert zum neuen erweiterten Beteiligungsbericht des Freistaats. Erstmals werden darin auch Zahlen zur Thüringer Staatslotterie und zum Thüringen Forst bekannt gegeben.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Heike Taubert hat heute in der Regierungsmedienkonferenz über den 15. Beteiligungsbericht des Freistaats Thüringen zum 31.12.2021 informiert.

Der Bericht zeigt die wichtigsten Unternehmensdaten der unmittelbaren Landesbeteiligungen und gibt einen Überblick über deren Geschäftsentwicklung. Der Freistaat Thüringen ist zum Berichtszeitpunkt am Kapital von 22 aktiven Unternehmen beteiligt, in denen rund 18.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt sind. Um den Informationsgehalt des Beteiligungsberichts zu erhöhen, wurden erstmals auch Aussagen über ausgewählte Anstalten öffentlichen Rechts ohne Kapitalbeteiligung des Freistaats getroffen. Dazu gehören die Thüringer Staatslotterie (TSL) und der Thüringen Forst (TForst).

Laut Finanzministerin konnte die Landesentwicklung durch eine kluge und verantwortungsvolle Beteiligungspolitik auch in den vergangenen krisengeprägten Jahren nachhaltig gestärkt werden. „Im Pandemiejahr 2021 sicherten Unternehmen mit Landesbeteiligung nicht nur Arbeitsplätze in Thüringen. Sie haben die arbeitsmarkt-, wirtschafts- und strukturpolitische sowie die agrarstrukturelle, wissenschaftliche und kulturelle Entwicklung des Freistaats Thüringen trotz aller Krisen vorangetrieben. Damit profitieren weite Bevölkerungskreise von dem unternehmerischen Engagement des Landes“, so Finanzministerin Heike Taubert.

In neun Fällen hat der Freistaat Mehrheitsbeteiligungen mit Sitz in Thüringen. An diesen Unternehmen hält das Land einen Kapitalanteil in Höhe von insgesamt 47 Millionen Euro. In Summe weisen diese Unternehmen eine Bilanzsumme in Höhe von 868 Millionen Euro aus. Die Beteiligungen des Freistaats an Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts leisten einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben des Freistaats, unter anderem in den Bereichen Wirtschaftsförderung, Digitalisierung, Wissenschaft, Infrastruktur und Kultur. Auch ist sich der Freistaat Thüringen seiner beschäftigungspolitischen Verantwortung bewusst. Die Landesunternehmen wurden in den letzten drei Jahren zuerst durch die Corona-Pandemie und dann durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine vor große Herausforderungen gestellt. Es gelang den Landesunternehmen sich in dieser Zeit als wichtiger Stabilitätsfaktor für die erfolgreiche Krisenbewältigung zu etablieren und eine starke gesellschaftliche Relevanz zu entfalten. So fanden beispielsweise in der Corona-Pandemie am Flughafen Erfurt-Weimar regelmäßig medizinische Flüge und Hilfsleistungen für die Bevölkerung statt. Über eine Wohnungsbaugesellschaft konnten für Familien, die aus der Ukraine flüchten mussten, schnell und unkompliziert Wohnungen bereitgestellt werden.

Im Vergleich zum letzten 2021 veröffentlichten Beteiligungsbericht sind zwei Beteiligungen des Freistaats weggefallen und zwei neue Beteiligungen hinzugekommen. Im März 2023 hat sich der Freistaat zudem an dem Unternehmen „PD – Berater der Öffentlichen Hand GmbH“ beteiligt, welches im aktuellen Beteiligungsbericht stichtagsbedingt jedoch noch keine Erwähnung finden konnte.

Im aktuellen Beteiligungsbericht wird auch über die Novellierung der Grundsätze der guten Unternehmens- und Beteiligungsführung (Kodex) berichtet. Im Zuge einer Evaluierung hat der Freistaat den Kodex und damit auch den Qualitätsstandard im Beteiligungsmanagement konsequent fortentwickelt. Der neue Kodex ist am 27. Februar 2023 in Kraft getreten und auf der Website des Thüringer Finanzministeriums unter https://finanzen.thueringen.de/themen/landesvermoegen/beteiligungen einsehbar.

Im Wesentlichen wurde die Praxistauglichkeit des Kodex im Detail geschärft und Anpassungen an verschiedene Rechtsentwicklungen vorgenommen. Insbesondere galt es auch, Lösungswege aufzuzeigen, um die mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen zu kompensieren und die Handlungsfähigkeit von Überwachungsorganen, Geschäftsleitungen und Anteilseignerversammlungen vollumfänglich abzusichern. Im neuen Kodex wurde die Nutzung des Instruments der virtuellen Sitzung des Überwachungsorgans bzw. der Anteilseignerversammlung gestärkt. „Die Pandemie hat uns in den vergangenen drei Jahren gezeigt, dass digitale Sitzungen in besonderen Situationen einfach die bessere Wahl sind“, so Finanzministerin Heike Taubert.

Außerdem müssen sich die Unternehmen fortan auch an der Nachhaltigkeitsstrategie des Freistaats orientieren.

 

Hintergrund:

Auf der Grundlage eines Entschließungsantrages der SPD-Fraktion berichtet das Thüringer Finanzministerium seit dem Jahr 1992 im Rahmen des zentralen Beteiligungsmanagements im Zwei-Jahres-Turnus über den Bestand und die Entwicklung der Landesbeteiligungen. Mit dem Beteiligungsbericht veröffentlicht das Thüringer Finanzministerium nun zum 15. Mal eine Übersicht über die Kapitalbeteiligungen des Freistaats Thüringen an Unternehmen des öffentlichen und privaten Rechts. Daneben gibt der im zweijährigen Rhythmus veröffentlichte Bericht Auskunft über wesentliche mittelbare Beteiligungen. Die wichtigsten Unternehmensdaten einschließlich der Kennzahlen aus den Jahresabschlüssen sind darin zusammengefasst auf der Internetseite der Landesregierung barrierefrei zugänglich.

Nach den gesetzlichen Vorgaben ist eine unternehmerische Betätigung der öffentlichen Hand nur in engen Grenzen zulässig. Den Initiativen der Privatunternehmer ist Vorrang vor der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand einzuräumen. Eine kapitalmäßige Beteiligung des Freistaats Thüringen erfolgt daher nur in den Fällen, in denen ein wichtiges Interesse des Landes vorliegt und sich der vom Land angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt.

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Finanzministerin Heike Taubert informiert zum neuen erweiterten Beteiligungsbericht des Freistaats. Erstmals werden darin auch Zahlen zur Thüringer Staatslotterie und zum Thüringen Forst bekannt gegeben.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Heike Taubert hat heute in der Regierungsmedienkonferenz über den 15. Beteiligungsbericht des Freistaats Thüringen zum 31.12.2021 informiert.

Der Bericht zeigt die wichtigsten Unternehmensdaten der unmittelbaren Landesbeteiligungen und gibt einen Überblick über deren Geschäftsentwicklung. Der Freistaat Thüringen ist zum Berichtszeitpunkt am Kapital von 22 aktiven Unternehmen beteiligt, in denen rund 18.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt sind. Um den Informationsgehalt des Beteiligungsberichts zu erhöhen, wurden erstmals auch Aussagen über ausgewählte Anstalten öffentlichen Rechts ohne Kapitalbeteiligung des Freistaats getroffen. Dazu gehören die Thüringer Staatslotterie (TSL) und der Thüringen Forst (TForst).

Laut Finanzministerin konnte die Landesentwicklung durch eine kluge und verantwortungsvolle Beteiligungspolitik auch in den vergangenen krisengeprägten Jahren nachhaltig gestärkt werden. „Im Pandemiejahr 2021 sicherten Unternehmen mit Landesbeteiligung nicht nur Arbeitsplätze in Thüringen. Sie haben die arbeitsmarkt-, wirtschafts- und strukturpolitische sowie die agrarstrukturelle, wissenschaftliche und kulturelle Entwicklung des Freistaats Thüringen trotz aller Krisen vorangetrieben. Damit profitieren weite Bevölkerungskreise von dem unternehmerischen Engagement des Landes“, so Finanzministerin Heike Taubert.

In neun Fällen hat der Freistaat Mehrheitsbeteiligungen mit Sitz in Thüringen. An diesen Unternehmen hält das Land einen Kapitalanteil in Höhe von insgesamt 47 Millionen Euro. In Summe weisen diese Unternehmen eine Bilanzsumme in Höhe von 868 Millionen Euro aus. Die Beteiligungen des Freistaats an Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts leisten einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben des Freistaats, unter anderem in den Bereichen Wirtschaftsförderung, Digitalisierung, Wissenschaft, Infrastruktur und Kultur. Auch ist sich der Freistaat Thüringen seiner beschäftigungspolitischen Verantwortung bewusst. Die Landesunternehmen wurden in den letzten drei Jahren zuerst durch die Corona-Pandemie und dann durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine vor große Herausforderungen gestellt. Es gelang den Landesunternehmen sich in dieser Zeit als wichtiger Stabilitätsfaktor für die erfolgreiche Krisenbewältigung zu etablieren und eine starke gesellschaftliche Relevanz zu entfalten. So fanden beispielsweise in der Corona-Pandemie am Flughafen Erfurt-Weimar regelmäßig medizinische Flüge und Hilfsleistungen für die Bevölkerung statt. Über eine Wohnungsbaugesellschaft konnten für Familien, die aus der Ukraine flüchten mussten, schnell und unkompliziert Wohnungen bereitgestellt werden.

Im Vergleich zum letzten 2021 veröffentlichten Beteiligungsbericht sind zwei Beteiligungen des Freistaats weggefallen und zwei neue Beteiligungen hinzugekommen. Im März 2023 hat sich der Freistaat zudem an dem Unternehmen „PD – Berater der Öffentlichen Hand GmbH“ beteiligt, welches im aktuellen Beteiligungsbericht stichtagsbedingt jedoch noch keine Erwähnung finden konnte.

Im aktuellen Beteiligungsbericht wird auch über die Novellierung der Grundsätze der guten Unternehmens- und Beteiligungsführung (Kodex) berichtet. Im Zuge einer Evaluierung hat der Freistaat den Kodex und damit auch den Qualitätsstandard im Beteiligungsmanagement konsequent fortentwickelt. Der neue Kodex ist am 27. Februar 2023 in Kraft getreten und auf der Website des Thüringer Finanzministeriums unter https://finanzen.thueringen.de/themen/landesvermoegen/beteiligungen einsehbar.

Im Wesentlichen wurde die Praxistauglichkeit des Kodex im Detail geschärft und Anpassungen an verschiedene Rechtsentwicklungen vorgenommen. Insbesondere galt es auch, Lösungswege aufzuzeigen, um die mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen zu kompensieren und die Handlungsfähigkeit von Überwachungsorganen, Geschäftsleitungen und Anteilseignerversammlungen vollumfänglich abzusichern. Im neuen Kodex wurde die Nutzung des Instruments der virtuellen Sitzung des Überwachungsorgans bzw. der Anteilseignerversammlung gestärkt. „Die Pandemie hat uns in den vergangenen drei Jahren gezeigt, dass digitale Sitzungen in besonderen Situationen einfach die bessere Wahl sind“, so Finanzministerin Heike Taubert.

Außerdem müssen sich die Unternehmen fortan auch an der Nachhaltigkeitsstrategie des Freistaats orientieren.

 

Hintergrund:

Auf der Grundlage eines Entschließungsantrages der SPD-Fraktion berichtet das Thüringer Finanzministerium seit dem Jahr 1992 im Rahmen des zentralen Beteiligungsmanagements im Zwei-Jahres-Turnus über den Bestand und die Entwicklung der Landesbeteiligungen. Mit dem Beteiligungsbericht veröffentlicht das Thüringer Finanzministerium nun zum 15. Mal eine Übersicht über die Kapitalbeteiligungen des Freistaats Thüringen an Unternehmen des öffentlichen und privaten Rechts. Daneben gibt der im zweijährigen Rhythmus veröffentlichte Bericht Auskunft über wesentliche mittelbare Beteiligungen. Die wichtigsten Unternehmensdaten einschließlich der Kennzahlen aus den Jahresabschlüssen sind darin zusammengefasst auf der Internetseite der Landesregierung barrierefrei zugänglich.

Nach den gesetzlichen Vorgaben ist eine unternehmerische Betätigung der öffentlichen Hand nur in engen Grenzen zulässig. Den Initiativen der Privatunternehmer ist Vorrang vor der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand einzuräumen. Eine kapitalmäßige Beteiligung des Freistaats Thüringen erfolgt daher nur in den Fällen, in denen ein wichtiges Interesse des Landes vorliegt und sich der vom Land angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt.

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Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Heike Taubert hat heute in der Regierungsmedienkonferenz über den 15. Beteiligungsbericht des Freistaats Thüringen zum 31.12.2021 informiert.

Der Bericht zeigt die wichtigsten Unternehmensdaten der unmittelbaren Landesbeteiligungen und gibt einen Überblick über deren Geschäftsentwicklung. Der Freistaat Thüringen ist zum Berichtszeitpunkt am Kapital von 22 aktiven Unternehmen beteiligt, in denen rund 18.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt sind. Um den Informationsgehalt des Beteiligungsberichts zu erhöhen, wurden erstmals auch Aussagen über ausgewählte Anstalten öffentlichen Rechts ohne Kapitalbeteiligung des Freistaats getroffen. Dazu gehören die Thüringer Staatslotterie (TSL) und der Thüringen Forst (TForst).

Laut Finanzministerin konnte die Landesentwicklung durch eine kluge und verantwortungsvolle Beteiligungspolitik auch in den vergangenen krisengeprägten Jahren nachhaltig gestärkt werden. „Im Pandemiejahr 2021 sicherten Unternehmen mit Landesbeteiligung nicht nur Arbeitsplätze in Thüringen. Sie haben die arbeitsmarkt-, wirtschafts- und strukturpolitische sowie die agrarstrukturelle, wissenschaftliche und kulturelle Entwicklung des Freistaats Thüringen trotz aller Krisen vorangetrieben. Damit profitieren weite Bevölkerungskreise von dem unternehmerischen Engagement des Landes“, so Finanzministerin Heike Taubert.

In neun Fällen hat der Freistaat Mehrheitsbeteiligungen mit Sitz in Thüringen. An diesen Unternehmen hält das Land einen Kapitalanteil in Höhe von insgesamt 47 Millionen Euro. In Summe weisen diese Unternehmen eine Bilanzsumme in Höhe von 868 Millionen Euro aus. Die Beteiligungen des Freistaats an Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts leisten einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben des Freistaats, unter anderem in den Bereichen Wirtschaftsförderung, Digitalisierung, Wissenschaft, Infrastruktur und Kultur. Auch ist sich der Freistaat Thüringen seiner beschäftigungspolitischen Verantwortung bewusst. Die Landesunternehmen wurden in den letzten drei Jahren zuerst durch die Corona-Pandemie und dann durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine vor große Herausforderungen gestellt. Es gelang den Landesunternehmen sich in dieser Zeit als wichtiger Stabilitätsfaktor für die erfolgreiche Krisenbewältigung zu etablieren und eine starke gesellschaftliche Relevanz zu entfalten. So fanden beispielsweise in der Corona-Pandemie am Flughafen Erfurt-Weimar regelmäßig medizinische Flüge und Hilfsleistungen für die Bevölkerung statt. Über eine Wohnungsbaugesellschaft konnten für Familien, die aus der Ukraine flüchten mussten, schnell und unkompliziert Wohnungen bereitgestellt werden.

Im Vergleich zum letzten 2021 veröffentlichten Beteiligungsbericht sind zwei Beteiligungen des Freistaats weggefallen und zwei neue Beteiligungen hinzugekommen. Im März 2023 hat sich der Freistaat zudem an dem Unternehmen „PD – Berater der Öffentlichen Hand GmbH“ beteiligt, welches im aktuellen Beteiligungsbericht stichtagsbedingt jedoch noch keine Erwähnung finden konnte.

Im aktuellen Beteiligungsbericht wird auch über die Novellierung der Grundsätze der guten Unternehmens- und Beteiligungsführung (Kodex) berichtet. Im Zuge einer Evaluierung hat der Freistaat den Kodex und damit auch den Qualitätsstandard im Beteiligungsmanagement konsequent fortentwickelt. Der neue Kodex ist am 27. Februar 2023 in Kraft getreten und auf der Website des Thüringer Finanzministeriums unter https://finanzen.thueringen.de/themen/landesvermoegen/beteiligungen einsehbar.

Im Wesentlichen wurde die Praxistauglichkeit des Kodex im Detail geschärft und Anpassungen an verschiedene Rechtsentwicklungen vorgenommen. Insbesondere galt es auch, Lösungswege aufzuzeigen, um die mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen zu kompensieren und die Handlungsfähigkeit von Überwachungsorganen, Geschäftsleitungen und Anteilseignerversammlungen vollumfänglich abzusichern. Im neuen Kodex wurde die Nutzung des Instruments der virtuellen Sitzung des Überwachungsorgans bzw. der Anteilseignerversammlung gestärkt. „Die Pandemie hat uns in den vergangenen drei Jahren gezeigt, dass digitale Sitzungen in besonderen Situationen einfach die bessere Wahl sind“, so Finanzministerin Heike Taubert.

Außerdem müssen sich die Unternehmen fortan auch an der Nachhaltigkeitsstrategie des Freistaats orientieren.

 

Hintergrund:

Auf der Grundlage eines Entschließungsantrages der SPD-Fraktion berichtet das Thüringer Finanzministerium seit dem Jahr 1992 im Rahmen des zentralen Beteiligungsmanagements im Zwei-Jahres-Turnus über den Bestand und die Entwicklung der Landesbeteiligungen. Mit dem Beteiligungsbericht veröffentlicht das Thüringer Finanzministerium nun zum 15. Mal eine Übersicht über die Kapitalbeteiligungen des Freistaats Thüringen an Unternehmen des öffentlichen und privaten Rechts. Daneben gibt der im zweijährigen Rhythmus veröffentlichte Bericht Auskunft über wesentliche mittelbare Beteiligungen. Die wichtigsten Unternehmensdaten einschließlich der Kennzahlen aus den Jahresabschlüssen sind darin zusammengefasst auf der Internetseite der Landesregierung barrierefrei zugänglich.

Nach den gesetzlichen Vorgaben ist eine unternehmerische Betätigung der öffentlichen Hand nur in engen Grenzen zulässig. Den Initiativen der Privatunternehmer ist Vorrang vor der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand einzuräumen. Eine kapitalmäßige Beteiligung des Freistaats Thüringen erfolgt daher nur in den Fällen, in denen ein wichtiges Interesse des Landes vorliegt und sich der vom Land angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt.

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