Der Bericht zeigt die wichtigsten Unternehmensdaten der unmittelbaren Landesbeteiligungen und gibt einen Überblick über deren Geschäftsentwicklung. Der Freistaat Thüringen ist zum Berichtszeitpunkt am Kapital von 22 aktiven Unternehmen beteiligt, in denen rund 18.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt sind. Um den Informationsgehalt des Beteiligungsberichts zu erhöhen, wurden erstmals auch Aussagen über ausgewählte Anstalten öffentlichen Rechts ohne Kapitalbeteiligung des Freistaats getroffen. Dazu gehören die Thüringer Staatslotterie (TSL) und der Thüringen Forst (TForst).
Laut Finanzministerin konnte die Landesentwicklung durch eine kluge und verantwortungsvolle Beteiligungspolitik auch in den vergangenen krisengeprägten Jahren nachhaltig gestärkt werden. „Im Pandemiejahr 2021 sicherten Unternehmen mit Landesbeteiligung nicht nur Arbeitsplätze in Thüringen. Sie haben die arbeitsmarkt-, wirtschafts- und strukturpolitische sowie die agrarstrukturelle, wissenschaftliche und kulturelle Entwicklung des Freistaats Thüringen trotz aller Krisen vorangetrieben. Damit profitieren weite Bevölkerungskreise von dem unternehmerischen Engagement des Landes“, so Finanzministerin Heike Taubert.
In neun Fällen hat der Freistaat Mehrheitsbeteiligungen mit Sitz in Thüringen. An diesen Unternehmen hält das Land einen Kapitalanteil in Höhe von insgesamt 47 Millionen Euro. In Summe weisen diese Unternehmen eine Bilanzsumme in Höhe von 868 Millionen Euro aus. Die Beteiligungen des Freistaats an Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts leisten einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben des Freistaats, unter anderem in den Bereichen Wirtschaftsförderung, Digitalisierung, Wissenschaft, Infrastruktur und Kultur. Auch ist sich der Freistaat Thüringen seiner beschäftigungspolitischen Verantwortung bewusst. Die Landesunternehmen wurden in den letzten drei Jahren zuerst durch die Corona-Pandemie und dann durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine vor große Herausforderungen gestellt. Es gelang den Landesunternehmen sich in dieser Zeit als wichtiger Stabilitätsfaktor für die erfolgreiche Krisenbewältigung zu etablieren und eine starke gesellschaftliche Relevanz zu entfalten. So fanden beispielsweise in der Corona-Pandemie am Flughafen Erfurt-Weimar regelmäßig medizinische Flüge und Hilfsleistungen für die Bevölkerung statt. Über eine Wohnungsbaugesellschaft konnten für Familien, die aus der Ukraine flüchten mussten, schnell und unkompliziert Wohnungen bereitgestellt werden.
Im Vergleich zum letzten 2021 veröffentlichten Beteiligungsbericht sind zwei Beteiligungen des Freistaats weggefallen und zwei neue Beteiligungen hinzugekommen. Im März 2023 hat sich der Freistaat zudem an dem Unternehmen „PD – Berater der Öffentlichen Hand GmbH“ beteiligt, welches im aktuellen Beteiligungsbericht stichtagsbedingt jedoch noch keine Erwähnung finden konnte.
Im aktuellen Beteiligungsbericht wird auch über die Novellierung der Grundsätze der guten Unternehmens- und Beteiligungsführung (Kodex) berichtet. Im Zuge einer Evaluierung hat der Freistaat den Kodex und damit auch den Qualitätsstandard im Beteiligungsmanagement konsequent fortentwickelt. Der neue Kodex ist am 27. Februar 2023 in Kraft getreten und auf der Website des Thüringer Finanzministeriums unter https://finanzen.thueringen.de/themen/landesvermoegen/beteiligungen einsehbar.
Im Wesentlichen wurde die Praxistauglichkeit des Kodex im Detail geschärft und Anpassungen an verschiedene Rechtsentwicklungen vorgenommen. Insbesondere galt es auch, Lösungswege aufzuzeigen, um die mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen zu kompensieren und die Handlungsfähigkeit von Überwachungsorganen, Geschäftsleitungen und Anteilseignerversammlungen vollumfänglich abzusichern. Im neuen Kodex wurde die Nutzung des Instruments der virtuellen Sitzung des Überwachungsorgans bzw. der Anteilseignerversammlung gestärkt. „Die Pandemie hat uns in den vergangenen drei Jahren gezeigt, dass digitale Sitzungen in besonderen Situationen einfach die bessere Wahl sind“, so Finanzministerin Heike Taubert.
Außerdem müssen sich die Unternehmen fortan auch an der Nachhaltigkeitsstrategie des Freistaats orientieren.
Hintergrund:
Auf der Grundlage eines Entschließungsantrages der SPD-Fraktion berichtet das Thüringer Finanzministerium seit dem Jahr 1992 im Rahmen des zentralen Beteiligungsmanagements im Zwei-Jahres-Turnus über den Bestand und die Entwicklung der Landesbeteiligungen. Mit dem Beteiligungsbericht veröffentlicht das Thüringer Finanzministerium nun zum 15. Mal eine Übersicht über die Kapitalbeteiligungen des Freistaats Thüringen an Unternehmen des öffentlichen und privaten Rechts. Daneben gibt der im zweijährigen Rhythmus veröffentlichte Bericht Auskunft über wesentliche mittelbare Beteiligungen. Die wichtigsten Unternehmensdaten einschließlich der Kennzahlen aus den Jahresabschlüssen sind darin zusammengefasst auf der Internetseite der Landesregierung barrierefrei zugänglich.
Nach den gesetzlichen Vorgaben ist eine unternehmerische Betätigung der öffentlichen Hand nur in engen Grenzen zulässig. Den Initiativen der Privatunternehmer ist Vorrang vor der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand einzuräumen. Eine kapitalmäßige Beteiligung des Freistaats Thüringen erfolgt daher nur in den Fällen, in denen ein wichtiges Interesse des Landes vorliegt und sich der vom Land angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt.