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Finanzministerin Heike Taubert informiert zur Grundsteuerreform: Wer vorbereitet sein will, der sollte schon jetzt die Registrierung unter „Mein ELSTER“ abschließen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Finanzverwaltung empfiehlt allen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern, die noch kein ELSTER-Benutzerkonto haben und auch nicht steuerlich beraten sind, sich zeitnah online unter „Mein ELSTER“ zu registrieren. Die Registrierung und das Benutzerkonto sind kostenlos.

Nachdem die Informationsschreiben zur Grundsteuerreform an alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Freistaat versandt worden sind, erreichen die Finanzverwaltung gehäuft Anfragen zur Erklärungsabgabe. „Einige möchten die Vordrucke sehen oder die Online-Eingabe der Daten schon einmal durchspielen, andere wollen die Erklärung schon jetzt bei ihrem Finanzamt einreichen“, fasst Heike Taubert zusammen.

Sie stellt noch einmal klar: „Die Erklärungsabgabe ist erst ab dem 1. Juli 2022 möglich. Erst dann können die Daten über das persönliche ELSTER-Benutzerkonto an das Finanzamt übermittelt werden. Der erste Schritt für die Erklärungsabgabe über ELSTER ist das Anlegen eines Benutzerkontos. Wer gut vorbereitet sein will, sollte sich schon jetzt registrieren, um ab dem 1. Juli die Daten ohne Verzögerung eingeben zu können.“ Auch die Papiervordrucke, die nur in besonderen Härtefällen verschickt werden, stehen erst ab Mitte Juni 2022 zur Verfügung.

Für eine Registrierung im kostenfreien Onlineportal der Finanzverwaltung „Mein ELSTER“ ist zur Authentifizierung (Identitätsnachweis) ein Zertifikat erforderlich. Bei Abschluss der Registrierung wird ein Aktivierungscode aus Sicherheitsgründen auf dem Postweg versandt. Dies kann bis zu zwei Wochen dauern. Das Authentifizierungsverfahren ersetzt die eigenhändige Unterschrift. Die Registrierung kann unter www.elster.de vorgenommen werden. Ein Erklärvideo zur Registrierung bei ELSTER findet sich unter https://www.elster.de/eportal/infoseite/videos.

Wer bereits über ein Benutzerkonto verfügt, weil er etwa seine Einkommensteuererklärung bereits elektronisch über ELSTER an das Finanzamt übermittelt, kann dieses Konto auch für die Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes verwenden. Eine erneute Registrierung ist nicht notwendig. Umgekehrt gilt: Wer sich im Zuge der Grundsteuerreform für eine Registrierung bei ELSTER entscheidet, kann das Benutzerkonto auch in den kommenden Jahren für andere Erklärungen gegenüber dem Finanzamt verwenden.

Wer selbst nicht über die Möglichkeit oder Fähigkeit verfügt, ein Benutzerkonto bei ELSTER anzulegen, kann sich auch von Angehörigen helfen lassen und darf deren Benutzerkonto zur Einreichung der Erklärung verwenden.

 

 

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert informiert zur Grundsteuerreform: Wer vorbereitet sein will, der sollte schon jetzt die Registrierung unter „Mein ELSTER“ abschließen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Finanzverwaltung empfiehlt allen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern, die noch kein ELSTER-Benutzerkonto haben und auch nicht steuerlich beraten sind, sich zeitnah online unter „Mein ELSTER“ zu registrieren. Die Registrierung und das Benutzerkonto sind kostenlos.

Nachdem die Informationsschreiben zur Grundsteuerreform an alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Freistaat versandt worden sind, erreichen die Finanzverwaltung gehäuft Anfragen zur Erklärungsabgabe. „Einige möchten die Vordrucke sehen oder die Online-Eingabe der Daten schon einmal durchspielen, andere wollen die Erklärung schon jetzt bei ihrem Finanzamt einreichen“, fasst Heike Taubert zusammen.

Sie stellt noch einmal klar: „Die Erklärungsabgabe ist erst ab dem 1. Juli 2022 möglich. Erst dann können die Daten über das persönliche ELSTER-Benutzerkonto an das Finanzamt übermittelt werden. Der erste Schritt für die Erklärungsabgabe über ELSTER ist das Anlegen eines Benutzerkontos. Wer gut vorbereitet sein will, sollte sich schon jetzt registrieren, um ab dem 1. Juli die Daten ohne Verzögerung eingeben zu können.“ Auch die Papiervordrucke, die nur in besonderen Härtefällen verschickt werden, stehen erst ab Mitte Juni 2022 zur Verfügung.

Für eine Registrierung im kostenfreien Onlineportal der Finanzverwaltung „Mein ELSTER“ ist zur Authentifizierung (Identitätsnachweis) ein Zertifikat erforderlich. Bei Abschluss der Registrierung wird ein Aktivierungscode aus Sicherheitsgründen auf dem Postweg versandt. Dies kann bis zu zwei Wochen dauern. Das Authentifizierungsverfahren ersetzt die eigenhändige Unterschrift. Die Registrierung kann unter www.elster.de vorgenommen werden. Ein Erklärvideo zur Registrierung bei ELSTER findet sich unter https://www.elster.de/eportal/infoseite/videos.

Wer bereits über ein Benutzerkonto verfügt, weil er etwa seine Einkommensteuererklärung bereits elektronisch über ELSTER an das Finanzamt übermittelt, kann dieses Konto auch für die Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes verwenden. Eine erneute Registrierung ist nicht notwendig. Umgekehrt gilt: Wer sich im Zuge der Grundsteuerreform für eine Registrierung bei ELSTER entscheidet, kann das Benutzerkonto auch in den kommenden Jahren für andere Erklärungen gegenüber dem Finanzamt verwenden.

Wer selbst nicht über die Möglichkeit oder Fähigkeit verfügt, ein Benutzerkonto bei ELSTER anzulegen, kann sich auch von Angehörigen helfen lassen und darf deren Benutzerkonto zur Einreichung der Erklärung verwenden.

 

 

 

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Akkordeon und Linkliste

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Finanzministerin Heike Taubert informiert zur Grundsteuerreform: Wer vorbereitet sein will, der sollte schon jetzt die Registrierung unter „Mein ELSTER“ abschließen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Finanzverwaltung empfiehlt allen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern, die noch kein ELSTER-Benutzerkonto haben und auch nicht steuerlich beraten sind, sich zeitnah online unter „Mein ELSTER“ zu registrieren. Die Registrierung und das Benutzerkonto sind kostenlos.

Nachdem die Informationsschreiben zur Grundsteuerreform an alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Freistaat versandt worden sind, erreichen die Finanzverwaltung gehäuft Anfragen zur Erklärungsabgabe. „Einige möchten die Vordrucke sehen oder die Online-Eingabe der Daten schon einmal durchspielen, andere wollen die Erklärung schon jetzt bei ihrem Finanzamt einreichen“, fasst Heike Taubert zusammen.

Sie stellt noch einmal klar: „Die Erklärungsabgabe ist erst ab dem 1. Juli 2022 möglich. Erst dann können die Daten über das persönliche ELSTER-Benutzerkonto an das Finanzamt übermittelt werden. Der erste Schritt für die Erklärungsabgabe über ELSTER ist das Anlegen eines Benutzerkontos. Wer gut vorbereitet sein will, sollte sich schon jetzt registrieren, um ab dem 1. Juli die Daten ohne Verzögerung eingeben zu können.“ Auch die Papiervordrucke, die nur in besonderen Härtefällen verschickt werden, stehen erst ab Mitte Juni 2022 zur Verfügung.

Für eine Registrierung im kostenfreien Onlineportal der Finanzverwaltung „Mein ELSTER“ ist zur Authentifizierung (Identitätsnachweis) ein Zertifikat erforderlich. Bei Abschluss der Registrierung wird ein Aktivierungscode aus Sicherheitsgründen auf dem Postweg versandt. Dies kann bis zu zwei Wochen dauern. Das Authentifizierungsverfahren ersetzt die eigenhändige Unterschrift. Die Registrierung kann unter www.elster.de vorgenommen werden. Ein Erklärvideo zur Registrierung bei ELSTER findet sich unter https://www.elster.de/eportal/infoseite/videos.

Wer bereits über ein Benutzerkonto verfügt, weil er etwa seine Einkommensteuererklärung bereits elektronisch über ELSTER an das Finanzamt übermittelt, kann dieses Konto auch für die Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes verwenden. Eine erneute Registrierung ist nicht notwendig. Umgekehrt gilt: Wer sich im Zuge der Grundsteuerreform für eine Registrierung bei ELSTER entscheidet, kann das Benutzerkonto auch in den kommenden Jahren für andere Erklärungen gegenüber dem Finanzamt verwenden.

Wer selbst nicht über die Möglichkeit oder Fähigkeit verfügt, ein Benutzerkonto bei ELSTER anzulegen, kann sich auch von Angehörigen helfen lassen und darf deren Benutzerkonto zur Einreichung der Erklärung verwenden.

 

 

 

Test

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Nachdem die Informationsschreiben zur Grundsteuerreform an alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Freistaat versandt worden sind, erreichen die Finanzverwaltung gehäuft Anfragen zur Erklärungsabgabe. „Einige möchten die Vordrucke sehen oder die Online-Eingabe der Daten schon einmal durchspielen, andere wollen die Erklärung schon jetzt bei ihrem Finanzamt einreichen“, fasst Heike Taubert zusammen.

Sie stellt noch einmal klar: „Die Erklärungsabgabe ist erst ab dem 1. Juli 2022 möglich. Erst dann können die Daten über das persönliche ELSTER-Benutzerkonto an das Finanzamt übermittelt werden. Der erste Schritt für die Erklärungsabgabe über ELSTER ist das Anlegen eines Benutzerkontos. Wer gut vorbereitet sein will, sollte sich schon jetzt registrieren, um ab dem 1. Juli die Daten ohne Verzögerung eingeben zu können.“ Auch die Papiervordrucke, die nur in besonderen Härtefällen verschickt werden, stehen erst ab Mitte Juni 2022 zur Verfügung.

Für eine Registrierung im kostenfreien Onlineportal der Finanzverwaltung „Mein ELSTER“ ist zur Authentifizierung (Identitätsnachweis) ein Zertifikat erforderlich. Bei Abschluss der Registrierung wird ein Aktivierungscode aus Sicherheitsgründen auf dem Postweg versandt. Dies kann bis zu zwei Wochen dauern. Das Authentifizierungsverfahren ersetzt die eigenhändige Unterschrift. Die Registrierung kann unter www.elster.de vorgenommen werden. Ein Erklärvideo zur Registrierung bei ELSTER findet sich unter https://www.elster.de/eportal/infoseite/videos.

Wer bereits über ein Benutzerkonto verfügt, weil er etwa seine Einkommensteuererklärung bereits elektronisch über ELSTER an das Finanzamt übermittelt, kann dieses Konto auch für die Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes verwenden. Eine erneute Registrierung ist nicht notwendig. Umgekehrt gilt: Wer sich im Zuge der Grundsteuerreform für eine Registrierung bei ELSTER entscheidet, kann das Benutzerkonto auch in den kommenden Jahren für andere Erklärungen gegenüber dem Finanzamt verwenden.

Wer selbst nicht über die Möglichkeit oder Fähigkeit verfügt, ein Benutzerkonto bei ELSTER anzulegen, kann sich auch von Angehörigen helfen lassen und darf deren Benutzerkonto zur Einreichung der Erklärung verwenden.

 

 

 

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