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Finanzministerin Heike Taubert: Jetzt steuerliche Erleichterung für Unternehmen beschließen


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringen unterstützt steuerliche Erleichterungen für vom Corona-Virus betroffene Unternehmen. Abgestimmt wird ein bundeseinheitliches Vorgehen der Finanzbehörden der Länder. Steuerverwaltung soll schnell und unbürokratisch wie möglich helfen.

Thüringen unterstützt steuerliche Erleichterungen für vom Corona-Virus betroffene Unternehmen. Abgestimmt wird ein bundeseinheitliches Vorgehen der Finanzbehörden der Länder. Steuerverwaltung soll schnell und unbürokratisch wie möglich helfen.

Finanzministerin Taubert: „Wir müssen die Folgen der Corona-Krise gemeinsam schultern. Auch in Thüringen sind bereits durch das Corona-Virus beträchtliche wirtschaftliche Schäden entstanden und werden weitere entstehen. Deshalb unterstütze ich hierbei steuerliche Erleichterungen. Die Thüringer Finanzämter sollen die steuerrechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um durch den Corona-Virus finanziell in Schwierigkeiten geratene Unternehmen zu unterstützen.“

Es liegt ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums im Entwurf an die obersten Finanzbehörden der Länder vor, das steuerliche Erleichterungen von der Corona-Krise Betroffene Unternehmen vorsieht.

So sollen die betroffenen Unternehmen Billigkeitsmaßnahmen in Form von vereinfachten Stundungsmöglichkeiten zunächst bis zum Jahresende 2020 fälligen oder fällig werdenden Steuern in Anspruch nehmen können, die schnell und unbürokratisch durch die zuständigen Finanzämter bearbeitet werden. Auch die Anpassung von Steuer-Vorauszahlungen soll unbürokratisch möglich sein.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert: Jetzt steuerliche Erleichterung für Unternehmen beschließen


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringen unterstützt steuerliche Erleichterungen für vom Corona-Virus betroffene Unternehmen. Abgestimmt wird ein bundeseinheitliches Vorgehen der Finanzbehörden der Länder. Steuerverwaltung soll schnell und unbürokratisch wie möglich helfen.

Thüringen unterstützt steuerliche Erleichterungen für vom Corona-Virus betroffene Unternehmen. Abgestimmt wird ein bundeseinheitliches Vorgehen der Finanzbehörden der Länder. Steuerverwaltung soll schnell und unbürokratisch wie möglich helfen.

Finanzministerin Taubert: „Wir müssen die Folgen der Corona-Krise gemeinsam schultern. Auch in Thüringen sind bereits durch das Corona-Virus beträchtliche wirtschaftliche Schäden entstanden und werden weitere entstehen. Deshalb unterstütze ich hierbei steuerliche Erleichterungen. Die Thüringer Finanzämter sollen die steuerrechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um durch den Corona-Virus finanziell in Schwierigkeiten geratene Unternehmen zu unterstützen.“

Es liegt ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums im Entwurf an die obersten Finanzbehörden der Länder vor, das steuerliche Erleichterungen von der Corona-Krise Betroffene Unternehmen vorsieht.

So sollen die betroffenen Unternehmen Billigkeitsmaßnahmen in Form von vereinfachten Stundungsmöglichkeiten zunächst bis zum Jahresende 2020 fälligen oder fällig werdenden Steuern in Anspruch nehmen können, die schnell und unbürokratisch durch die zuständigen Finanzämter bearbeitet werden. Auch die Anpassung von Steuer-Vorauszahlungen soll unbürokratisch möglich sein.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Finanzministerin Heike Taubert: Jetzt steuerliche Erleichterung für Unternehmen beschließen


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringen unterstützt steuerliche Erleichterungen für vom Corona-Virus betroffene Unternehmen. Abgestimmt wird ein bundeseinheitliches Vorgehen der Finanzbehörden der Länder. Steuerverwaltung soll schnell und unbürokratisch wie möglich helfen.

Thüringen unterstützt steuerliche Erleichterungen für vom Corona-Virus betroffene Unternehmen. Abgestimmt wird ein bundeseinheitliches Vorgehen der Finanzbehörden der Länder. Steuerverwaltung soll schnell und unbürokratisch wie möglich helfen.

Finanzministerin Taubert: „Wir müssen die Folgen der Corona-Krise gemeinsam schultern. Auch in Thüringen sind bereits durch das Corona-Virus beträchtliche wirtschaftliche Schäden entstanden und werden weitere entstehen. Deshalb unterstütze ich hierbei steuerliche Erleichterungen. Die Thüringer Finanzämter sollen die steuerrechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um durch den Corona-Virus finanziell in Schwierigkeiten geratene Unternehmen zu unterstützen.“

Es liegt ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums im Entwurf an die obersten Finanzbehörden der Länder vor, das steuerliche Erleichterungen von der Corona-Krise Betroffene Unternehmen vorsieht.

So sollen die betroffenen Unternehmen Billigkeitsmaßnahmen in Form von vereinfachten Stundungsmöglichkeiten zunächst bis zum Jahresende 2020 fälligen oder fällig werdenden Steuern in Anspruch nehmen können, die schnell und unbürokratisch durch die zuständigen Finanzämter bearbeitet werden. Auch die Anpassung von Steuer-Vorauszahlungen soll unbürokratisch möglich sein.

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Finanzministerin Heike Taubert: Jetzt steuerliche Erleichterung für Unternehmen beschließen


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Thüringen unterstützt steuerliche Erleichterungen für vom Corona-Virus betroffene Unternehmen. Abgestimmt wird ein bundeseinheitliches Vorgehen der Finanzbehörden der Länder. Steuerverwaltung soll schnell und unbürokratisch wie möglich helfen.

Thüringen unterstützt steuerliche Erleichterungen für vom Corona-Virus betroffene Unternehmen. Abgestimmt wird ein bundeseinheitliches Vorgehen der Finanzbehörden der Länder. Steuerverwaltung soll schnell und unbürokratisch wie möglich helfen.

Finanzministerin Taubert: „Wir müssen die Folgen der Corona-Krise gemeinsam schultern. Auch in Thüringen sind bereits durch das Corona-Virus beträchtliche wirtschaftliche Schäden entstanden und werden weitere entstehen. Deshalb unterstütze ich hierbei steuerliche Erleichterungen. Die Thüringer Finanzämter sollen die steuerrechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um durch den Corona-Virus finanziell in Schwierigkeiten geratene Unternehmen zu unterstützen.“

Es liegt ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums im Entwurf an die obersten Finanzbehörden der Länder vor, das steuerliche Erleichterungen von der Corona-Krise Betroffene Unternehmen vorsieht.

So sollen die betroffenen Unternehmen Billigkeitsmaßnahmen in Form von vereinfachten Stundungsmöglichkeiten zunächst bis zum Jahresende 2020 fälligen oder fällig werdenden Steuern in Anspruch nehmen können, die schnell und unbürokratisch durch die zuständigen Finanzämter bearbeitet werden. Auch die Anpassung von Steuer-Vorauszahlungen soll unbürokratisch möglich sein.

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