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Finanzministerin Heike Taubert: Landesregierung trifft mit Ergänzungsvorlage zum Haushalt 2022 Vorsorge für pandemiebedingte Ausgaben


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat heute dem Kabinett eine Ergänzungsvorlage zum Haushalt 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt.

„Die Pandemie hat unser Land weiter fest im Griff. Wir werden auch im kommenden Jahr zahlreiche Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und zur Bewältigung ihrer Folgen benötigen. An der Finanzierung darf und wird es nicht scheitern“, so Heike Taubert.

Die hierfür notwendige Ergänzungsvorlage zum Regierungsentwurf für den Haushalt 2022 wurde heute durch das Kabinett beschlossen. Im Ergebnis der November-Steuerschätzung werden dem Freistaat in 2022 voraussichtlich 82 Mio. Euro mehr an Steuereinnahmen zur Verfügung stehen, als im Haushaltsentwurf vorgesehen. Sie sollen vollständig für zwingend notwendige, pandemiebedingte Ausgaben eingesetzt werden.

„Wir setzen damit ein deutliches Signal. Absolute Priorität hat aktuell die Bekämpfung der Corona-Pandemie“, so Taubert. Eine anderweitige Verwendung der erwarteten Steuermehreinnahmen muss dahinter zurückstehen. Der Haushaltsentwurf 2022 sieht derzeit nur in geringem Umfang Ausgabenansätze zur Pandemiebekämpfung vor, da die Landesregierung zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsentwurfs davon ausging, dass sich die Pandemie abschwächt.

Die Landesregierung beabsichtigt, die Mittel dem Sondervermögen „Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefonds“ zuzuführen, das im Juni vergangenen Jahres zur Überwindung der Folgen der Pandemie errichtet worden war. Aus diesem Sondervermögen wurde seitdem der Großteil der pandemiebedingten Ausgaben geleistet.

Schwerpunkte sieht Heike Taubert im kommenden Jahr bei der Finanzierung der Tests in Schulen und Kindertageseinrichtungen, auf deren Fort- bzw. Wiedereinführung sich die Landesregierung in der vergangenen Woche verständigt hatte. Daneben müssen die Impfzentren und mobilen Impfteams aufrechterhalten werden. Gerade die im Bundesvergleich noch immer niedrige Impfquote in Thüringen gebietet es, breit und niederschwellig Impfangebote zu unterbreiten. Auch für die Entschädigung von Verdienstausfällen bei Quarantäne nach dem Infektionsschutzgesetz werden erhebliche Mittel benötigt werden.

Voraussetzung für die Finanzierung der Ausgaben aus dem Sondervermögen in 2022 ist dessen Verlängerung. Gegenwärtig endet das Sondervermögen zum 31.12.2021. Hierüber wird der Thüringer Landtag in dieser Woche entscheiden.

Der Haushalt 2022 mit der Ergänzungsvorlage soll dann möglichst im Februar kommenden Jahres beschlossen werden.

Taubert hierzu: „Ich hoffe auf die Zustimmung im Parlament sowohl für die Verlängerung als auch die weitere Zuführung von Mitteln und das Bekenntnis aller Beteiligten, die Eindämmung der Pandemie vordringlich und entschieden weiter voranzutreiben.“

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert: Landesregierung trifft mit Ergänzungsvorlage zum Haushalt 2022 Vorsorge für pandemiebedingte Ausgaben


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat heute dem Kabinett eine Ergänzungsvorlage zum Haushalt 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt.

„Die Pandemie hat unser Land weiter fest im Griff. Wir werden auch im kommenden Jahr zahlreiche Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und zur Bewältigung ihrer Folgen benötigen. An der Finanzierung darf und wird es nicht scheitern“, so Heike Taubert.

Die hierfür notwendige Ergänzungsvorlage zum Regierungsentwurf für den Haushalt 2022 wurde heute durch das Kabinett beschlossen. Im Ergebnis der November-Steuerschätzung werden dem Freistaat in 2022 voraussichtlich 82 Mio. Euro mehr an Steuereinnahmen zur Verfügung stehen, als im Haushaltsentwurf vorgesehen. Sie sollen vollständig für zwingend notwendige, pandemiebedingte Ausgaben eingesetzt werden.

„Wir setzen damit ein deutliches Signal. Absolute Priorität hat aktuell die Bekämpfung der Corona-Pandemie“, so Taubert. Eine anderweitige Verwendung der erwarteten Steuermehreinnahmen muss dahinter zurückstehen. Der Haushaltsentwurf 2022 sieht derzeit nur in geringem Umfang Ausgabenansätze zur Pandemiebekämpfung vor, da die Landesregierung zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsentwurfs davon ausging, dass sich die Pandemie abschwächt.

Die Landesregierung beabsichtigt, die Mittel dem Sondervermögen „Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefonds“ zuzuführen, das im Juni vergangenen Jahres zur Überwindung der Folgen der Pandemie errichtet worden war. Aus diesem Sondervermögen wurde seitdem der Großteil der pandemiebedingten Ausgaben geleistet.

Schwerpunkte sieht Heike Taubert im kommenden Jahr bei der Finanzierung der Tests in Schulen und Kindertageseinrichtungen, auf deren Fort- bzw. Wiedereinführung sich die Landesregierung in der vergangenen Woche verständigt hatte. Daneben müssen die Impfzentren und mobilen Impfteams aufrechterhalten werden. Gerade die im Bundesvergleich noch immer niedrige Impfquote in Thüringen gebietet es, breit und niederschwellig Impfangebote zu unterbreiten. Auch für die Entschädigung von Verdienstausfällen bei Quarantäne nach dem Infektionsschutzgesetz werden erhebliche Mittel benötigt werden.

Voraussetzung für die Finanzierung der Ausgaben aus dem Sondervermögen in 2022 ist dessen Verlängerung. Gegenwärtig endet das Sondervermögen zum 31.12.2021. Hierüber wird der Thüringer Landtag in dieser Woche entscheiden.

Der Haushalt 2022 mit der Ergänzungsvorlage soll dann möglichst im Februar kommenden Jahres beschlossen werden.

Taubert hierzu: „Ich hoffe auf die Zustimmung im Parlament sowohl für die Verlängerung als auch die weitere Zuführung von Mitteln und das Bekenntnis aller Beteiligten, die Eindämmung der Pandemie vordringlich und entschieden weiter voranzutreiben.“

 

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Finanzministerin Heike Taubert: Landesregierung trifft mit Ergänzungsvorlage zum Haushalt 2022 Vorsorge für pandemiebedingte Ausgaben


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat heute dem Kabinett eine Ergänzungsvorlage zum Haushalt 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt.

„Die Pandemie hat unser Land weiter fest im Griff. Wir werden auch im kommenden Jahr zahlreiche Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und zur Bewältigung ihrer Folgen benötigen. An der Finanzierung darf und wird es nicht scheitern“, so Heike Taubert.

Die hierfür notwendige Ergänzungsvorlage zum Regierungsentwurf für den Haushalt 2022 wurde heute durch das Kabinett beschlossen. Im Ergebnis der November-Steuerschätzung werden dem Freistaat in 2022 voraussichtlich 82 Mio. Euro mehr an Steuereinnahmen zur Verfügung stehen, als im Haushaltsentwurf vorgesehen. Sie sollen vollständig für zwingend notwendige, pandemiebedingte Ausgaben eingesetzt werden.

„Wir setzen damit ein deutliches Signal. Absolute Priorität hat aktuell die Bekämpfung der Corona-Pandemie“, so Taubert. Eine anderweitige Verwendung der erwarteten Steuermehreinnahmen muss dahinter zurückstehen. Der Haushaltsentwurf 2022 sieht derzeit nur in geringem Umfang Ausgabenansätze zur Pandemiebekämpfung vor, da die Landesregierung zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsentwurfs davon ausging, dass sich die Pandemie abschwächt.

Die Landesregierung beabsichtigt, die Mittel dem Sondervermögen „Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefonds“ zuzuführen, das im Juni vergangenen Jahres zur Überwindung der Folgen der Pandemie errichtet worden war. Aus diesem Sondervermögen wurde seitdem der Großteil der pandemiebedingten Ausgaben geleistet.

Schwerpunkte sieht Heike Taubert im kommenden Jahr bei der Finanzierung der Tests in Schulen und Kindertageseinrichtungen, auf deren Fort- bzw. Wiedereinführung sich die Landesregierung in der vergangenen Woche verständigt hatte. Daneben müssen die Impfzentren und mobilen Impfteams aufrechterhalten werden. Gerade die im Bundesvergleich noch immer niedrige Impfquote in Thüringen gebietet es, breit und niederschwellig Impfangebote zu unterbreiten. Auch für die Entschädigung von Verdienstausfällen bei Quarantäne nach dem Infektionsschutzgesetz werden erhebliche Mittel benötigt werden.

Voraussetzung für die Finanzierung der Ausgaben aus dem Sondervermögen in 2022 ist dessen Verlängerung. Gegenwärtig endet das Sondervermögen zum 31.12.2021. Hierüber wird der Thüringer Landtag in dieser Woche entscheiden.

Der Haushalt 2022 mit der Ergänzungsvorlage soll dann möglichst im Februar kommenden Jahres beschlossen werden.

Taubert hierzu: „Ich hoffe auf die Zustimmung im Parlament sowohl für die Verlängerung als auch die weitere Zuführung von Mitteln und das Bekenntnis aller Beteiligten, die Eindämmung der Pandemie vordringlich und entschieden weiter voranzutreiben.“

 

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Finanzministerin Heike Taubert: Landesregierung trifft mit Ergänzungsvorlage zum Haushalt 2022 Vorsorge für pandemiebedingte Ausgaben


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat heute dem Kabinett eine Ergänzungsvorlage zum Haushalt 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt.

„Die Pandemie hat unser Land weiter fest im Griff. Wir werden auch im kommenden Jahr zahlreiche Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und zur Bewältigung ihrer Folgen benötigen. An der Finanzierung darf und wird es nicht scheitern“, so Heike Taubert.

Die hierfür notwendige Ergänzungsvorlage zum Regierungsentwurf für den Haushalt 2022 wurde heute durch das Kabinett beschlossen. Im Ergebnis der November-Steuerschätzung werden dem Freistaat in 2022 voraussichtlich 82 Mio. Euro mehr an Steuereinnahmen zur Verfügung stehen, als im Haushaltsentwurf vorgesehen. Sie sollen vollständig für zwingend notwendige, pandemiebedingte Ausgaben eingesetzt werden.

„Wir setzen damit ein deutliches Signal. Absolute Priorität hat aktuell die Bekämpfung der Corona-Pandemie“, so Taubert. Eine anderweitige Verwendung der erwarteten Steuermehreinnahmen muss dahinter zurückstehen. Der Haushaltsentwurf 2022 sieht derzeit nur in geringem Umfang Ausgabenansätze zur Pandemiebekämpfung vor, da die Landesregierung zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsentwurfs davon ausging, dass sich die Pandemie abschwächt.

Die Landesregierung beabsichtigt, die Mittel dem Sondervermögen „Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefonds“ zuzuführen, das im Juni vergangenen Jahres zur Überwindung der Folgen der Pandemie errichtet worden war. Aus diesem Sondervermögen wurde seitdem der Großteil der pandemiebedingten Ausgaben geleistet.

Schwerpunkte sieht Heike Taubert im kommenden Jahr bei der Finanzierung der Tests in Schulen und Kindertageseinrichtungen, auf deren Fort- bzw. Wiedereinführung sich die Landesregierung in der vergangenen Woche verständigt hatte. Daneben müssen die Impfzentren und mobilen Impfteams aufrechterhalten werden. Gerade die im Bundesvergleich noch immer niedrige Impfquote in Thüringen gebietet es, breit und niederschwellig Impfangebote zu unterbreiten. Auch für die Entschädigung von Verdienstausfällen bei Quarantäne nach dem Infektionsschutzgesetz werden erhebliche Mittel benötigt werden.

Voraussetzung für die Finanzierung der Ausgaben aus dem Sondervermögen in 2022 ist dessen Verlängerung. Gegenwärtig endet das Sondervermögen zum 31.12.2021. Hierüber wird der Thüringer Landtag in dieser Woche entscheiden.

Der Haushalt 2022 mit der Ergänzungsvorlage soll dann möglichst im Februar kommenden Jahres beschlossen werden.

Taubert hierzu: „Ich hoffe auf die Zustimmung im Parlament sowohl für die Verlängerung als auch die weitere Zuführung von Mitteln und das Bekenntnis aller Beteiligten, die Eindämmung der Pandemie vordringlich und entschieden weiter voranzutreiben.“

 

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