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Finanzministerin Heike Taubert legt Haushaltsentwurf 2022 vor. Landesetat kommt ohne neue Kredite aus. Schuldentilgung wird wieder aufgenommen. Die veranschlagten Ausgaben betragen 11,86 Mrd. Euro.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Kabinett hat heute den von Finanzministerin Heike Taubert vorgestellten Entwurf des Landeshaushalts 2022 beschlossen

Jetzt kann er dem Landtag zugeleitet werden. „Damit haben wir unser selbst gesetztes Ziel erreicht. Das ist wichtig, um jetzt genügend Zeit für die parlamentarischen Beratungen zu haben und möglichst schnell den Haushalt auch beschließen zu können“, so Taubert.

Der Haushaltsentwurf sieht ein Volumen von 12,034 Mrd. Euro vor. „Allerdings sind darin 171 Mio. Euro Tilgungsleistungen enthalten, die wir weder in 2020 noch in 2021 hatten. Ohne die Tilgungsleistungen liegt das Haushaltsvolumen bei 11,86 Mrd. Euro und damit unter dem Niveau von 2021 (11,99 Mrd. Euro)“, so die Finanzministerin.

Der Haushaltsentwurf 2022 kommt ohne neue Kredite aus. „Ein Haushaltsausgleich durch Kreditaufnahme wäre in 2022 rechtlich gar nicht zulässig, weil sich die Einnahmen wieder deutlich besser entwickeln und die Auswirkungen der Corona-Pandemie für den Landeshaushalt zurückgehen“, so Taubert.

Taubert weiter: „Mit dem Verzicht auf neue Schulden geht die Verpflichtung zur Wiederaufnahme der Tilgung einher.“ In 2022 beginnt der Freistaat nach der Thüringer Landeshaushaltsordnung (§ 18 ThürLHO) mit der Tilgung der in 2020 aufgenommenen und in 2021 geplanten Kredite in Höhe von 100 Mio. Euro. Überdies wird die Tilgung nach dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell mit 71 Mio. Euro fortgeführt.

„Mit dem Haushaltsentwurf kehren wir nach den pandemiegeprägten Jahren 2020 und 2021 wieder zu einer langfristig verantwortlichen, auch in der Zukunft tragfähigen Haushaltspolitik zurück“, sagt Taubert.

Gegenüber den Voranschlägen konnten rund 700 Mio. Euro eingespart werden. „Die Anmeldungen der Ministerien standen nicht im Einklang mit den finanziellen Möglichkeiten des Freistaats. Es freut mich deshalb umso mehr, dass wir in den Chefgesprächen konstruktiv und zielorientiert zusammengearbeitet haben und die Planansätze herunterschrauben konnten“, so Taubert.

Für einen ausgeglichenen Haushalt wurden die gesamte derzeit verfügbare Rücklage und die im Thüringer Pensionsfonds verbliebenen Mittel in die Planung einbezogen. Die Rücklagen in Höhe von 687 Mio. Euro und 149 Mio. Euro aus dem Thüringer Pensionsfonds werden vollständig entnommen. Ferner erwartet das Finanzministerium gegenüber der Steuerschätzung im Mai voraussichtlich ca. 202 Mio. Euro Mehreinnahmen im kommenden Jahr.

Um eine lange Phase der vorläufigen Haushaltsführung zu vermeiden und den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen, Institutionen und Vereinen Planungssicherheit zu geben, appelliert Taubert an die politischen Akteure im Freistaat: „Ich bitte den Landtag den Haushaltsentwurf im Interesse des Landes konstruktiv, finanzpolitisch verantwortungsvoll und zügig zu beraten.“

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert legt Haushaltsentwurf 2022 vor. Landesetat kommt ohne neue Kredite aus. Schuldentilgung wird wieder aufgenommen. Die veranschlagten Ausgaben betragen 11,86 Mrd. Euro.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Kabinett hat heute den von Finanzministerin Heike Taubert vorgestellten Entwurf des Landeshaushalts 2022 beschlossen

Jetzt kann er dem Landtag zugeleitet werden. „Damit haben wir unser selbst gesetztes Ziel erreicht. Das ist wichtig, um jetzt genügend Zeit für die parlamentarischen Beratungen zu haben und möglichst schnell den Haushalt auch beschließen zu können“, so Taubert.

Der Haushaltsentwurf sieht ein Volumen von 12,034 Mrd. Euro vor. „Allerdings sind darin 171 Mio. Euro Tilgungsleistungen enthalten, die wir weder in 2020 noch in 2021 hatten. Ohne die Tilgungsleistungen liegt das Haushaltsvolumen bei 11,86 Mrd. Euro und damit unter dem Niveau von 2021 (11,99 Mrd. Euro)“, so die Finanzministerin.

Der Haushaltsentwurf 2022 kommt ohne neue Kredite aus. „Ein Haushaltsausgleich durch Kreditaufnahme wäre in 2022 rechtlich gar nicht zulässig, weil sich die Einnahmen wieder deutlich besser entwickeln und die Auswirkungen der Corona-Pandemie für den Landeshaushalt zurückgehen“, so Taubert.

Taubert weiter: „Mit dem Verzicht auf neue Schulden geht die Verpflichtung zur Wiederaufnahme der Tilgung einher.“ In 2022 beginnt der Freistaat nach der Thüringer Landeshaushaltsordnung (§ 18 ThürLHO) mit der Tilgung der in 2020 aufgenommenen und in 2021 geplanten Kredite in Höhe von 100 Mio. Euro. Überdies wird die Tilgung nach dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell mit 71 Mio. Euro fortgeführt.

„Mit dem Haushaltsentwurf kehren wir nach den pandemiegeprägten Jahren 2020 und 2021 wieder zu einer langfristig verantwortlichen, auch in der Zukunft tragfähigen Haushaltspolitik zurück“, sagt Taubert.

Gegenüber den Voranschlägen konnten rund 700 Mio. Euro eingespart werden. „Die Anmeldungen der Ministerien standen nicht im Einklang mit den finanziellen Möglichkeiten des Freistaats. Es freut mich deshalb umso mehr, dass wir in den Chefgesprächen konstruktiv und zielorientiert zusammengearbeitet haben und die Planansätze herunterschrauben konnten“, so Taubert.

Für einen ausgeglichenen Haushalt wurden die gesamte derzeit verfügbare Rücklage und die im Thüringer Pensionsfonds verbliebenen Mittel in die Planung einbezogen. Die Rücklagen in Höhe von 687 Mio. Euro und 149 Mio. Euro aus dem Thüringer Pensionsfonds werden vollständig entnommen. Ferner erwartet das Finanzministerium gegenüber der Steuerschätzung im Mai voraussichtlich ca. 202 Mio. Euro Mehreinnahmen im kommenden Jahr.

Um eine lange Phase der vorläufigen Haushaltsführung zu vermeiden und den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen, Institutionen und Vereinen Planungssicherheit zu geben, appelliert Taubert an die politischen Akteure im Freistaat: „Ich bitte den Landtag den Haushaltsentwurf im Interesse des Landes konstruktiv, finanzpolitisch verantwortungsvoll und zügig zu beraten.“

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Finanzministerin Heike Taubert legt Haushaltsentwurf 2022 vor. Landesetat kommt ohne neue Kredite aus. Schuldentilgung wird wieder aufgenommen. Die veranschlagten Ausgaben betragen 11,86 Mrd. Euro.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Kabinett hat heute den von Finanzministerin Heike Taubert vorgestellten Entwurf des Landeshaushalts 2022 beschlossen

Jetzt kann er dem Landtag zugeleitet werden. „Damit haben wir unser selbst gesetztes Ziel erreicht. Das ist wichtig, um jetzt genügend Zeit für die parlamentarischen Beratungen zu haben und möglichst schnell den Haushalt auch beschließen zu können“, so Taubert.

Der Haushaltsentwurf sieht ein Volumen von 12,034 Mrd. Euro vor. „Allerdings sind darin 171 Mio. Euro Tilgungsleistungen enthalten, die wir weder in 2020 noch in 2021 hatten. Ohne die Tilgungsleistungen liegt das Haushaltsvolumen bei 11,86 Mrd. Euro und damit unter dem Niveau von 2021 (11,99 Mrd. Euro)“, so die Finanzministerin.

Der Haushaltsentwurf 2022 kommt ohne neue Kredite aus. „Ein Haushaltsausgleich durch Kreditaufnahme wäre in 2022 rechtlich gar nicht zulässig, weil sich die Einnahmen wieder deutlich besser entwickeln und die Auswirkungen der Corona-Pandemie für den Landeshaushalt zurückgehen“, so Taubert.

Taubert weiter: „Mit dem Verzicht auf neue Schulden geht die Verpflichtung zur Wiederaufnahme der Tilgung einher.“ In 2022 beginnt der Freistaat nach der Thüringer Landeshaushaltsordnung (§ 18 ThürLHO) mit der Tilgung der in 2020 aufgenommenen und in 2021 geplanten Kredite in Höhe von 100 Mio. Euro. Überdies wird die Tilgung nach dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell mit 71 Mio. Euro fortgeführt.

„Mit dem Haushaltsentwurf kehren wir nach den pandemiegeprägten Jahren 2020 und 2021 wieder zu einer langfristig verantwortlichen, auch in der Zukunft tragfähigen Haushaltspolitik zurück“, sagt Taubert.

Gegenüber den Voranschlägen konnten rund 700 Mio. Euro eingespart werden. „Die Anmeldungen der Ministerien standen nicht im Einklang mit den finanziellen Möglichkeiten des Freistaats. Es freut mich deshalb umso mehr, dass wir in den Chefgesprächen konstruktiv und zielorientiert zusammengearbeitet haben und die Planansätze herunterschrauben konnten“, so Taubert.

Für einen ausgeglichenen Haushalt wurden die gesamte derzeit verfügbare Rücklage und die im Thüringer Pensionsfonds verbliebenen Mittel in die Planung einbezogen. Die Rücklagen in Höhe von 687 Mio. Euro und 149 Mio. Euro aus dem Thüringer Pensionsfonds werden vollständig entnommen. Ferner erwartet das Finanzministerium gegenüber der Steuerschätzung im Mai voraussichtlich ca. 202 Mio. Euro Mehreinnahmen im kommenden Jahr.

Um eine lange Phase der vorläufigen Haushaltsführung zu vermeiden und den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen, Institutionen und Vereinen Planungssicherheit zu geben, appelliert Taubert an die politischen Akteure im Freistaat: „Ich bitte den Landtag den Haushaltsentwurf im Interesse des Landes konstruktiv, finanzpolitisch verantwortungsvoll und zügig zu beraten.“

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Finanzministerin Heike Taubert legt Haushaltsentwurf 2022 vor. Landesetat kommt ohne neue Kredite aus. Schuldentilgung wird wieder aufgenommen. Die veranschlagten Ausgaben betragen 11,86 Mrd. Euro.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Kabinett hat heute den von Finanzministerin Heike Taubert vorgestellten Entwurf des Landeshaushalts 2022 beschlossen

Jetzt kann er dem Landtag zugeleitet werden. „Damit haben wir unser selbst gesetztes Ziel erreicht. Das ist wichtig, um jetzt genügend Zeit für die parlamentarischen Beratungen zu haben und möglichst schnell den Haushalt auch beschließen zu können“, so Taubert.

Der Haushaltsentwurf sieht ein Volumen von 12,034 Mrd. Euro vor. „Allerdings sind darin 171 Mio. Euro Tilgungsleistungen enthalten, die wir weder in 2020 noch in 2021 hatten. Ohne die Tilgungsleistungen liegt das Haushaltsvolumen bei 11,86 Mrd. Euro und damit unter dem Niveau von 2021 (11,99 Mrd. Euro)“, so die Finanzministerin.

Der Haushaltsentwurf 2022 kommt ohne neue Kredite aus. „Ein Haushaltsausgleich durch Kreditaufnahme wäre in 2022 rechtlich gar nicht zulässig, weil sich die Einnahmen wieder deutlich besser entwickeln und die Auswirkungen der Corona-Pandemie für den Landeshaushalt zurückgehen“, so Taubert.

Taubert weiter: „Mit dem Verzicht auf neue Schulden geht die Verpflichtung zur Wiederaufnahme der Tilgung einher.“ In 2022 beginnt der Freistaat nach der Thüringer Landeshaushaltsordnung (§ 18 ThürLHO) mit der Tilgung der in 2020 aufgenommenen und in 2021 geplanten Kredite in Höhe von 100 Mio. Euro. Überdies wird die Tilgung nach dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell mit 71 Mio. Euro fortgeführt.

„Mit dem Haushaltsentwurf kehren wir nach den pandemiegeprägten Jahren 2020 und 2021 wieder zu einer langfristig verantwortlichen, auch in der Zukunft tragfähigen Haushaltspolitik zurück“, sagt Taubert.

Gegenüber den Voranschlägen konnten rund 700 Mio. Euro eingespart werden. „Die Anmeldungen der Ministerien standen nicht im Einklang mit den finanziellen Möglichkeiten des Freistaats. Es freut mich deshalb umso mehr, dass wir in den Chefgesprächen konstruktiv und zielorientiert zusammengearbeitet haben und die Planansätze herunterschrauben konnten“, so Taubert.

Für einen ausgeglichenen Haushalt wurden die gesamte derzeit verfügbare Rücklage und die im Thüringer Pensionsfonds verbliebenen Mittel in die Planung einbezogen. Die Rücklagen in Höhe von 687 Mio. Euro und 149 Mio. Euro aus dem Thüringer Pensionsfonds werden vollständig entnommen. Ferner erwartet das Finanzministerium gegenüber der Steuerschätzung im Mai voraussichtlich ca. 202 Mio. Euro Mehreinnahmen im kommenden Jahr.

Um eine lange Phase der vorläufigen Haushaltsführung zu vermeiden und den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen, Institutionen und Vereinen Planungssicherheit zu geben, appelliert Taubert an die politischen Akteure im Freistaat: „Ich bitte den Landtag den Haushaltsentwurf im Interesse des Landes konstruktiv, finanzpolitisch verantwortungsvoll und zügig zu beraten.“

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