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Finanzministerin Heike Taubert legt Haushaltsentwurf 2023 vor. Freistaat bleibt auch in krisengeprägten Zeiten weiter handlungsfähig. Landesetat kommt wieder ohne neue Kredite aus. Schuldentilgung steigt auf 236 Mio. Euro.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Kabinett hat heute den von Finanzministerin Heike Taubert vorgestellten Entwurf des Landeshaushalts 2023 beschlossen.

Jetzt kann er dem Landtag zugeleitet werden. „Damit haben wir unser Ziel erreicht, noch vor der Sommerpause, und damit weit vor dem gesetzlich geforderten Termin, einen Beschluss zu fassen. So bleibt genügend Zeit für intensive parlamentarische Beratungen“, so Taubert.

Taubert weiter: „Wir haben einen Haushaltsentwurf vorgelegt, der es dem Freistaat ermöglicht, in den aktuell schwierigen Zeiten handlungsfähig zu bleiben.“ Der Haushaltsentwurf sieht ein Volumen von 12,8 Mrd. Euro vor. Es wächst damit um fast 900 Mio. Euro im Vergleich zu 2022. Hier kommen Mehrausgaben für die Thüringer Kommunen ebenso zum Tragen wie Ausgaben für Geflüchtete, eine Stärkung des Engagements im Bereich Klimaschutz und Digitalisierung als Zukunftsherausforderungen aber auch die höheren Tilgungsausgaben für die im Zusammenhang mit dem Corona-Sondervermögen aufgenommenen Kredite. „Erneut ist es uns aber nicht gelungen, die geplanten Ausgaben aus den laufenden Einnahmen zu decken. Wir haben ein klares Finanzierungsdefizit. Deshalb müssen wir uns in den kommenden Jahren stärker an den Ist-Ausgaben des Vorjahres als realistischem Bedarf orientieren, um auch weiter in Thüringens Zukunft zu investieren und handlungsfähig bleiben zu können“, fordert Heike Taubert.

Der Haushaltsentwurf 2023 kommt ohne neue Kredite aus. „Stattdessen werden wir die Tilgung der in 2020 aufgenommenen Schulden sowie die Tilgung nach dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell fortführen“, sagt die Ministerin. Die planmäßige Tilgung wird in 2023 auf 236 Mio. Euro steigen. Im Vergleich: Für 2022 liegt die Tilgung bei 171 Mio. Euro. Taubert dazu: „Die hohe Tilgung ist im Vergleich zum Bund oder anderen Ländern keine Selbstverständlichkeit. Wir erfüllen damit nicht nur die gesetzliche Forderung, sondern handeln auch finanzpolitisch sinnvoll, denn nach langen Jahren sinkender Zinsausgaben erwarten wir jetzt aufgrund der steigenden Inflation auch steigende Zinsausgaben, die sich im Landeshaushalt bemerkbar machen werden.“

Das Kabinett hatte sich in der Haushaltsklausur auf eine maximale Rücklagenentnahme von 760 Mio. Euro verständigt. Zusammen mit den erwarteten Einnahmen ermittelte das Finanzministerium daraus Eckwerte für alle Ressorts. Die Anmeldungen der Einzelpläne lagen jedoch rund 770 Mio. Euro über den Eckwerten des Haushalts. „In den Haushaltsverhandlungen konnten wir die Forderungen in mehreren Gesprächsrunden mindern“, so Taubert. Auch die Rücklagenentnahme konnte aufgrund der zu erwartenden Steuermehreinnahmen auf 641 Mio.  Euro begrenzt werden. Ende 2023 sind laut aktueller Berechnungen und ausgehend von den Planzahlen für 2022 und 2023 noch 403 Mio. Euro in der Rücklage des Freistaats.

„Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, die hohen Mehranmeldungen zurückzuführen, aber ich hätte mir noch mehr Vorsorge für ungewisse Entwicklungen und die Haushalte der kommenden Jahre gewünscht“, so die Finanzministerin. Die Aus- und Nachwirkungen der Corona-Pandemie und die Folgen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine werden nicht nur ausgabenseitig zu Mehrbelastungen führen, sie können auch eine Unsicherheit auf der Einnahmenseite bewirken. „Insofern teile ich die Ansicht des Thüringer Rechnungshofes, dass die Haushaltsausgleichsrücklage der Vorsorge zu dienen hat und kein regelmäßiges Instrument zum Haushaltsausgleich in der Planung sein darf“, so Taubert.

Die Ministerin hofft nun, den Haushaltsentwurf im Landtag konstruktiv und finanzpolitisch verantwortungsvoll zu beraten.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

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Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

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Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

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2 Spalter (Headline H2)

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Finanzministerin Heike Taubert legt Haushaltsentwurf 2023 vor. Freistaat bleibt auch in krisengeprägten Zeiten weiter handlungsfähig. Landesetat kommt wieder ohne neue Kredite aus. Schuldentilgung steigt auf 236 Mio. Euro.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Kabinett hat heute den von Finanzministerin Heike Taubert vorgestellten Entwurf des Landeshaushalts 2023 beschlossen.

Jetzt kann er dem Landtag zugeleitet werden. „Damit haben wir unser Ziel erreicht, noch vor der Sommerpause, und damit weit vor dem gesetzlich geforderten Termin, einen Beschluss zu fassen. So bleibt genügend Zeit für intensive parlamentarische Beratungen“, so Taubert.

Taubert weiter: „Wir haben einen Haushaltsentwurf vorgelegt, der es dem Freistaat ermöglicht, in den aktuell schwierigen Zeiten handlungsfähig zu bleiben.“ Der Haushaltsentwurf sieht ein Volumen von 12,8 Mrd. Euro vor. Es wächst damit um fast 900 Mio. Euro im Vergleich zu 2022. Hier kommen Mehrausgaben für die Thüringer Kommunen ebenso zum Tragen wie Ausgaben für Geflüchtete, eine Stärkung des Engagements im Bereich Klimaschutz und Digitalisierung als Zukunftsherausforderungen aber auch die höheren Tilgungsausgaben für die im Zusammenhang mit dem Corona-Sondervermögen aufgenommenen Kredite. „Erneut ist es uns aber nicht gelungen, die geplanten Ausgaben aus den laufenden Einnahmen zu decken. Wir haben ein klares Finanzierungsdefizit. Deshalb müssen wir uns in den kommenden Jahren stärker an den Ist-Ausgaben des Vorjahres als realistischem Bedarf orientieren, um auch weiter in Thüringens Zukunft zu investieren und handlungsfähig bleiben zu können“, fordert Heike Taubert.

Der Haushaltsentwurf 2023 kommt ohne neue Kredite aus. „Stattdessen werden wir die Tilgung der in 2020 aufgenommenen Schulden sowie die Tilgung nach dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell fortführen“, sagt die Ministerin. Die planmäßige Tilgung wird in 2023 auf 236 Mio. Euro steigen. Im Vergleich: Für 2022 liegt die Tilgung bei 171 Mio. Euro. Taubert dazu: „Die hohe Tilgung ist im Vergleich zum Bund oder anderen Ländern keine Selbstverständlichkeit. Wir erfüllen damit nicht nur die gesetzliche Forderung, sondern handeln auch finanzpolitisch sinnvoll, denn nach langen Jahren sinkender Zinsausgaben erwarten wir jetzt aufgrund der steigenden Inflation auch steigende Zinsausgaben, die sich im Landeshaushalt bemerkbar machen werden.“

Das Kabinett hatte sich in der Haushaltsklausur auf eine maximale Rücklagenentnahme von 760 Mio. Euro verständigt. Zusammen mit den erwarteten Einnahmen ermittelte das Finanzministerium daraus Eckwerte für alle Ressorts. Die Anmeldungen der Einzelpläne lagen jedoch rund 770 Mio. Euro über den Eckwerten des Haushalts. „In den Haushaltsverhandlungen konnten wir die Forderungen in mehreren Gesprächsrunden mindern“, so Taubert. Auch die Rücklagenentnahme konnte aufgrund der zu erwartenden Steuermehreinnahmen auf 641 Mio.  Euro begrenzt werden. Ende 2023 sind laut aktueller Berechnungen und ausgehend von den Planzahlen für 2022 und 2023 noch 403 Mio. Euro in der Rücklage des Freistaats.

„Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, die hohen Mehranmeldungen zurückzuführen, aber ich hätte mir noch mehr Vorsorge für ungewisse Entwicklungen und die Haushalte der kommenden Jahre gewünscht“, so die Finanzministerin. Die Aus- und Nachwirkungen der Corona-Pandemie und die Folgen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine werden nicht nur ausgabenseitig zu Mehrbelastungen führen, sie können auch eine Unsicherheit auf der Einnahmenseite bewirken. „Insofern teile ich die Ansicht des Thüringer Rechnungshofes, dass die Haushaltsausgleichsrücklage der Vorsorge zu dienen hat und kein regelmäßiges Instrument zum Haushaltsausgleich in der Planung sein darf“, so Taubert.

Die Ministerin hofft nun, den Haushaltsentwurf im Landtag konstruktiv und finanzpolitisch verantwortungsvoll zu beraten.

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Finanzministerin Heike Taubert legt Haushaltsentwurf 2023 vor. Freistaat bleibt auch in krisengeprägten Zeiten weiter handlungsfähig. Landesetat kommt wieder ohne neue Kredite aus. Schuldentilgung steigt auf 236 Mio. Euro.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Kabinett hat heute den von Finanzministerin Heike Taubert vorgestellten Entwurf des Landeshaushalts 2023 beschlossen.

Jetzt kann er dem Landtag zugeleitet werden. „Damit haben wir unser Ziel erreicht, noch vor der Sommerpause, und damit weit vor dem gesetzlich geforderten Termin, einen Beschluss zu fassen. So bleibt genügend Zeit für intensive parlamentarische Beratungen“, so Taubert.

Taubert weiter: „Wir haben einen Haushaltsentwurf vorgelegt, der es dem Freistaat ermöglicht, in den aktuell schwierigen Zeiten handlungsfähig zu bleiben.“ Der Haushaltsentwurf sieht ein Volumen von 12,8 Mrd. Euro vor. Es wächst damit um fast 900 Mio. Euro im Vergleich zu 2022. Hier kommen Mehrausgaben für die Thüringer Kommunen ebenso zum Tragen wie Ausgaben für Geflüchtete, eine Stärkung des Engagements im Bereich Klimaschutz und Digitalisierung als Zukunftsherausforderungen aber auch die höheren Tilgungsausgaben für die im Zusammenhang mit dem Corona-Sondervermögen aufgenommenen Kredite. „Erneut ist es uns aber nicht gelungen, die geplanten Ausgaben aus den laufenden Einnahmen zu decken. Wir haben ein klares Finanzierungsdefizit. Deshalb müssen wir uns in den kommenden Jahren stärker an den Ist-Ausgaben des Vorjahres als realistischem Bedarf orientieren, um auch weiter in Thüringens Zukunft zu investieren und handlungsfähig bleiben zu können“, fordert Heike Taubert.

Der Haushaltsentwurf 2023 kommt ohne neue Kredite aus. „Stattdessen werden wir die Tilgung der in 2020 aufgenommenen Schulden sowie die Tilgung nach dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell fortführen“, sagt die Ministerin. Die planmäßige Tilgung wird in 2023 auf 236 Mio. Euro steigen. Im Vergleich: Für 2022 liegt die Tilgung bei 171 Mio. Euro. Taubert dazu: „Die hohe Tilgung ist im Vergleich zum Bund oder anderen Ländern keine Selbstverständlichkeit. Wir erfüllen damit nicht nur die gesetzliche Forderung, sondern handeln auch finanzpolitisch sinnvoll, denn nach langen Jahren sinkender Zinsausgaben erwarten wir jetzt aufgrund der steigenden Inflation auch steigende Zinsausgaben, die sich im Landeshaushalt bemerkbar machen werden.“

Das Kabinett hatte sich in der Haushaltsklausur auf eine maximale Rücklagenentnahme von 760 Mio. Euro verständigt. Zusammen mit den erwarteten Einnahmen ermittelte das Finanzministerium daraus Eckwerte für alle Ressorts. Die Anmeldungen der Einzelpläne lagen jedoch rund 770 Mio. Euro über den Eckwerten des Haushalts. „In den Haushaltsverhandlungen konnten wir die Forderungen in mehreren Gesprächsrunden mindern“, so Taubert. Auch die Rücklagenentnahme konnte aufgrund der zu erwartenden Steuermehreinnahmen auf 641 Mio.  Euro begrenzt werden. Ende 2023 sind laut aktueller Berechnungen und ausgehend von den Planzahlen für 2022 und 2023 noch 403 Mio. Euro in der Rücklage des Freistaats.

„Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, die hohen Mehranmeldungen zurückzuführen, aber ich hätte mir noch mehr Vorsorge für ungewisse Entwicklungen und die Haushalte der kommenden Jahre gewünscht“, so die Finanzministerin. Die Aus- und Nachwirkungen der Corona-Pandemie und die Folgen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine werden nicht nur ausgabenseitig zu Mehrbelastungen führen, sie können auch eine Unsicherheit auf der Einnahmenseite bewirken. „Insofern teile ich die Ansicht des Thüringer Rechnungshofes, dass die Haushaltsausgleichsrücklage der Vorsorge zu dienen hat und kein regelmäßiges Instrument zum Haushaltsausgleich in der Planung sein darf“, so Taubert.

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Finanzministerin Heike Taubert legt Haushaltsentwurf 2023 vor. Freistaat bleibt auch in krisengeprägten Zeiten weiter handlungsfähig. Landesetat kommt wieder ohne neue Kredite aus. Schuldentilgung steigt auf 236 Mio. Euro.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Kabinett hat heute den von Finanzministerin Heike Taubert vorgestellten Entwurf des Landeshaushalts 2023 beschlossen.

Jetzt kann er dem Landtag zugeleitet werden. „Damit haben wir unser Ziel erreicht, noch vor der Sommerpause, und damit weit vor dem gesetzlich geforderten Termin, einen Beschluss zu fassen. So bleibt genügend Zeit für intensive parlamentarische Beratungen“, so Taubert.

Taubert weiter: „Wir haben einen Haushaltsentwurf vorgelegt, der es dem Freistaat ermöglicht, in den aktuell schwierigen Zeiten handlungsfähig zu bleiben.“ Der Haushaltsentwurf sieht ein Volumen von 12,8 Mrd. Euro vor. Es wächst damit um fast 900 Mio. Euro im Vergleich zu 2022. Hier kommen Mehrausgaben für die Thüringer Kommunen ebenso zum Tragen wie Ausgaben für Geflüchtete, eine Stärkung des Engagements im Bereich Klimaschutz und Digitalisierung als Zukunftsherausforderungen aber auch die höheren Tilgungsausgaben für die im Zusammenhang mit dem Corona-Sondervermögen aufgenommenen Kredite. „Erneut ist es uns aber nicht gelungen, die geplanten Ausgaben aus den laufenden Einnahmen zu decken. Wir haben ein klares Finanzierungsdefizit. Deshalb müssen wir uns in den kommenden Jahren stärker an den Ist-Ausgaben des Vorjahres als realistischem Bedarf orientieren, um auch weiter in Thüringens Zukunft zu investieren und handlungsfähig bleiben zu können“, fordert Heike Taubert.

Der Haushaltsentwurf 2023 kommt ohne neue Kredite aus. „Stattdessen werden wir die Tilgung der in 2020 aufgenommenen Schulden sowie die Tilgung nach dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell fortführen“, sagt die Ministerin. Die planmäßige Tilgung wird in 2023 auf 236 Mio. Euro steigen. Im Vergleich: Für 2022 liegt die Tilgung bei 171 Mio. Euro. Taubert dazu: „Die hohe Tilgung ist im Vergleich zum Bund oder anderen Ländern keine Selbstverständlichkeit. Wir erfüllen damit nicht nur die gesetzliche Forderung, sondern handeln auch finanzpolitisch sinnvoll, denn nach langen Jahren sinkender Zinsausgaben erwarten wir jetzt aufgrund der steigenden Inflation auch steigende Zinsausgaben, die sich im Landeshaushalt bemerkbar machen werden.“

Das Kabinett hatte sich in der Haushaltsklausur auf eine maximale Rücklagenentnahme von 760 Mio. Euro verständigt. Zusammen mit den erwarteten Einnahmen ermittelte das Finanzministerium daraus Eckwerte für alle Ressorts. Die Anmeldungen der Einzelpläne lagen jedoch rund 770 Mio. Euro über den Eckwerten des Haushalts. „In den Haushaltsverhandlungen konnten wir die Forderungen in mehreren Gesprächsrunden mindern“, so Taubert. Auch die Rücklagenentnahme konnte aufgrund der zu erwartenden Steuermehreinnahmen auf 641 Mio.  Euro begrenzt werden. Ende 2023 sind laut aktueller Berechnungen und ausgehend von den Planzahlen für 2022 und 2023 noch 403 Mio. Euro in der Rücklage des Freistaats.

„Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, die hohen Mehranmeldungen zurückzuführen, aber ich hätte mir noch mehr Vorsorge für ungewisse Entwicklungen und die Haushalte der kommenden Jahre gewünscht“, so die Finanzministerin. Die Aus- und Nachwirkungen der Corona-Pandemie und die Folgen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine werden nicht nur ausgabenseitig zu Mehrbelastungen führen, sie können auch eine Unsicherheit auf der Einnahmenseite bewirken. „Insofern teile ich die Ansicht des Thüringer Rechnungshofes, dass die Haushaltsausgleichsrücklage der Vorsorge zu dienen hat und kein regelmäßiges Instrument zum Haushaltsausgleich in der Planung sein darf“, so Taubert.

Die Ministerin hofft nun, den Haushaltsentwurf im Landtag konstruktiv und finanzpolitisch verantwortungsvoll zu beraten.

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