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Finanzministerin Heike Taubert macht sich für die Besteuerung von Übergewinnen stark.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben die Bundesregierung auf ihrer gestrigen Sitzung gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Spekulationen mit Öl, Gas und Strom zu unterbinden und die vorangegangenen Preiserhöhungen kartellrechtlich zu überprüfen.

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) begrüßt die Entscheidung zu einem kartellrechtlichen Vorgehen gegen ungerechtfertigte Übergewinne. Dazu gehört laut Taubert aber unbedingt, diese auch einer besonderen Besteuerung zu unterwerfen.

„Niemand darf wegen der derzeitigen Situation außerordentliche Gewinne machen, während die Ärmeren in der Gesellschaft und viele andere unter den teils immensen Preisanstiegen leiden. Viele Menschen ärgern sich mit Recht über die außerordentlich hohen Preise, beispielsweise an den Zapfsäulen“, so Taubert.  Laut Finanzministerium will der Freistaat deshalb gemeinsam mit Bremen die Initiative ergreifen und die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf zur besonderen Besteuerung dieser Übergewinne vorzulegen.

Die Initiative verschiedener Länder wird am 10. Juni im Plenum des Bundesrates behandelt.

Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine führte – neben der verheerenden Lage der ukrainischen Bevölkerung – zu gravierenden Verwerfungen auf den Energie- und Rohstoffmärkten. Der damit einhergehende Preisanstieg bei Energie und Lebensmitteln mindert nach wie vor die private Kaufkraft und trifft vor allem sozial schwache Bevölkerungsgruppen sowie eine Vielzahl von insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen.

Einzelne Branchen dagegen konnten ihre Gewinne in einem hohen Maß auch gegenüber dem Vorkrisenniveau steigern. Bund und Länder verfolgen das Ziel, die damit einhergehenden Belastungen durch umfangreiche Maßnahmen einzudämmen. Die Finanzierung dieser Entlastungsmaßnahmen belastet die öffentlichen Haushalte zu einer Zeit, in der die Folgen der Corona-Krise noch nicht annähernd bewältigt sind. Angesichts dieser hohen Kosten und der gesellschaftlichen Lasten ist es gerechtfertigt und notwendig, befristet die so erzielten sogenannten Übergewinne einer besonderen Steuer oder Abgabe zu unterwerfen. Dies entspricht auch einem Vorschlag der EU-Kommission und Vorstößen, wie sie beispielsweise in den USA oder in Großbritannien existieren.

 

 

 

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert macht sich für die Besteuerung von Übergewinnen stark.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben die Bundesregierung auf ihrer gestrigen Sitzung gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Spekulationen mit Öl, Gas und Strom zu unterbinden und die vorangegangenen Preiserhöhungen kartellrechtlich zu überprüfen.

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) begrüßt die Entscheidung zu einem kartellrechtlichen Vorgehen gegen ungerechtfertigte Übergewinne. Dazu gehört laut Taubert aber unbedingt, diese auch einer besonderen Besteuerung zu unterwerfen.

„Niemand darf wegen der derzeitigen Situation außerordentliche Gewinne machen, während die Ärmeren in der Gesellschaft und viele andere unter den teils immensen Preisanstiegen leiden. Viele Menschen ärgern sich mit Recht über die außerordentlich hohen Preise, beispielsweise an den Zapfsäulen“, so Taubert.  Laut Finanzministerium will der Freistaat deshalb gemeinsam mit Bremen die Initiative ergreifen und die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf zur besonderen Besteuerung dieser Übergewinne vorzulegen.

Die Initiative verschiedener Länder wird am 10. Juni im Plenum des Bundesrates behandelt.

Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine führte – neben der verheerenden Lage der ukrainischen Bevölkerung – zu gravierenden Verwerfungen auf den Energie- und Rohstoffmärkten. Der damit einhergehende Preisanstieg bei Energie und Lebensmitteln mindert nach wie vor die private Kaufkraft und trifft vor allem sozial schwache Bevölkerungsgruppen sowie eine Vielzahl von insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen.

Einzelne Branchen dagegen konnten ihre Gewinne in einem hohen Maß auch gegenüber dem Vorkrisenniveau steigern. Bund und Länder verfolgen das Ziel, die damit einhergehenden Belastungen durch umfangreiche Maßnahmen einzudämmen. Die Finanzierung dieser Entlastungsmaßnahmen belastet die öffentlichen Haushalte zu einer Zeit, in der die Folgen der Corona-Krise noch nicht annähernd bewältigt sind. Angesichts dieser hohen Kosten und der gesellschaftlichen Lasten ist es gerechtfertigt und notwendig, befristet die so erzielten sogenannten Übergewinne einer besonderen Steuer oder Abgabe zu unterwerfen. Dies entspricht auch einem Vorschlag der EU-Kommission und Vorstößen, wie sie beispielsweise in den USA oder in Großbritannien existieren.

 

 

 

 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

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Finanzministerin Heike Taubert macht sich für die Besteuerung von Übergewinnen stark.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben die Bundesregierung auf ihrer gestrigen Sitzung gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Spekulationen mit Öl, Gas und Strom zu unterbinden und die vorangegangenen Preiserhöhungen kartellrechtlich zu überprüfen.

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) begrüßt die Entscheidung zu einem kartellrechtlichen Vorgehen gegen ungerechtfertigte Übergewinne. Dazu gehört laut Taubert aber unbedingt, diese auch einer besonderen Besteuerung zu unterwerfen.

„Niemand darf wegen der derzeitigen Situation außerordentliche Gewinne machen, während die Ärmeren in der Gesellschaft und viele andere unter den teils immensen Preisanstiegen leiden. Viele Menschen ärgern sich mit Recht über die außerordentlich hohen Preise, beispielsweise an den Zapfsäulen“, so Taubert.  Laut Finanzministerium will der Freistaat deshalb gemeinsam mit Bremen die Initiative ergreifen und die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf zur besonderen Besteuerung dieser Übergewinne vorzulegen.

Die Initiative verschiedener Länder wird am 10. Juni im Plenum des Bundesrates behandelt.

Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine führte – neben der verheerenden Lage der ukrainischen Bevölkerung – zu gravierenden Verwerfungen auf den Energie- und Rohstoffmärkten. Der damit einhergehende Preisanstieg bei Energie und Lebensmitteln mindert nach wie vor die private Kaufkraft und trifft vor allem sozial schwache Bevölkerungsgruppen sowie eine Vielzahl von insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen.

Einzelne Branchen dagegen konnten ihre Gewinne in einem hohen Maß auch gegenüber dem Vorkrisenniveau steigern. Bund und Länder verfolgen das Ziel, die damit einhergehenden Belastungen durch umfangreiche Maßnahmen einzudämmen. Die Finanzierung dieser Entlastungsmaßnahmen belastet die öffentlichen Haushalte zu einer Zeit, in der die Folgen der Corona-Krise noch nicht annähernd bewältigt sind. Angesichts dieser hohen Kosten und der gesellschaftlichen Lasten ist es gerechtfertigt und notwendig, befristet die so erzielten sogenannten Übergewinne einer besonderen Steuer oder Abgabe zu unterwerfen. Dies entspricht auch einem Vorschlag der EU-Kommission und Vorstößen, wie sie beispielsweise in den USA oder in Großbritannien existieren.

 

 

 

 

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Finanzministerin Heike Taubert macht sich für die Besteuerung von Übergewinnen stark.


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Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) begrüßt die Entscheidung zu einem kartellrechtlichen Vorgehen gegen ungerechtfertigte Übergewinne. Dazu gehört laut Taubert aber unbedingt, diese auch einer besonderen Besteuerung zu unterwerfen.

„Niemand darf wegen der derzeitigen Situation außerordentliche Gewinne machen, während die Ärmeren in der Gesellschaft und viele andere unter den teils immensen Preisanstiegen leiden. Viele Menschen ärgern sich mit Recht über die außerordentlich hohen Preise, beispielsweise an den Zapfsäulen“, so Taubert.  Laut Finanzministerium will der Freistaat deshalb gemeinsam mit Bremen die Initiative ergreifen und die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf zur besonderen Besteuerung dieser Übergewinne vorzulegen.

Die Initiative verschiedener Länder wird am 10. Juni im Plenum des Bundesrates behandelt.

Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine führte – neben der verheerenden Lage der ukrainischen Bevölkerung – zu gravierenden Verwerfungen auf den Energie- und Rohstoffmärkten. Der damit einhergehende Preisanstieg bei Energie und Lebensmitteln mindert nach wie vor die private Kaufkraft und trifft vor allem sozial schwache Bevölkerungsgruppen sowie eine Vielzahl von insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen.

Einzelne Branchen dagegen konnten ihre Gewinne in einem hohen Maß auch gegenüber dem Vorkrisenniveau steigern. Bund und Länder verfolgen das Ziel, die damit einhergehenden Belastungen durch umfangreiche Maßnahmen einzudämmen. Die Finanzierung dieser Entlastungsmaßnahmen belastet die öffentlichen Haushalte zu einer Zeit, in der die Folgen der Corona-Krise noch nicht annähernd bewältigt sind. Angesichts dieser hohen Kosten und der gesellschaftlichen Lasten ist es gerechtfertigt und notwendig, befristet die so erzielten sogenannten Übergewinne einer besonderen Steuer oder Abgabe zu unterwerfen. Dies entspricht auch einem Vorschlag der EU-Kommission und Vorstößen, wie sie beispielsweise in den USA oder in Großbritannien existieren.

 

 

 

 

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