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Finanzministerin Heike Taubert: Mittelfristige Finanzplanung für die kommenden Jahre ist Alarmsignal. Sinkende Einnahmen und steigende Ausgaben erfordern zum Haushaltsausgleich ein Umdenken.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert hat heute dem Kabinett die Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2020 bis 2024 vorgestellt. Darin wird der Finanzrahmen für die kommenden Jahre, also die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben, abgesteckt. Das Jahr 2020 entspricht dabei dem beschlossenen Haushaltsplan unter Berücksichtigung des Entwurfs zum Nachtragshaushalt 2020. Die Werte für das Jahr 2021 basieren auf dem Entwurf des Landeshaushaltsplans, den das Kabinett ebenfalls im August beschlossen hat. Für den weiteren Planungszeitraum bis 2024 wurden bereits die Ergebnisse der September-Steuerschätzung 2020 zugrunde gelegt.

„Die Mittelfristige Finanzplanung für die kommenden Jahre ist ein Alarmsignal, da in ihr die erheblichen Konsolidierungsbedarfe im Zeitraum 2022 bis 2024 sichtbar werden. Infolge der Corona-Krise werden sich nach der aktuellen Steuerschätzung die Steuereinnahmen deutlich weniger dynamisch entwickeln als noch im vergangenen Jahr angenommen. Beispielsweise für das Jahr 2022 bleiben die aktuellen Prognosen gegenüber Oktober 2019 um rund 500 Millionen Euro zurück“, sagte Heike Taubert.

Die Thüringer Finanzministerin erfüllt mit Sorge, dass den sinkenden Einnahmen steigende Ausgaben gegenüberstehen.

„Von 2019 nach 2020 steigt das Ausgabevolumen ohne Zuführung an das Sondervermögen um 4,2 Prozent. Es wächst nach 2021 um weitere 2,5 Prozent. Insbesondere die unter anderem wegen der Aussetzung des Personalentwicklungskonzeptes (PEK) ungebremst wachsenden Personalausgaben sowie der stark angewachsene Anteil landesgesetzlich fixierter Ausgaben verfestigen das hohe Ausgabeniveau. Hier erweist es sich als problematisch, dass wir uns für den Haushalt 2021 nicht auf das Ist des Jahres 2019 als Grundlage verständigen konnten“, sagte Heike Taubert. Eine der größten Herausforderungen der kommenden Jahre wird laut Thüringer Finanzministerin das Einhalten der Schuldenbremse sein.

„Die entsprechend des Entwurfs des Nachtragshaushalts im Jahr 2020 infolge der Corona-Krise geplanten Schulden in Höhe von 1,8 Milliarden Euro müssen entsprechend den Reglungen zur Schuldenbremse getilgt werden. Für die Jahre 2022 bis 2026 ergibt sich hieraus eine durchschnittliche jährliche Tilgung von rund 364 Millionen Euro. Eine Aussetzung der Tilgung ist nur in 2021 noch möglich. Ab dem Jahr 2022 kommt eine Kreditaufnahme nicht mehr in Betracht, sodass ab diesem Jahr die Tilgung beginnen muss“, so Heike Taubert.

Der Tilgungszeitraum von fünf Jahren für die geplante Kreditaufnahme ergibt sich zwingend aus § 18 Abs. 3 der Landeshaushaltsordnung. Laut Thüringer Finanzministerin wird es also darauf ankommen, spätestens mit der Haushaltsaufstellung 2022 das bisherige Ausgabeverhalten grundlegend zu überdenken. 

Hintergrund:

Die Thüringer Landesregierung ist nach § 31 Absatz 1 ThürLHO in Verbindung mit § 9 und 14 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft und § 50 Haushaltsgrundsätzegesetz verpflichtet, einen Finanzplan für fünf Jahre aufzustellen. Der Finanzplan ist im Zusammenhang mit dem Entwurf des Haushaltsgesetzes für das jeweils nächste Haushaltsjahr dem Thüringer Landtag zur Kenntnis vorzulegen.

Eckwerte der Mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2020 bis 2024

in Mio. Euro

 E-NHH 2020Entwurf 2021Planung 2022Planung 2023Planung 2024
Gesamteinnahmen12.038,811.386,310.659,610.755,510.994,5
Bereinigte Gesamteinnahmen (ohne haushaltstechnische Verrechnungen, Kredite, Rücklagen und Überschuss Vorjahr)9.682,210.595,810.546,010.583,610.879,6
Veränderung der bereinigten Gesamteinnahmen ggü. Vorjahr in %-4,8+9,4-0,5+0,4+2,8
darunter
* Steuern

6.608,0

7.184,0

7.280,0

7.524,0

7.834,0
* Bundesergänzungszuweisungen1.038,31.117,21.122,81.161,11.200,4
* EU-Einnahmen469,2464,3433,6332,9275,9
Kreditaufnahme1.820,80000
Entnahme aus allgem. Rücklagen529,9787,0100,0165,0100,0
Gesamtausgaben12.038,811.386,310.659,610.755,510.994,5
Bereinigte Gesamtausgaben (ohne haushaltstechnische Verrechnungen, Tilgungen, Rücklagen und Fehlbetrag Vorjahr)12.038,411.319,511.156,811.248,111.337,0
Veränderung der bereinigten Gesamtausgaben ggü. Vorjahr in %+13,7-6,0-1,4+0,8+0,8
darunter
* Personalausgaben

3.085,0

3.181,2

3.262,8

3.363,3

3.459,7
* Sächliche Verwaltungsausgaben ohne Zinsen/Tilgung569,5617,5611,3611,3611,3
* Zinsausgaben367,2342,2320,7315,7311,7
* Zuweisungen/ Zuschüsse ohne Investitionen6.053,55.421,95.333,65.336,95.395,2
* Investitionsausgaben1.963,21.752,11.628,41.620,91.559,1
* Tilgung0,066,4437,5444,3451,2
Konsolidierungsbedarf0,00,0-935,0-937,2-794,0

 

Mittelfristiger Finanzplan als PDF-Datei

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Finanzministerin Heike Taubert: Mittelfristige Finanzplanung für die kommenden Jahre ist Alarmsignal. Sinkende Einnahmen und steigende Ausgaben erfordern zum Haushaltsausgleich ein Umdenken.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert hat heute dem Kabinett die Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2020 bis 2024 vorgestellt. Darin wird der Finanzrahmen für die kommenden Jahre, also die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben, abgesteckt. Das Jahr 2020 entspricht dabei dem beschlossenen Haushaltsplan unter Berücksichtigung des Entwurfs zum Nachtragshaushalt 2020. Die Werte für das Jahr 2021 basieren auf dem Entwurf des Landeshaushaltsplans, den das Kabinett ebenfalls im August beschlossen hat. Für den weiteren Planungszeitraum bis 2024 wurden bereits die Ergebnisse der September-Steuerschätzung 2020 zugrunde gelegt.

„Die Mittelfristige Finanzplanung für die kommenden Jahre ist ein Alarmsignal, da in ihr die erheblichen Konsolidierungsbedarfe im Zeitraum 2022 bis 2024 sichtbar werden. Infolge der Corona-Krise werden sich nach der aktuellen Steuerschätzung die Steuereinnahmen deutlich weniger dynamisch entwickeln als noch im vergangenen Jahr angenommen. Beispielsweise für das Jahr 2022 bleiben die aktuellen Prognosen gegenüber Oktober 2019 um rund 500 Millionen Euro zurück“, sagte Heike Taubert.

Die Thüringer Finanzministerin erfüllt mit Sorge, dass den sinkenden Einnahmen steigende Ausgaben gegenüberstehen.

„Von 2019 nach 2020 steigt das Ausgabevolumen ohne Zuführung an das Sondervermögen um 4,2 Prozent. Es wächst nach 2021 um weitere 2,5 Prozent. Insbesondere die unter anderem wegen der Aussetzung des Personalentwicklungskonzeptes (PEK) ungebremst wachsenden Personalausgaben sowie der stark angewachsene Anteil landesgesetzlich fixierter Ausgaben verfestigen das hohe Ausgabeniveau. Hier erweist es sich als problematisch, dass wir uns für den Haushalt 2021 nicht auf das Ist des Jahres 2019 als Grundlage verständigen konnten“, sagte Heike Taubert. Eine der größten Herausforderungen der kommenden Jahre wird laut Thüringer Finanzministerin das Einhalten der Schuldenbremse sein.

„Die entsprechend des Entwurfs des Nachtragshaushalts im Jahr 2020 infolge der Corona-Krise geplanten Schulden in Höhe von 1,8 Milliarden Euro müssen entsprechend den Reglungen zur Schuldenbremse getilgt werden. Für die Jahre 2022 bis 2026 ergibt sich hieraus eine durchschnittliche jährliche Tilgung von rund 364 Millionen Euro. Eine Aussetzung der Tilgung ist nur in 2021 noch möglich. Ab dem Jahr 2022 kommt eine Kreditaufnahme nicht mehr in Betracht, sodass ab diesem Jahr die Tilgung beginnen muss“, so Heike Taubert.

Der Tilgungszeitraum von fünf Jahren für die geplante Kreditaufnahme ergibt sich zwingend aus § 18 Abs. 3 der Landeshaushaltsordnung. Laut Thüringer Finanzministerin wird es also darauf ankommen, spätestens mit der Haushaltsaufstellung 2022 das bisherige Ausgabeverhalten grundlegend zu überdenken. 

Hintergrund:

Die Thüringer Landesregierung ist nach § 31 Absatz 1 ThürLHO in Verbindung mit § 9 und 14 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft und § 50 Haushaltsgrundsätzegesetz verpflichtet, einen Finanzplan für fünf Jahre aufzustellen. Der Finanzplan ist im Zusammenhang mit dem Entwurf des Haushaltsgesetzes für das jeweils nächste Haushaltsjahr dem Thüringer Landtag zur Kenntnis vorzulegen.

Eckwerte der Mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2020 bis 2024

in Mio. Euro

 E-NHH 2020Entwurf 2021Planung 2022Planung 2023Planung 2024
Gesamteinnahmen12.038,811.386,310.659,610.755,510.994,5
Bereinigte Gesamteinnahmen (ohne haushaltstechnische Verrechnungen, Kredite, Rücklagen und Überschuss Vorjahr)9.682,210.595,810.546,010.583,610.879,6
Veränderung der bereinigten Gesamteinnahmen ggü. Vorjahr in %-4,8+9,4-0,5+0,4+2,8
darunter
* Steuern

6.608,0

7.184,0

7.280,0

7.524,0

7.834,0
* Bundesergänzungszuweisungen1.038,31.117,21.122,81.161,11.200,4
* EU-Einnahmen469,2464,3433,6332,9275,9
Kreditaufnahme1.820,80000
Entnahme aus allgem. Rücklagen529,9787,0100,0165,0100,0
Gesamtausgaben12.038,811.386,310.659,610.755,510.994,5
Bereinigte Gesamtausgaben (ohne haushaltstechnische Verrechnungen, Tilgungen, Rücklagen und Fehlbetrag Vorjahr)12.038,411.319,511.156,811.248,111.337,0
Veränderung der bereinigten Gesamtausgaben ggü. Vorjahr in %+13,7-6,0-1,4+0,8+0,8
darunter
* Personalausgaben

3.085,0

3.181,2

3.262,8

3.363,3

3.459,7
* Sächliche Verwaltungsausgaben ohne Zinsen/Tilgung569,5617,5611,3611,3611,3
* Zinsausgaben367,2342,2320,7315,7311,7
* Zuweisungen/ Zuschüsse ohne Investitionen6.053,55.421,95.333,65.336,95.395,2
* Investitionsausgaben1.963,21.752,11.628,41.620,91.559,1
* Tilgung0,066,4437,5444,3451,2
Konsolidierungsbedarf0,00,0-935,0-937,2-794,0

 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Kulturland Thüringen

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Finanzministerin Heike Taubert: Mittelfristige Finanzplanung für die kommenden Jahre ist Alarmsignal. Sinkende Einnahmen und steigende Ausgaben erfordern zum Haushaltsausgleich ein Umdenken.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert hat heute dem Kabinett die Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2020 bis 2024 vorgestellt. Darin wird der Finanzrahmen für die kommenden Jahre, also die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben, abgesteckt. Das Jahr 2020 entspricht dabei dem beschlossenen Haushaltsplan unter Berücksichtigung des Entwurfs zum Nachtragshaushalt 2020. Die Werte für das Jahr 2021 basieren auf dem Entwurf des Landeshaushaltsplans, den das Kabinett ebenfalls im August beschlossen hat. Für den weiteren Planungszeitraum bis 2024 wurden bereits die Ergebnisse der September-Steuerschätzung 2020 zugrunde gelegt.

„Die Mittelfristige Finanzplanung für die kommenden Jahre ist ein Alarmsignal, da in ihr die erheblichen Konsolidierungsbedarfe im Zeitraum 2022 bis 2024 sichtbar werden. Infolge der Corona-Krise werden sich nach der aktuellen Steuerschätzung die Steuereinnahmen deutlich weniger dynamisch entwickeln als noch im vergangenen Jahr angenommen. Beispielsweise für das Jahr 2022 bleiben die aktuellen Prognosen gegenüber Oktober 2019 um rund 500 Millionen Euro zurück“, sagte Heike Taubert.

Die Thüringer Finanzministerin erfüllt mit Sorge, dass den sinkenden Einnahmen steigende Ausgaben gegenüberstehen.

„Von 2019 nach 2020 steigt das Ausgabevolumen ohne Zuführung an das Sondervermögen um 4,2 Prozent. Es wächst nach 2021 um weitere 2,5 Prozent. Insbesondere die unter anderem wegen der Aussetzung des Personalentwicklungskonzeptes (PEK) ungebremst wachsenden Personalausgaben sowie der stark angewachsene Anteil landesgesetzlich fixierter Ausgaben verfestigen das hohe Ausgabeniveau. Hier erweist es sich als problematisch, dass wir uns für den Haushalt 2021 nicht auf das Ist des Jahres 2019 als Grundlage verständigen konnten“, sagte Heike Taubert. Eine der größten Herausforderungen der kommenden Jahre wird laut Thüringer Finanzministerin das Einhalten der Schuldenbremse sein.

„Die entsprechend des Entwurfs des Nachtragshaushalts im Jahr 2020 infolge der Corona-Krise geplanten Schulden in Höhe von 1,8 Milliarden Euro müssen entsprechend den Reglungen zur Schuldenbremse getilgt werden. Für die Jahre 2022 bis 2026 ergibt sich hieraus eine durchschnittliche jährliche Tilgung von rund 364 Millionen Euro. Eine Aussetzung der Tilgung ist nur in 2021 noch möglich. Ab dem Jahr 2022 kommt eine Kreditaufnahme nicht mehr in Betracht, sodass ab diesem Jahr die Tilgung beginnen muss“, so Heike Taubert.

Der Tilgungszeitraum von fünf Jahren für die geplante Kreditaufnahme ergibt sich zwingend aus § 18 Abs. 3 der Landeshaushaltsordnung. Laut Thüringer Finanzministerin wird es also darauf ankommen, spätestens mit der Haushaltsaufstellung 2022 das bisherige Ausgabeverhalten grundlegend zu überdenken. 

Hintergrund:

Die Thüringer Landesregierung ist nach § 31 Absatz 1 ThürLHO in Verbindung mit § 9 und 14 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft und § 50 Haushaltsgrundsätzegesetz verpflichtet, einen Finanzplan für fünf Jahre aufzustellen. Der Finanzplan ist im Zusammenhang mit dem Entwurf des Haushaltsgesetzes für das jeweils nächste Haushaltsjahr dem Thüringer Landtag zur Kenntnis vorzulegen.

Eckwerte der Mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2020 bis 2024

in Mio. Euro

 E-NHH 2020Entwurf 2021Planung 2022Planung 2023Planung 2024
Gesamteinnahmen12.038,811.386,310.659,610.755,510.994,5
Bereinigte Gesamteinnahmen (ohne haushaltstechnische Verrechnungen, Kredite, Rücklagen und Überschuss Vorjahr)9.682,210.595,810.546,010.583,610.879,6
Veränderung der bereinigten Gesamteinnahmen ggü. Vorjahr in %-4,8+9,4-0,5+0,4+2,8
darunter
* Steuern

6.608,0

7.184,0

7.280,0

7.524,0

7.834,0
* Bundesergänzungszuweisungen1.038,31.117,21.122,81.161,11.200,4
* EU-Einnahmen469,2464,3433,6332,9275,9
Kreditaufnahme1.820,80000
Entnahme aus allgem. Rücklagen529,9787,0100,0165,0100,0
Gesamtausgaben12.038,811.386,310.659,610.755,510.994,5
Bereinigte Gesamtausgaben (ohne haushaltstechnische Verrechnungen, Tilgungen, Rücklagen und Fehlbetrag Vorjahr)12.038,411.319,511.156,811.248,111.337,0
Veränderung der bereinigten Gesamtausgaben ggü. Vorjahr in %+13,7-6,0-1,4+0,8+0,8
darunter
* Personalausgaben

3.085,0

3.181,2

3.262,8

3.363,3

3.459,7
* Sächliche Verwaltungsausgaben ohne Zinsen/Tilgung569,5617,5611,3611,3611,3
* Zinsausgaben367,2342,2320,7315,7311,7
* Zuweisungen/ Zuschüsse ohne Investitionen6.053,55.421,95.333,65.336,95.395,2
* Investitionsausgaben1.963,21.752,11.628,41.620,91.559,1
* Tilgung0,066,4437,5444,3451,2
Konsolidierungsbedarf0,00,0-935,0-937,2-794,0

 

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Finanzministerin Heike Taubert: Mittelfristige Finanzplanung für die kommenden Jahre ist Alarmsignal. Sinkende Einnahmen und steigende Ausgaben erfordern zum Haushaltsausgleich ein Umdenken.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert hat heute dem Kabinett die Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2020 bis 2024 vorgestellt. Darin wird der Finanzrahmen für die kommenden Jahre, also die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben, abgesteckt. Das Jahr 2020 entspricht dabei dem beschlossenen Haushaltsplan unter Berücksichtigung des Entwurfs zum Nachtragshaushalt 2020. Die Werte für das Jahr 2021 basieren auf dem Entwurf des Landeshaushaltsplans, den das Kabinett ebenfalls im August beschlossen hat. Für den weiteren Planungszeitraum bis 2024 wurden bereits die Ergebnisse der September-Steuerschätzung 2020 zugrunde gelegt.

„Die Mittelfristige Finanzplanung für die kommenden Jahre ist ein Alarmsignal, da in ihr die erheblichen Konsolidierungsbedarfe im Zeitraum 2022 bis 2024 sichtbar werden. Infolge der Corona-Krise werden sich nach der aktuellen Steuerschätzung die Steuereinnahmen deutlich weniger dynamisch entwickeln als noch im vergangenen Jahr angenommen. Beispielsweise für das Jahr 2022 bleiben die aktuellen Prognosen gegenüber Oktober 2019 um rund 500 Millionen Euro zurück“, sagte Heike Taubert.

Die Thüringer Finanzministerin erfüllt mit Sorge, dass den sinkenden Einnahmen steigende Ausgaben gegenüberstehen.

„Von 2019 nach 2020 steigt das Ausgabevolumen ohne Zuführung an das Sondervermögen um 4,2 Prozent. Es wächst nach 2021 um weitere 2,5 Prozent. Insbesondere die unter anderem wegen der Aussetzung des Personalentwicklungskonzeptes (PEK) ungebremst wachsenden Personalausgaben sowie der stark angewachsene Anteil landesgesetzlich fixierter Ausgaben verfestigen das hohe Ausgabeniveau. Hier erweist es sich als problematisch, dass wir uns für den Haushalt 2021 nicht auf das Ist des Jahres 2019 als Grundlage verständigen konnten“, sagte Heike Taubert. Eine der größten Herausforderungen der kommenden Jahre wird laut Thüringer Finanzministerin das Einhalten der Schuldenbremse sein.

„Die entsprechend des Entwurfs des Nachtragshaushalts im Jahr 2020 infolge der Corona-Krise geplanten Schulden in Höhe von 1,8 Milliarden Euro müssen entsprechend den Reglungen zur Schuldenbremse getilgt werden. Für die Jahre 2022 bis 2026 ergibt sich hieraus eine durchschnittliche jährliche Tilgung von rund 364 Millionen Euro. Eine Aussetzung der Tilgung ist nur in 2021 noch möglich. Ab dem Jahr 2022 kommt eine Kreditaufnahme nicht mehr in Betracht, sodass ab diesem Jahr die Tilgung beginnen muss“, so Heike Taubert.

Der Tilgungszeitraum von fünf Jahren für die geplante Kreditaufnahme ergibt sich zwingend aus § 18 Abs. 3 der Landeshaushaltsordnung. Laut Thüringer Finanzministerin wird es also darauf ankommen, spätestens mit der Haushaltsaufstellung 2022 das bisherige Ausgabeverhalten grundlegend zu überdenken. 

Hintergrund:

Die Thüringer Landesregierung ist nach § 31 Absatz 1 ThürLHO in Verbindung mit § 9 und 14 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft und § 50 Haushaltsgrundsätzegesetz verpflichtet, einen Finanzplan für fünf Jahre aufzustellen. Der Finanzplan ist im Zusammenhang mit dem Entwurf des Haushaltsgesetzes für das jeweils nächste Haushaltsjahr dem Thüringer Landtag zur Kenntnis vorzulegen.

Eckwerte der Mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2020 bis 2024

in Mio. Euro

 E-NHH 2020Entwurf 2021Planung 2022Planung 2023Planung 2024
Gesamteinnahmen12.038,811.386,310.659,610.755,510.994,5
Bereinigte Gesamteinnahmen (ohne haushaltstechnische Verrechnungen, Kredite, Rücklagen und Überschuss Vorjahr)9.682,210.595,810.546,010.583,610.879,6
Veränderung der bereinigten Gesamteinnahmen ggü. Vorjahr in %-4,8+9,4-0,5+0,4+2,8
darunter
* Steuern

6.608,0

7.184,0

7.280,0

7.524,0

7.834,0
* Bundesergänzungszuweisungen1.038,31.117,21.122,81.161,11.200,4
* EU-Einnahmen469,2464,3433,6332,9275,9
Kreditaufnahme1.820,80000
Entnahme aus allgem. Rücklagen529,9787,0100,0165,0100,0
Gesamtausgaben12.038,811.386,310.659,610.755,510.994,5
Bereinigte Gesamtausgaben (ohne haushaltstechnische Verrechnungen, Tilgungen, Rücklagen und Fehlbetrag Vorjahr)12.038,411.319,511.156,811.248,111.337,0
Veränderung der bereinigten Gesamtausgaben ggü. Vorjahr in %+13,7-6,0-1,4+0,8+0,8
darunter
* Personalausgaben

3.085,0

3.181,2

3.262,8

3.363,3

3.459,7
* Sächliche Verwaltungsausgaben ohne Zinsen/Tilgung569,5617,5611,3611,3611,3
* Zinsausgaben367,2342,2320,7315,7311,7
* Zuweisungen/ Zuschüsse ohne Investitionen6.053,55.421,95.333,65.336,95.395,2
* Investitionsausgaben1.963,21.752,11.628,41.620,91.559,1
* Tilgung0,066,4437,5444,3451,2
Konsolidierungsbedarf0,00,0-935,0-937,2-794,0

 

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