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Finanzministerin Heike Taubert nach Finanzministerkonferenz und Finanzausschuss des Bundesrates:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Ehrenamtliche stärken durch höhere Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale. Bundeseinheitliche Besoldung von Beamtinnen und Beamten

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert und stellvertretende Ministerpräsidentin (SPD) hat sich auf der Finanzministerkonferenz in Berlin für die steuerliche Entlastung von ehrenamtlich Tätigen eingesetzt.

Heike Taubert sagte: „Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben sich einstimmig dafür ausgesprochen, im Einkommen-steuerrecht die steuerfreie Übungsleiterpauschale von 2.400 Euro auf 3.000 Euro anzuheben. Ebenso soll die steuerfreie Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro erhöht werden. Ich bin sehr froh, dass die Länder hier mit einer Stimme sprechen. Eine Anpassung ist dringend notwendig. Sie unterstreicht, dass ehrenamtlich Tätige neben öffentlicher Wertschätzung auch mehr finanzielle Unterstützung brauchen.“

Am Rande des Finanzausschusses des Bundesrates, der ebenfalls in Berlin tagte, hat sich die Thüringer Finanzministerin zudem für eine bundeseinheitliche Besoldung von Beamtinnen und Beamten ausgesprochen.

„Das Besoldungsniveau der Beamten in Bund und Ländern entwickelt sich immer weiter auseinander. Diese Zersplitterung führt zu einem zunehmend problematischen Wettbewerb um Nachwuchs- und Fachkräfte insbesondere zu Lasten der finanzschwachen Länder und ihrer Kommunen. Daher habe ich mich zusammen mit Brandenburg ausdrücklich dafür ausgesprochen, dass die Besoldung – wie es bis 2006 der Fall war – bundeseinheitlich geregelt wird.“

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert nach Finanzministerkonferenz und Finanzausschuss des Bundesrates:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Ehrenamtliche stärken durch höhere Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale. Bundeseinheitliche Besoldung von Beamtinnen und Beamten

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert und stellvertretende Ministerpräsidentin (SPD) hat sich auf der Finanzministerkonferenz in Berlin für die steuerliche Entlastung von ehrenamtlich Tätigen eingesetzt.

Heike Taubert sagte: „Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben sich einstimmig dafür ausgesprochen, im Einkommen-steuerrecht die steuerfreie Übungsleiterpauschale von 2.400 Euro auf 3.000 Euro anzuheben. Ebenso soll die steuerfreie Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro erhöht werden. Ich bin sehr froh, dass die Länder hier mit einer Stimme sprechen. Eine Anpassung ist dringend notwendig. Sie unterstreicht, dass ehrenamtlich Tätige neben öffentlicher Wertschätzung auch mehr finanzielle Unterstützung brauchen.“

Am Rande des Finanzausschusses des Bundesrates, der ebenfalls in Berlin tagte, hat sich die Thüringer Finanzministerin zudem für eine bundeseinheitliche Besoldung von Beamtinnen und Beamten ausgesprochen.

„Das Besoldungsniveau der Beamten in Bund und Ländern entwickelt sich immer weiter auseinander. Diese Zersplitterung führt zu einem zunehmend problematischen Wettbewerb um Nachwuchs- und Fachkräfte insbesondere zu Lasten der finanzschwachen Länder und ihrer Kommunen. Daher habe ich mich zusammen mit Brandenburg ausdrücklich dafür ausgesprochen, dass die Besoldung – wie es bis 2006 der Fall war – bundeseinheitlich geregelt wird.“

 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

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Finanzministerin Heike Taubert nach Finanzministerkonferenz und Finanzausschuss des Bundesrates:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Ehrenamtliche stärken durch höhere Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale. Bundeseinheitliche Besoldung von Beamtinnen und Beamten

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert und stellvertretende Ministerpräsidentin (SPD) hat sich auf der Finanzministerkonferenz in Berlin für die steuerliche Entlastung von ehrenamtlich Tätigen eingesetzt.

Heike Taubert sagte: „Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben sich einstimmig dafür ausgesprochen, im Einkommen-steuerrecht die steuerfreie Übungsleiterpauschale von 2.400 Euro auf 3.000 Euro anzuheben. Ebenso soll die steuerfreie Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro erhöht werden. Ich bin sehr froh, dass die Länder hier mit einer Stimme sprechen. Eine Anpassung ist dringend notwendig. Sie unterstreicht, dass ehrenamtlich Tätige neben öffentlicher Wertschätzung auch mehr finanzielle Unterstützung brauchen.“

Am Rande des Finanzausschusses des Bundesrates, der ebenfalls in Berlin tagte, hat sich die Thüringer Finanzministerin zudem für eine bundeseinheitliche Besoldung von Beamtinnen und Beamten ausgesprochen.

„Das Besoldungsniveau der Beamten in Bund und Ländern entwickelt sich immer weiter auseinander. Diese Zersplitterung führt zu einem zunehmend problematischen Wettbewerb um Nachwuchs- und Fachkräfte insbesondere zu Lasten der finanzschwachen Länder und ihrer Kommunen. Daher habe ich mich zusammen mit Brandenburg ausdrücklich dafür ausgesprochen, dass die Besoldung – wie es bis 2006 der Fall war – bundeseinheitlich geregelt wird.“

 

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Finanzministerin Heike Taubert nach Finanzministerkonferenz und Finanzausschuss des Bundesrates:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Ehrenamtliche stärken durch höhere Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale. Bundeseinheitliche Besoldung von Beamtinnen und Beamten

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert und stellvertretende Ministerpräsidentin (SPD) hat sich auf der Finanzministerkonferenz in Berlin für die steuerliche Entlastung von ehrenamtlich Tätigen eingesetzt.

Heike Taubert sagte: „Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben sich einstimmig dafür ausgesprochen, im Einkommen-steuerrecht die steuerfreie Übungsleiterpauschale von 2.400 Euro auf 3.000 Euro anzuheben. Ebenso soll die steuerfreie Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro erhöht werden. Ich bin sehr froh, dass die Länder hier mit einer Stimme sprechen. Eine Anpassung ist dringend notwendig. Sie unterstreicht, dass ehrenamtlich Tätige neben öffentlicher Wertschätzung auch mehr finanzielle Unterstützung brauchen.“

Am Rande des Finanzausschusses des Bundesrates, der ebenfalls in Berlin tagte, hat sich die Thüringer Finanzministerin zudem für eine bundeseinheitliche Besoldung von Beamtinnen und Beamten ausgesprochen.

„Das Besoldungsniveau der Beamten in Bund und Ländern entwickelt sich immer weiter auseinander. Diese Zersplitterung führt zu einem zunehmend problematischen Wettbewerb um Nachwuchs- und Fachkräfte insbesondere zu Lasten der finanzschwachen Länder und ihrer Kommunen. Daher habe ich mich zusammen mit Brandenburg ausdrücklich dafür ausgesprochen, dass die Besoldung – wie es bis 2006 der Fall war – bundeseinheitlich geregelt wird.“

 

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