Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert hat die Zustimmung des Bundesrates zum Wachstumschancengesetz begrüßt. „Damit ist nach einem schwierigen und langen Verhandlungsprozess der Weg frei für steuerliche Impulse zugunsten von Investitionen und Innovationen. Ich erhoffe mir auch für Thüringen starke wirtschaftliche Impulse. Das Entlastungsvolumen für die Unternehmen ist mit 3,2 Milliarden Euro zwar niedriger als erhofft und von der Bundesregierung ursprünglich geplant. Die Maßnahmen leisten aufgrund ihrer hohen Zielgenauigkeit dennoch einen wichtigen Beitrag zur Wachstumsstärkung."
Laut Thüringer Finanzministerin werden mit der deutlichen Ausweitung der Sonderabschreibung für kleine und mittlere Unternehmen direkt im Freistaat wirksame Investitionsanreize gesetzt. In der degressiven Abschreibung für den Wohnungsbau und umfassenden Verbesserungen der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau liegt zudem ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung des Wohnungsbaus und der Baubranche.
„Mir liegt die auch im Gesetz enthaltene Änderung der Rentenbesteuerung besonders am Herzen, mit der eine drohende Doppelbesteuerung von Renten vermieden wird. Durch einen geringeren Anstieg des Besteuerungsanteils der Renten als ursprünglich vorgesehen, erfolgt eine vollständige Besteuerung der Rente erst für den Rentnerjahrgang 2058. Das ist eine gute Nachricht für alle Menschen im Osten, deren Renten nicht gerade üppig ausfallen. Aus vielen persönlichen Gesprächen weiß ich, wie sehr sich Rentnerinnen und Rentner im Freistaat darüber freuen werden", sagt Heike Taubert.
Durch die Einführung der Elektronischen Rechnung und weiteren Regelungen gegen unfaire Gewinnverlagerungen in Niedrigsteuerländer werden zudem wichtige Schritte für mehr Steuergerechtigkeit unternommen. Laut Finanzministerin konnte eine überproportionale Beteiligung der Kommunen an den Finanzierungskosten des Gesetzes abgewendet werden. „Auf diese Weise erhalten wir die finanzielle Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden in Thüringen", so Heike Taubert.