Beginnend ab dem 4.März 2019 werden Papiersteuererklärungen, die in den Thüringer Finanzämtern Gotha und Eisenach eingehen, in ein hochmodernes Scanzentrum nach Wunsiedel (Bayern) gesandt und dort gescannt.
In Thüringen werden gegenwärtig noch Daten aus etwa 200.000 Steuererklärungen pro Veranlagungszeitraum manuell erfasst. Damit ist bald Schluss. Künftig werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in allen Finanzämtern Steuererklärungen nur noch elektronisch bearbeitet. „Nach dem Scannen werden die Daten den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzämter elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Fehleranfälligkeit aufgrund manueller Einträge von Papier in das elektronische System wird so minimiert. Im besten Fall können aus gescannten Papiersteuererklärungen sogar vollmaschinelle Steuerbescheide (Auto-Fälle) generiert werden“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.
Bereits im August des vergangenen Jahres hatten die Freistaaten Thüringen und Bayern eine Kooperation über das Scannen von Papiersteuererklärungen und die anschließende Umwandlung in elektronische Datensätze besiegelt.
Nach der Einführung des neuen Verfahrens in den Finanzämtern Gotha und Eisenach ab kommenden Montag, folgen sukzessive auch die übrigen zehn Finanzämter im Freistaat. Die Finanzämter Altenburg und Pößneck werden ab dem 1. Juli 2019 die Papiersteuererklärungen an das Scanzentrum in Wunsiedel versenden. Am 2. September 2019 folgen die Finanzämter in Gera und Jena, ab 1. Oktober 2019 die Finanzämter in Suhl, Sonneberg und Ilmenau und ab dem 2. Dezember 2019 werden auch die Finanzämter in Erfurt, Mühlhausen und Sondershausen ihre Papiersteuererklärungen nach Bayern verschicken.
Hintergrund des Scanverfahrens ist das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (StModernG). Ziel des Gesetzes ist es künftig alle Steuererklärungen nur noch elektronisch zu bearbeiten.
Die Thüringer Steuerverwaltung empfiehlt für die Steuererklärung das Online-Steuerportal www.elster.de zu nutzen. „Mein ELSTER“ steht dem Nutzer als plattformunabhängiges, personalisiertes und barrierefreies Produkt zur Verfügung.
Text über die gesamte Breite (Headline H2)
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.
Beispiel Standardelemente (Headline H1)
Headline H3
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.
Headline H4
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.
Headline H5
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.
Headline H6
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Tabelle (Headline H3)
1572 | Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht. |
1577 | Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht. |
1595 | Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht. |
1605 | Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht. |
2 Spalter (Headline H2)
Headline H3
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.
Formular

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.
Text mit Bild über die gesamte Breite
Slider im Content-Bereich
Finanzministerin Heike Taubert: Papiersteuererklärungen werden künftig in Bayern erfasst. Bearbeitung in den Finanzämtern erfolgt nur noch elektronisch.
Beginnend ab dem 4.März 2019 werden Papiersteuererklärungen, die in den Thüringer Finanzämtern Gotha und Eisenach eingehen, in ein hochmodernes Scanzentrum nach Wunsiedel (Bayern) gesandt und dort gescannt.
In Thüringen werden gegenwärtig noch Daten aus etwa 200.000 Steuererklärungen pro Veranlagungszeitraum manuell erfasst. Damit ist bald Schluss. Künftig werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in allen Finanzämtern Steuererklärungen nur noch elektronisch bearbeitet. „Nach dem Scannen werden die Daten den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzämter elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Fehleranfälligkeit aufgrund manueller Einträge von Papier in das elektronische System wird so minimiert. Im besten Fall können aus gescannten Papiersteuererklärungen sogar vollmaschinelle Steuerbescheide (Auto-Fälle) generiert werden“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.
Bereits im August des vergangenen Jahres hatten die Freistaaten Thüringen und Bayern eine Kooperation über das Scannen von Papiersteuererklärungen und die anschließende Umwandlung in elektronische Datensätze besiegelt.
Nach der Einführung des neuen Verfahrens in den Finanzämtern Gotha und Eisenach ab kommenden Montag, folgen sukzessive auch die übrigen zehn Finanzämter im Freistaat. Die Finanzämter Altenburg und Pößneck werden ab dem 1. Juli 2019 die Papiersteuererklärungen an das Scanzentrum in Wunsiedel versenden. Am 2. September 2019 folgen die Finanzämter in Gera und Jena, ab 1. Oktober 2019 die Finanzämter in Suhl, Sonneberg und Ilmenau und ab dem 2. Dezember 2019 werden auch die Finanzämter in Erfurt, Mühlhausen und Sondershausen ihre Papiersteuererklärungen nach Bayern verschicken.
Hintergrund des Scanverfahrens ist das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (StModernG). Ziel des Gesetzes ist es künftig alle Steuererklärungen nur noch elektronisch zu bearbeiten.
Die Thüringer Steuerverwaltung empfiehlt für die Steuererklärung das Online-Steuerportal www.elster.de zu nutzen. „Mein ELSTER“ steht dem Nutzer als plattformunabhängiges, personalisiertes und barrierefreies Produkt zur Verfügung.
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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.
Blauer Text auf hellblauem Grund
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.
Weißer Text auf schwarzem Grund
Grauer Text auf hellgrauem Grund
verkürzte Timeline
Finanzministerin Heike Taubert: Papiersteuererklärungen werden künftig in Bayern erfasst. Bearbeitung in den Finanzämtern erfolgt nur noch elektronisch.
Beginnend ab dem 4.März 2019 werden Papiersteuererklärungen, die in den Thüringer Finanzämtern Gotha und Eisenach eingehen, in ein hochmodernes Scanzentrum nach Wunsiedel (Bayern) gesandt und dort gescannt.
In Thüringen werden gegenwärtig noch Daten aus etwa 200.000 Steuererklärungen pro Veranlagungszeitraum manuell erfasst. Damit ist bald Schluss. Künftig werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in allen Finanzämtern Steuererklärungen nur noch elektronisch bearbeitet. „Nach dem Scannen werden die Daten den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzämter elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Fehleranfälligkeit aufgrund manueller Einträge von Papier in das elektronische System wird so minimiert. Im besten Fall können aus gescannten Papiersteuererklärungen sogar vollmaschinelle Steuerbescheide (Auto-Fälle) generiert werden“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.
Bereits im August des vergangenen Jahres hatten die Freistaaten Thüringen und Bayern eine Kooperation über das Scannen von Papiersteuererklärungen und die anschließende Umwandlung in elektronische Datensätze besiegelt.
Nach der Einführung des neuen Verfahrens in den Finanzämtern Gotha und Eisenach ab kommenden Montag, folgen sukzessive auch die übrigen zehn Finanzämter im Freistaat. Die Finanzämter Altenburg und Pößneck werden ab dem 1. Juli 2019 die Papiersteuererklärungen an das Scanzentrum in Wunsiedel versenden. Am 2. September 2019 folgen die Finanzämter in Gera und Jena, ab 1. Oktober 2019 die Finanzämter in Suhl, Sonneberg und Ilmenau und ab dem 2. Dezember 2019 werden auch die Finanzämter in Erfurt, Mühlhausen und Sondershausen ihre Papiersteuererklärungen nach Bayern verschicken.
Hintergrund des Scanverfahrens ist das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (StModernG). Ziel des Gesetzes ist es künftig alle Steuererklärungen nur noch elektronisch zu bearbeiten.
Die Thüringer Steuerverwaltung empfiehlt für die Steuererklärung das Online-Steuerportal www.elster.de zu nutzen. „Mein ELSTER“ steht dem Nutzer als plattformunabhängiges, personalisiertes und barrierefreies Produkt zur Verfügung.
Timeline
Finanzministerin Heike Taubert: Papiersteuererklärungen werden künftig in Bayern erfasst. Bearbeitung in den Finanzämtern erfolgt nur noch elektronisch.
Beginnend ab dem 4.März 2019 werden Papiersteuererklärungen, die in den Thüringer Finanzämtern Gotha und Eisenach eingehen, in ein hochmodernes Scanzentrum nach Wunsiedel (Bayern) gesandt und dort gescannt.
In Thüringen werden gegenwärtig noch Daten aus etwa 200.000 Steuererklärungen pro Veranlagungszeitraum manuell erfasst. Damit ist bald Schluss. Künftig werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in allen Finanzämtern Steuererklärungen nur noch elektronisch bearbeitet. „Nach dem Scannen werden die Daten den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzämter elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Fehleranfälligkeit aufgrund manueller Einträge von Papier in das elektronische System wird so minimiert. Im besten Fall können aus gescannten Papiersteuererklärungen sogar vollmaschinelle Steuerbescheide (Auto-Fälle) generiert werden“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.
Bereits im August des vergangenen Jahres hatten die Freistaaten Thüringen und Bayern eine Kooperation über das Scannen von Papiersteuererklärungen und die anschließende Umwandlung in elektronische Datensätze besiegelt.
Nach der Einführung des neuen Verfahrens in den Finanzämtern Gotha und Eisenach ab kommenden Montag, folgen sukzessive auch die übrigen zehn Finanzämter im Freistaat. Die Finanzämter Altenburg und Pößneck werden ab dem 1. Juli 2019 die Papiersteuererklärungen an das Scanzentrum in Wunsiedel versenden. Am 2. September 2019 folgen die Finanzämter in Gera und Jena, ab 1. Oktober 2019 die Finanzämter in Suhl, Sonneberg und Ilmenau und ab dem 2. Dezember 2019 werden auch die Finanzämter in Erfurt, Mühlhausen und Sondershausen ihre Papiersteuererklärungen nach Bayern verschicken.
Hintergrund des Scanverfahrens ist das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (StModernG). Ziel des Gesetzes ist es künftig alle Steuererklärungen nur noch elektronisch zu bearbeiten.
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