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Finanzministerin Heike Taubert (SPD): Trotz pandemiebedingter Einschränkungen erzielen Steuerfahnder in 2021 ein Mehrergebnis von fast 20 Mio. Euro.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Im Ergebnis konsequenter Ermittlungen der beiden Steuerfahndungsstellen in Gera und Gotha konnten im vergangenen Jahr Mehrsteuern in Höhe von fast 20 Mio. Euro aufgedeckt werden.

Das sind knapp 3 Mio. Euro mehr als noch im Jahr 2020. „2021 war das zweite von der Pandemie geprägte Jahr. Deshalb freue ich mich umso mehr, dass die Thüringer Steuerfahndungen trotz erschwerter Prüfungsbedingungen sehr erfolgreich gearbeitet haben“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Die Steuerfahndung deckt Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten auf. „In den vergangenen Jahren hat sich die Arbeit der Steuerfahndung gewandelt. Viele Betrugsmodelle finden insbesondere im digitalen Raum statt. Da ist es wichtig, dass unsere Fahnderinnen und Fahnder selbst gut vernetzt sind, um Steuerstraftaten schnell aufzudecken und so einen großen Beitrag zur Steuergerechtigkeit im Freistaat leisten“, so Taubert weiter.

Die 57 Thüringer Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder im Freistaat haben im vergangenen Jahr 364 Fahndungsprüfungen durchgeführt und 134 Strafverfahren eingeleitet. Dazu kommen 129 Amts- und Rechtshilfeersuchen anderer Behörden und Dienststellen.

An dieser Stelle sind auch die beiden Bußgeld- und Strafsachenstellen in Gera und Gotha zu erwähnen, die in ihrer Funktion als „Staatsanwaltschaft“ der Steuerverwaltung eigenverantwortlich die Ermittlungen in Steuerstrafverfahren leiten und die steuerstraf- und bußgeldrechtliche Würdigung wahrnehmen. Dabei sind sie im Rahmen der rechtlichen Kompetenzen zu allen verfahrensleitenden Entscheidungen unter Ausnahme der Klagebefugnis berechtigt.

Die Bediensteten der Bußgeld- und Strafsachenstellen haben zusätzlich rund 1,2 Mio. Euro an reinen Geldauflagen und Geldbußen aus Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingenommen. In Zusammenarbeit mit den Gerichten ergingen weitere Urteile über Geldstrafen von insgesamt 733.385 Euro.

Die Ermittlungen beider Stellen führten zu Gefängnisstrafen von insgesamt 49 Jahren und sechs Monaten.

Die Steuerfahndung und Bußgeld- und Strafsachenstellen sind ein Teil der Thüringer Finanzverwaltung und werden dann tätig, wenn Steuerpflichtige unvollständige oder falsche Angaben in ihren Steuererklärungen gemacht haben oder ihren Erklärungspflichten nicht nachgekommen sind, so dass Steuern verkürzt oder hinterzogen wurden. Hierzu sind die Beamtinnen und Beamten der Steuerfahndung mit polizeilichen Befugnissen ausgestattet. Sie können mit richterlicher Anordnung beispielsweise Durchsuchungen durchführen oder Gegenstände beschlagnahmen.

Diese und viele weitere Zahlen und Fakten gehen aus der Bilanz der Finanzämter des Jahres 2021 hervor, welche die Finanzministerin Heike Taubert am kommenden Dienstag, dem 26. April 2022 in der Regierungsmedienkonferenz der Öffentlichkeit vorstellen wird.

 

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert (SPD): Trotz pandemiebedingter Einschränkungen erzielen Steuerfahnder in 2021 ein Mehrergebnis von fast 20 Mio. Euro.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Im Ergebnis konsequenter Ermittlungen der beiden Steuerfahndungsstellen in Gera und Gotha konnten im vergangenen Jahr Mehrsteuern in Höhe von fast 20 Mio. Euro aufgedeckt werden.

Das sind knapp 3 Mio. Euro mehr als noch im Jahr 2020. „2021 war das zweite von der Pandemie geprägte Jahr. Deshalb freue ich mich umso mehr, dass die Thüringer Steuerfahndungen trotz erschwerter Prüfungsbedingungen sehr erfolgreich gearbeitet haben“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Die Steuerfahndung deckt Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten auf. „In den vergangenen Jahren hat sich die Arbeit der Steuerfahndung gewandelt. Viele Betrugsmodelle finden insbesondere im digitalen Raum statt. Da ist es wichtig, dass unsere Fahnderinnen und Fahnder selbst gut vernetzt sind, um Steuerstraftaten schnell aufzudecken und so einen großen Beitrag zur Steuergerechtigkeit im Freistaat leisten“, so Taubert weiter.

Die 57 Thüringer Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder im Freistaat haben im vergangenen Jahr 364 Fahndungsprüfungen durchgeführt und 134 Strafverfahren eingeleitet. Dazu kommen 129 Amts- und Rechtshilfeersuchen anderer Behörden und Dienststellen.

An dieser Stelle sind auch die beiden Bußgeld- und Strafsachenstellen in Gera und Gotha zu erwähnen, die in ihrer Funktion als „Staatsanwaltschaft“ der Steuerverwaltung eigenverantwortlich die Ermittlungen in Steuerstrafverfahren leiten und die steuerstraf- und bußgeldrechtliche Würdigung wahrnehmen. Dabei sind sie im Rahmen der rechtlichen Kompetenzen zu allen verfahrensleitenden Entscheidungen unter Ausnahme der Klagebefugnis berechtigt.

Die Bediensteten der Bußgeld- und Strafsachenstellen haben zusätzlich rund 1,2 Mio. Euro an reinen Geldauflagen und Geldbußen aus Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingenommen. In Zusammenarbeit mit den Gerichten ergingen weitere Urteile über Geldstrafen von insgesamt 733.385 Euro.

Die Ermittlungen beider Stellen führten zu Gefängnisstrafen von insgesamt 49 Jahren und sechs Monaten.

Die Steuerfahndung und Bußgeld- und Strafsachenstellen sind ein Teil der Thüringer Finanzverwaltung und werden dann tätig, wenn Steuerpflichtige unvollständige oder falsche Angaben in ihren Steuererklärungen gemacht haben oder ihren Erklärungspflichten nicht nachgekommen sind, so dass Steuern verkürzt oder hinterzogen wurden. Hierzu sind die Beamtinnen und Beamten der Steuerfahndung mit polizeilichen Befugnissen ausgestattet. Sie können mit richterlicher Anordnung beispielsweise Durchsuchungen durchführen oder Gegenstände beschlagnahmen.

Diese und viele weitere Zahlen und Fakten gehen aus der Bilanz der Finanzämter des Jahres 2021 hervor, welche die Finanzministerin Heike Taubert am kommenden Dienstag, dem 26. April 2022 in der Regierungsmedienkonferenz der Öffentlichkeit vorstellen wird.

 

 

Headline

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Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Finanzministerin Heike Taubert (SPD): Trotz pandemiebedingter Einschränkungen erzielen Steuerfahnder in 2021 ein Mehrergebnis von fast 20 Mio. Euro.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Im Ergebnis konsequenter Ermittlungen der beiden Steuerfahndungsstellen in Gera und Gotha konnten im vergangenen Jahr Mehrsteuern in Höhe von fast 20 Mio. Euro aufgedeckt werden.

Das sind knapp 3 Mio. Euro mehr als noch im Jahr 2020. „2021 war das zweite von der Pandemie geprägte Jahr. Deshalb freue ich mich umso mehr, dass die Thüringer Steuerfahndungen trotz erschwerter Prüfungsbedingungen sehr erfolgreich gearbeitet haben“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Die Steuerfahndung deckt Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten auf. „In den vergangenen Jahren hat sich die Arbeit der Steuerfahndung gewandelt. Viele Betrugsmodelle finden insbesondere im digitalen Raum statt. Da ist es wichtig, dass unsere Fahnderinnen und Fahnder selbst gut vernetzt sind, um Steuerstraftaten schnell aufzudecken und so einen großen Beitrag zur Steuergerechtigkeit im Freistaat leisten“, so Taubert weiter.

Die 57 Thüringer Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder im Freistaat haben im vergangenen Jahr 364 Fahndungsprüfungen durchgeführt und 134 Strafverfahren eingeleitet. Dazu kommen 129 Amts- und Rechtshilfeersuchen anderer Behörden und Dienststellen.

An dieser Stelle sind auch die beiden Bußgeld- und Strafsachenstellen in Gera und Gotha zu erwähnen, die in ihrer Funktion als „Staatsanwaltschaft“ der Steuerverwaltung eigenverantwortlich die Ermittlungen in Steuerstrafverfahren leiten und die steuerstraf- und bußgeldrechtliche Würdigung wahrnehmen. Dabei sind sie im Rahmen der rechtlichen Kompetenzen zu allen verfahrensleitenden Entscheidungen unter Ausnahme der Klagebefugnis berechtigt.

Die Bediensteten der Bußgeld- und Strafsachenstellen haben zusätzlich rund 1,2 Mio. Euro an reinen Geldauflagen und Geldbußen aus Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingenommen. In Zusammenarbeit mit den Gerichten ergingen weitere Urteile über Geldstrafen von insgesamt 733.385 Euro.

Die Ermittlungen beider Stellen führten zu Gefängnisstrafen von insgesamt 49 Jahren und sechs Monaten.

Die Steuerfahndung und Bußgeld- und Strafsachenstellen sind ein Teil der Thüringer Finanzverwaltung und werden dann tätig, wenn Steuerpflichtige unvollständige oder falsche Angaben in ihren Steuererklärungen gemacht haben oder ihren Erklärungspflichten nicht nachgekommen sind, so dass Steuern verkürzt oder hinterzogen wurden. Hierzu sind die Beamtinnen und Beamten der Steuerfahndung mit polizeilichen Befugnissen ausgestattet. Sie können mit richterlicher Anordnung beispielsweise Durchsuchungen durchführen oder Gegenstände beschlagnahmen.

Diese und viele weitere Zahlen und Fakten gehen aus der Bilanz der Finanzämter des Jahres 2021 hervor, welche die Finanzministerin Heike Taubert am kommenden Dienstag, dem 26. April 2022 in der Regierungsmedienkonferenz der Öffentlichkeit vorstellen wird.

 

 

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Finanzministerin Heike Taubert (SPD): Trotz pandemiebedingter Einschränkungen erzielen Steuerfahnder in 2021 ein Mehrergebnis von fast 20 Mio. Euro.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Im Ergebnis konsequenter Ermittlungen der beiden Steuerfahndungsstellen in Gera und Gotha konnten im vergangenen Jahr Mehrsteuern in Höhe von fast 20 Mio. Euro aufgedeckt werden.

Das sind knapp 3 Mio. Euro mehr als noch im Jahr 2020. „2021 war das zweite von der Pandemie geprägte Jahr. Deshalb freue ich mich umso mehr, dass die Thüringer Steuerfahndungen trotz erschwerter Prüfungsbedingungen sehr erfolgreich gearbeitet haben“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Die Steuerfahndung deckt Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten auf. „In den vergangenen Jahren hat sich die Arbeit der Steuerfahndung gewandelt. Viele Betrugsmodelle finden insbesondere im digitalen Raum statt. Da ist es wichtig, dass unsere Fahnderinnen und Fahnder selbst gut vernetzt sind, um Steuerstraftaten schnell aufzudecken und so einen großen Beitrag zur Steuergerechtigkeit im Freistaat leisten“, so Taubert weiter.

Die 57 Thüringer Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder im Freistaat haben im vergangenen Jahr 364 Fahndungsprüfungen durchgeführt und 134 Strafverfahren eingeleitet. Dazu kommen 129 Amts- und Rechtshilfeersuchen anderer Behörden und Dienststellen.

An dieser Stelle sind auch die beiden Bußgeld- und Strafsachenstellen in Gera und Gotha zu erwähnen, die in ihrer Funktion als „Staatsanwaltschaft“ der Steuerverwaltung eigenverantwortlich die Ermittlungen in Steuerstrafverfahren leiten und die steuerstraf- und bußgeldrechtliche Würdigung wahrnehmen. Dabei sind sie im Rahmen der rechtlichen Kompetenzen zu allen verfahrensleitenden Entscheidungen unter Ausnahme der Klagebefugnis berechtigt.

Die Bediensteten der Bußgeld- und Strafsachenstellen haben zusätzlich rund 1,2 Mio. Euro an reinen Geldauflagen und Geldbußen aus Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingenommen. In Zusammenarbeit mit den Gerichten ergingen weitere Urteile über Geldstrafen von insgesamt 733.385 Euro.

Die Ermittlungen beider Stellen führten zu Gefängnisstrafen von insgesamt 49 Jahren und sechs Monaten.

Die Steuerfahndung und Bußgeld- und Strafsachenstellen sind ein Teil der Thüringer Finanzverwaltung und werden dann tätig, wenn Steuerpflichtige unvollständige oder falsche Angaben in ihren Steuererklärungen gemacht haben oder ihren Erklärungspflichten nicht nachgekommen sind, so dass Steuern verkürzt oder hinterzogen wurden. Hierzu sind die Beamtinnen und Beamten der Steuerfahndung mit polizeilichen Befugnissen ausgestattet. Sie können mit richterlicher Anordnung beispielsweise Durchsuchungen durchführen oder Gegenstände beschlagnahmen.

Diese und viele weitere Zahlen und Fakten gehen aus der Bilanz der Finanzämter des Jahres 2021 hervor, welche die Finanzministerin Heike Taubert am kommenden Dienstag, dem 26. April 2022 in der Regierungsmedienkonferenz der Öffentlichkeit vorstellen wird.

 

 

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