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Finanzministerin Heike Taubert spricht über Unternehmens- und Beteiligungsführung des Freistaats zur Herbstveranstaltung „Forum Kommunalwirtschaft Thüringen“ in Jena.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Am 29. November findet ab 18 Uhr das Herbsttreffen „Forum Kommunalwirtschaft Thüringen“ in der Stadtwerke Jena-Pößneck GmbH statt. Heike Taubert, Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin von Thüringen, hält dort einen Impulsvortrag zur Unternehmens- und Beteiligungsführung des Freistaats. Ferner wird sie an der anschließenden Podiumsdiskussion teilnehmen. Anders als private Unternehmen...

Am 29. November findet ab 18 Uhr das Herbsttreffen „Forum Kommunalwirtschaft Thüringen“ in der Stadtwerke Jena-Pößneck GmbH statt. Heike Taubert, Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin von Thüringen, hält dort einen Impulsvortrag zur Unternehmens- und Beteiligungsführung des Freistaats. Ferner wird sie an der anschließenden Podiumsdiskussion teilnehmen. Anders als private Unternehmen haben öffentliche Unternehmen einen wichtigen öffentlichen Zweck und staatliche oder kommunale Aufgaben zu erfüllen. Sie dienen im weitesten Sinne den Bedürfnissen der Allgemeinheit. Im Umgang mit seinen Beteiligungen sowie bei der Steuerung und Leitung der Unternehmen wendet der Freistaat Thüringen seit September 2017 Grundsätze der guten Unternehmens- und Beteiligungsführung (Kodex) an. Durch entsprechende Regelwerke werden damit die Voraussetzungen für ein strategisches Management auf Basis der öffentlichen Aufgabenerfüllung und Zielsetzung geschaffen. Die strategische Verantwortung sowie die Steuerungs- und Kontrollfunktionen des Landes können damit nach einheitlichen Grundsätzen zielgerecht wahrgenommen werden. „Das Beteiligungsmanagement ist eine komplexe Verwaltungsaufgabe. Der Kodex steigert die Transparenz der Entscheidungsabläufe in Unternehmen und stärkt das Verantwortungsbewusstsein der Unternehmensorgane. Außerdem wird damit das öffentliche Vertrauen in Unternehmen des Freistaats und den Freistaat als Anteilseigner gestärkt“, sagt Heike Taubert. Deshalb empfiehlt sie auch Kommunen einen Kodex zur optimalen Führung öffentlicher Unternehmen. „Der Kodex legt Standards für das Zusammenwirken aller Beteiligten einschließlich der Kreis-, Stadt- und Gemeinderäte fest, er fördert eine effizientere Zusammenarbeit und hilft den Informationsfluss zwischen Beteiligungsunternehmen und –verwaltung zu verbessern“, so Taubert.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Finanzministerin Heike Taubert spricht über Unternehmens- und Beteiligungsführung des Freistaats zur Herbstveranstaltung „Forum Kommunalwirtschaft Thüringen“ in Jena.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Am 29. November findet ab 18 Uhr das Herbsttreffen „Forum Kommunalwirtschaft Thüringen“ in der Stadtwerke Jena-Pößneck GmbH statt. Heike Taubert, Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin von Thüringen, hält dort einen Impulsvortrag zur Unternehmens- und Beteiligungsführung des Freistaats. Ferner wird sie an der anschließenden Podiumsdiskussion teilnehmen. Anders als private Unternehmen...

Am 29. November findet ab 18 Uhr das Herbsttreffen „Forum Kommunalwirtschaft Thüringen“ in der Stadtwerke Jena-Pößneck GmbH statt. Heike Taubert, Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin von Thüringen, hält dort einen Impulsvortrag zur Unternehmens- und Beteiligungsführung des Freistaats. Ferner wird sie an der anschließenden Podiumsdiskussion teilnehmen. Anders als private Unternehmen haben öffentliche Unternehmen einen wichtigen öffentlichen Zweck und staatliche oder kommunale Aufgaben zu erfüllen. Sie dienen im weitesten Sinne den Bedürfnissen der Allgemeinheit. Im Umgang mit seinen Beteiligungen sowie bei der Steuerung und Leitung der Unternehmen wendet der Freistaat Thüringen seit September 2017 Grundsätze der guten Unternehmens- und Beteiligungsführung (Kodex) an. Durch entsprechende Regelwerke werden damit die Voraussetzungen für ein strategisches Management auf Basis der öffentlichen Aufgabenerfüllung und Zielsetzung geschaffen. Die strategische Verantwortung sowie die Steuerungs- und Kontrollfunktionen des Landes können damit nach einheitlichen Grundsätzen zielgerecht wahrgenommen werden. „Das Beteiligungsmanagement ist eine komplexe Verwaltungsaufgabe. Der Kodex steigert die Transparenz der Entscheidungsabläufe in Unternehmen und stärkt das Verantwortungsbewusstsein der Unternehmensorgane. Außerdem wird damit das öffentliche Vertrauen in Unternehmen des Freistaats und den Freistaat als Anteilseigner gestärkt“, sagt Heike Taubert. Deshalb empfiehlt sie auch Kommunen einen Kodex zur optimalen Führung öffentlicher Unternehmen. „Der Kodex legt Standards für das Zusammenwirken aller Beteiligten einschließlich der Kreis-, Stadt- und Gemeinderäte fest, er fördert eine effizientere Zusammenarbeit und hilft den Informationsfluss zwischen Beteiligungsunternehmen und –verwaltung zu verbessern“, so Taubert.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

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Finanzministerin Heike Taubert spricht über Unternehmens- und Beteiligungsführung des Freistaats zur Herbstveranstaltung „Forum Kommunalwirtschaft Thüringen“ in Jena.


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Am 29. November findet ab 18 Uhr das Herbsttreffen „Forum Kommunalwirtschaft Thüringen“ in der Stadtwerke Jena-Pößneck GmbH statt. Heike Taubert, Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin von Thüringen, hält dort einen Impulsvortrag zur Unternehmens- und Beteiligungsführung des Freistaats. Ferner wird sie an der anschließenden Podiumsdiskussion teilnehmen. Anders als private Unternehmen...

Am 29. November findet ab 18 Uhr das Herbsttreffen „Forum Kommunalwirtschaft Thüringen“ in der Stadtwerke Jena-Pößneck GmbH statt. Heike Taubert, Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin von Thüringen, hält dort einen Impulsvortrag zur Unternehmens- und Beteiligungsführung des Freistaats. Ferner wird sie an der anschließenden Podiumsdiskussion teilnehmen. Anders als private Unternehmen haben öffentliche Unternehmen einen wichtigen öffentlichen Zweck und staatliche oder kommunale Aufgaben zu erfüllen. Sie dienen im weitesten Sinne den Bedürfnissen der Allgemeinheit. Im Umgang mit seinen Beteiligungen sowie bei der Steuerung und Leitung der Unternehmen wendet der Freistaat Thüringen seit September 2017 Grundsätze der guten Unternehmens- und Beteiligungsführung (Kodex) an. Durch entsprechende Regelwerke werden damit die Voraussetzungen für ein strategisches Management auf Basis der öffentlichen Aufgabenerfüllung und Zielsetzung geschaffen. Die strategische Verantwortung sowie die Steuerungs- und Kontrollfunktionen des Landes können damit nach einheitlichen Grundsätzen zielgerecht wahrgenommen werden. „Das Beteiligungsmanagement ist eine komplexe Verwaltungsaufgabe. Der Kodex steigert die Transparenz der Entscheidungsabläufe in Unternehmen und stärkt das Verantwortungsbewusstsein der Unternehmensorgane. Außerdem wird damit das öffentliche Vertrauen in Unternehmen des Freistaats und den Freistaat als Anteilseigner gestärkt“, sagt Heike Taubert. Deshalb empfiehlt sie auch Kommunen einen Kodex zur optimalen Führung öffentlicher Unternehmen. „Der Kodex legt Standards für das Zusammenwirken aller Beteiligten einschließlich der Kreis-, Stadt- und Gemeinderäte fest, er fördert eine effizientere Zusammenarbeit und hilft den Informationsfluss zwischen Beteiligungsunternehmen und –verwaltung zu verbessern“, so Taubert.

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Finanzministerin Heike Taubert spricht über Unternehmens- und Beteiligungsführung des Freistaats zur Herbstveranstaltung „Forum Kommunalwirtschaft Thüringen“ in Jena.


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Am 29. November findet ab 18 Uhr das Herbsttreffen „Forum Kommunalwirtschaft Thüringen“ in der Stadtwerke Jena-Pößneck GmbH statt. Heike Taubert, Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin von Thüringen, hält dort einen Impulsvortrag zur Unternehmens- und Beteiligungsführung des Freistaats. Ferner wird sie an der anschließenden Podiumsdiskussion teilnehmen. Anders als private Unternehmen haben öffentliche Unternehmen einen wichtigen öffentlichen Zweck und staatliche oder kommunale Aufgaben zu erfüllen. Sie dienen im weitesten Sinne den Bedürfnissen der Allgemeinheit. Im Umgang mit seinen Beteiligungen sowie bei der Steuerung und Leitung der Unternehmen wendet der Freistaat Thüringen seit September 2017 Grundsätze der guten Unternehmens- und Beteiligungsführung (Kodex) an. Durch entsprechende Regelwerke werden damit die Voraussetzungen für ein strategisches Management auf Basis der öffentlichen Aufgabenerfüllung und Zielsetzung geschaffen. Die strategische Verantwortung sowie die Steuerungs- und Kontrollfunktionen des Landes können damit nach einheitlichen Grundsätzen zielgerecht wahrgenommen werden. „Das Beteiligungsmanagement ist eine komplexe Verwaltungsaufgabe. Der Kodex steigert die Transparenz der Entscheidungsabläufe in Unternehmen und stärkt das Verantwortungsbewusstsein der Unternehmensorgane. Außerdem wird damit das öffentliche Vertrauen in Unternehmen des Freistaats und den Freistaat als Anteilseigner gestärkt“, sagt Heike Taubert. Deshalb empfiehlt sie auch Kommunen einen Kodex zur optimalen Führung öffentlicher Unternehmen. „Der Kodex legt Standards für das Zusammenwirken aller Beteiligten einschließlich der Kreis-, Stadt- und Gemeinderäte fest, er fördert eine effizientere Zusammenarbeit und hilft den Informationsfluss zwischen Beteiligungsunternehmen und –verwaltung zu verbessern“, so Taubert.

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