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Finanzministerin Heike Taubert stellt Auswirkungen der Novembersteuerschätzung für Thüringen im Kabinett vor. Keine Kreditaufnahme in 2021 nötig.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Von der bundesweiten konjunkturellen Erholung profitiert auch der Freistaat. Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat die Ergebnisse der aktuellen Novembersteuerschätzung für Thüringen heute im Kabinett vorgestellt. Taubert sagt: „Wir werden im laufenden Jahr aufgrund der positiven Einnahmeentwicklung auf die ursprünglich im Haushaltsplan vorgesehene Kreditaufnahme in Höhe von 288 Millionen Euro verzichten können. Das entlastet auch die kommenden Haushaltsjahre, weil unsere Tilgungsverpflichtungen für die Neuverschuldung im Zuge der Corona-Pandemie geringer ausfallen als bisher geplant.“

Im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung 2021 werden für die Jahre 2021 bis 2025 gesamtstaatliche Mehreinnahmen von 179 Milliarden Euro erwartet. Davon entfallen 86 Milliarden Euro auf die Länder.

Dadurch überschreitet Thüringen nun bereits wieder im laufenden Jahr 2021 das Vorkrisenniveau des Jahres 2019. „Aufgrund der günstigen Entwicklung der Steuereinnahmen im laufenden Jahr wird das Einnahmeniveau des Jahres 2019 um 232 Millionen Euro überschritten“, so die Finanzministerin. Laut Finanzministerium werden die Steuereinnahmen des Freistaats bis zum Jahr 2026 voraussichtlich auf knapp 9,9 Milliarden Euro ansteigen. Ausgehend vom Jahr 2021 beträgt die jährliche Wachstumsrate 2,8 Prozent.

Für 2022 sieht die aktuelle Steuerschätzung 82 Millionen Euro Mehreinnahmen gegenüber dem Haushaltsentwurf vor. „Einer Anpassung des Haushaltsentwurf für 2022 bedarf es aber nicht, denn die Abweichung der Schätzung ist gemessen am Haushaltsvolumen sehr gering und unterliegt mit zukünftigen Schätzungen weiteren Schwankungen und Unsicherheiten“, so Taubert.

Doch Taubert mahnt zur Vorsicht: „In der Projektion wurde unterstellt, dass es in 2022 zu keinem Aufflammen der Corona-Pandemie kommt. Aktuell steigen aber in Deutschland und gerade in Thüringen die Fallzahlen wieder rasant. Deshalb ist angesichts der aktuellen Corona-Lage Vorsicht geboten, eventuelle Steuermehreinnahmen sollten für die Pandemieabwehr zurückgehalten werden.“

Ergebnisse für Thüringen

Aus der Schätzung ergeben sich für Thüringen für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 Einnahmen aus Steuern und steuerinduzierten Einnahmen in Höhe von 8.618 Millionen Euro bzw. 8.719 Millionen Euro.

Situation der Kommunen

Die bisherigen Einnahmeerwartungen für die Thüringer Kommunen entwickeln sich im gesamten Schätzzeitraum deutlich positiver, als noch im Mai 2021 angenommen. Im laufenden Jahr 2021 werden Mehreinnahmen von 84 Millionen Euro erwartet. Für das kommende Jahr 2022 übersteigen die Einnahmen die bisherigen Erwartungen voraussichtlich um 92 Millionen Euro. Für die Jahre 2023 bis 2025 ergeben sich Mehreinnahmen von 50 Millionen Euro, 46 Millionen Euro bzw. 62 Millionen Euro.

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hatte vom 9. bis 11. November 2021 getagt.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert stellt Auswirkungen der Novembersteuerschätzung für Thüringen im Kabinett vor. Keine Kreditaufnahme in 2021 nötig.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Von der bundesweiten konjunkturellen Erholung profitiert auch der Freistaat. Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat die Ergebnisse der aktuellen Novembersteuerschätzung für Thüringen heute im Kabinett vorgestellt. Taubert sagt: „Wir werden im laufenden Jahr aufgrund der positiven Einnahmeentwicklung auf die ursprünglich im Haushaltsplan vorgesehene Kreditaufnahme in Höhe von 288 Millionen Euro verzichten können. Das entlastet auch die kommenden Haushaltsjahre, weil unsere Tilgungsverpflichtungen für die Neuverschuldung im Zuge der Corona-Pandemie geringer ausfallen als bisher geplant.“

Im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung 2021 werden für die Jahre 2021 bis 2025 gesamtstaatliche Mehreinnahmen von 179 Milliarden Euro erwartet. Davon entfallen 86 Milliarden Euro auf die Länder.

Dadurch überschreitet Thüringen nun bereits wieder im laufenden Jahr 2021 das Vorkrisenniveau des Jahres 2019. „Aufgrund der günstigen Entwicklung der Steuereinnahmen im laufenden Jahr wird das Einnahmeniveau des Jahres 2019 um 232 Millionen Euro überschritten“, so die Finanzministerin. Laut Finanzministerium werden die Steuereinnahmen des Freistaats bis zum Jahr 2026 voraussichtlich auf knapp 9,9 Milliarden Euro ansteigen. Ausgehend vom Jahr 2021 beträgt die jährliche Wachstumsrate 2,8 Prozent.

Für 2022 sieht die aktuelle Steuerschätzung 82 Millionen Euro Mehreinnahmen gegenüber dem Haushaltsentwurf vor. „Einer Anpassung des Haushaltsentwurf für 2022 bedarf es aber nicht, denn die Abweichung der Schätzung ist gemessen am Haushaltsvolumen sehr gering und unterliegt mit zukünftigen Schätzungen weiteren Schwankungen und Unsicherheiten“, so Taubert.

Doch Taubert mahnt zur Vorsicht: „In der Projektion wurde unterstellt, dass es in 2022 zu keinem Aufflammen der Corona-Pandemie kommt. Aktuell steigen aber in Deutschland und gerade in Thüringen die Fallzahlen wieder rasant. Deshalb ist angesichts der aktuellen Corona-Lage Vorsicht geboten, eventuelle Steuermehreinnahmen sollten für die Pandemieabwehr zurückgehalten werden.“

Ergebnisse für Thüringen

Aus der Schätzung ergeben sich für Thüringen für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 Einnahmen aus Steuern und steuerinduzierten Einnahmen in Höhe von 8.618 Millionen Euro bzw. 8.719 Millionen Euro.

Situation der Kommunen

Die bisherigen Einnahmeerwartungen für die Thüringer Kommunen entwickeln sich im gesamten Schätzzeitraum deutlich positiver, als noch im Mai 2021 angenommen. Im laufenden Jahr 2021 werden Mehreinnahmen von 84 Millionen Euro erwartet. Für das kommende Jahr 2022 übersteigen die Einnahmen die bisherigen Erwartungen voraussichtlich um 92 Millionen Euro. Für die Jahre 2023 bis 2025 ergeben sich Mehreinnahmen von 50 Millionen Euro, 46 Millionen Euro bzw. 62 Millionen Euro.

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hatte vom 9. bis 11. November 2021 getagt.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Finanzministerin Heike Taubert stellt Auswirkungen der Novembersteuerschätzung für Thüringen im Kabinett vor. Keine Kreditaufnahme in 2021 nötig.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Von der bundesweiten konjunkturellen Erholung profitiert auch der Freistaat. Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat die Ergebnisse der aktuellen Novembersteuerschätzung für Thüringen heute im Kabinett vorgestellt. Taubert sagt: „Wir werden im laufenden Jahr aufgrund der positiven Einnahmeentwicklung auf die ursprünglich im Haushaltsplan vorgesehene Kreditaufnahme in Höhe von 288 Millionen Euro verzichten können. Das entlastet auch die kommenden Haushaltsjahre, weil unsere Tilgungsverpflichtungen für die Neuverschuldung im Zuge der Corona-Pandemie geringer ausfallen als bisher geplant.“

Im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung 2021 werden für die Jahre 2021 bis 2025 gesamtstaatliche Mehreinnahmen von 179 Milliarden Euro erwartet. Davon entfallen 86 Milliarden Euro auf die Länder.

Dadurch überschreitet Thüringen nun bereits wieder im laufenden Jahr 2021 das Vorkrisenniveau des Jahres 2019. „Aufgrund der günstigen Entwicklung der Steuereinnahmen im laufenden Jahr wird das Einnahmeniveau des Jahres 2019 um 232 Millionen Euro überschritten“, so die Finanzministerin. Laut Finanzministerium werden die Steuereinnahmen des Freistaats bis zum Jahr 2026 voraussichtlich auf knapp 9,9 Milliarden Euro ansteigen. Ausgehend vom Jahr 2021 beträgt die jährliche Wachstumsrate 2,8 Prozent.

Für 2022 sieht die aktuelle Steuerschätzung 82 Millionen Euro Mehreinnahmen gegenüber dem Haushaltsentwurf vor. „Einer Anpassung des Haushaltsentwurf für 2022 bedarf es aber nicht, denn die Abweichung der Schätzung ist gemessen am Haushaltsvolumen sehr gering und unterliegt mit zukünftigen Schätzungen weiteren Schwankungen und Unsicherheiten“, so Taubert.

Doch Taubert mahnt zur Vorsicht: „In der Projektion wurde unterstellt, dass es in 2022 zu keinem Aufflammen der Corona-Pandemie kommt. Aktuell steigen aber in Deutschland und gerade in Thüringen die Fallzahlen wieder rasant. Deshalb ist angesichts der aktuellen Corona-Lage Vorsicht geboten, eventuelle Steuermehreinnahmen sollten für die Pandemieabwehr zurückgehalten werden.“

Ergebnisse für Thüringen

Aus der Schätzung ergeben sich für Thüringen für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 Einnahmen aus Steuern und steuerinduzierten Einnahmen in Höhe von 8.618 Millionen Euro bzw. 8.719 Millionen Euro.

Situation der Kommunen

Die bisherigen Einnahmeerwartungen für die Thüringer Kommunen entwickeln sich im gesamten Schätzzeitraum deutlich positiver, als noch im Mai 2021 angenommen. Im laufenden Jahr 2021 werden Mehreinnahmen von 84 Millionen Euro erwartet. Für das kommende Jahr 2022 übersteigen die Einnahmen die bisherigen Erwartungen voraussichtlich um 92 Millionen Euro. Für die Jahre 2023 bis 2025 ergeben sich Mehreinnahmen von 50 Millionen Euro, 46 Millionen Euro bzw. 62 Millionen Euro.

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hatte vom 9. bis 11. November 2021 getagt.

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Finanzministerin Heike Taubert stellt Auswirkungen der Novembersteuerschätzung für Thüringen im Kabinett vor. Keine Kreditaufnahme in 2021 nötig.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Von der bundesweiten konjunkturellen Erholung profitiert auch der Freistaat. Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat die Ergebnisse der aktuellen Novembersteuerschätzung für Thüringen heute im Kabinett vorgestellt. Taubert sagt: „Wir werden im laufenden Jahr aufgrund der positiven Einnahmeentwicklung auf die ursprünglich im Haushaltsplan vorgesehene Kreditaufnahme in Höhe von 288 Millionen Euro verzichten können. Das entlastet auch die kommenden Haushaltsjahre, weil unsere Tilgungsverpflichtungen für die Neuverschuldung im Zuge der Corona-Pandemie geringer ausfallen als bisher geplant.“

Im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung 2021 werden für die Jahre 2021 bis 2025 gesamtstaatliche Mehreinnahmen von 179 Milliarden Euro erwartet. Davon entfallen 86 Milliarden Euro auf die Länder.

Dadurch überschreitet Thüringen nun bereits wieder im laufenden Jahr 2021 das Vorkrisenniveau des Jahres 2019. „Aufgrund der günstigen Entwicklung der Steuereinnahmen im laufenden Jahr wird das Einnahmeniveau des Jahres 2019 um 232 Millionen Euro überschritten“, so die Finanzministerin. Laut Finanzministerium werden die Steuereinnahmen des Freistaats bis zum Jahr 2026 voraussichtlich auf knapp 9,9 Milliarden Euro ansteigen. Ausgehend vom Jahr 2021 beträgt die jährliche Wachstumsrate 2,8 Prozent.

Für 2022 sieht die aktuelle Steuerschätzung 82 Millionen Euro Mehreinnahmen gegenüber dem Haushaltsentwurf vor. „Einer Anpassung des Haushaltsentwurf für 2022 bedarf es aber nicht, denn die Abweichung der Schätzung ist gemessen am Haushaltsvolumen sehr gering und unterliegt mit zukünftigen Schätzungen weiteren Schwankungen und Unsicherheiten“, so Taubert.

Doch Taubert mahnt zur Vorsicht: „In der Projektion wurde unterstellt, dass es in 2022 zu keinem Aufflammen der Corona-Pandemie kommt. Aktuell steigen aber in Deutschland und gerade in Thüringen die Fallzahlen wieder rasant. Deshalb ist angesichts der aktuellen Corona-Lage Vorsicht geboten, eventuelle Steuermehreinnahmen sollten für die Pandemieabwehr zurückgehalten werden.“

Ergebnisse für Thüringen

Aus der Schätzung ergeben sich für Thüringen für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 Einnahmen aus Steuern und steuerinduzierten Einnahmen in Höhe von 8.618 Millionen Euro bzw. 8.719 Millionen Euro.

Situation der Kommunen

Die bisherigen Einnahmeerwartungen für die Thüringer Kommunen entwickeln sich im gesamten Schätzzeitraum deutlich positiver, als noch im Mai 2021 angenommen. Im laufenden Jahr 2021 werden Mehreinnahmen von 84 Millionen Euro erwartet. Für das kommende Jahr 2022 übersteigen die Einnahmen die bisherigen Erwartungen voraussichtlich um 92 Millionen Euro. Für die Jahre 2023 bis 2025 ergeben sich Mehreinnahmen von 50 Millionen Euro, 46 Millionen Euro bzw. 62 Millionen Euro.

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hatte vom 9. bis 11. November 2021 getagt.

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