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Finanzministerin Heike Taubert stellt Bericht der Haushaltsstrukturkommission vor.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Heike Taubert hat heute den Bericht der Haushaltsstrukturkommission „Zukunftsfähigkeit der Haushalte des Freistaats Thüringen sichern“ im Kabinett vorgestellt:

„Aktuell stehen wir vor vielen Herausforderungen, zum Beispiel in den Bereichen Digitalisierung, demografischer Wandel und Transformation, um nur einige zu nennen. In der Kommission haben wir Ansatzpunkte besprochen, wie wir diese Aufgaben am besten angehen und mit einer nachhaltigen Finanzpolitik bei verändertem Umfeld in Einklang bringen können.“

Im Dezember des letzten Jahres hat der Thüringer Landtag – im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Landeshaushalts für das Jahr 2024 – die Landesregierung aufgefordert, eine Haushaltsstrukturkommission unter Federführung des Finanzministeriums einzusetzen. Im Kern geht es darum, wie künftig ein strukturelles Defizit im Landeshaushalt vermieden werden kann. Dabei soll zum einen die Qualität der staatlichen Leistungserbringung nicht geschmälert werden. Zum anderen sollen gleichzeitig ausreichend Mittel vorhanden sein, um die drängenden Zukunftsaufgaben zu bewältigen.

Der Bericht befasst sich zunächst mit der vergangenen Haushaltspolitik und stellt somit eine Art Bestandsaufnahme zum Thüringer Landeshaushalt dar. Hier zeigt sich, dass die Haushaltsergebnisse insbesondere der Vorkrisenjahre bis 2019 durchaus positiv ausgefallen sind. Gleichzeitig haben einige Entwicklungen in der Vergangenheit sowie die Folgen der krisengeprägten Jahre seit 2020 dazu geführt, dass die Handlungsspielräume im Landeshauhalt erheblich abgenommen haben. Ministerin Taubert dazu: „Zuletzt hat uns die jüngste Steuerschätzung noch einmal verdeutlicht, dass es ein einfaches ´Weiter so´ nicht geben kann, weil die Einnahmen zwar weiter ansteigen, aber nicht mehr so stark wie vor den Krisen.“ Dieser Einnahmeentwicklung stehen wachsende Ausgabewünsche in verschiedenen Bereichen gegenüber. Ministerin Taubert sagt: „Wir sind uns der Verantwortung bewusst, dass wir diese Herausforderungen meistern müssen, damit Thüringen auch in Zukunft ein attraktiver Standort für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bleibt.“

Mit Blick auf die laufende Haushaltsaufstellung für das Jahr 2025 sieht die Finanzministerin die erste Bewährungsprobe für die Ideen der Kommission: „Aktuell liegen das, was wir finanzieren können und das, was ausgegeben werden soll, noch sehr weit auseinander. Der erste Schritt muss sein, Einnahmen und Ausgaben wieder näher zusammenzubringen. Wir müssen dem Auftrag des Landtags entsprechend dahin kommen, dass die laufenden Einnahmen die Ausgaben decken. Die Haushaltsausgleichsrücklage dient zu allererst der Risikovorsorge.“

Mittelfristig müssen die Chancen der Digitalisierung und der Automation genutzt werden, um den Folgen des absehbaren Fachkräftemangels in der öffentlichen Verwaltung entgegentreten zu können. Durch Priorisierungen und Umschichtungen sollen zudem mehr Mittel für Investitionen in die Zukunftsbereiche des Landes mobilisiert werden.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert stellt Bericht der Haushaltsstrukturkommission vor.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Heike Taubert hat heute den Bericht der Haushaltsstrukturkommission „Zukunftsfähigkeit der Haushalte des Freistaats Thüringen sichern“ im Kabinett vorgestellt:

„Aktuell stehen wir vor vielen Herausforderungen, zum Beispiel in den Bereichen Digitalisierung, demografischer Wandel und Transformation, um nur einige zu nennen. In der Kommission haben wir Ansatzpunkte besprochen, wie wir diese Aufgaben am besten angehen und mit einer nachhaltigen Finanzpolitik bei verändertem Umfeld in Einklang bringen können.“

Im Dezember des letzten Jahres hat der Thüringer Landtag – im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Landeshaushalts für das Jahr 2024 – die Landesregierung aufgefordert, eine Haushaltsstrukturkommission unter Federführung des Finanzministeriums einzusetzen. Im Kern geht es darum, wie künftig ein strukturelles Defizit im Landeshaushalt vermieden werden kann. Dabei soll zum einen die Qualität der staatlichen Leistungserbringung nicht geschmälert werden. Zum anderen sollen gleichzeitig ausreichend Mittel vorhanden sein, um die drängenden Zukunftsaufgaben zu bewältigen.

Der Bericht befasst sich zunächst mit der vergangenen Haushaltspolitik und stellt somit eine Art Bestandsaufnahme zum Thüringer Landeshaushalt dar. Hier zeigt sich, dass die Haushaltsergebnisse insbesondere der Vorkrisenjahre bis 2019 durchaus positiv ausgefallen sind. Gleichzeitig haben einige Entwicklungen in der Vergangenheit sowie die Folgen der krisengeprägten Jahre seit 2020 dazu geführt, dass die Handlungsspielräume im Landeshauhalt erheblich abgenommen haben. Ministerin Taubert dazu: „Zuletzt hat uns die jüngste Steuerschätzung noch einmal verdeutlicht, dass es ein einfaches ´Weiter so´ nicht geben kann, weil die Einnahmen zwar weiter ansteigen, aber nicht mehr so stark wie vor den Krisen.“ Dieser Einnahmeentwicklung stehen wachsende Ausgabewünsche in verschiedenen Bereichen gegenüber. Ministerin Taubert sagt: „Wir sind uns der Verantwortung bewusst, dass wir diese Herausforderungen meistern müssen, damit Thüringen auch in Zukunft ein attraktiver Standort für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bleibt.“

Mit Blick auf die laufende Haushaltsaufstellung für das Jahr 2025 sieht die Finanzministerin die erste Bewährungsprobe für die Ideen der Kommission: „Aktuell liegen das, was wir finanzieren können und das, was ausgegeben werden soll, noch sehr weit auseinander. Der erste Schritt muss sein, Einnahmen und Ausgaben wieder näher zusammenzubringen. Wir müssen dem Auftrag des Landtags entsprechend dahin kommen, dass die laufenden Einnahmen die Ausgaben decken. Die Haushaltsausgleichsrücklage dient zu allererst der Risikovorsorge.“

Mittelfristig müssen die Chancen der Digitalisierung und der Automation genutzt werden, um den Folgen des absehbaren Fachkräftemangels in der öffentlichen Verwaltung entgegentreten zu können. Durch Priorisierungen und Umschichtungen sollen zudem mehr Mittel für Investitionen in die Zukunftsbereiche des Landes mobilisiert werden.

Headline

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Finanzministerin Heike Taubert stellt Bericht der Haushaltsstrukturkommission vor.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Heike Taubert hat heute den Bericht der Haushaltsstrukturkommission „Zukunftsfähigkeit der Haushalte des Freistaats Thüringen sichern“ im Kabinett vorgestellt:

„Aktuell stehen wir vor vielen Herausforderungen, zum Beispiel in den Bereichen Digitalisierung, demografischer Wandel und Transformation, um nur einige zu nennen. In der Kommission haben wir Ansatzpunkte besprochen, wie wir diese Aufgaben am besten angehen und mit einer nachhaltigen Finanzpolitik bei verändertem Umfeld in Einklang bringen können.“

Im Dezember des letzten Jahres hat der Thüringer Landtag – im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Landeshaushalts für das Jahr 2024 – die Landesregierung aufgefordert, eine Haushaltsstrukturkommission unter Federführung des Finanzministeriums einzusetzen. Im Kern geht es darum, wie künftig ein strukturelles Defizit im Landeshaushalt vermieden werden kann. Dabei soll zum einen die Qualität der staatlichen Leistungserbringung nicht geschmälert werden. Zum anderen sollen gleichzeitig ausreichend Mittel vorhanden sein, um die drängenden Zukunftsaufgaben zu bewältigen.

Der Bericht befasst sich zunächst mit der vergangenen Haushaltspolitik und stellt somit eine Art Bestandsaufnahme zum Thüringer Landeshaushalt dar. Hier zeigt sich, dass die Haushaltsergebnisse insbesondere der Vorkrisenjahre bis 2019 durchaus positiv ausgefallen sind. Gleichzeitig haben einige Entwicklungen in der Vergangenheit sowie die Folgen der krisengeprägten Jahre seit 2020 dazu geführt, dass die Handlungsspielräume im Landeshauhalt erheblich abgenommen haben. Ministerin Taubert dazu: „Zuletzt hat uns die jüngste Steuerschätzung noch einmal verdeutlicht, dass es ein einfaches ´Weiter so´ nicht geben kann, weil die Einnahmen zwar weiter ansteigen, aber nicht mehr so stark wie vor den Krisen.“ Dieser Einnahmeentwicklung stehen wachsende Ausgabewünsche in verschiedenen Bereichen gegenüber. Ministerin Taubert sagt: „Wir sind uns der Verantwortung bewusst, dass wir diese Herausforderungen meistern müssen, damit Thüringen auch in Zukunft ein attraktiver Standort für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bleibt.“

Mit Blick auf die laufende Haushaltsaufstellung für das Jahr 2025 sieht die Finanzministerin die erste Bewährungsprobe für die Ideen der Kommission: „Aktuell liegen das, was wir finanzieren können und das, was ausgegeben werden soll, noch sehr weit auseinander. Der erste Schritt muss sein, Einnahmen und Ausgaben wieder näher zusammenzubringen. Wir müssen dem Auftrag des Landtags entsprechend dahin kommen, dass die laufenden Einnahmen die Ausgaben decken. Die Haushaltsausgleichsrücklage dient zu allererst der Risikovorsorge.“

Mittelfristig müssen die Chancen der Digitalisierung und der Automation genutzt werden, um den Folgen des absehbaren Fachkräftemangels in der öffentlichen Verwaltung entgegentreten zu können. Durch Priorisierungen und Umschichtungen sollen zudem mehr Mittel für Investitionen in die Zukunftsbereiche des Landes mobilisiert werden.

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Finanzministerin Heike Taubert stellt Bericht der Haushaltsstrukturkommission vor.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Heike Taubert hat heute den Bericht der Haushaltsstrukturkommission „Zukunftsfähigkeit der Haushalte des Freistaats Thüringen sichern“ im Kabinett vorgestellt:

„Aktuell stehen wir vor vielen Herausforderungen, zum Beispiel in den Bereichen Digitalisierung, demografischer Wandel und Transformation, um nur einige zu nennen. In der Kommission haben wir Ansatzpunkte besprochen, wie wir diese Aufgaben am besten angehen und mit einer nachhaltigen Finanzpolitik bei verändertem Umfeld in Einklang bringen können.“

Im Dezember des letzten Jahres hat der Thüringer Landtag – im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Landeshaushalts für das Jahr 2024 – die Landesregierung aufgefordert, eine Haushaltsstrukturkommission unter Federführung des Finanzministeriums einzusetzen. Im Kern geht es darum, wie künftig ein strukturelles Defizit im Landeshaushalt vermieden werden kann. Dabei soll zum einen die Qualität der staatlichen Leistungserbringung nicht geschmälert werden. Zum anderen sollen gleichzeitig ausreichend Mittel vorhanden sein, um die drängenden Zukunftsaufgaben zu bewältigen.

Der Bericht befasst sich zunächst mit der vergangenen Haushaltspolitik und stellt somit eine Art Bestandsaufnahme zum Thüringer Landeshaushalt dar. Hier zeigt sich, dass die Haushaltsergebnisse insbesondere der Vorkrisenjahre bis 2019 durchaus positiv ausgefallen sind. Gleichzeitig haben einige Entwicklungen in der Vergangenheit sowie die Folgen der krisengeprägten Jahre seit 2020 dazu geführt, dass die Handlungsspielräume im Landeshauhalt erheblich abgenommen haben. Ministerin Taubert dazu: „Zuletzt hat uns die jüngste Steuerschätzung noch einmal verdeutlicht, dass es ein einfaches ´Weiter so´ nicht geben kann, weil die Einnahmen zwar weiter ansteigen, aber nicht mehr so stark wie vor den Krisen.“ Dieser Einnahmeentwicklung stehen wachsende Ausgabewünsche in verschiedenen Bereichen gegenüber. Ministerin Taubert sagt: „Wir sind uns der Verantwortung bewusst, dass wir diese Herausforderungen meistern müssen, damit Thüringen auch in Zukunft ein attraktiver Standort für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bleibt.“

Mit Blick auf die laufende Haushaltsaufstellung für das Jahr 2025 sieht die Finanzministerin die erste Bewährungsprobe für die Ideen der Kommission: „Aktuell liegen das, was wir finanzieren können und das, was ausgegeben werden soll, noch sehr weit auseinander. Der erste Schritt muss sein, Einnahmen und Ausgaben wieder näher zusammenzubringen. Wir müssen dem Auftrag des Landtags entsprechend dahin kommen, dass die laufenden Einnahmen die Ausgaben decken. Die Haushaltsausgleichsrücklage dient zu allererst der Risikovorsorge.“

Mittelfristig müssen die Chancen der Digitalisierung und der Automation genutzt werden, um den Folgen des absehbaren Fachkräftemangels in der öffentlichen Verwaltung entgegentreten zu können. Durch Priorisierungen und Umschichtungen sollen zudem mehr Mittel für Investitionen in die Zukunftsbereiche des Landes mobilisiert werden.

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