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Finanzministerin Heike Taubert stellt den Haushaltsentwurf 2020 vor.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin, Heike Taubert, hat heute im Kabinett den Haushaltsentwurf 2020 vorgestellt. Die Kabinettvorlage wurde von der Landesregierung beschlossen. Finanzministerin Taubert sagt: „Der Haushaltsentwurf 2020 ist das Ergebnis erfolgreicher Finanzpolitik der letzten vier Jahre. Es ist ein Haushalt der Kontinuität. Darin spiegeln sich auch...

 


Der vorliegende Entwurf des Haushalts 2020 ist durch folgende Eckdaten gekennzeichnet:

 Planentwurf 2020
Haushaltsvolumen11.054,1 Mio. Euro
Finanzierungssaldo-315,4 Mio. Euro
Steuerdeckungsquote67,62 %
Tilgung65,1 Mio. Euro
Kreditfinanzierungsquote-0,59 %
Personalausgaben3.079,9 Mio. Euro
Personalausgabenquote28,03 %
Investitionsausgaben1.652,9 Mio. Euro
Investitionsausgabenquote15,04 %
Zinsausgaben367,2 Mio. Euro
Zinsausgabenquote3,34 %

Die Thüringer Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin, Heike Taubert, hat heute im Kabinett den Haushaltsentwurf 2020 vorgestellt. Die Kabinettvorlage wurde von der Landesregierung beschlossen. Finanzministerin Taubert sagt: „Der Haushaltsentwurf 2020 ist das Ergebnis erfolgreicher Finanzpolitik der letzten vier Jahre. Es ist ein Haushalt der Kontinuität. Darin spiegeln sich auch die drei zentralen Schwerpunkte Tilgung, Investition und Vorsorge wider. Er steht damit in einer Reihe mit den vorangegangenen Haushalten.“ „Der Haushaltsentwurf 2020 sieht erneut keine Neuverschuldung vor, weder im Kernhaushalt, noch in den Sondervermögen. Im Gegenteil: Die regelgebundene Tilgung nach dem Nachhaltigkeitsmodell steigt auf rund 65 Millionen Euro an. Strukturell wird die letzte im Sondervermögen “Verbesserung wasserwirtschaftlicher Strukturen“ verbliebene Kreditaufnahmemöglichkeit gestrichen“, so die Finanzministerin und: „damit wird unter die Schuldenpolitik der letzten Legislaturperioden endgültig ein Schlussstrich gesetzt!“ Insgesamt steigen die Investitionsausgaben von 2019 nach 2020 um 44 Millionen Euro. Der Entwurf des Thüringer Landeshaushalts ist durch eine hohe Investitionsausgabequote von 15,04 Prozent gekennzeichnet. Damit werden zentrale Investitionsvorhaben abgebildet: beispielsweise wird das Zukunftsprogramm für Thüringen in Höhe von rund 142 Millionen Euro ebenso fortgeschrieben wie das kommunale Investitionsprogramm mit einem Volumen von 50 Millionen Euro. Die Kommunen erhalten mit der Aufstockung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) 115 Millionen Euro mehr. Damit werden auch die kommunalen Investitionspauschalen (2018/2019 je 100 Millionen Euro) verstetigt. Die Umsetzung des „Gute-Kita-Gesetzes“ des Bundes wird mit 38 Millionen Euro abgesichert. Auch für die Entwicklung des Sport- und Tourismusstandortes Oberhof sind 10 Millionen Euro für investive Maßnahmen neben dem planmäßigen Ausbau der Sportstätten eingeplant. Im Jahr 2020 ist laut Regierungsentwurf ein Haushaltsvolumen von insgesamt rund 11 Milliarden Euro vorgesehen, es steigt um rund 400 Millionen Euro gegenüber 2019. Die Ministerin hierzu: „Es gibt eine ganze Reihe von Gründen, warum der Haushalt wächst.“ Neben den steigenden Ansätzen für Investitionen und der Erhöhung der Zuweisungen an die Kommunen gehören dazu zum Beispiel auch wachsende Personalausgaben, die in Vorschau auf die kommenden Tarifverhandlungen eingepreist wurden. Betonen möchte ich zudem den höheren Tilgungsbetrag von 65,1 Millionen Euro, der sich ebenfalls ausgabeseitig erhöhend auswirkt.“ Einnahmeseitig wird das Haushaltsvolumen neben steigenden laufenden Einnahmen auch durch eine Rücklagen-Entnahme in Höhe von 375 Millionen Euro bestimmt. Vor dem Hintergrund der Debatte um den Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung sagt Taubert: „Der Gesetzgeber soll das Haushaltsgesetz 2020 noch vor Beginn des Jahres 2020 beschließen können. Dieses Vorgehen gebietet uns die Thüringer Verfassung (Artikel 99 Absatz 1). Dadurch wird Rechts- und Planungssicherheit, insbesondere für Dritte, die auf Landesgelder angewiesen sind, geschaffen. Mit Blick auf die Landtagswahlen im Herbst ist es nicht ausgeschlossen, dass sich eine endgültige Regierungsbildung bis ins Jahr 2020 hinziehen kann.“ Die Finanzministerin kennt die Kritik der Oppositionsfraktionen, „doch ein beschlossener Haushalt ist besser als eine vorläufige Haushaltsführung.“ Mit einem beschlossenen Haushalt bestehe keine Ungewissheit für alle Institutionen, Einrichtungen, Vereine, Kommunen und die Wirtschaft, die auf Landesmittel angewiesen sind. Mit dem Kabinettbeschluss kann der Haushalt pünktlich in das kommende Plenum (30.01./01.02.2019) des Thüringer Landtags eingebracht werden.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert stellt den Haushaltsentwurf 2020 vor.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin, Heike Taubert, hat heute im Kabinett den Haushaltsentwurf 2020 vorgestellt. Die Kabinettvorlage wurde von der Landesregierung beschlossen. Finanzministerin Taubert sagt: „Der Haushaltsentwurf 2020 ist das Ergebnis erfolgreicher Finanzpolitik der letzten vier Jahre. Es ist ein Haushalt der Kontinuität. Darin spiegeln sich auch...

 


Der vorliegende Entwurf des Haushalts 2020 ist durch folgende Eckdaten gekennzeichnet:

 Planentwurf 2020
Haushaltsvolumen11.054,1 Mio. Euro
Finanzierungssaldo-315,4 Mio. Euro
Steuerdeckungsquote67,62 %
Tilgung65,1 Mio. Euro
Kreditfinanzierungsquote-0,59 %
Personalausgaben3.079,9 Mio. Euro
Personalausgabenquote28,03 %
Investitionsausgaben1.652,9 Mio. Euro
Investitionsausgabenquote15,04 %
Zinsausgaben367,2 Mio. Euro
Zinsausgabenquote3,34 %

Die Thüringer Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin, Heike Taubert, hat heute im Kabinett den Haushaltsentwurf 2020 vorgestellt. Die Kabinettvorlage wurde von der Landesregierung beschlossen. Finanzministerin Taubert sagt: „Der Haushaltsentwurf 2020 ist das Ergebnis erfolgreicher Finanzpolitik der letzten vier Jahre. Es ist ein Haushalt der Kontinuität. Darin spiegeln sich auch die drei zentralen Schwerpunkte Tilgung, Investition und Vorsorge wider. Er steht damit in einer Reihe mit den vorangegangenen Haushalten.“ „Der Haushaltsentwurf 2020 sieht erneut keine Neuverschuldung vor, weder im Kernhaushalt, noch in den Sondervermögen. Im Gegenteil: Die regelgebundene Tilgung nach dem Nachhaltigkeitsmodell steigt auf rund 65 Millionen Euro an. Strukturell wird die letzte im Sondervermögen “Verbesserung wasserwirtschaftlicher Strukturen“ verbliebene Kreditaufnahmemöglichkeit gestrichen“, so die Finanzministerin und: „damit wird unter die Schuldenpolitik der letzten Legislaturperioden endgültig ein Schlussstrich gesetzt!“ Insgesamt steigen die Investitionsausgaben von 2019 nach 2020 um 44 Millionen Euro. Der Entwurf des Thüringer Landeshaushalts ist durch eine hohe Investitionsausgabequote von 15,04 Prozent gekennzeichnet. Damit werden zentrale Investitionsvorhaben abgebildet: beispielsweise wird das Zukunftsprogramm für Thüringen in Höhe von rund 142 Millionen Euro ebenso fortgeschrieben wie das kommunale Investitionsprogramm mit einem Volumen von 50 Millionen Euro. Die Kommunen erhalten mit der Aufstockung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) 115 Millionen Euro mehr. Damit werden auch die kommunalen Investitionspauschalen (2018/2019 je 100 Millionen Euro) verstetigt. Die Umsetzung des „Gute-Kita-Gesetzes“ des Bundes wird mit 38 Millionen Euro abgesichert. Auch für die Entwicklung des Sport- und Tourismusstandortes Oberhof sind 10 Millionen Euro für investive Maßnahmen neben dem planmäßigen Ausbau der Sportstätten eingeplant. Im Jahr 2020 ist laut Regierungsentwurf ein Haushaltsvolumen von insgesamt rund 11 Milliarden Euro vorgesehen, es steigt um rund 400 Millionen Euro gegenüber 2019. Die Ministerin hierzu: „Es gibt eine ganze Reihe von Gründen, warum der Haushalt wächst.“ Neben den steigenden Ansätzen für Investitionen und der Erhöhung der Zuweisungen an die Kommunen gehören dazu zum Beispiel auch wachsende Personalausgaben, die in Vorschau auf die kommenden Tarifverhandlungen eingepreist wurden. Betonen möchte ich zudem den höheren Tilgungsbetrag von 65,1 Millionen Euro, der sich ebenfalls ausgabeseitig erhöhend auswirkt.“ Einnahmeseitig wird das Haushaltsvolumen neben steigenden laufenden Einnahmen auch durch eine Rücklagen-Entnahme in Höhe von 375 Millionen Euro bestimmt. Vor dem Hintergrund der Debatte um den Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung sagt Taubert: „Der Gesetzgeber soll das Haushaltsgesetz 2020 noch vor Beginn des Jahres 2020 beschließen können. Dieses Vorgehen gebietet uns die Thüringer Verfassung (Artikel 99 Absatz 1). Dadurch wird Rechts- und Planungssicherheit, insbesondere für Dritte, die auf Landesgelder angewiesen sind, geschaffen. Mit Blick auf die Landtagswahlen im Herbst ist es nicht ausgeschlossen, dass sich eine endgültige Regierungsbildung bis ins Jahr 2020 hinziehen kann.“ Die Finanzministerin kennt die Kritik der Oppositionsfraktionen, „doch ein beschlossener Haushalt ist besser als eine vorläufige Haushaltsführung.“ Mit einem beschlossenen Haushalt bestehe keine Ungewissheit für alle Institutionen, Einrichtungen, Vereine, Kommunen und die Wirtschaft, die auf Landesmittel angewiesen sind. Mit dem Kabinettbeschluss kann der Haushalt pünktlich in das kommende Plenum (30.01./01.02.2019) des Thüringer Landtags eingebracht werden.

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Finanzministerin Heike Taubert stellt den Haushaltsentwurf 2020 vor.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin, Heike Taubert, hat heute im Kabinett den Haushaltsentwurf 2020 vorgestellt. Die Kabinettvorlage wurde von der Landesregierung beschlossen. Finanzministerin Taubert sagt: „Der Haushaltsentwurf 2020 ist das Ergebnis erfolgreicher Finanzpolitik der letzten vier Jahre. Es ist ein Haushalt der Kontinuität. Darin spiegeln sich auch...

 


Der vorliegende Entwurf des Haushalts 2020 ist durch folgende Eckdaten gekennzeichnet:

 Planentwurf 2020
Haushaltsvolumen11.054,1 Mio. Euro
Finanzierungssaldo-315,4 Mio. Euro
Steuerdeckungsquote67,62 %
Tilgung65,1 Mio. Euro
Kreditfinanzierungsquote-0,59 %
Personalausgaben3.079,9 Mio. Euro
Personalausgabenquote28,03 %
Investitionsausgaben1.652,9 Mio. Euro
Investitionsausgabenquote15,04 %
Zinsausgaben367,2 Mio. Euro
Zinsausgabenquote3,34 %

Die Thüringer Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin, Heike Taubert, hat heute im Kabinett den Haushaltsentwurf 2020 vorgestellt. Die Kabinettvorlage wurde von der Landesregierung beschlossen. Finanzministerin Taubert sagt: „Der Haushaltsentwurf 2020 ist das Ergebnis erfolgreicher Finanzpolitik der letzten vier Jahre. Es ist ein Haushalt der Kontinuität. Darin spiegeln sich auch die drei zentralen Schwerpunkte Tilgung, Investition und Vorsorge wider. Er steht damit in einer Reihe mit den vorangegangenen Haushalten.“ „Der Haushaltsentwurf 2020 sieht erneut keine Neuverschuldung vor, weder im Kernhaushalt, noch in den Sondervermögen. Im Gegenteil: Die regelgebundene Tilgung nach dem Nachhaltigkeitsmodell steigt auf rund 65 Millionen Euro an. Strukturell wird die letzte im Sondervermögen “Verbesserung wasserwirtschaftlicher Strukturen“ verbliebene Kreditaufnahmemöglichkeit gestrichen“, so die Finanzministerin und: „damit wird unter die Schuldenpolitik der letzten Legislaturperioden endgültig ein Schlussstrich gesetzt!“ Insgesamt steigen die Investitionsausgaben von 2019 nach 2020 um 44 Millionen Euro. Der Entwurf des Thüringer Landeshaushalts ist durch eine hohe Investitionsausgabequote von 15,04 Prozent gekennzeichnet. Damit werden zentrale Investitionsvorhaben abgebildet: beispielsweise wird das Zukunftsprogramm für Thüringen in Höhe von rund 142 Millionen Euro ebenso fortgeschrieben wie das kommunale Investitionsprogramm mit einem Volumen von 50 Millionen Euro. Die Kommunen erhalten mit der Aufstockung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) 115 Millionen Euro mehr. Damit werden auch die kommunalen Investitionspauschalen (2018/2019 je 100 Millionen Euro) verstetigt. Die Umsetzung des „Gute-Kita-Gesetzes“ des Bundes wird mit 38 Millionen Euro abgesichert. Auch für die Entwicklung des Sport- und Tourismusstandortes Oberhof sind 10 Millionen Euro für investive Maßnahmen neben dem planmäßigen Ausbau der Sportstätten eingeplant. Im Jahr 2020 ist laut Regierungsentwurf ein Haushaltsvolumen von insgesamt rund 11 Milliarden Euro vorgesehen, es steigt um rund 400 Millionen Euro gegenüber 2019. Die Ministerin hierzu: „Es gibt eine ganze Reihe von Gründen, warum der Haushalt wächst.“ Neben den steigenden Ansätzen für Investitionen und der Erhöhung der Zuweisungen an die Kommunen gehören dazu zum Beispiel auch wachsende Personalausgaben, die in Vorschau auf die kommenden Tarifverhandlungen eingepreist wurden. Betonen möchte ich zudem den höheren Tilgungsbetrag von 65,1 Millionen Euro, der sich ebenfalls ausgabeseitig erhöhend auswirkt.“ Einnahmeseitig wird das Haushaltsvolumen neben steigenden laufenden Einnahmen auch durch eine Rücklagen-Entnahme in Höhe von 375 Millionen Euro bestimmt. Vor dem Hintergrund der Debatte um den Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung sagt Taubert: „Der Gesetzgeber soll das Haushaltsgesetz 2020 noch vor Beginn des Jahres 2020 beschließen können. Dieses Vorgehen gebietet uns die Thüringer Verfassung (Artikel 99 Absatz 1). Dadurch wird Rechts- und Planungssicherheit, insbesondere für Dritte, die auf Landesgelder angewiesen sind, geschaffen. Mit Blick auf die Landtagswahlen im Herbst ist es nicht ausgeschlossen, dass sich eine endgültige Regierungsbildung bis ins Jahr 2020 hinziehen kann.“ Die Finanzministerin kennt die Kritik der Oppositionsfraktionen, „doch ein beschlossener Haushalt ist besser als eine vorläufige Haushaltsführung.“ Mit einem beschlossenen Haushalt bestehe keine Ungewissheit für alle Institutionen, Einrichtungen, Vereine, Kommunen und die Wirtschaft, die auf Landesmittel angewiesen sind. Mit dem Kabinettbeschluss kann der Haushalt pünktlich in das kommende Plenum (30.01./01.02.2019) des Thüringer Landtags eingebracht werden.

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Finanzministerin Heike Taubert stellt den Haushaltsentwurf 2020 vor.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin, Heike Taubert, hat heute im Kabinett den Haushaltsentwurf 2020 vorgestellt. Die Kabinettvorlage wurde von der Landesregierung beschlossen. Finanzministerin Taubert sagt: „Der Haushaltsentwurf 2020 ist das Ergebnis erfolgreicher Finanzpolitik der letzten vier Jahre. Es ist ein Haushalt der Kontinuität. Darin spiegeln sich auch...

 


Der vorliegende Entwurf des Haushalts 2020 ist durch folgende Eckdaten gekennzeichnet:

 Planentwurf 2020
Haushaltsvolumen11.054,1 Mio. Euro
Finanzierungssaldo-315,4 Mio. Euro
Steuerdeckungsquote67,62 %
Tilgung65,1 Mio. Euro
Kreditfinanzierungsquote-0,59 %
Personalausgaben3.079,9 Mio. Euro
Personalausgabenquote28,03 %
Investitionsausgaben1.652,9 Mio. Euro
Investitionsausgabenquote15,04 %
Zinsausgaben367,2 Mio. Euro
Zinsausgabenquote3,34 %

Die Thüringer Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin, Heike Taubert, hat heute im Kabinett den Haushaltsentwurf 2020 vorgestellt. Die Kabinettvorlage wurde von der Landesregierung beschlossen. Finanzministerin Taubert sagt: „Der Haushaltsentwurf 2020 ist das Ergebnis erfolgreicher Finanzpolitik der letzten vier Jahre. Es ist ein Haushalt der Kontinuität. Darin spiegeln sich auch die drei zentralen Schwerpunkte Tilgung, Investition und Vorsorge wider. Er steht damit in einer Reihe mit den vorangegangenen Haushalten.“ „Der Haushaltsentwurf 2020 sieht erneut keine Neuverschuldung vor, weder im Kernhaushalt, noch in den Sondervermögen. Im Gegenteil: Die regelgebundene Tilgung nach dem Nachhaltigkeitsmodell steigt auf rund 65 Millionen Euro an. Strukturell wird die letzte im Sondervermögen “Verbesserung wasserwirtschaftlicher Strukturen“ verbliebene Kreditaufnahmemöglichkeit gestrichen“, so die Finanzministerin und: „damit wird unter die Schuldenpolitik der letzten Legislaturperioden endgültig ein Schlussstrich gesetzt!“ Insgesamt steigen die Investitionsausgaben von 2019 nach 2020 um 44 Millionen Euro. Der Entwurf des Thüringer Landeshaushalts ist durch eine hohe Investitionsausgabequote von 15,04 Prozent gekennzeichnet. Damit werden zentrale Investitionsvorhaben abgebildet: beispielsweise wird das Zukunftsprogramm für Thüringen in Höhe von rund 142 Millionen Euro ebenso fortgeschrieben wie das kommunale Investitionsprogramm mit einem Volumen von 50 Millionen Euro. Die Kommunen erhalten mit der Aufstockung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) 115 Millionen Euro mehr. Damit werden auch die kommunalen Investitionspauschalen (2018/2019 je 100 Millionen Euro) verstetigt. Die Umsetzung des „Gute-Kita-Gesetzes“ des Bundes wird mit 38 Millionen Euro abgesichert. Auch für die Entwicklung des Sport- und Tourismusstandortes Oberhof sind 10 Millionen Euro für investive Maßnahmen neben dem planmäßigen Ausbau der Sportstätten eingeplant. Im Jahr 2020 ist laut Regierungsentwurf ein Haushaltsvolumen von insgesamt rund 11 Milliarden Euro vorgesehen, es steigt um rund 400 Millionen Euro gegenüber 2019. Die Ministerin hierzu: „Es gibt eine ganze Reihe von Gründen, warum der Haushalt wächst.“ Neben den steigenden Ansätzen für Investitionen und der Erhöhung der Zuweisungen an die Kommunen gehören dazu zum Beispiel auch wachsende Personalausgaben, die in Vorschau auf die kommenden Tarifverhandlungen eingepreist wurden. Betonen möchte ich zudem den höheren Tilgungsbetrag von 65,1 Millionen Euro, der sich ebenfalls ausgabeseitig erhöhend auswirkt.“ Einnahmeseitig wird das Haushaltsvolumen neben steigenden laufenden Einnahmen auch durch eine Rücklagen-Entnahme in Höhe von 375 Millionen Euro bestimmt. Vor dem Hintergrund der Debatte um den Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung sagt Taubert: „Der Gesetzgeber soll das Haushaltsgesetz 2020 noch vor Beginn des Jahres 2020 beschließen können. Dieses Vorgehen gebietet uns die Thüringer Verfassung (Artikel 99 Absatz 1). Dadurch wird Rechts- und Planungssicherheit, insbesondere für Dritte, die auf Landesgelder angewiesen sind, geschaffen. Mit Blick auf die Landtagswahlen im Herbst ist es nicht ausgeschlossen, dass sich eine endgültige Regierungsbildung bis ins Jahr 2020 hinziehen kann.“ Die Finanzministerin kennt die Kritik der Oppositionsfraktionen, „doch ein beschlossener Haushalt ist besser als eine vorläufige Haushaltsführung.“ Mit einem beschlossenen Haushalt bestehe keine Ungewissheit für alle Institutionen, Einrichtungen, Vereine, Kommunen und die Wirtschaft, die auf Landesmittel angewiesen sind. Mit dem Kabinettbeschluss kann der Haushalt pünktlich in das kommende Plenum (30.01./01.02.2019) des Thüringer Landtags eingebracht werden.

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