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Finanzministerin Heike Taubert stellt Leistungsbilanz der Finanzämter für 2022 vor: Finanzämter nehmen Steuern von rund 8,2 Milliarden Euro ein. Wieder deutlicher Anstieg der Umsatzsteuereinnahmen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Heike Taubert hat heute im Rahmen der Regierungsmedienkonferenz die Leistungsbilanz der Thüringer Finanzämter des Jahres 2022 vorgestellt.

Steuereinnahmen

Insgesamt haben die zwölf Thüringer Finanzämter im vergangenen Kalenderjahr Steuern in Höhe von 8.187.901.313,01 Euro eingenommen. Das sind 4,7 Prozent mehr als im Jahr 2021 und sogar 6,8 Prozent mehr, als vor Ausbruch der Corona-Pandemie im Jahr 2019.

Das Lohnsteueraufkommen stieg um knapp 10,5 Millionen Euro im Vergleich zu 2021. Deutlichere Zuwächse sind dagegen bei den Umsatzsteuereinnahmen zu verzeichnen. Im Vergleich zum Vorjahr konnten bei der Umsatzsteuer rund 166 Millionen Euro mehr eingenommen werden. Trotzdem ist damit das Einnahmeniveau vor Ausbruch der Corona-Pandemie noch nicht wieder erreicht. Zuwächse sind auch bei der Einkommensteuer (+ 8,2 Prozent), der Körperschaftsteuer (+ 17,6 Prozent) und der Grunderwerbsteuer (+ 13,4 Prozent) zu verzeichnen. Das Aufkommen der Erbschaft- und Schenkungsteuer liegt mit 0,2 Prozentpunkten nur knapp über dem Vorjahreswert.

Die Finanzämter veranlagten in 2022 insgesamt 784.611 Steuerfälle und damit knapp 26.000 Steuerfälle mehr als im Jahr 2021. Die Bearbeitungsdauer der Steuererklärungen für die Arbeitnehmerfälle erhöhte sich im Vergleich zum Jahr 2021 durchschnittlich um zwei Tage. Die Gesetzesänderung zur Verlängerung der Abgabefristen für Steuererklärungen führte zu einer Verschiebung des Erklärungseingangs und damit auch zur Verschiebung der Bearbeitung der Steuererklärungen.

Anträge auf Gewährung einer Forschungszulage:

Seit dem 1. Januar 2020 werden Forschungs- und Entwicklungs (FuE)-Vorhaben steuerlich gefördert. Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit können für begünstigte Forschungsvorhaben eine Forschungszulage in Anspruch nehmen. Die Begünstigung des FuE-Vorhabens muss zunächst von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) festgestellt werden, bevor die Festsetzung der Forschungszulage durch die zuständigen Finanzämter erfolgen kann. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 53 Forschungszulagenbescheide durch die Thüringer Finanzämter erlassen. Dabei wurden Forschungszulagen von insgesamt 2.252.261 Euro festgesetzt.

Die Forschungszulage wird nicht nur für ein konkretes FuE-Vorhaben gewährt, sondern wirtschaftsjahrbezogen festgesetzt. Bei mehrjährigen FuE-Vorhaben muss für jedes Wirtschaftsjahr ein Antrag beim Finanzamt gestellt werden.

Online-Steuererklärungen und vollmaschinelle Veranlagungen

Insgesamt 369.609 der für den Veranlagungszeitraum 2021 im Jahr 2022 veranlagten Einkommensteuererklärungen wurden durch die Thüringer Bürgerinnen und Bürger auf elektronischem Weg eingereicht. Das entspricht einer einer leichten Steigerung von 0,3 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr. „Seit Jahren steigt der Anteil elektronisch eingereichter Steuererklärungen im Freistaat. Mit einer ELSTER-Quote von 73 Prozent liegt Thüringen wieder im vorderen Drittel im Bundesvergleich. Das freut mich besonders und zeigt, dass die Steuerpflichtigen die Vorteile der digitalen Kommunikation zu schätzen wissen“, so Finanzministerin Heike Taubert.

Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 159.829 Einkommensteuerfälle vollmaschinell veranlagt. Das sind über 15.000 Fälle mehr, als noch in 2021. Im Arbeitnehmerbereich wurden Steuerbescheide in 141.900 Fällen vollmaschinell erstellt, was einer Quote von 28 Prozent entspricht. „Die gute Entwicklung der vollmaschinell veranlagten Steuerfälle ist ein Beleg für die weiter voran getriebene Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Der Steuerbescheid wird hier ganz ohne personellen Eingriff erstellt“, so die Finanzministerin.

Personal

Insgesamt sind in den Thüringer Finanzämtern 2.623 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. „Ich schätze die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Finanzämtern sehr. Sie sorgen dafür, dass Steuern gerecht festgesetzt und erhoben werden. Steuereinnahmen bilden die Grundlage für die öffentlichen Haushalte, ohne sie könnten wir keine Lehrerinnen und Lehrer gewinnen, keinen Kitaplatz einrichten und keine Straßen ausbauen. Ohne die verlässliche Arbeit der Bediensteten in den Finanzämtern könnte die öffentliche Hand ihre vielfältigen Aufgaben für das Gemeinwohl nicht erfüllen. Für die stets zuverlässige Arbeit spreche ich deshalb jedem Einzelnen meinen besonderen Dank aus“, so Taubert.

 

Einzelne Steuerarten und das Aufkommen

Aufkommensstarke Gemeinschaftsteuern wie Lohn- und Einkommensteuer, Körperschaft- und auch Umsatzsteuer werden von den Finanzämtern erhoben und fließen in verschiedenen Anteilen Bund, Ländern und Kommunen zu.

  • Die Lohnsteuer stieg auf exakt 3.500.124.491,74 Euro im Jahr 2022. Sie besitzt mit 42,8 Prozent den größten Anteil an den Steuereinnahmen des Freistaats. Als besondere Erhebungsform der Einkommensteuer wird die Lohnsteuer von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern direkt vom Lohn einbehalten.
  • Mit der Einkommensteuer wird das Einkommen natürlicher Personen besteuert, etwa aus Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft. Das Einkommensteueraufkommen betrug im Jahr 2022 insgesamt 1.021.543.948,21 Euro.
  • Das Aufkommen aus der Umsatzsteuer belief sich im Jahr 2022 auf insgesamt 2.395.460.573,28 Euro. Sie wird auf den Verbrauch von Waren und Dienstleistungen erhoben und ist für 29,3 Prozent der Thüringer Steuereinnahmen verantwortlich.
  • Die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer stiegen im Vergleich zum Vorjahr auf 523.698.603,38 Euro.

Reine Landessteuern, wie die Erbschaft- und Schenkungsteuer oder die Grunderwerbsteuer, entwickelten sich im Jahr 2022 unterschiedlich:

  • Das Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen belief sich 2022 auf 27.291.725,93 Euro.
  • Die Grunderwerbsteuer summierte sich 2022 auf 285.832.564,43 Euro.

Vereinnahmtes Steueraufkommen der Finanzämter im Jahr 2022

Finanzamt

Steueraufkommen

Anteil am Gesamtsteueraufkommen

Altenburg

318.740.586,48 €

3,9 %

Eisenach

392.187.484,25 €

4,8 %

Erfurt

1.909.435.639,98 €

23,3 %

Gera

726.425.011,84 €

8,9 %

Gotha

415.946.776,27 €

5,1 %

Ilmenau

244.652.266,98 €

3,0 %

Jena

1.418.857.967,90 €

17,3 %

Mühlhausen

911.577.039,90 €

11,1 %

Pößneck

402.969.263,05 €

4,9 %

Sonneberg

240.256.074,52 €

2,9 %

Sondershausen

312.590.894,77 €

3,8 %

Suhl

894.262.307,07 €

10,9 %

 

Weitere Informationen

Weitere Zahlen, Daten und Fakten zur Arbeit der Thüringer Finanzämter sind der vollständigen Bilanz 2022 unter folgendem Link zu entnehmen: https://finanzen.thueringen.de/fileadmin/medien_tfm/bilanz_thueringer_finanzaemter_2022_barrierefrei.pdf

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert stellt Leistungsbilanz der Finanzämter für 2022 vor: Finanzämter nehmen Steuern von rund 8,2 Milliarden Euro ein. Wieder deutlicher Anstieg der Umsatzsteuereinnahmen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Heike Taubert hat heute im Rahmen der Regierungsmedienkonferenz die Leistungsbilanz der Thüringer Finanzämter des Jahres 2022 vorgestellt.

Steuereinnahmen

Insgesamt haben die zwölf Thüringer Finanzämter im vergangenen Kalenderjahr Steuern in Höhe von 8.187.901.313,01 Euro eingenommen. Das sind 4,7 Prozent mehr als im Jahr 2021 und sogar 6,8 Prozent mehr, als vor Ausbruch der Corona-Pandemie im Jahr 2019.

Das Lohnsteueraufkommen stieg um knapp 10,5 Millionen Euro im Vergleich zu 2021. Deutlichere Zuwächse sind dagegen bei den Umsatzsteuereinnahmen zu verzeichnen. Im Vergleich zum Vorjahr konnten bei der Umsatzsteuer rund 166 Millionen Euro mehr eingenommen werden. Trotzdem ist damit das Einnahmeniveau vor Ausbruch der Corona-Pandemie noch nicht wieder erreicht. Zuwächse sind auch bei der Einkommensteuer (+ 8,2 Prozent), der Körperschaftsteuer (+ 17,6 Prozent) und der Grunderwerbsteuer (+ 13,4 Prozent) zu verzeichnen. Das Aufkommen der Erbschaft- und Schenkungsteuer liegt mit 0,2 Prozentpunkten nur knapp über dem Vorjahreswert.

Die Finanzämter veranlagten in 2022 insgesamt 784.611 Steuerfälle und damit knapp 26.000 Steuerfälle mehr als im Jahr 2021. Die Bearbeitungsdauer der Steuererklärungen für die Arbeitnehmerfälle erhöhte sich im Vergleich zum Jahr 2021 durchschnittlich um zwei Tage. Die Gesetzesänderung zur Verlängerung der Abgabefristen für Steuererklärungen führte zu einer Verschiebung des Erklärungseingangs und damit auch zur Verschiebung der Bearbeitung der Steuererklärungen.

Anträge auf Gewährung einer Forschungszulage:

Seit dem 1. Januar 2020 werden Forschungs- und Entwicklungs (FuE)-Vorhaben steuerlich gefördert. Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit können für begünstigte Forschungsvorhaben eine Forschungszulage in Anspruch nehmen. Die Begünstigung des FuE-Vorhabens muss zunächst von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) festgestellt werden, bevor die Festsetzung der Forschungszulage durch die zuständigen Finanzämter erfolgen kann. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 53 Forschungszulagenbescheide durch die Thüringer Finanzämter erlassen. Dabei wurden Forschungszulagen von insgesamt 2.252.261 Euro festgesetzt.

Die Forschungszulage wird nicht nur für ein konkretes FuE-Vorhaben gewährt, sondern wirtschaftsjahrbezogen festgesetzt. Bei mehrjährigen FuE-Vorhaben muss für jedes Wirtschaftsjahr ein Antrag beim Finanzamt gestellt werden.

Online-Steuererklärungen und vollmaschinelle Veranlagungen

Insgesamt 369.609 der für den Veranlagungszeitraum 2021 im Jahr 2022 veranlagten Einkommensteuererklärungen wurden durch die Thüringer Bürgerinnen und Bürger auf elektronischem Weg eingereicht. Das entspricht einer einer leichten Steigerung von 0,3 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr. „Seit Jahren steigt der Anteil elektronisch eingereichter Steuererklärungen im Freistaat. Mit einer ELSTER-Quote von 73 Prozent liegt Thüringen wieder im vorderen Drittel im Bundesvergleich. Das freut mich besonders und zeigt, dass die Steuerpflichtigen die Vorteile der digitalen Kommunikation zu schätzen wissen“, so Finanzministerin Heike Taubert.

Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 159.829 Einkommensteuerfälle vollmaschinell veranlagt. Das sind über 15.000 Fälle mehr, als noch in 2021. Im Arbeitnehmerbereich wurden Steuerbescheide in 141.900 Fällen vollmaschinell erstellt, was einer Quote von 28 Prozent entspricht. „Die gute Entwicklung der vollmaschinell veranlagten Steuerfälle ist ein Beleg für die weiter voran getriebene Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Der Steuerbescheid wird hier ganz ohne personellen Eingriff erstellt“, so die Finanzministerin.

Personal

Insgesamt sind in den Thüringer Finanzämtern 2.623 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. „Ich schätze die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Finanzämtern sehr. Sie sorgen dafür, dass Steuern gerecht festgesetzt und erhoben werden. Steuereinnahmen bilden die Grundlage für die öffentlichen Haushalte, ohne sie könnten wir keine Lehrerinnen und Lehrer gewinnen, keinen Kitaplatz einrichten und keine Straßen ausbauen. Ohne die verlässliche Arbeit der Bediensteten in den Finanzämtern könnte die öffentliche Hand ihre vielfältigen Aufgaben für das Gemeinwohl nicht erfüllen. Für die stets zuverlässige Arbeit spreche ich deshalb jedem Einzelnen meinen besonderen Dank aus“, so Taubert.

 

Einzelne Steuerarten und das Aufkommen

Aufkommensstarke Gemeinschaftsteuern wie Lohn- und Einkommensteuer, Körperschaft- und auch Umsatzsteuer werden von den Finanzämtern erhoben und fließen in verschiedenen Anteilen Bund, Ländern und Kommunen zu.

  • Die Lohnsteuer stieg auf exakt 3.500.124.491,74 Euro im Jahr 2022. Sie besitzt mit 42,8 Prozent den größten Anteil an den Steuereinnahmen des Freistaats. Als besondere Erhebungsform der Einkommensteuer wird die Lohnsteuer von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern direkt vom Lohn einbehalten.
  • Mit der Einkommensteuer wird das Einkommen natürlicher Personen besteuert, etwa aus Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft. Das Einkommensteueraufkommen betrug im Jahr 2022 insgesamt 1.021.543.948,21 Euro.
  • Das Aufkommen aus der Umsatzsteuer belief sich im Jahr 2022 auf insgesamt 2.395.460.573,28 Euro. Sie wird auf den Verbrauch von Waren und Dienstleistungen erhoben und ist für 29,3 Prozent der Thüringer Steuereinnahmen verantwortlich.
  • Die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer stiegen im Vergleich zum Vorjahr auf 523.698.603,38 Euro.

Reine Landessteuern, wie die Erbschaft- und Schenkungsteuer oder die Grunderwerbsteuer, entwickelten sich im Jahr 2022 unterschiedlich:

  • Das Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen belief sich 2022 auf 27.291.725,93 Euro.
  • Die Grunderwerbsteuer summierte sich 2022 auf 285.832.564,43 Euro.

Vereinnahmtes Steueraufkommen der Finanzämter im Jahr 2022

Finanzamt

Steueraufkommen

Anteil am Gesamtsteueraufkommen

Altenburg

318.740.586,48 €

3,9 %

Eisenach

392.187.484,25 €

4,8 %

Erfurt

1.909.435.639,98 €

23,3 %

Gera

726.425.011,84 €

8,9 %

Gotha

415.946.776,27 €

5,1 %

Ilmenau

244.652.266,98 €

3,0 %

Jena

1.418.857.967,90 €

17,3 %

Mühlhausen

911.577.039,90 €

11,1 %

Pößneck

402.969.263,05 €

4,9 %

Sonneberg

240.256.074,52 €

2,9 %

Sondershausen

312.590.894,77 €

3,8 %

Suhl

894.262.307,07 €

10,9 %

 

Weitere Informationen

Weitere Zahlen, Daten und Fakten zur Arbeit der Thüringer Finanzämter sind der vollständigen Bilanz 2022 unter folgendem Link zu entnehmen: https://finanzen.thueringen.de/fileadmin/medien_tfm/bilanz_thueringer_finanzaemter_2022_barrierefrei.pdf

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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3 Spalter mit Teasern

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Finanzministerin Heike Taubert stellt Leistungsbilanz der Finanzämter für 2022 vor: Finanzämter nehmen Steuern von rund 8,2 Milliarden Euro ein. Wieder deutlicher Anstieg der Umsatzsteuereinnahmen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Heike Taubert hat heute im Rahmen der Regierungsmedienkonferenz die Leistungsbilanz der Thüringer Finanzämter des Jahres 2022 vorgestellt.

Steuereinnahmen

Insgesamt haben die zwölf Thüringer Finanzämter im vergangenen Kalenderjahr Steuern in Höhe von 8.187.901.313,01 Euro eingenommen. Das sind 4,7 Prozent mehr als im Jahr 2021 und sogar 6,8 Prozent mehr, als vor Ausbruch der Corona-Pandemie im Jahr 2019.

Das Lohnsteueraufkommen stieg um knapp 10,5 Millionen Euro im Vergleich zu 2021. Deutlichere Zuwächse sind dagegen bei den Umsatzsteuereinnahmen zu verzeichnen. Im Vergleich zum Vorjahr konnten bei der Umsatzsteuer rund 166 Millionen Euro mehr eingenommen werden. Trotzdem ist damit das Einnahmeniveau vor Ausbruch der Corona-Pandemie noch nicht wieder erreicht. Zuwächse sind auch bei der Einkommensteuer (+ 8,2 Prozent), der Körperschaftsteuer (+ 17,6 Prozent) und der Grunderwerbsteuer (+ 13,4 Prozent) zu verzeichnen. Das Aufkommen der Erbschaft- und Schenkungsteuer liegt mit 0,2 Prozentpunkten nur knapp über dem Vorjahreswert.

Die Finanzämter veranlagten in 2022 insgesamt 784.611 Steuerfälle und damit knapp 26.000 Steuerfälle mehr als im Jahr 2021. Die Bearbeitungsdauer der Steuererklärungen für die Arbeitnehmerfälle erhöhte sich im Vergleich zum Jahr 2021 durchschnittlich um zwei Tage. Die Gesetzesänderung zur Verlängerung der Abgabefristen für Steuererklärungen führte zu einer Verschiebung des Erklärungseingangs und damit auch zur Verschiebung der Bearbeitung der Steuererklärungen.

Anträge auf Gewährung einer Forschungszulage:

Seit dem 1. Januar 2020 werden Forschungs- und Entwicklungs (FuE)-Vorhaben steuerlich gefördert. Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit können für begünstigte Forschungsvorhaben eine Forschungszulage in Anspruch nehmen. Die Begünstigung des FuE-Vorhabens muss zunächst von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) festgestellt werden, bevor die Festsetzung der Forschungszulage durch die zuständigen Finanzämter erfolgen kann. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 53 Forschungszulagenbescheide durch die Thüringer Finanzämter erlassen. Dabei wurden Forschungszulagen von insgesamt 2.252.261 Euro festgesetzt.

Die Forschungszulage wird nicht nur für ein konkretes FuE-Vorhaben gewährt, sondern wirtschaftsjahrbezogen festgesetzt. Bei mehrjährigen FuE-Vorhaben muss für jedes Wirtschaftsjahr ein Antrag beim Finanzamt gestellt werden.

Online-Steuererklärungen und vollmaschinelle Veranlagungen

Insgesamt 369.609 der für den Veranlagungszeitraum 2021 im Jahr 2022 veranlagten Einkommensteuererklärungen wurden durch die Thüringer Bürgerinnen und Bürger auf elektronischem Weg eingereicht. Das entspricht einer einer leichten Steigerung von 0,3 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr. „Seit Jahren steigt der Anteil elektronisch eingereichter Steuererklärungen im Freistaat. Mit einer ELSTER-Quote von 73 Prozent liegt Thüringen wieder im vorderen Drittel im Bundesvergleich. Das freut mich besonders und zeigt, dass die Steuerpflichtigen die Vorteile der digitalen Kommunikation zu schätzen wissen“, so Finanzministerin Heike Taubert.

Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 159.829 Einkommensteuerfälle vollmaschinell veranlagt. Das sind über 15.000 Fälle mehr, als noch in 2021. Im Arbeitnehmerbereich wurden Steuerbescheide in 141.900 Fällen vollmaschinell erstellt, was einer Quote von 28 Prozent entspricht. „Die gute Entwicklung der vollmaschinell veranlagten Steuerfälle ist ein Beleg für die weiter voran getriebene Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Der Steuerbescheid wird hier ganz ohne personellen Eingriff erstellt“, so die Finanzministerin.

Personal

Insgesamt sind in den Thüringer Finanzämtern 2.623 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. „Ich schätze die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Finanzämtern sehr. Sie sorgen dafür, dass Steuern gerecht festgesetzt und erhoben werden. Steuereinnahmen bilden die Grundlage für die öffentlichen Haushalte, ohne sie könnten wir keine Lehrerinnen und Lehrer gewinnen, keinen Kitaplatz einrichten und keine Straßen ausbauen. Ohne die verlässliche Arbeit der Bediensteten in den Finanzämtern könnte die öffentliche Hand ihre vielfältigen Aufgaben für das Gemeinwohl nicht erfüllen. Für die stets zuverlässige Arbeit spreche ich deshalb jedem Einzelnen meinen besonderen Dank aus“, so Taubert.

 

Einzelne Steuerarten und das Aufkommen

Aufkommensstarke Gemeinschaftsteuern wie Lohn- und Einkommensteuer, Körperschaft- und auch Umsatzsteuer werden von den Finanzämtern erhoben und fließen in verschiedenen Anteilen Bund, Ländern und Kommunen zu.

  • Die Lohnsteuer stieg auf exakt 3.500.124.491,74 Euro im Jahr 2022. Sie besitzt mit 42,8 Prozent den größten Anteil an den Steuereinnahmen des Freistaats. Als besondere Erhebungsform der Einkommensteuer wird die Lohnsteuer von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern direkt vom Lohn einbehalten.
  • Mit der Einkommensteuer wird das Einkommen natürlicher Personen besteuert, etwa aus Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft. Das Einkommensteueraufkommen betrug im Jahr 2022 insgesamt 1.021.543.948,21 Euro.
  • Das Aufkommen aus der Umsatzsteuer belief sich im Jahr 2022 auf insgesamt 2.395.460.573,28 Euro. Sie wird auf den Verbrauch von Waren und Dienstleistungen erhoben und ist für 29,3 Prozent der Thüringer Steuereinnahmen verantwortlich.
  • Die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer stiegen im Vergleich zum Vorjahr auf 523.698.603,38 Euro.

Reine Landessteuern, wie die Erbschaft- und Schenkungsteuer oder die Grunderwerbsteuer, entwickelten sich im Jahr 2022 unterschiedlich:

  • Das Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen belief sich 2022 auf 27.291.725,93 Euro.
  • Die Grunderwerbsteuer summierte sich 2022 auf 285.832.564,43 Euro.

Vereinnahmtes Steueraufkommen der Finanzämter im Jahr 2022

Finanzamt

Steueraufkommen

Anteil am Gesamtsteueraufkommen

Altenburg

318.740.586,48 €

3,9 %

Eisenach

392.187.484,25 €

4,8 %

Erfurt

1.909.435.639,98 €

23,3 %

Gera

726.425.011,84 €

8,9 %

Gotha

415.946.776,27 €

5,1 %

Ilmenau

244.652.266,98 €

3,0 %

Jena

1.418.857.967,90 €

17,3 %

Mühlhausen

911.577.039,90 €

11,1 %

Pößneck

402.969.263,05 €

4,9 %

Sonneberg

240.256.074,52 €

2,9 %

Sondershausen

312.590.894,77 €

3,8 %

Suhl

894.262.307,07 €

10,9 %

 

Weitere Informationen

Weitere Zahlen, Daten und Fakten zur Arbeit der Thüringer Finanzämter sind der vollständigen Bilanz 2022 unter folgendem Link zu entnehmen: https://finanzen.thueringen.de/fileadmin/medien_tfm/bilanz_thueringer_finanzaemter_2022_barrierefrei.pdf

Test

Timeline

Finanzministerin Heike Taubert stellt Leistungsbilanz der Finanzämter für 2022 vor: Finanzämter nehmen Steuern von rund 8,2 Milliarden Euro ein. Wieder deutlicher Anstieg der Umsatzsteuereinnahmen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Heike Taubert hat heute im Rahmen der Regierungsmedienkonferenz die Leistungsbilanz der Thüringer Finanzämter des Jahres 2022 vorgestellt.

Steuereinnahmen

Insgesamt haben die zwölf Thüringer Finanzämter im vergangenen Kalenderjahr Steuern in Höhe von 8.187.901.313,01 Euro eingenommen. Das sind 4,7 Prozent mehr als im Jahr 2021 und sogar 6,8 Prozent mehr, als vor Ausbruch der Corona-Pandemie im Jahr 2019.

Das Lohnsteueraufkommen stieg um knapp 10,5 Millionen Euro im Vergleich zu 2021. Deutlichere Zuwächse sind dagegen bei den Umsatzsteuereinnahmen zu verzeichnen. Im Vergleich zum Vorjahr konnten bei der Umsatzsteuer rund 166 Millionen Euro mehr eingenommen werden. Trotzdem ist damit das Einnahmeniveau vor Ausbruch der Corona-Pandemie noch nicht wieder erreicht. Zuwächse sind auch bei der Einkommensteuer (+ 8,2 Prozent), der Körperschaftsteuer (+ 17,6 Prozent) und der Grunderwerbsteuer (+ 13,4 Prozent) zu verzeichnen. Das Aufkommen der Erbschaft- und Schenkungsteuer liegt mit 0,2 Prozentpunkten nur knapp über dem Vorjahreswert.

Die Finanzämter veranlagten in 2022 insgesamt 784.611 Steuerfälle und damit knapp 26.000 Steuerfälle mehr als im Jahr 2021. Die Bearbeitungsdauer der Steuererklärungen für die Arbeitnehmerfälle erhöhte sich im Vergleich zum Jahr 2021 durchschnittlich um zwei Tage. Die Gesetzesänderung zur Verlängerung der Abgabefristen für Steuererklärungen führte zu einer Verschiebung des Erklärungseingangs und damit auch zur Verschiebung der Bearbeitung der Steuererklärungen.

Anträge auf Gewährung einer Forschungszulage:

Seit dem 1. Januar 2020 werden Forschungs- und Entwicklungs (FuE)-Vorhaben steuerlich gefördert. Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit können für begünstigte Forschungsvorhaben eine Forschungszulage in Anspruch nehmen. Die Begünstigung des FuE-Vorhabens muss zunächst von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) festgestellt werden, bevor die Festsetzung der Forschungszulage durch die zuständigen Finanzämter erfolgen kann. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 53 Forschungszulagenbescheide durch die Thüringer Finanzämter erlassen. Dabei wurden Forschungszulagen von insgesamt 2.252.261 Euro festgesetzt.

Die Forschungszulage wird nicht nur für ein konkretes FuE-Vorhaben gewährt, sondern wirtschaftsjahrbezogen festgesetzt. Bei mehrjährigen FuE-Vorhaben muss für jedes Wirtschaftsjahr ein Antrag beim Finanzamt gestellt werden.

Online-Steuererklärungen und vollmaschinelle Veranlagungen

Insgesamt 369.609 der für den Veranlagungszeitraum 2021 im Jahr 2022 veranlagten Einkommensteuererklärungen wurden durch die Thüringer Bürgerinnen und Bürger auf elektronischem Weg eingereicht. Das entspricht einer einer leichten Steigerung von 0,3 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr. „Seit Jahren steigt der Anteil elektronisch eingereichter Steuererklärungen im Freistaat. Mit einer ELSTER-Quote von 73 Prozent liegt Thüringen wieder im vorderen Drittel im Bundesvergleich. Das freut mich besonders und zeigt, dass die Steuerpflichtigen die Vorteile der digitalen Kommunikation zu schätzen wissen“, so Finanzministerin Heike Taubert.

Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 159.829 Einkommensteuerfälle vollmaschinell veranlagt. Das sind über 15.000 Fälle mehr, als noch in 2021. Im Arbeitnehmerbereich wurden Steuerbescheide in 141.900 Fällen vollmaschinell erstellt, was einer Quote von 28 Prozent entspricht. „Die gute Entwicklung der vollmaschinell veranlagten Steuerfälle ist ein Beleg für die weiter voran getriebene Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Der Steuerbescheid wird hier ganz ohne personellen Eingriff erstellt“, so die Finanzministerin.

Personal

Insgesamt sind in den Thüringer Finanzämtern 2.623 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. „Ich schätze die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Finanzämtern sehr. Sie sorgen dafür, dass Steuern gerecht festgesetzt und erhoben werden. Steuereinnahmen bilden die Grundlage für die öffentlichen Haushalte, ohne sie könnten wir keine Lehrerinnen und Lehrer gewinnen, keinen Kitaplatz einrichten und keine Straßen ausbauen. Ohne die verlässliche Arbeit der Bediensteten in den Finanzämtern könnte die öffentliche Hand ihre vielfältigen Aufgaben für das Gemeinwohl nicht erfüllen. Für die stets zuverlässige Arbeit spreche ich deshalb jedem Einzelnen meinen besonderen Dank aus“, so Taubert.

 

Einzelne Steuerarten und das Aufkommen

Aufkommensstarke Gemeinschaftsteuern wie Lohn- und Einkommensteuer, Körperschaft- und auch Umsatzsteuer werden von den Finanzämtern erhoben und fließen in verschiedenen Anteilen Bund, Ländern und Kommunen zu.

  • Die Lohnsteuer stieg auf exakt 3.500.124.491,74 Euro im Jahr 2022. Sie besitzt mit 42,8 Prozent den größten Anteil an den Steuereinnahmen des Freistaats. Als besondere Erhebungsform der Einkommensteuer wird die Lohnsteuer von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern direkt vom Lohn einbehalten.
  • Mit der Einkommensteuer wird das Einkommen natürlicher Personen besteuert, etwa aus Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft. Das Einkommensteueraufkommen betrug im Jahr 2022 insgesamt 1.021.543.948,21 Euro.
  • Das Aufkommen aus der Umsatzsteuer belief sich im Jahr 2022 auf insgesamt 2.395.460.573,28 Euro. Sie wird auf den Verbrauch von Waren und Dienstleistungen erhoben und ist für 29,3 Prozent der Thüringer Steuereinnahmen verantwortlich.
  • Die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer stiegen im Vergleich zum Vorjahr auf 523.698.603,38 Euro.

Reine Landessteuern, wie die Erbschaft- und Schenkungsteuer oder die Grunderwerbsteuer, entwickelten sich im Jahr 2022 unterschiedlich:

  • Das Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen belief sich 2022 auf 27.291.725,93 Euro.
  • Die Grunderwerbsteuer summierte sich 2022 auf 285.832.564,43 Euro.

Vereinnahmtes Steueraufkommen der Finanzämter im Jahr 2022

Finanzamt

Steueraufkommen

Anteil am Gesamtsteueraufkommen

Altenburg

318.740.586,48 €

3,9 %

Eisenach

392.187.484,25 €

4,8 %

Erfurt

1.909.435.639,98 €

23,3 %

Gera

726.425.011,84 €

8,9 %

Gotha

415.946.776,27 €

5,1 %

Ilmenau

244.652.266,98 €

3,0 %

Jena

1.418.857.967,90 €

17,3 %

Mühlhausen

911.577.039,90 €

11,1 %

Pößneck

402.969.263,05 €

4,9 %

Sonneberg

240.256.074,52 €

2,9 %

Sondershausen

312.590.894,77 €

3,8 %

Suhl

894.262.307,07 €

10,9 %

 

Weitere Informationen

Weitere Zahlen, Daten und Fakten zur Arbeit der Thüringer Finanzämter sind der vollständigen Bilanz 2022 unter folgendem Link zu entnehmen: https://finanzen.thueringen.de/fileadmin/medien_tfm/bilanz_thueringer_finanzaemter_2022_barrierefrei.pdf

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