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Finanzministerin Heike Taubert stellt Stabilitätsbericht 2024 vor: Langfristige Tragfähigkeit unserer Haushalte nicht aus dem Blick verlieren.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Heike Taubert hat heute im Thüringer Kabinett den Stabilitätsbericht 2024 vorgestellt: „Wie auch schon in den letzten Jahren zeigen wir in unserem Stabilitätsbericht, dass alle verfassungsmäßigen und rechtlichen Anforderungen an den Landeshaushalt eingehalten werden“. Die jährlichen Stabilitätsberichte von Bund und allen Ländern stellen die zentralen Grundlagen dar, wenn sich die Finanzministerinnen und -minister von Bund und Ländern im Dezember im Stabilitätsrat zur Lage der öffentlichen Haushalte beraten.

Der Stabilitätsrat besteht nun seit 15 Jahren. Thüringen konnte bisher in jedem Jahr darlegen, dass alle maßgeblichen Vorgaben des Stabilitätsrates mit deutlichem Abstand eingehalten werden. Dennoch ergänzt Finanzministerin Taubert: „Wir dürfen uns auf den erarbeiteten Erfolgen der Vergangenheit nicht ausruhen. Unsere relevanten Kennziffern haben sich im Vergleich zur Ländergesamtheit in den vergangenen Jahren tendenziell verschlechtert – nicht zuletzt wegen der regelmäßigen Finanzierungsdefizite im Landeshaushalt.“

Derzeit werden von der aktuellen Thüringer Landesregierung die Arbeiten am Haushaltsentwurf 2025 fortgesetzt. Im Lichte der Ergebnisse des Stabilitätsberichtes erinnert Ministerin Taubert an ihren Appell zur Haushaltsdisziplin: „Auch in diesen wirtschaftlich wie politisch herausfordernden Zeiten dürfen wir die langfristige Tragfähigkeit unserer Haushalte nicht aus dem Blick verlieren."

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert stellt Stabilitätsbericht 2024 vor: Langfristige Tragfähigkeit unserer Haushalte nicht aus dem Blick verlieren.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Heike Taubert hat heute im Thüringer Kabinett den Stabilitätsbericht 2024 vorgestellt: „Wie auch schon in den letzten Jahren zeigen wir in unserem Stabilitätsbericht, dass alle verfassungsmäßigen und rechtlichen Anforderungen an den Landeshaushalt eingehalten werden“. Die jährlichen Stabilitätsberichte von Bund und allen Ländern stellen die zentralen Grundlagen dar, wenn sich die Finanzministerinnen und -minister von Bund und Ländern im Dezember im Stabilitätsrat zur Lage der öffentlichen Haushalte beraten.

Der Stabilitätsrat besteht nun seit 15 Jahren. Thüringen konnte bisher in jedem Jahr darlegen, dass alle maßgeblichen Vorgaben des Stabilitätsrates mit deutlichem Abstand eingehalten werden. Dennoch ergänzt Finanzministerin Taubert: „Wir dürfen uns auf den erarbeiteten Erfolgen der Vergangenheit nicht ausruhen. Unsere relevanten Kennziffern haben sich im Vergleich zur Ländergesamtheit in den vergangenen Jahren tendenziell verschlechtert – nicht zuletzt wegen der regelmäßigen Finanzierungsdefizite im Landeshaushalt.“

Derzeit werden von der aktuellen Thüringer Landesregierung die Arbeiten am Haushaltsentwurf 2025 fortgesetzt. Im Lichte der Ergebnisse des Stabilitätsberichtes erinnert Ministerin Taubert an ihren Appell zur Haushaltsdisziplin: „Auch in diesen wirtschaftlich wie politisch herausfordernden Zeiten dürfen wir die langfristige Tragfähigkeit unserer Haushalte nicht aus dem Blick verlieren."

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

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Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Finanzministerin Heike Taubert stellt Stabilitätsbericht 2024 vor: Langfristige Tragfähigkeit unserer Haushalte nicht aus dem Blick verlieren.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Heike Taubert hat heute im Thüringer Kabinett den Stabilitätsbericht 2024 vorgestellt: „Wie auch schon in den letzten Jahren zeigen wir in unserem Stabilitätsbericht, dass alle verfassungsmäßigen und rechtlichen Anforderungen an den Landeshaushalt eingehalten werden“. Die jährlichen Stabilitätsberichte von Bund und allen Ländern stellen die zentralen Grundlagen dar, wenn sich die Finanzministerinnen und -minister von Bund und Ländern im Dezember im Stabilitätsrat zur Lage der öffentlichen Haushalte beraten.

Der Stabilitätsrat besteht nun seit 15 Jahren. Thüringen konnte bisher in jedem Jahr darlegen, dass alle maßgeblichen Vorgaben des Stabilitätsrates mit deutlichem Abstand eingehalten werden. Dennoch ergänzt Finanzministerin Taubert: „Wir dürfen uns auf den erarbeiteten Erfolgen der Vergangenheit nicht ausruhen. Unsere relevanten Kennziffern haben sich im Vergleich zur Ländergesamtheit in den vergangenen Jahren tendenziell verschlechtert – nicht zuletzt wegen der regelmäßigen Finanzierungsdefizite im Landeshaushalt.“

Derzeit werden von der aktuellen Thüringer Landesregierung die Arbeiten am Haushaltsentwurf 2025 fortgesetzt. Im Lichte der Ergebnisse des Stabilitätsberichtes erinnert Ministerin Taubert an ihren Appell zur Haushaltsdisziplin: „Auch in diesen wirtschaftlich wie politisch herausfordernden Zeiten dürfen wir die langfristige Tragfähigkeit unserer Haushalte nicht aus dem Blick verlieren."

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Finanzministerin Heike Taubert stellt Stabilitätsbericht 2024 vor: Langfristige Tragfähigkeit unserer Haushalte nicht aus dem Blick verlieren.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Heike Taubert hat heute im Thüringer Kabinett den Stabilitätsbericht 2024 vorgestellt: „Wie auch schon in den letzten Jahren zeigen wir in unserem Stabilitätsbericht, dass alle verfassungsmäßigen und rechtlichen Anforderungen an den Landeshaushalt eingehalten werden“. Die jährlichen Stabilitätsberichte von Bund und allen Ländern stellen die zentralen Grundlagen dar, wenn sich die Finanzministerinnen und -minister von Bund und Ländern im Dezember im Stabilitätsrat zur Lage der öffentlichen Haushalte beraten.

Der Stabilitätsrat besteht nun seit 15 Jahren. Thüringen konnte bisher in jedem Jahr darlegen, dass alle maßgeblichen Vorgaben des Stabilitätsrates mit deutlichem Abstand eingehalten werden. Dennoch ergänzt Finanzministerin Taubert: „Wir dürfen uns auf den erarbeiteten Erfolgen der Vergangenheit nicht ausruhen. Unsere relevanten Kennziffern haben sich im Vergleich zur Ländergesamtheit in den vergangenen Jahren tendenziell verschlechtert – nicht zuletzt wegen der regelmäßigen Finanzierungsdefizite im Landeshaushalt.“

Derzeit werden von der aktuellen Thüringer Landesregierung die Arbeiten am Haushaltsentwurf 2025 fortgesetzt. Im Lichte der Ergebnisse des Stabilitätsberichtes erinnert Ministerin Taubert an ihren Appell zur Haushaltsdisziplin: „Auch in diesen wirtschaftlich wie politisch herausfordernden Zeiten dürfen wir die langfristige Tragfähigkeit unserer Haushalte nicht aus dem Blick verlieren."

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