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Finanzministerin Heike Taubert stellt vorläufigen Jahresabschluss 2018 vor: Schuldentilgung von einer Milliarde Euro erreicht.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Schuldenstand sinkt erstmals seit 15 Jahren unter die 15 Milliarden-Euro-Grenze.

Die Thüringer Finanzministerin und stellvertretene Ministerpräsidentin Heike Taubert (SPD) hat in Erfurt im Rahmen der Regierungsmedienkonferenz den vorläufigen Jahresabschluss 2018 vorgestellt.

„Der Freistaat konnte im vergangenen Jahr ein Plus von 415,7 Millionen Euro erzielen. Dieses Ergebnis ist auf Mindereinnahmen von 278 Millionen Euro und Minderausgaben von 693,7 Millionen Euro zurückzuführen“, sagt Heike Taubert.

Laut Finanzministerin konnten zwar Mehreinnahmen von rund 278 Millionen Euro bei den Steuern, dem Länderfinanzausgleich und den allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen erzielt werden, die Einnahmen aus Bund-Länder- und EU-Programmen sind jedoch niedriger ausgefallen, als erwartet. Darüber hinaus konnte auf die geplante Entnahme von Rücklagen in Höhe von 466 Millionen Euro verzichtet werden.

Auf der Ausgabenseite sind Minderausgaben insbesondere bei den EU-Programmen der aktuellen Förderperiode in Höhe von 229 Millionen Euro, im Bereich Personal in Höhe von 130 Millionen Euro, sowie bei Zinsen in Höhe von 83 Millionen Euro und für die Gebietsreform in Höhe von 118 Millionen Euro zu verzeichnen.

„Das Haushaltsgesetz verpflichtet mich, den Haushaltsvollzug ausgeglichen zu gestalten und ein mögliches Mehrergebnis zur Schuldentilgung und/oder zur Bildung einer Haushaltsausgleichsrücklage zu verwenden. Ich habe deshalb entschieden, mit dem Mehrergebnis zusätzlich zur Schuldentilgung nach dem Nachhaltigkeitsmodell in Höhe von 48 Millionen Euro weitere Schulden in Höhe von 265 Millionen Euro zu tilgen. Damit sinkt der Schuldenstand im Kernhaushalt des Landes Ende 2018 auf 14,99 Milliarden Euro und damit erstmals seit dem Jahr 2004 unter die 15 Milliarden-Euro-Grenze. Im Kernhaushalt des Landes bedeutet dies eine Verringerung der Schulden um 1 Milliarde Euro innerhalb einer Legislatur. Ein großer Erfolg, der in der jüngeren Geschichte Thüringens einzigartig ist.“

Die verbleibenden 150,7 Millionen Euro führt Taubert der Haushaltsausgleichsrücklage zu. „Der Freistaat muss Vorsorge treffen, um auch bei einer Konjunktureintrübung handlungsfähig zu bleiben.“, so Taubert.

Mit der Zuführung und der Nichtentnahme in 2018 wird die verabredete Mindestrücklage auch unter Berücksichtigung der Entnahmen für 2019 in Höhe von 470,5 Millionen Euro und für 2020 in Höhe von 375 Millionen Euro gesichert.

„Eine solide Rücklage ist wichtig und notwendig. Bricht die Konjunktur ein, zeigen die Erfahrungen der Vergangenheit, dass innerhalb kürzester Zeit Einnahmen wegfallen. Diese Ausfälle müssen dann zumindest vorübergehend kompensiert werden können. Dies gilt umso mehr, als die Möglichkeit der Kreditaufnahme grundsätzlich nicht mehr besteht. Zudem gilt es in den kommenden Jahren auch Maßnahmen finanziell abzusichern, die durch Vorgaben des Bundes bestimmt werden (z.B. Mitteldeutsche Schlösserstiftung, Pakt für den Rechtsstaat). Nicht zuletzt sind geplante oder bereits begonnene Baumaßnahmen des Landes (JVA Zwickau, FSU Jena-Inselplatz, Talsperre Weida) zu finanzieren“, so Taubert.

Taubert hat heute im Kabinett auch die Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2023 vorgestellt. Der Mittelfristige Finanzplan wurde auf der Basis des aktuellen Haushalts 2019 und dem Haushaltsentwurf 2020 aufgestellt und bis 2023 fortgeschrieben. Die Thüringer Landesregierung ist verpflichtet jährlich einen Finanzplan für fünf Jahre aufzustellen.

Vor allem die Einführung des Nachhaltigkeitsmodells mit Wirkung ab dem Haushaltsjahr 2018 zeigt in den kommenden Jahren große Wirkung. Bis 2023 steigt der Tilgungsbetrag aus dem Nachhaltigkeitsmodell von aktuell 48 Millionen Euro auf 86 Millionen Euro an. In Verbindung mit dem grundgesetzlichen Verschuldungsverbot und der Beendigung der Kreditaufnahmemöglichkeit in den Thüringer Sondervermögen wird der bestehende Schuldenstand somit sukzessive reduziert. Darüber hinaus wird im gesamten mittelfristigen Finanzplanungszeitraum erneut keinerlei Konsolidierungsbedarf mehr ausgewiesen. Taubert fasst zusammen: „Wir sorgen vor, indem wir Schulden tilgen und neue Schulden vermeiden. Wir erhalten uns eine Rücklage für konjunkturell schwierige Zeiten, und wir investieren in die Zukunft unseres Landes.“

Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2019 - 2023 (1.2 MB)
PDF-Dokument ist nicht barrierefrei.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Finanzministerin Heike Taubert stellt vorläufigen Jahresabschluss 2018 vor: Schuldentilgung von einer Milliarde Euro erreicht.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Schuldenstand sinkt erstmals seit 15 Jahren unter die 15 Milliarden-Euro-Grenze.

Die Thüringer Finanzministerin und stellvertretene Ministerpräsidentin Heike Taubert (SPD) hat in Erfurt im Rahmen der Regierungsmedienkonferenz den vorläufigen Jahresabschluss 2018 vorgestellt.

„Der Freistaat konnte im vergangenen Jahr ein Plus von 415,7 Millionen Euro erzielen. Dieses Ergebnis ist auf Mindereinnahmen von 278 Millionen Euro und Minderausgaben von 693,7 Millionen Euro zurückzuführen“, sagt Heike Taubert.

Laut Finanzministerin konnten zwar Mehreinnahmen von rund 278 Millionen Euro bei den Steuern, dem Länderfinanzausgleich und den allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen erzielt werden, die Einnahmen aus Bund-Länder- und EU-Programmen sind jedoch niedriger ausgefallen, als erwartet. Darüber hinaus konnte auf die geplante Entnahme von Rücklagen in Höhe von 466 Millionen Euro verzichtet werden.

Auf der Ausgabenseite sind Minderausgaben insbesondere bei den EU-Programmen der aktuellen Förderperiode in Höhe von 229 Millionen Euro, im Bereich Personal in Höhe von 130 Millionen Euro, sowie bei Zinsen in Höhe von 83 Millionen Euro und für die Gebietsreform in Höhe von 118 Millionen Euro zu verzeichnen.

„Das Haushaltsgesetz verpflichtet mich, den Haushaltsvollzug ausgeglichen zu gestalten und ein mögliches Mehrergebnis zur Schuldentilgung und/oder zur Bildung einer Haushaltsausgleichsrücklage zu verwenden. Ich habe deshalb entschieden, mit dem Mehrergebnis zusätzlich zur Schuldentilgung nach dem Nachhaltigkeitsmodell in Höhe von 48 Millionen Euro weitere Schulden in Höhe von 265 Millionen Euro zu tilgen. Damit sinkt der Schuldenstand im Kernhaushalt des Landes Ende 2018 auf 14,99 Milliarden Euro und damit erstmals seit dem Jahr 2004 unter die 15 Milliarden-Euro-Grenze. Im Kernhaushalt des Landes bedeutet dies eine Verringerung der Schulden um 1 Milliarde Euro innerhalb einer Legislatur. Ein großer Erfolg, der in der jüngeren Geschichte Thüringens einzigartig ist.“

Die verbleibenden 150,7 Millionen Euro führt Taubert der Haushaltsausgleichsrücklage zu. „Der Freistaat muss Vorsorge treffen, um auch bei einer Konjunktureintrübung handlungsfähig zu bleiben.“, so Taubert.

Mit der Zuführung und der Nichtentnahme in 2018 wird die verabredete Mindestrücklage auch unter Berücksichtigung der Entnahmen für 2019 in Höhe von 470,5 Millionen Euro und für 2020 in Höhe von 375 Millionen Euro gesichert.

„Eine solide Rücklage ist wichtig und notwendig. Bricht die Konjunktur ein, zeigen die Erfahrungen der Vergangenheit, dass innerhalb kürzester Zeit Einnahmen wegfallen. Diese Ausfälle müssen dann zumindest vorübergehend kompensiert werden können. Dies gilt umso mehr, als die Möglichkeit der Kreditaufnahme grundsätzlich nicht mehr besteht. Zudem gilt es in den kommenden Jahren auch Maßnahmen finanziell abzusichern, die durch Vorgaben des Bundes bestimmt werden (z.B. Mitteldeutsche Schlösserstiftung, Pakt für den Rechtsstaat). Nicht zuletzt sind geplante oder bereits begonnene Baumaßnahmen des Landes (JVA Zwickau, FSU Jena-Inselplatz, Talsperre Weida) zu finanzieren“, so Taubert.

Taubert hat heute im Kabinett auch die Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2023 vorgestellt. Der Mittelfristige Finanzplan wurde auf der Basis des aktuellen Haushalts 2019 und dem Haushaltsentwurf 2020 aufgestellt und bis 2023 fortgeschrieben. Die Thüringer Landesregierung ist verpflichtet jährlich einen Finanzplan für fünf Jahre aufzustellen.

Vor allem die Einführung des Nachhaltigkeitsmodells mit Wirkung ab dem Haushaltsjahr 2018 zeigt in den kommenden Jahren große Wirkung. Bis 2023 steigt der Tilgungsbetrag aus dem Nachhaltigkeitsmodell von aktuell 48 Millionen Euro auf 86 Millionen Euro an. In Verbindung mit dem grundgesetzlichen Verschuldungsverbot und der Beendigung der Kreditaufnahmemöglichkeit in den Thüringer Sondervermögen wird der bestehende Schuldenstand somit sukzessive reduziert. Darüber hinaus wird im gesamten mittelfristigen Finanzplanungszeitraum erneut keinerlei Konsolidierungsbedarf mehr ausgewiesen. Taubert fasst zusammen: „Wir sorgen vor, indem wir Schulden tilgen und neue Schulden vermeiden. Wir erhalten uns eine Rücklage für konjunkturell schwierige Zeiten, und wir investieren in die Zukunft unseres Landes.“

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

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Finanzministerin Heike Taubert stellt vorläufigen Jahresabschluss 2018 vor: Schuldentilgung von einer Milliarde Euro erreicht.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Schuldenstand sinkt erstmals seit 15 Jahren unter die 15 Milliarden-Euro-Grenze.

Die Thüringer Finanzministerin und stellvertretene Ministerpräsidentin Heike Taubert (SPD) hat in Erfurt im Rahmen der Regierungsmedienkonferenz den vorläufigen Jahresabschluss 2018 vorgestellt.

„Der Freistaat konnte im vergangenen Jahr ein Plus von 415,7 Millionen Euro erzielen. Dieses Ergebnis ist auf Mindereinnahmen von 278 Millionen Euro und Minderausgaben von 693,7 Millionen Euro zurückzuführen“, sagt Heike Taubert.

Laut Finanzministerin konnten zwar Mehreinnahmen von rund 278 Millionen Euro bei den Steuern, dem Länderfinanzausgleich und den allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen erzielt werden, die Einnahmen aus Bund-Länder- und EU-Programmen sind jedoch niedriger ausgefallen, als erwartet. Darüber hinaus konnte auf die geplante Entnahme von Rücklagen in Höhe von 466 Millionen Euro verzichtet werden.

Auf der Ausgabenseite sind Minderausgaben insbesondere bei den EU-Programmen der aktuellen Förderperiode in Höhe von 229 Millionen Euro, im Bereich Personal in Höhe von 130 Millionen Euro, sowie bei Zinsen in Höhe von 83 Millionen Euro und für die Gebietsreform in Höhe von 118 Millionen Euro zu verzeichnen.

„Das Haushaltsgesetz verpflichtet mich, den Haushaltsvollzug ausgeglichen zu gestalten und ein mögliches Mehrergebnis zur Schuldentilgung und/oder zur Bildung einer Haushaltsausgleichsrücklage zu verwenden. Ich habe deshalb entschieden, mit dem Mehrergebnis zusätzlich zur Schuldentilgung nach dem Nachhaltigkeitsmodell in Höhe von 48 Millionen Euro weitere Schulden in Höhe von 265 Millionen Euro zu tilgen. Damit sinkt der Schuldenstand im Kernhaushalt des Landes Ende 2018 auf 14,99 Milliarden Euro und damit erstmals seit dem Jahr 2004 unter die 15 Milliarden-Euro-Grenze. Im Kernhaushalt des Landes bedeutet dies eine Verringerung der Schulden um 1 Milliarde Euro innerhalb einer Legislatur. Ein großer Erfolg, der in der jüngeren Geschichte Thüringens einzigartig ist.“

Die verbleibenden 150,7 Millionen Euro führt Taubert der Haushaltsausgleichsrücklage zu. „Der Freistaat muss Vorsorge treffen, um auch bei einer Konjunktureintrübung handlungsfähig zu bleiben.“, so Taubert.

Mit der Zuführung und der Nichtentnahme in 2018 wird die verabredete Mindestrücklage auch unter Berücksichtigung der Entnahmen für 2019 in Höhe von 470,5 Millionen Euro und für 2020 in Höhe von 375 Millionen Euro gesichert.

„Eine solide Rücklage ist wichtig und notwendig. Bricht die Konjunktur ein, zeigen die Erfahrungen der Vergangenheit, dass innerhalb kürzester Zeit Einnahmen wegfallen. Diese Ausfälle müssen dann zumindest vorübergehend kompensiert werden können. Dies gilt umso mehr, als die Möglichkeit der Kreditaufnahme grundsätzlich nicht mehr besteht. Zudem gilt es in den kommenden Jahren auch Maßnahmen finanziell abzusichern, die durch Vorgaben des Bundes bestimmt werden (z.B. Mitteldeutsche Schlösserstiftung, Pakt für den Rechtsstaat). Nicht zuletzt sind geplante oder bereits begonnene Baumaßnahmen des Landes (JVA Zwickau, FSU Jena-Inselplatz, Talsperre Weida) zu finanzieren“, so Taubert.

Taubert hat heute im Kabinett auch die Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2023 vorgestellt. Der Mittelfristige Finanzplan wurde auf der Basis des aktuellen Haushalts 2019 und dem Haushaltsentwurf 2020 aufgestellt und bis 2023 fortgeschrieben. Die Thüringer Landesregierung ist verpflichtet jährlich einen Finanzplan für fünf Jahre aufzustellen.

Vor allem die Einführung des Nachhaltigkeitsmodells mit Wirkung ab dem Haushaltsjahr 2018 zeigt in den kommenden Jahren große Wirkung. Bis 2023 steigt der Tilgungsbetrag aus dem Nachhaltigkeitsmodell von aktuell 48 Millionen Euro auf 86 Millionen Euro an. In Verbindung mit dem grundgesetzlichen Verschuldungsverbot und der Beendigung der Kreditaufnahmemöglichkeit in den Thüringer Sondervermögen wird der bestehende Schuldenstand somit sukzessive reduziert. Darüber hinaus wird im gesamten mittelfristigen Finanzplanungszeitraum erneut keinerlei Konsolidierungsbedarf mehr ausgewiesen. Taubert fasst zusammen: „Wir sorgen vor, indem wir Schulden tilgen und neue Schulden vermeiden. Wir erhalten uns eine Rücklage für konjunkturell schwierige Zeiten, und wir investieren in die Zukunft unseres Landes.“

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Die Thüringer Finanzministerin und stellvertretene Ministerpräsidentin Heike Taubert (SPD) hat in Erfurt im Rahmen der Regierungsmedienkonferenz den vorläufigen Jahresabschluss 2018 vorgestellt.

„Der Freistaat konnte im vergangenen Jahr ein Plus von 415,7 Millionen Euro erzielen. Dieses Ergebnis ist auf Mindereinnahmen von 278 Millionen Euro und Minderausgaben von 693,7 Millionen Euro zurückzuführen“, sagt Heike Taubert.

Laut Finanzministerin konnten zwar Mehreinnahmen von rund 278 Millionen Euro bei den Steuern, dem Länderfinanzausgleich und den allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen erzielt werden, die Einnahmen aus Bund-Länder- und EU-Programmen sind jedoch niedriger ausgefallen, als erwartet. Darüber hinaus konnte auf die geplante Entnahme von Rücklagen in Höhe von 466 Millionen Euro verzichtet werden.

Auf der Ausgabenseite sind Minderausgaben insbesondere bei den EU-Programmen der aktuellen Förderperiode in Höhe von 229 Millionen Euro, im Bereich Personal in Höhe von 130 Millionen Euro, sowie bei Zinsen in Höhe von 83 Millionen Euro und für die Gebietsreform in Höhe von 118 Millionen Euro zu verzeichnen.

„Das Haushaltsgesetz verpflichtet mich, den Haushaltsvollzug ausgeglichen zu gestalten und ein mögliches Mehrergebnis zur Schuldentilgung und/oder zur Bildung einer Haushaltsausgleichsrücklage zu verwenden. Ich habe deshalb entschieden, mit dem Mehrergebnis zusätzlich zur Schuldentilgung nach dem Nachhaltigkeitsmodell in Höhe von 48 Millionen Euro weitere Schulden in Höhe von 265 Millionen Euro zu tilgen. Damit sinkt der Schuldenstand im Kernhaushalt des Landes Ende 2018 auf 14,99 Milliarden Euro und damit erstmals seit dem Jahr 2004 unter die 15 Milliarden-Euro-Grenze. Im Kernhaushalt des Landes bedeutet dies eine Verringerung der Schulden um 1 Milliarde Euro innerhalb einer Legislatur. Ein großer Erfolg, der in der jüngeren Geschichte Thüringens einzigartig ist.“

Die verbleibenden 150,7 Millionen Euro führt Taubert der Haushaltsausgleichsrücklage zu. „Der Freistaat muss Vorsorge treffen, um auch bei einer Konjunktureintrübung handlungsfähig zu bleiben.“, so Taubert.

Mit der Zuführung und der Nichtentnahme in 2018 wird die verabredete Mindestrücklage auch unter Berücksichtigung der Entnahmen für 2019 in Höhe von 470,5 Millionen Euro und für 2020 in Höhe von 375 Millionen Euro gesichert.

„Eine solide Rücklage ist wichtig und notwendig. Bricht die Konjunktur ein, zeigen die Erfahrungen der Vergangenheit, dass innerhalb kürzester Zeit Einnahmen wegfallen. Diese Ausfälle müssen dann zumindest vorübergehend kompensiert werden können. Dies gilt umso mehr, als die Möglichkeit der Kreditaufnahme grundsätzlich nicht mehr besteht. Zudem gilt es in den kommenden Jahren auch Maßnahmen finanziell abzusichern, die durch Vorgaben des Bundes bestimmt werden (z.B. Mitteldeutsche Schlösserstiftung, Pakt für den Rechtsstaat). Nicht zuletzt sind geplante oder bereits begonnene Baumaßnahmen des Landes (JVA Zwickau, FSU Jena-Inselplatz, Talsperre Weida) zu finanzieren“, so Taubert.

Taubert hat heute im Kabinett auch die Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2023 vorgestellt. Der Mittelfristige Finanzplan wurde auf der Basis des aktuellen Haushalts 2019 und dem Haushaltsentwurf 2020 aufgestellt und bis 2023 fortgeschrieben. Die Thüringer Landesregierung ist verpflichtet jährlich einen Finanzplan für fünf Jahre aufzustellen.

Vor allem die Einführung des Nachhaltigkeitsmodells mit Wirkung ab dem Haushaltsjahr 2018 zeigt in den kommenden Jahren große Wirkung. Bis 2023 steigt der Tilgungsbetrag aus dem Nachhaltigkeitsmodell von aktuell 48 Millionen Euro auf 86 Millionen Euro an. In Verbindung mit dem grundgesetzlichen Verschuldungsverbot und der Beendigung der Kreditaufnahmemöglichkeit in den Thüringer Sondervermögen wird der bestehende Schuldenstand somit sukzessive reduziert. Darüber hinaus wird im gesamten mittelfristigen Finanzplanungszeitraum erneut keinerlei Konsolidierungsbedarf mehr ausgewiesen. Taubert fasst zusammen: „Wir sorgen vor, indem wir Schulden tilgen und neue Schulden vermeiden. Wir erhalten uns eine Rücklage für konjunkturell schwierige Zeiten, und wir investieren in die Zukunft unseres Landes.“

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