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Finanzministerin Heike Taubert stellt vorläufigen Jahresabschluss 2022 vor. Einnahmen übersteigen die Ausgaben um 362 Millionen Euro. Damit werden zusätzlich Corona-Schulden getilgt und die Haushaltsausgleichsrücklage zur Risikovorsorge gestärkt.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat dem Kabinett das Ergebnis des vorläufigen Jahresabschlusses des Landeshaushalts 2022 vorgestellt.

Im Nachgang der Kabinettsitzung charakterisierte die Thüringer Finanzministerin den Jahresabschluss 2022 wie folgt: „Unsere Einnahmen liegen um 362 Millionen Euro über den Ausgaben. Dieses bloße Ergebnis verkürzt jedoch ein weiteres sehr turbulentes Jahr mit vielen unvorhersehbaren Effekten sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite des Landeshaushaltes.“

Zu den Rahmenbedingungen sagte Heike Taubert: „Leider sind krisengeprägte Haushalte inzwischen normal für uns geworden. Die Haushalte 2020 und 2021 waren maßgeblich von der Corona-Pandemie beeinflusst. Im Jahr 2022 folgte die nächste Krisensituation mit dem Krieg in der Ukraine und den Auswirkungen auf den Energiemarkt und die Preisentwicklung.“ Für den Landeshaushalt bedeutete dies einerseits erhebliche Mehreinnahmen bei den Steuern und Bundesergänzungs-zuweisungen, da der Haushalt noch auf der Steuerschätzung vom November 2021 basierte. Neben den unmittelbaren Inflationseffekten gab es für die Mehreinnahmen verschiedene weitere Gründe, wie den – trotz Krise – äußerst robusten Arbeitsmarkt sowie die Stabilisierung der verfügbaren Einkommen und damit den privaten Konsum durch staatliche Stützungsmaßnahmen.

Laut Thüringer Finanzministerin wurde der Landeshaushalt andererseits durch über- und außerplanmäßige Ausgaben belastet. „Ich verweise allein auf die zusätzliche Zuführung zum Sondervermögen Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefonds in Höhe von 350 Millionen Euro. Damit haben wir die Voraussetzung geschaffen, dort Unterstützung zu leisten, wo es infolge der Energiepreiskrise notwendig wird. Daneben waren Mehrausgaben durch die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine zu leisten und entsprechende Bundesmittel über 49,5 Millionen Euro weiterzuleiten“, sagte Heike Taubert.

Vor allem infolge der positiven Entwicklung der Einnahmen konnte auf die ursprünglich geplante Entnahme aus der Haushaltsausgleichsrücklage in Höhe von 511,9 Millionen Euro verzichtet werden.

Laut der Thüringer Finanzministerin brachte der Haushaltsvollzug mit der Globalen Minderausgabe in Höhe von 330 Millionen Euro eine weitere Herausforderung mit sich. Die Globale Minderausgabe, die durch das Parlament als Haushaltsgesetzgeber beschlossen worden war, stellte eine pauschale Einsparauflage für die Landesregierung dar. Die Globale Minderausgabe wurde durch Minderausgaben bei bestehenden Ausgabeansätzen vollständig erbracht.

Für die Verwendung des rechnerischen Mehrergebnisses in Höhe von 362 Millionen Euro sieht das Haushaltsgesetz zwei Möglichkeiten vor: zusätzliche Schuldentilgung und die Rücklagenzuführung.

„Beide Optionen nutzen wir mit dem Jahresabschluss 2022. Ich habe mich dazu entschieden, 157,7 Millionen Euro in 2022 außerplanmäßig zu tilgen. Hierdurch können wir den Abbau der coronabedingt aufgenommenen Neuverschuldung aus dem Jahr 2020 gemäß verbindlichem Tilgungsplan mit gleichmäßigen jährlichen Belastungen fortsetzen.“ Damit wird auch den Forderungen des Landtags aus den Entschließungen zum Haushalt entsprochen. Im Zuge der Verabschiedung des Haushalts 2023 war die für 2023 geplante coronabedingte Schuldentilgung über eben diese 157,7 Millionen Euro weggefallen. „Insgesamt haben wir – mit der geplanten und der zusätzlichen Tilgung – im Jahr 2022 eine Verringerung des Schuldenstandes um 328 Millionen Euro erreicht. Neben der gebotenen Generationengerechtigkeit verschaffen wir uns mit Blick auf Zins- und Tilgungsverpflichtungen damit auch zusätzliche Spielräume in kommenden Haushaltsjahren“, sagte Heike Taubert.

Zugleich hat die Thüringer Finanzministerin die Haushaltsvorsorge im Blick.

„Mit der Zuführung an die Haushaltsausgleichsrücklage über 204 Millionen Euro verbessern wir unsere Möglichkeiten, auf kommende Risiken im Sinne unserer nachhaltigen Finanzpolitik ohne Neuverschuldung kurzfristig reagieren zu können. Wie notwendig ein solches Instrument ist, haben gerade die letzten Jahre verdeutlicht.“

Aus Sicht der Thüringer Finanzministerin muss nach den krisenbehafteten Haushalten 2020 bis 2022 und dem Übergangshaushalt 2023 mit dem Haushalt 2024 zu einer fiskalischen und finanzpolitischen Normalisierung zurückgekehrt werden, zumal die Entwicklung der Einnahmen nach aktueller Prognose auf einen stabilen Wachstumspfad zurückgefunden hat.

„Die nun für 2024 erwarteten Steuereinnahmen liegen oberhalb der letzten Prognosen für 2024 aus den Vor-Corona-Jahren. Solide Haushaltspolitik bedeutet, auf Krisen angemessen, gegebenenfalls auch mit zusätzlichen Ausgaben, zu reagieren und in Normaljahren nur so viel auszugeben, wie wir einnehmen. Wir müssen die Ausgaben an die laufenden Einnahmen anpassen. Das Ziel ist ein ausgeglichener Finanzierungssaldo, das heißt kein Rückgriff auf Kredite oder Zuführungen aus der Haushaltsrücklage. Das verstehe ich unter einer nachhaltigen Haushaltspolitik“, sagte Heike Taubert.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert stellt vorläufigen Jahresabschluss 2022 vor. Einnahmen übersteigen die Ausgaben um 362 Millionen Euro. Damit werden zusätzlich Corona-Schulden getilgt und die Haushaltsausgleichsrücklage zur Risikovorsorge gestärkt.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat dem Kabinett das Ergebnis des vorläufigen Jahresabschlusses des Landeshaushalts 2022 vorgestellt.

Im Nachgang der Kabinettsitzung charakterisierte die Thüringer Finanzministerin den Jahresabschluss 2022 wie folgt: „Unsere Einnahmen liegen um 362 Millionen Euro über den Ausgaben. Dieses bloße Ergebnis verkürzt jedoch ein weiteres sehr turbulentes Jahr mit vielen unvorhersehbaren Effekten sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite des Landeshaushaltes.“

Zu den Rahmenbedingungen sagte Heike Taubert: „Leider sind krisengeprägte Haushalte inzwischen normal für uns geworden. Die Haushalte 2020 und 2021 waren maßgeblich von der Corona-Pandemie beeinflusst. Im Jahr 2022 folgte die nächste Krisensituation mit dem Krieg in der Ukraine und den Auswirkungen auf den Energiemarkt und die Preisentwicklung.“ Für den Landeshaushalt bedeutete dies einerseits erhebliche Mehreinnahmen bei den Steuern und Bundesergänzungs-zuweisungen, da der Haushalt noch auf der Steuerschätzung vom November 2021 basierte. Neben den unmittelbaren Inflationseffekten gab es für die Mehreinnahmen verschiedene weitere Gründe, wie den – trotz Krise – äußerst robusten Arbeitsmarkt sowie die Stabilisierung der verfügbaren Einkommen und damit den privaten Konsum durch staatliche Stützungsmaßnahmen.

Laut Thüringer Finanzministerin wurde der Landeshaushalt andererseits durch über- und außerplanmäßige Ausgaben belastet. „Ich verweise allein auf die zusätzliche Zuführung zum Sondervermögen Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefonds in Höhe von 350 Millionen Euro. Damit haben wir die Voraussetzung geschaffen, dort Unterstützung zu leisten, wo es infolge der Energiepreiskrise notwendig wird. Daneben waren Mehrausgaben durch die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine zu leisten und entsprechende Bundesmittel über 49,5 Millionen Euro weiterzuleiten“, sagte Heike Taubert.

Vor allem infolge der positiven Entwicklung der Einnahmen konnte auf die ursprünglich geplante Entnahme aus der Haushaltsausgleichsrücklage in Höhe von 511,9 Millionen Euro verzichtet werden.

Laut der Thüringer Finanzministerin brachte der Haushaltsvollzug mit der Globalen Minderausgabe in Höhe von 330 Millionen Euro eine weitere Herausforderung mit sich. Die Globale Minderausgabe, die durch das Parlament als Haushaltsgesetzgeber beschlossen worden war, stellte eine pauschale Einsparauflage für die Landesregierung dar. Die Globale Minderausgabe wurde durch Minderausgaben bei bestehenden Ausgabeansätzen vollständig erbracht.

Für die Verwendung des rechnerischen Mehrergebnisses in Höhe von 362 Millionen Euro sieht das Haushaltsgesetz zwei Möglichkeiten vor: zusätzliche Schuldentilgung und die Rücklagenzuführung.

„Beide Optionen nutzen wir mit dem Jahresabschluss 2022. Ich habe mich dazu entschieden, 157,7 Millionen Euro in 2022 außerplanmäßig zu tilgen. Hierdurch können wir den Abbau der coronabedingt aufgenommenen Neuverschuldung aus dem Jahr 2020 gemäß verbindlichem Tilgungsplan mit gleichmäßigen jährlichen Belastungen fortsetzen.“ Damit wird auch den Forderungen des Landtags aus den Entschließungen zum Haushalt entsprochen. Im Zuge der Verabschiedung des Haushalts 2023 war die für 2023 geplante coronabedingte Schuldentilgung über eben diese 157,7 Millionen Euro weggefallen. „Insgesamt haben wir – mit der geplanten und der zusätzlichen Tilgung – im Jahr 2022 eine Verringerung des Schuldenstandes um 328 Millionen Euro erreicht. Neben der gebotenen Generationengerechtigkeit verschaffen wir uns mit Blick auf Zins- und Tilgungsverpflichtungen damit auch zusätzliche Spielräume in kommenden Haushaltsjahren“, sagte Heike Taubert.

Zugleich hat die Thüringer Finanzministerin die Haushaltsvorsorge im Blick.

„Mit der Zuführung an die Haushaltsausgleichsrücklage über 204 Millionen Euro verbessern wir unsere Möglichkeiten, auf kommende Risiken im Sinne unserer nachhaltigen Finanzpolitik ohne Neuverschuldung kurzfristig reagieren zu können. Wie notwendig ein solches Instrument ist, haben gerade die letzten Jahre verdeutlicht.“

Aus Sicht der Thüringer Finanzministerin muss nach den krisenbehafteten Haushalten 2020 bis 2022 und dem Übergangshaushalt 2023 mit dem Haushalt 2024 zu einer fiskalischen und finanzpolitischen Normalisierung zurückgekehrt werden, zumal die Entwicklung der Einnahmen nach aktueller Prognose auf einen stabilen Wachstumspfad zurückgefunden hat.

„Die nun für 2024 erwarteten Steuereinnahmen liegen oberhalb der letzten Prognosen für 2024 aus den Vor-Corona-Jahren. Solide Haushaltspolitik bedeutet, auf Krisen angemessen, gegebenenfalls auch mit zusätzlichen Ausgaben, zu reagieren und in Normaljahren nur so viel auszugeben, wie wir einnehmen. Wir müssen die Ausgaben an die laufenden Einnahmen anpassen. Das Ziel ist ein ausgeglichener Finanzierungssaldo, das heißt kein Rückgriff auf Kredite oder Zuführungen aus der Haushaltsrücklage. Das verstehe ich unter einer nachhaltigen Haushaltspolitik“, sagte Heike Taubert.

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Finanzministerin Heike Taubert stellt vorläufigen Jahresabschluss 2022 vor. Einnahmen übersteigen die Ausgaben um 362 Millionen Euro. Damit werden zusätzlich Corona-Schulden getilgt und die Haushaltsausgleichsrücklage zur Risikovorsorge gestärkt.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat dem Kabinett das Ergebnis des vorläufigen Jahresabschlusses des Landeshaushalts 2022 vorgestellt.

Im Nachgang der Kabinettsitzung charakterisierte die Thüringer Finanzministerin den Jahresabschluss 2022 wie folgt: „Unsere Einnahmen liegen um 362 Millionen Euro über den Ausgaben. Dieses bloße Ergebnis verkürzt jedoch ein weiteres sehr turbulentes Jahr mit vielen unvorhersehbaren Effekten sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite des Landeshaushaltes.“

Zu den Rahmenbedingungen sagte Heike Taubert: „Leider sind krisengeprägte Haushalte inzwischen normal für uns geworden. Die Haushalte 2020 und 2021 waren maßgeblich von der Corona-Pandemie beeinflusst. Im Jahr 2022 folgte die nächste Krisensituation mit dem Krieg in der Ukraine und den Auswirkungen auf den Energiemarkt und die Preisentwicklung.“ Für den Landeshaushalt bedeutete dies einerseits erhebliche Mehreinnahmen bei den Steuern und Bundesergänzungs-zuweisungen, da der Haushalt noch auf der Steuerschätzung vom November 2021 basierte. Neben den unmittelbaren Inflationseffekten gab es für die Mehreinnahmen verschiedene weitere Gründe, wie den – trotz Krise – äußerst robusten Arbeitsmarkt sowie die Stabilisierung der verfügbaren Einkommen und damit den privaten Konsum durch staatliche Stützungsmaßnahmen.

Laut Thüringer Finanzministerin wurde der Landeshaushalt andererseits durch über- und außerplanmäßige Ausgaben belastet. „Ich verweise allein auf die zusätzliche Zuführung zum Sondervermögen Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefonds in Höhe von 350 Millionen Euro. Damit haben wir die Voraussetzung geschaffen, dort Unterstützung zu leisten, wo es infolge der Energiepreiskrise notwendig wird. Daneben waren Mehrausgaben durch die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine zu leisten und entsprechende Bundesmittel über 49,5 Millionen Euro weiterzuleiten“, sagte Heike Taubert.

Vor allem infolge der positiven Entwicklung der Einnahmen konnte auf die ursprünglich geplante Entnahme aus der Haushaltsausgleichsrücklage in Höhe von 511,9 Millionen Euro verzichtet werden.

Laut der Thüringer Finanzministerin brachte der Haushaltsvollzug mit der Globalen Minderausgabe in Höhe von 330 Millionen Euro eine weitere Herausforderung mit sich. Die Globale Minderausgabe, die durch das Parlament als Haushaltsgesetzgeber beschlossen worden war, stellte eine pauschale Einsparauflage für die Landesregierung dar. Die Globale Minderausgabe wurde durch Minderausgaben bei bestehenden Ausgabeansätzen vollständig erbracht.

Für die Verwendung des rechnerischen Mehrergebnisses in Höhe von 362 Millionen Euro sieht das Haushaltsgesetz zwei Möglichkeiten vor: zusätzliche Schuldentilgung und die Rücklagenzuführung.

„Beide Optionen nutzen wir mit dem Jahresabschluss 2022. Ich habe mich dazu entschieden, 157,7 Millionen Euro in 2022 außerplanmäßig zu tilgen. Hierdurch können wir den Abbau der coronabedingt aufgenommenen Neuverschuldung aus dem Jahr 2020 gemäß verbindlichem Tilgungsplan mit gleichmäßigen jährlichen Belastungen fortsetzen.“ Damit wird auch den Forderungen des Landtags aus den Entschließungen zum Haushalt entsprochen. Im Zuge der Verabschiedung des Haushalts 2023 war die für 2023 geplante coronabedingte Schuldentilgung über eben diese 157,7 Millionen Euro weggefallen. „Insgesamt haben wir – mit der geplanten und der zusätzlichen Tilgung – im Jahr 2022 eine Verringerung des Schuldenstandes um 328 Millionen Euro erreicht. Neben der gebotenen Generationengerechtigkeit verschaffen wir uns mit Blick auf Zins- und Tilgungsverpflichtungen damit auch zusätzliche Spielräume in kommenden Haushaltsjahren“, sagte Heike Taubert.

Zugleich hat die Thüringer Finanzministerin die Haushaltsvorsorge im Blick.

„Mit der Zuführung an die Haushaltsausgleichsrücklage über 204 Millionen Euro verbessern wir unsere Möglichkeiten, auf kommende Risiken im Sinne unserer nachhaltigen Finanzpolitik ohne Neuverschuldung kurzfristig reagieren zu können. Wie notwendig ein solches Instrument ist, haben gerade die letzten Jahre verdeutlicht.“

Aus Sicht der Thüringer Finanzministerin muss nach den krisenbehafteten Haushalten 2020 bis 2022 und dem Übergangshaushalt 2023 mit dem Haushalt 2024 zu einer fiskalischen und finanzpolitischen Normalisierung zurückgekehrt werden, zumal die Entwicklung der Einnahmen nach aktueller Prognose auf einen stabilen Wachstumspfad zurückgefunden hat.

„Die nun für 2024 erwarteten Steuereinnahmen liegen oberhalb der letzten Prognosen für 2024 aus den Vor-Corona-Jahren. Solide Haushaltspolitik bedeutet, auf Krisen angemessen, gegebenenfalls auch mit zusätzlichen Ausgaben, zu reagieren und in Normaljahren nur so viel auszugeben, wie wir einnehmen. Wir müssen die Ausgaben an die laufenden Einnahmen anpassen. Das Ziel ist ein ausgeglichener Finanzierungssaldo, das heißt kein Rückgriff auf Kredite oder Zuführungen aus der Haushaltsrücklage. Das verstehe ich unter einer nachhaltigen Haushaltspolitik“, sagte Heike Taubert.

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Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat dem Kabinett das Ergebnis des vorläufigen Jahresabschlusses des Landeshaushalts 2022 vorgestellt.

Im Nachgang der Kabinettsitzung charakterisierte die Thüringer Finanzministerin den Jahresabschluss 2022 wie folgt: „Unsere Einnahmen liegen um 362 Millionen Euro über den Ausgaben. Dieses bloße Ergebnis verkürzt jedoch ein weiteres sehr turbulentes Jahr mit vielen unvorhersehbaren Effekten sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite des Landeshaushaltes.“

Zu den Rahmenbedingungen sagte Heike Taubert: „Leider sind krisengeprägte Haushalte inzwischen normal für uns geworden. Die Haushalte 2020 und 2021 waren maßgeblich von der Corona-Pandemie beeinflusst. Im Jahr 2022 folgte die nächste Krisensituation mit dem Krieg in der Ukraine und den Auswirkungen auf den Energiemarkt und die Preisentwicklung.“ Für den Landeshaushalt bedeutete dies einerseits erhebliche Mehreinnahmen bei den Steuern und Bundesergänzungs-zuweisungen, da der Haushalt noch auf der Steuerschätzung vom November 2021 basierte. Neben den unmittelbaren Inflationseffekten gab es für die Mehreinnahmen verschiedene weitere Gründe, wie den – trotz Krise – äußerst robusten Arbeitsmarkt sowie die Stabilisierung der verfügbaren Einkommen und damit den privaten Konsum durch staatliche Stützungsmaßnahmen.

Laut Thüringer Finanzministerin wurde der Landeshaushalt andererseits durch über- und außerplanmäßige Ausgaben belastet. „Ich verweise allein auf die zusätzliche Zuführung zum Sondervermögen Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefonds in Höhe von 350 Millionen Euro. Damit haben wir die Voraussetzung geschaffen, dort Unterstützung zu leisten, wo es infolge der Energiepreiskrise notwendig wird. Daneben waren Mehrausgaben durch die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine zu leisten und entsprechende Bundesmittel über 49,5 Millionen Euro weiterzuleiten“, sagte Heike Taubert.

Vor allem infolge der positiven Entwicklung der Einnahmen konnte auf die ursprünglich geplante Entnahme aus der Haushaltsausgleichsrücklage in Höhe von 511,9 Millionen Euro verzichtet werden.

Laut der Thüringer Finanzministerin brachte der Haushaltsvollzug mit der Globalen Minderausgabe in Höhe von 330 Millionen Euro eine weitere Herausforderung mit sich. Die Globale Minderausgabe, die durch das Parlament als Haushaltsgesetzgeber beschlossen worden war, stellte eine pauschale Einsparauflage für die Landesregierung dar. Die Globale Minderausgabe wurde durch Minderausgaben bei bestehenden Ausgabeansätzen vollständig erbracht.

Für die Verwendung des rechnerischen Mehrergebnisses in Höhe von 362 Millionen Euro sieht das Haushaltsgesetz zwei Möglichkeiten vor: zusätzliche Schuldentilgung und die Rücklagenzuführung.

„Beide Optionen nutzen wir mit dem Jahresabschluss 2022. Ich habe mich dazu entschieden, 157,7 Millionen Euro in 2022 außerplanmäßig zu tilgen. Hierdurch können wir den Abbau der coronabedingt aufgenommenen Neuverschuldung aus dem Jahr 2020 gemäß verbindlichem Tilgungsplan mit gleichmäßigen jährlichen Belastungen fortsetzen.“ Damit wird auch den Forderungen des Landtags aus den Entschließungen zum Haushalt entsprochen. Im Zuge der Verabschiedung des Haushalts 2023 war die für 2023 geplante coronabedingte Schuldentilgung über eben diese 157,7 Millionen Euro weggefallen. „Insgesamt haben wir – mit der geplanten und der zusätzlichen Tilgung – im Jahr 2022 eine Verringerung des Schuldenstandes um 328 Millionen Euro erreicht. Neben der gebotenen Generationengerechtigkeit verschaffen wir uns mit Blick auf Zins- und Tilgungsverpflichtungen damit auch zusätzliche Spielräume in kommenden Haushaltsjahren“, sagte Heike Taubert.

Zugleich hat die Thüringer Finanzministerin die Haushaltsvorsorge im Blick.

„Mit der Zuführung an die Haushaltsausgleichsrücklage über 204 Millionen Euro verbessern wir unsere Möglichkeiten, auf kommende Risiken im Sinne unserer nachhaltigen Finanzpolitik ohne Neuverschuldung kurzfristig reagieren zu können. Wie notwendig ein solches Instrument ist, haben gerade die letzten Jahre verdeutlicht.“

Aus Sicht der Thüringer Finanzministerin muss nach den krisenbehafteten Haushalten 2020 bis 2022 und dem Übergangshaushalt 2023 mit dem Haushalt 2024 zu einer fiskalischen und finanzpolitischen Normalisierung zurückgekehrt werden, zumal die Entwicklung der Einnahmen nach aktueller Prognose auf einen stabilen Wachstumspfad zurückgefunden hat.

„Die nun für 2024 erwarteten Steuereinnahmen liegen oberhalb der letzten Prognosen für 2024 aus den Vor-Corona-Jahren. Solide Haushaltspolitik bedeutet, auf Krisen angemessen, gegebenenfalls auch mit zusätzlichen Ausgaben, zu reagieren und in Normaljahren nur so viel auszugeben, wie wir einnehmen. Wir müssen die Ausgaben an die laufenden Einnahmen anpassen. Das Ziel ist ein ausgeglichener Finanzierungssaldo, das heißt kein Rückgriff auf Kredite oder Zuführungen aus der Haushaltsrücklage. Das verstehe ich unter einer nachhaltigen Haushaltspolitik“, sagte Heike Taubert.

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