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Finanzministerin Heike Taubert stellt vorläufigen Jahresabschluss für das Jahr 2023 vor.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Rücklagenentnahme fällt geringer aus, als geplant. Landesregierung muss künftig mit den laufenden Einnahmen Prioritäten setzen, um handlungsfähig zu bleiben.

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat dem Kabinett heute das Ergebnis des vorläufigen Jahresabschlusses des Landeshaushalts 2023 vorgestellt.

Im Nachgang der Kabinettsitzung charakterisierte die Thüringer Finanzministerin den Jahresabschluss 2023 wie folgt: „Zum einen liegen die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben unter den veranschlagten Ansätzen und zum anderen konnte der Haushaltsausgleich nur durch Entnahme aus der Haushaltsausgleichsrücklage erreicht werden. Der Freistaat lebt von seinen Reserven. Mit anderen Worten: Unser ´Sparschwein Haushaltsausgleichsrücklage´ ist etwas weniger geleert worden, aber es wurde dünner. Um zukünftig handlungsfähig und gut aufgestellt zu bleiben, muss der Freistaat Ausgaben auf Notwendigkeiten prüfen und Prioritäten setzen.“

Einnahmeseitig sind bei den Steuern und Bundesergänzungszuweisungen mit rund 118 Mio. Euro fast punktgenau die Mehreinnahmen eingetreten, die nach der Steuerschätzung vom Herbst zu erwarten waren. Auf der Ausgabenseite sind Minderausgaben unter anderem bei Personal zu verzeichnen. Mehrausgaben betreffen insbesondere den Bereich der Asylbewerber und Flüchtlinge.

Zu den Rahmenbedingungen sagte Heike Taubert: „Natürlich ist es gut, dass wir nur 429 Mio. Euro statt der ursprünglich geplanten 752 Mio. Euro aus der Rücklage des Freistaats entnehmen mussten, um die höheren Ausgaben ausgleichen zu können. Es gelingt uns aber aktuell nicht, Haushalte ohne Griff in die Rücklage aufzustellen und anders als in Vorjahren schaffen wir es nun auch im Vollzug nicht mehr, die Ausgaben aus den laufenden Einnahmen zu decken. Dauerhaft ist das nicht tragfähig für unseren Freistaat.“

Mit dem Haushalt 2023 wurden 75,92 Mio. Euro Schulden nach dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell getilgt. Eine außerplanmäßige Tilgung sei aufgrund der zum Haushaltsausgleich vorgesehenen Rücklagenentnahme aber nicht vorgesehen. Unter Berücksichtigung der planmäßigen Tilgung beläuft sich der Schuldenstand zum 31. Dezember 2023 auf 15.744,4 Mio. Euro.

„Wir arbeiten aktuell an dem Aufstellungsbeschluss für den Haushalt 2025, bei dem wir uns an den Ist-Ausgaben von 2023 orientieren müssen“, so Taubert. Aus Sicht der Finanzministerin ist angesichts der schwachen Konjunktur zu erwarten, dass die Einnahmen kaum wachsen, die Ausgaben aber unter anderem für Personal und Zinsen stiegen werden.

„Solide Haushaltspolitik in Normaljahren bedeutet nur so viel auszugeben, wie wir einnehmen und dabei Kredite aus Vorjahren zu tilgen. Das Ziel muss ein ausgeglichener Finanzierungssaldo sein“, sagt die Finanzministerin. Ein geringeres Wachstum ist aus Sicht der Ministerin noch keine Krise. Trotzdem sind die Ressorts angehalten zu prüfen, ob die Umsetzungen spezifischer Projekte, geplante Investitionen und die Nachbesetzung freigewordener Stellen zwingend notwendig sind, oder ob andere Modelle – mit weniger Kosten - auch zum gewünschten Ergebnis führen können.

 

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Finanzministerin Heike Taubert stellt vorläufigen Jahresabschluss für das Jahr 2023 vor.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Rücklagenentnahme fällt geringer aus, als geplant. Landesregierung muss künftig mit den laufenden Einnahmen Prioritäten setzen, um handlungsfähig zu bleiben.

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat dem Kabinett heute das Ergebnis des vorläufigen Jahresabschlusses des Landeshaushalts 2023 vorgestellt.

Im Nachgang der Kabinettsitzung charakterisierte die Thüringer Finanzministerin den Jahresabschluss 2023 wie folgt: „Zum einen liegen die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben unter den veranschlagten Ansätzen und zum anderen konnte der Haushaltsausgleich nur durch Entnahme aus der Haushaltsausgleichsrücklage erreicht werden. Der Freistaat lebt von seinen Reserven. Mit anderen Worten: Unser ´Sparschwein Haushaltsausgleichsrücklage´ ist etwas weniger geleert worden, aber es wurde dünner. Um zukünftig handlungsfähig und gut aufgestellt zu bleiben, muss der Freistaat Ausgaben auf Notwendigkeiten prüfen und Prioritäten setzen.“

Einnahmeseitig sind bei den Steuern und Bundesergänzungszuweisungen mit rund 118 Mio. Euro fast punktgenau die Mehreinnahmen eingetreten, die nach der Steuerschätzung vom Herbst zu erwarten waren. Auf der Ausgabenseite sind Minderausgaben unter anderem bei Personal zu verzeichnen. Mehrausgaben betreffen insbesondere den Bereich der Asylbewerber und Flüchtlinge.

Zu den Rahmenbedingungen sagte Heike Taubert: „Natürlich ist es gut, dass wir nur 429 Mio. Euro statt der ursprünglich geplanten 752 Mio. Euro aus der Rücklage des Freistaats entnehmen mussten, um die höheren Ausgaben ausgleichen zu können. Es gelingt uns aber aktuell nicht, Haushalte ohne Griff in die Rücklage aufzustellen und anders als in Vorjahren schaffen wir es nun auch im Vollzug nicht mehr, die Ausgaben aus den laufenden Einnahmen zu decken. Dauerhaft ist das nicht tragfähig für unseren Freistaat.“

Mit dem Haushalt 2023 wurden 75,92 Mio. Euro Schulden nach dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell getilgt. Eine außerplanmäßige Tilgung sei aufgrund der zum Haushaltsausgleich vorgesehenen Rücklagenentnahme aber nicht vorgesehen. Unter Berücksichtigung der planmäßigen Tilgung beläuft sich der Schuldenstand zum 31. Dezember 2023 auf 15.744,4 Mio. Euro.

„Wir arbeiten aktuell an dem Aufstellungsbeschluss für den Haushalt 2025, bei dem wir uns an den Ist-Ausgaben von 2023 orientieren müssen“, so Taubert. Aus Sicht der Finanzministerin ist angesichts der schwachen Konjunktur zu erwarten, dass die Einnahmen kaum wachsen, die Ausgaben aber unter anderem für Personal und Zinsen stiegen werden.

„Solide Haushaltspolitik in Normaljahren bedeutet nur so viel auszugeben, wie wir einnehmen und dabei Kredite aus Vorjahren zu tilgen. Das Ziel muss ein ausgeglichener Finanzierungssaldo sein“, sagt die Finanzministerin. Ein geringeres Wachstum ist aus Sicht der Ministerin noch keine Krise. Trotzdem sind die Ressorts angehalten zu prüfen, ob die Umsetzungen spezifischer Projekte, geplante Investitionen und die Nachbesetzung freigewordener Stellen zwingend notwendig sind, oder ob andere Modelle – mit weniger Kosten - auch zum gewünschten Ergebnis führen können.

 

 

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Finanzministerin Heike Taubert stellt vorläufigen Jahresabschluss für das Jahr 2023 vor.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Rücklagenentnahme fällt geringer aus, als geplant. Landesregierung muss künftig mit den laufenden Einnahmen Prioritäten setzen, um handlungsfähig zu bleiben.

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat dem Kabinett heute das Ergebnis des vorläufigen Jahresabschlusses des Landeshaushalts 2023 vorgestellt.

Im Nachgang der Kabinettsitzung charakterisierte die Thüringer Finanzministerin den Jahresabschluss 2023 wie folgt: „Zum einen liegen die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben unter den veranschlagten Ansätzen und zum anderen konnte der Haushaltsausgleich nur durch Entnahme aus der Haushaltsausgleichsrücklage erreicht werden. Der Freistaat lebt von seinen Reserven. Mit anderen Worten: Unser ´Sparschwein Haushaltsausgleichsrücklage´ ist etwas weniger geleert worden, aber es wurde dünner. Um zukünftig handlungsfähig und gut aufgestellt zu bleiben, muss der Freistaat Ausgaben auf Notwendigkeiten prüfen und Prioritäten setzen.“

Einnahmeseitig sind bei den Steuern und Bundesergänzungszuweisungen mit rund 118 Mio. Euro fast punktgenau die Mehreinnahmen eingetreten, die nach der Steuerschätzung vom Herbst zu erwarten waren. Auf der Ausgabenseite sind Minderausgaben unter anderem bei Personal zu verzeichnen. Mehrausgaben betreffen insbesondere den Bereich der Asylbewerber und Flüchtlinge.

Zu den Rahmenbedingungen sagte Heike Taubert: „Natürlich ist es gut, dass wir nur 429 Mio. Euro statt der ursprünglich geplanten 752 Mio. Euro aus der Rücklage des Freistaats entnehmen mussten, um die höheren Ausgaben ausgleichen zu können. Es gelingt uns aber aktuell nicht, Haushalte ohne Griff in die Rücklage aufzustellen und anders als in Vorjahren schaffen wir es nun auch im Vollzug nicht mehr, die Ausgaben aus den laufenden Einnahmen zu decken. Dauerhaft ist das nicht tragfähig für unseren Freistaat.“

Mit dem Haushalt 2023 wurden 75,92 Mio. Euro Schulden nach dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell getilgt. Eine außerplanmäßige Tilgung sei aufgrund der zum Haushaltsausgleich vorgesehenen Rücklagenentnahme aber nicht vorgesehen. Unter Berücksichtigung der planmäßigen Tilgung beläuft sich der Schuldenstand zum 31. Dezember 2023 auf 15.744,4 Mio. Euro.

„Wir arbeiten aktuell an dem Aufstellungsbeschluss für den Haushalt 2025, bei dem wir uns an den Ist-Ausgaben von 2023 orientieren müssen“, so Taubert. Aus Sicht der Finanzministerin ist angesichts der schwachen Konjunktur zu erwarten, dass die Einnahmen kaum wachsen, die Ausgaben aber unter anderem für Personal und Zinsen stiegen werden.

„Solide Haushaltspolitik in Normaljahren bedeutet nur so viel auszugeben, wie wir einnehmen und dabei Kredite aus Vorjahren zu tilgen. Das Ziel muss ein ausgeglichener Finanzierungssaldo sein“, sagt die Finanzministerin. Ein geringeres Wachstum ist aus Sicht der Ministerin noch keine Krise. Trotzdem sind die Ressorts angehalten zu prüfen, ob die Umsetzungen spezifischer Projekte, geplante Investitionen und die Nachbesetzung freigewordener Stellen zwingend notwendig sind, oder ob andere Modelle – mit weniger Kosten - auch zum gewünschten Ergebnis führen können.

 

 

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Finanzministerin Heike Taubert stellt vorläufigen Jahresabschluss für das Jahr 2023 vor.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Rücklagenentnahme fällt geringer aus, als geplant. Landesregierung muss künftig mit den laufenden Einnahmen Prioritäten setzen, um handlungsfähig zu bleiben.

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat dem Kabinett heute das Ergebnis des vorläufigen Jahresabschlusses des Landeshaushalts 2023 vorgestellt.

Im Nachgang der Kabinettsitzung charakterisierte die Thüringer Finanzministerin den Jahresabschluss 2023 wie folgt: „Zum einen liegen die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben unter den veranschlagten Ansätzen und zum anderen konnte der Haushaltsausgleich nur durch Entnahme aus der Haushaltsausgleichsrücklage erreicht werden. Der Freistaat lebt von seinen Reserven. Mit anderen Worten: Unser ´Sparschwein Haushaltsausgleichsrücklage´ ist etwas weniger geleert worden, aber es wurde dünner. Um zukünftig handlungsfähig und gut aufgestellt zu bleiben, muss der Freistaat Ausgaben auf Notwendigkeiten prüfen und Prioritäten setzen.“

Einnahmeseitig sind bei den Steuern und Bundesergänzungszuweisungen mit rund 118 Mio. Euro fast punktgenau die Mehreinnahmen eingetreten, die nach der Steuerschätzung vom Herbst zu erwarten waren. Auf der Ausgabenseite sind Minderausgaben unter anderem bei Personal zu verzeichnen. Mehrausgaben betreffen insbesondere den Bereich der Asylbewerber und Flüchtlinge.

Zu den Rahmenbedingungen sagte Heike Taubert: „Natürlich ist es gut, dass wir nur 429 Mio. Euro statt der ursprünglich geplanten 752 Mio. Euro aus der Rücklage des Freistaats entnehmen mussten, um die höheren Ausgaben ausgleichen zu können. Es gelingt uns aber aktuell nicht, Haushalte ohne Griff in die Rücklage aufzustellen und anders als in Vorjahren schaffen wir es nun auch im Vollzug nicht mehr, die Ausgaben aus den laufenden Einnahmen zu decken. Dauerhaft ist das nicht tragfähig für unseren Freistaat.“

Mit dem Haushalt 2023 wurden 75,92 Mio. Euro Schulden nach dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell getilgt. Eine außerplanmäßige Tilgung sei aufgrund der zum Haushaltsausgleich vorgesehenen Rücklagenentnahme aber nicht vorgesehen. Unter Berücksichtigung der planmäßigen Tilgung beläuft sich der Schuldenstand zum 31. Dezember 2023 auf 15.744,4 Mio. Euro.

„Wir arbeiten aktuell an dem Aufstellungsbeschluss für den Haushalt 2025, bei dem wir uns an den Ist-Ausgaben von 2023 orientieren müssen“, so Taubert. Aus Sicht der Finanzministerin ist angesichts der schwachen Konjunktur zu erwarten, dass die Einnahmen kaum wachsen, die Ausgaben aber unter anderem für Personal und Zinsen stiegen werden.

„Solide Haushaltspolitik in Normaljahren bedeutet nur so viel auszugeben, wie wir einnehmen und dabei Kredite aus Vorjahren zu tilgen. Das Ziel muss ein ausgeglichener Finanzierungssaldo sein“, sagt die Finanzministerin. Ein geringeres Wachstum ist aus Sicht der Ministerin noch keine Krise. Trotzdem sind die Ressorts angehalten zu prüfen, ob die Umsetzungen spezifischer Projekte, geplante Investitionen und die Nachbesetzung freigewordener Stellen zwingend notwendig sind, oder ob andere Modelle – mit weniger Kosten - auch zum gewünschten Ergebnis führen können.

 

 

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