Das Thüringer Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung die Dritte Verordnung zur Änderung der Thüringer Beihilfeverordnung beschlossen. Die neue Verordnung schafft die Rechtsgrundlage für die elektronische Beantragung von Beihilfe für die Beamtinnen und Beamte des Freistaats.
Die Beantragung der Beihilfe in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und sonstigen Fällen erfolgt im Freistaat bisher noch mittels papiergestützten Antrag. Finanzministerin Heike Taubert sagt: „Das ist nicht mehr zeitgemäß. Bei vielen privaten Krankenkassen können die Bediensteten ihre Belege schon digital einreichen. Jetzt ziehen wir endlich nach. Wir schaffen die rechtliche Grundlage, um in diesem Jahr die elektronische Beihilfe einzuführen. Neben einem geringeren Aufwand für die Verwaltung werden auch Zeit und Papier gespart.“
Für Heike Taubert ist die Einführung eines elektronischen Beihilfeverfahrens ein weiteres zukunftsweisendes Digitalisierungsprojekt im Freistaat. Sie sagt: „In dieser Legislaturperiode haben wir wichtige Schritte für eine digitale Landesverwaltung unternommen. Das zeigen laufende Projekte wie eine landesweite Datenaustauschplattform oder die elektronische Aktenführung, die elektronische Vergabeplattform oder auch das digitale Archiv.“
Der geänderten Beihilfeverordnung muss nun im Landtag durch den Innenausschuss und den Haushalts- und Finanzausschuss zugestimmt werden.
Text über die gesamte Breite (Headline H2)
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.
Beispiel Standardelemente (Headline H1)
Headline H3
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.
Headline H4
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.
Headline H5
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.
Headline H6
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Tabelle (Headline H3)
1572 | Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht. |
1577 | Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht. |
1595 | Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht. |
1605 | Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht. |
2 Spalter (Headline H2)
Headline H3
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.
Formular

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.
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Finanzministerin Heike Taubert: Thüringer Beamtinnen und Beamte sollen ihre Beihilfe künftig elektronisch beantragen können.
Das Thüringer Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung die Dritte Verordnung zur Änderung der Thüringer Beihilfeverordnung beschlossen. Die neue Verordnung schafft die Rechtsgrundlage für die elektronische Beantragung von Beihilfe für die Beamtinnen und Beamte des Freistaats.
Die Beantragung der Beihilfe in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und sonstigen Fällen erfolgt im Freistaat bisher noch mittels papiergestützten Antrag. Finanzministerin Heike Taubert sagt: „Das ist nicht mehr zeitgemäß. Bei vielen privaten Krankenkassen können die Bediensteten ihre Belege schon digital einreichen. Jetzt ziehen wir endlich nach. Wir schaffen die rechtliche Grundlage, um in diesem Jahr die elektronische Beihilfe einzuführen. Neben einem geringeren Aufwand für die Verwaltung werden auch Zeit und Papier gespart.“
Für Heike Taubert ist die Einführung eines elektronischen Beihilfeverfahrens ein weiteres zukunftsweisendes Digitalisierungsprojekt im Freistaat. Sie sagt: „In dieser Legislaturperiode haben wir wichtige Schritte für eine digitale Landesverwaltung unternommen. Das zeigen laufende Projekte wie eine landesweite Datenaustauschplattform oder die elektronische Aktenführung, die elektronische Vergabeplattform oder auch das digitale Archiv.“
Der geänderten Beihilfeverordnung muss nun im Landtag durch den Innenausschuss und den Haushalts- und Finanzausschuss zugestimmt werden.
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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

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Blauer Kasten mit weißer Schrift
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.
Blauer Text auf hellblauem Grund
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.
Weißer Text auf schwarzem Grund
Grauer Text auf hellgrauem Grund
verkürzte Timeline
Finanzministerin Heike Taubert: Thüringer Beamtinnen und Beamte sollen ihre Beihilfe künftig elektronisch beantragen können.
Das Thüringer Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung die Dritte Verordnung zur Änderung der Thüringer Beihilfeverordnung beschlossen. Die neue Verordnung schafft die Rechtsgrundlage für die elektronische Beantragung von Beihilfe für die Beamtinnen und Beamte des Freistaats.
Die Beantragung der Beihilfe in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und sonstigen Fällen erfolgt im Freistaat bisher noch mittels papiergestützten Antrag. Finanzministerin Heike Taubert sagt: „Das ist nicht mehr zeitgemäß. Bei vielen privaten Krankenkassen können die Bediensteten ihre Belege schon digital einreichen. Jetzt ziehen wir endlich nach. Wir schaffen die rechtliche Grundlage, um in diesem Jahr die elektronische Beihilfe einzuführen. Neben einem geringeren Aufwand für die Verwaltung werden auch Zeit und Papier gespart.“
Für Heike Taubert ist die Einführung eines elektronischen Beihilfeverfahrens ein weiteres zukunftsweisendes Digitalisierungsprojekt im Freistaat. Sie sagt: „In dieser Legislaturperiode haben wir wichtige Schritte für eine digitale Landesverwaltung unternommen. Das zeigen laufende Projekte wie eine landesweite Datenaustauschplattform oder die elektronische Aktenführung, die elektronische Vergabeplattform oder auch das digitale Archiv.“
Der geänderten Beihilfeverordnung muss nun im Landtag durch den Innenausschuss und den Haushalts- und Finanzausschuss zugestimmt werden.
Timeline
Finanzministerin Heike Taubert: Thüringer Beamtinnen und Beamte sollen ihre Beihilfe künftig elektronisch beantragen können.
Das Thüringer Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung die Dritte Verordnung zur Änderung der Thüringer Beihilfeverordnung beschlossen. Die neue Verordnung schafft die Rechtsgrundlage für die elektronische Beantragung von Beihilfe für die Beamtinnen und Beamte des Freistaats.
Die Beantragung der Beihilfe in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und sonstigen Fällen erfolgt im Freistaat bisher noch mittels papiergestützten Antrag. Finanzministerin Heike Taubert sagt: „Das ist nicht mehr zeitgemäß. Bei vielen privaten Krankenkassen können die Bediensteten ihre Belege schon digital einreichen. Jetzt ziehen wir endlich nach. Wir schaffen die rechtliche Grundlage, um in diesem Jahr die elektronische Beihilfe einzuführen. Neben einem geringeren Aufwand für die Verwaltung werden auch Zeit und Papier gespart.“
Für Heike Taubert ist die Einführung eines elektronischen Beihilfeverfahrens ein weiteres zukunftsweisendes Digitalisierungsprojekt im Freistaat. Sie sagt: „In dieser Legislaturperiode haben wir wichtige Schritte für eine digitale Landesverwaltung unternommen. Das zeigen laufende Projekte wie eine landesweite Datenaustauschplattform oder die elektronische Aktenführung, die elektronische Vergabeplattform oder auch das digitale Archiv.“
Der geänderten Beihilfeverordnung muss nun im Landtag durch den Innenausschuss und den Haushalts- und Finanzausschuss zugestimmt werden.