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Finanzministerin Heike Taubert: Thüringerinnen und Thüringer knacken die 70 Prozent-Quote bei elektronischen Steuererklärungen


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Rund 390.300 steuerpflichtige Thüringerinnen und Thüringer haben im abgelaufenen Jahr ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2016 elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Damit erreichten 70,51 Prozent der Steuererklärungen die Finanzämter auf diesem Weg. Die elektronische Abgabequote lag damit erstmals über der 70-Prozent-Marke. Gegenüber...

Gegenüber dem Vorjahreszeitraum bedeutet dies eine Steigerung um 1,05 Prozentpunkte. Im bundesweiten Vergleich liegt Thüringen gemeinsam mit Brandenburg an der Spitze der Länder. In Brandenburg war die Quote nur um 0,08 Prozentpunkte höher.

Für Finanzministerin Heike Taubert ist klar: „Die Thüringer Steuerpflichtigen haben die Vorteile dieses E-Government-Services der Verwaltung für sich erkannt. Wer einmal seine Steuererklärung online erledigt hat, tut dies auch weiterhin. Mit der vorausgefüllten Steuererklärung besteht zudem eine erhebliche Erleichterung.“ Das ElsterOnlinePortal www.elster.de ist die Serviceplattform der Steuerverwaltung im Internet.

Finanzministerin Taubert weist in diesem Zusammenhang auf eine Neuerung im Steuerverfahren hin: „Um die elektronische Kommunikation weiter zu vereinfachen, gilt seit diesem Jahr die Belegvorhaltepflicht. Eine Vielzahl von Belegen muss dann nur auf Anforderung an das Finanzamt übersendet werden.“

Hintergrund ist die Änderung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (vom 18. Juli 2016). An die Stelle der bisherigen Pflicht, der Steuererklärung Belege beizufügen, tritt die sogenannte Belegvorhaltepflicht. Das bedeutet, dass die Steuerpflichtigen ihre Belege aufbewahren und nur mit einer Anforderung dem Finanzamt vorlegen müssen. Zwingend vorzulegen sind weiterhin Belege zum Nachweis einer Behinderung (nach § 65 Abs. 3 EStDV) bei erstmaliger Geltendmachung des Pauschbetrags oder bei Änderung der Verhältnisse.

Für diejenigen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, ist auch in diesem Jahr grundsätzlich der 31. Mai der letzte Termin für die Abgabe.

ElsterFormular ist die kostenlose Steuersoftware der deutschen Finanzverwaltung. Sie steht allen Arbeitnehmern, Rentnern, Pensionären, Unternehmern und Arbeitgebern zur Verfügung. Es besteht aber auch die Möglichkeit mit anderen elektronischen Steuererklärungsprogrammen die Steuererklärung an das Finanzamt zu senden. Im ElsterOnline-Portal (www.elster.de) können Steuersachen nach der Registrierung gänzlich ohne zusätzliche Programminstallation am Computer erledigt werden.

Mehr Informationen finden Sie auf www.elster.de.

Rund 390.300 steuerpflichtige Thüringerinnen und Thüringer haben im abgelaufenen Jahr ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2016 elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Damit erreichten 70,51 Prozent der Steuererklärungen die Finanzämter auf diesem Weg. Die elektronische Abgabequote lag damit erstmals über der 70-Prozent-Marke.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert: Thüringerinnen und Thüringer knacken die 70 Prozent-Quote bei elektronischen Steuererklärungen


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Rund 390.300 steuerpflichtige Thüringerinnen und Thüringer haben im abgelaufenen Jahr ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2016 elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Damit erreichten 70,51 Prozent der Steuererklärungen die Finanzämter auf diesem Weg. Die elektronische Abgabequote lag damit erstmals über der 70-Prozent-Marke. Gegenüber...

Gegenüber dem Vorjahreszeitraum bedeutet dies eine Steigerung um 1,05 Prozentpunkte. Im bundesweiten Vergleich liegt Thüringen gemeinsam mit Brandenburg an der Spitze der Länder. In Brandenburg war die Quote nur um 0,08 Prozentpunkte höher.

Für Finanzministerin Heike Taubert ist klar: „Die Thüringer Steuerpflichtigen haben die Vorteile dieses E-Government-Services der Verwaltung für sich erkannt. Wer einmal seine Steuererklärung online erledigt hat, tut dies auch weiterhin. Mit der vorausgefüllten Steuererklärung besteht zudem eine erhebliche Erleichterung.“ Das ElsterOnlinePortal www.elster.de ist die Serviceplattform der Steuerverwaltung im Internet.

Finanzministerin Taubert weist in diesem Zusammenhang auf eine Neuerung im Steuerverfahren hin: „Um die elektronische Kommunikation weiter zu vereinfachen, gilt seit diesem Jahr die Belegvorhaltepflicht. Eine Vielzahl von Belegen muss dann nur auf Anforderung an das Finanzamt übersendet werden.“

Hintergrund ist die Änderung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (vom 18. Juli 2016). An die Stelle der bisherigen Pflicht, der Steuererklärung Belege beizufügen, tritt die sogenannte Belegvorhaltepflicht. Das bedeutet, dass die Steuerpflichtigen ihre Belege aufbewahren und nur mit einer Anforderung dem Finanzamt vorlegen müssen. Zwingend vorzulegen sind weiterhin Belege zum Nachweis einer Behinderung (nach § 65 Abs. 3 EStDV) bei erstmaliger Geltendmachung des Pauschbetrags oder bei Änderung der Verhältnisse.

Für diejenigen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, ist auch in diesem Jahr grundsätzlich der 31. Mai der letzte Termin für die Abgabe.

ElsterFormular ist die kostenlose Steuersoftware der deutschen Finanzverwaltung. Sie steht allen Arbeitnehmern, Rentnern, Pensionären, Unternehmern und Arbeitgebern zur Verfügung. Es besteht aber auch die Möglichkeit mit anderen elektronischen Steuererklärungsprogrammen die Steuererklärung an das Finanzamt zu senden. Im ElsterOnline-Portal (www.elster.de) können Steuersachen nach der Registrierung gänzlich ohne zusätzliche Programminstallation am Computer erledigt werden.

Mehr Informationen finden Sie auf www.elster.de.

Rund 390.300 steuerpflichtige Thüringerinnen und Thüringer haben im abgelaufenen Jahr ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2016 elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Damit erreichten 70,51 Prozent der Steuererklärungen die Finanzämter auf diesem Weg. Die elektronische Abgabequote lag damit erstmals über der 70-Prozent-Marke.

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Finanzministerin Heike Taubert: Thüringerinnen und Thüringer knacken die 70 Prozent-Quote bei elektronischen Steuererklärungen


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Rund 390.300 steuerpflichtige Thüringerinnen und Thüringer haben im abgelaufenen Jahr ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2016 elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Damit erreichten 70,51 Prozent der Steuererklärungen die Finanzämter auf diesem Weg. Die elektronische Abgabequote lag damit erstmals über der 70-Prozent-Marke. Gegenüber...

Gegenüber dem Vorjahreszeitraum bedeutet dies eine Steigerung um 1,05 Prozentpunkte. Im bundesweiten Vergleich liegt Thüringen gemeinsam mit Brandenburg an der Spitze der Länder. In Brandenburg war die Quote nur um 0,08 Prozentpunkte höher.

Für Finanzministerin Heike Taubert ist klar: „Die Thüringer Steuerpflichtigen haben die Vorteile dieses E-Government-Services der Verwaltung für sich erkannt. Wer einmal seine Steuererklärung online erledigt hat, tut dies auch weiterhin. Mit der vorausgefüllten Steuererklärung besteht zudem eine erhebliche Erleichterung.“ Das ElsterOnlinePortal www.elster.de ist die Serviceplattform der Steuerverwaltung im Internet.

Finanzministerin Taubert weist in diesem Zusammenhang auf eine Neuerung im Steuerverfahren hin: „Um die elektronische Kommunikation weiter zu vereinfachen, gilt seit diesem Jahr die Belegvorhaltepflicht. Eine Vielzahl von Belegen muss dann nur auf Anforderung an das Finanzamt übersendet werden.“

Hintergrund ist die Änderung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (vom 18. Juli 2016). An die Stelle der bisherigen Pflicht, der Steuererklärung Belege beizufügen, tritt die sogenannte Belegvorhaltepflicht. Das bedeutet, dass die Steuerpflichtigen ihre Belege aufbewahren und nur mit einer Anforderung dem Finanzamt vorlegen müssen. Zwingend vorzulegen sind weiterhin Belege zum Nachweis einer Behinderung (nach § 65 Abs. 3 EStDV) bei erstmaliger Geltendmachung des Pauschbetrags oder bei Änderung der Verhältnisse.

Für diejenigen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, ist auch in diesem Jahr grundsätzlich der 31. Mai der letzte Termin für die Abgabe.

ElsterFormular ist die kostenlose Steuersoftware der deutschen Finanzverwaltung. Sie steht allen Arbeitnehmern, Rentnern, Pensionären, Unternehmern und Arbeitgebern zur Verfügung. Es besteht aber auch die Möglichkeit mit anderen elektronischen Steuererklärungsprogrammen die Steuererklärung an das Finanzamt zu senden. Im ElsterOnline-Portal (www.elster.de) können Steuersachen nach der Registrierung gänzlich ohne zusätzliche Programminstallation am Computer erledigt werden.

Mehr Informationen finden Sie auf www.elster.de.

Rund 390.300 steuerpflichtige Thüringerinnen und Thüringer haben im abgelaufenen Jahr ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2016 elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Damit erreichten 70,51 Prozent der Steuererklärungen die Finanzämter auf diesem Weg. Die elektronische Abgabequote lag damit erstmals über der 70-Prozent-Marke.

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Finanzministerin Heike Taubert: Thüringerinnen und Thüringer knacken die 70 Prozent-Quote bei elektronischen Steuererklärungen


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Rund 390.300 steuerpflichtige Thüringerinnen und Thüringer haben im abgelaufenen Jahr ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2016 elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Damit erreichten 70,51 Prozent der Steuererklärungen die Finanzämter auf diesem Weg. Die elektronische Abgabequote lag damit erstmals über der 70-Prozent-Marke. Gegenüber...

Gegenüber dem Vorjahreszeitraum bedeutet dies eine Steigerung um 1,05 Prozentpunkte. Im bundesweiten Vergleich liegt Thüringen gemeinsam mit Brandenburg an der Spitze der Länder. In Brandenburg war die Quote nur um 0,08 Prozentpunkte höher.

Für Finanzministerin Heike Taubert ist klar: „Die Thüringer Steuerpflichtigen haben die Vorteile dieses E-Government-Services der Verwaltung für sich erkannt. Wer einmal seine Steuererklärung online erledigt hat, tut dies auch weiterhin. Mit der vorausgefüllten Steuererklärung besteht zudem eine erhebliche Erleichterung.“ Das ElsterOnlinePortal www.elster.de ist die Serviceplattform der Steuerverwaltung im Internet.

Finanzministerin Taubert weist in diesem Zusammenhang auf eine Neuerung im Steuerverfahren hin: „Um die elektronische Kommunikation weiter zu vereinfachen, gilt seit diesem Jahr die Belegvorhaltepflicht. Eine Vielzahl von Belegen muss dann nur auf Anforderung an das Finanzamt übersendet werden.“

Hintergrund ist die Änderung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (vom 18. Juli 2016). An die Stelle der bisherigen Pflicht, der Steuererklärung Belege beizufügen, tritt die sogenannte Belegvorhaltepflicht. Das bedeutet, dass die Steuerpflichtigen ihre Belege aufbewahren und nur mit einer Anforderung dem Finanzamt vorlegen müssen. Zwingend vorzulegen sind weiterhin Belege zum Nachweis einer Behinderung (nach § 65 Abs. 3 EStDV) bei erstmaliger Geltendmachung des Pauschbetrags oder bei Änderung der Verhältnisse.

Für diejenigen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, ist auch in diesem Jahr grundsätzlich der 31. Mai der letzte Termin für die Abgabe.

ElsterFormular ist die kostenlose Steuersoftware der deutschen Finanzverwaltung. Sie steht allen Arbeitnehmern, Rentnern, Pensionären, Unternehmern und Arbeitgebern zur Verfügung. Es besteht aber auch die Möglichkeit mit anderen elektronischen Steuererklärungsprogrammen die Steuererklärung an das Finanzamt zu senden. Im ElsterOnline-Portal (www.elster.de) können Steuersachen nach der Registrierung gänzlich ohne zusätzliche Programminstallation am Computer erledigt werden.

Mehr Informationen finden Sie auf www.elster.de.

Rund 390.300 steuerpflichtige Thüringerinnen und Thüringer haben im abgelaufenen Jahr ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2016 elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Damit erreichten 70,51 Prozent der Steuererklärungen die Finanzämter auf diesem Weg. Die elektronische Abgabequote lag damit erstmals über der 70-Prozent-Marke.

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