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Finanzministerin Heike Taubert übergibt der Stadt Leutenberg fast 7.400 Euro Fördermittel. Damit will die Stadt Verwaltungsleistungen künftig auch digital anbieten.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Stadt Leutenberg freut sich über 7.398,23 Euro Fördermittel. Das Geld stammt aus der E-Government-Richtlinie des Freistaats.

Dazu übergibt Finanzministerin Heike Taubert am Montag den symbolischen Fördermittelbescheid an Bürgermeister Robert Geheeb. Das Geld nutzt die Stadt, um damit ihre Fachverfahren im Personenstandswesen an das Antragssystem des Freistaats (ThAVEL) anzubinden.

Finanzministerin Heike Taubert (SPD) dazu: „Verwaltung heute muss auch auf digitalem Wege und online ihre Services für alle anbieten. Es ist zukunftsweisend, dass die Stadt jetzt den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen für die Bürger:innen digitalisiert und damit den Antragsteller:innen Weg und Zeit erspart.“

Die Leistungen, die die Stadt aufgrund ihrer Zuständigkeiten erbringt, sind nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) in Zukunft auch online anzubieten. Damit das auch funktioniert, sind technische Schnittstellen nötig. „Ohne eine solche Schnittstelle könnten die spezifischen Fachverfahren auch nicht online angeboten werden“, so Taubert.

Zur symbolischen Bescheidübergabe sind Vertreterinnen und Vertreter der Medien herzlich eingeladen. Bei Teilnahmeinteresse wird um eine Anmeldung unter kommunikation@tfm.thueringen.de  gebeten. Im Rahmen des Pressegesprächs soll beispielhaft vorgeführt werden, wie online Urkunden beantragt werden können.

 

Termin:          Montag, 13. September 2021, 11:00 Uhr

Ort:                 Rathaus Leutenberg, Markt 1, 07338 Leutenberg

Teilnehmer:   Finanzministerin Heike Taubert

                        Bürgermeister Robert Geheeb

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert übergibt der Stadt Leutenberg fast 7.400 Euro Fördermittel. Damit will die Stadt Verwaltungsleistungen künftig auch digital anbieten.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Stadt Leutenberg freut sich über 7.398,23 Euro Fördermittel. Das Geld stammt aus der E-Government-Richtlinie des Freistaats.

Dazu übergibt Finanzministerin Heike Taubert am Montag den symbolischen Fördermittelbescheid an Bürgermeister Robert Geheeb. Das Geld nutzt die Stadt, um damit ihre Fachverfahren im Personenstandswesen an das Antragssystem des Freistaats (ThAVEL) anzubinden.

Finanzministerin Heike Taubert (SPD) dazu: „Verwaltung heute muss auch auf digitalem Wege und online ihre Services für alle anbieten. Es ist zukunftsweisend, dass die Stadt jetzt den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen für die Bürger:innen digitalisiert und damit den Antragsteller:innen Weg und Zeit erspart.“

Die Leistungen, die die Stadt aufgrund ihrer Zuständigkeiten erbringt, sind nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) in Zukunft auch online anzubieten. Damit das auch funktioniert, sind technische Schnittstellen nötig. „Ohne eine solche Schnittstelle könnten die spezifischen Fachverfahren auch nicht online angeboten werden“, so Taubert.

Zur symbolischen Bescheidübergabe sind Vertreterinnen und Vertreter der Medien herzlich eingeladen. Bei Teilnahmeinteresse wird um eine Anmeldung unter kommunikation@tfm.thueringen.de  gebeten. Im Rahmen des Pressegesprächs soll beispielhaft vorgeführt werden, wie online Urkunden beantragt werden können.

 

Termin:          Montag, 13. September 2021, 11:00 Uhr

Ort:                 Rathaus Leutenberg, Markt 1, 07338 Leutenberg

Teilnehmer:   Finanzministerin Heike Taubert

                        Bürgermeister Robert Geheeb

Headline

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Finanzministerin Heike Taubert übergibt der Stadt Leutenberg fast 7.400 Euro Fördermittel. Damit will die Stadt Verwaltungsleistungen künftig auch digital anbieten.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Stadt Leutenberg freut sich über 7.398,23 Euro Fördermittel. Das Geld stammt aus der E-Government-Richtlinie des Freistaats.

Dazu übergibt Finanzministerin Heike Taubert am Montag den symbolischen Fördermittelbescheid an Bürgermeister Robert Geheeb. Das Geld nutzt die Stadt, um damit ihre Fachverfahren im Personenstandswesen an das Antragssystem des Freistaats (ThAVEL) anzubinden.

Finanzministerin Heike Taubert (SPD) dazu: „Verwaltung heute muss auch auf digitalem Wege und online ihre Services für alle anbieten. Es ist zukunftsweisend, dass die Stadt jetzt den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen für die Bürger:innen digitalisiert und damit den Antragsteller:innen Weg und Zeit erspart.“

Die Leistungen, die die Stadt aufgrund ihrer Zuständigkeiten erbringt, sind nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) in Zukunft auch online anzubieten. Damit das auch funktioniert, sind technische Schnittstellen nötig. „Ohne eine solche Schnittstelle könnten die spezifischen Fachverfahren auch nicht online angeboten werden“, so Taubert.

Zur symbolischen Bescheidübergabe sind Vertreterinnen und Vertreter der Medien herzlich eingeladen. Bei Teilnahmeinteresse wird um eine Anmeldung unter kommunikation@tfm.thueringen.de  gebeten. Im Rahmen des Pressegesprächs soll beispielhaft vorgeführt werden, wie online Urkunden beantragt werden können.

 

Termin:          Montag, 13. September 2021, 11:00 Uhr

Ort:                 Rathaus Leutenberg, Markt 1, 07338 Leutenberg

Teilnehmer:   Finanzministerin Heike Taubert

                        Bürgermeister Robert Geheeb

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Timeline

Finanzministerin Heike Taubert übergibt der Stadt Leutenberg fast 7.400 Euro Fördermittel. Damit will die Stadt Verwaltungsleistungen künftig auch digital anbieten.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Stadt Leutenberg freut sich über 7.398,23 Euro Fördermittel. Das Geld stammt aus der E-Government-Richtlinie des Freistaats.

Dazu übergibt Finanzministerin Heike Taubert am Montag den symbolischen Fördermittelbescheid an Bürgermeister Robert Geheeb. Das Geld nutzt die Stadt, um damit ihre Fachverfahren im Personenstandswesen an das Antragssystem des Freistaats (ThAVEL) anzubinden.

Finanzministerin Heike Taubert (SPD) dazu: „Verwaltung heute muss auch auf digitalem Wege und online ihre Services für alle anbieten. Es ist zukunftsweisend, dass die Stadt jetzt den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen für die Bürger:innen digitalisiert und damit den Antragsteller:innen Weg und Zeit erspart.“

Die Leistungen, die die Stadt aufgrund ihrer Zuständigkeiten erbringt, sind nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) in Zukunft auch online anzubieten. Damit das auch funktioniert, sind technische Schnittstellen nötig. „Ohne eine solche Schnittstelle könnten die spezifischen Fachverfahren auch nicht online angeboten werden“, so Taubert.

Zur symbolischen Bescheidübergabe sind Vertreterinnen und Vertreter der Medien herzlich eingeladen. Bei Teilnahmeinteresse wird um eine Anmeldung unter kommunikation@tfm.thueringen.de  gebeten. Im Rahmen des Pressegesprächs soll beispielhaft vorgeführt werden, wie online Urkunden beantragt werden können.

 

Termin:          Montag, 13. September 2021, 11:00 Uhr

Ort:                 Rathaus Leutenberg, Markt 1, 07338 Leutenberg

Teilnehmer:   Finanzministerin Heike Taubert

                        Bürgermeister Robert Geheeb

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