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Finanzministerin Heike Taubert und Bildungsminister Helmut Holter:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Thüringer Kabinett hat heute die Novellierung des Thüringer Besoldungsgesetzes beschlossen. Dabei wurden auch die Besoldungsregeln für die Thüringer Lehrerinnen und Lehrer angepasst. Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert sagte im Nachgang der Kabinettbefassung: „Mit den neuen Bestimmungen haben wir die Besoldungsstruktur vereinfacht. Die vorgeschlagenen Regelungen wurden bereits mit den Gewerkschaften und Lehrerverbänden diskutiert. Mit der Novelle schafft Thüringen für alle Lehrerkolleginnen und -kollegen mehr Klarheit bei der...

Das Thüringer Kabinett hat heute die Novellierung des Thüringer Besoldungsgesetzes beschlossen. Dabei wurden auch die Besoldungsregeln für die Thüringer Lehrerinnen und Lehrer angepasst. Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert sagte im Nachgang der Kabinettbefassung: „Mit den neuen Bestimmungen haben wir die Besoldungsstruktur vereinfacht. Die vorgeschlagenen Regelungen wurden bereits mit den Gewerkschaften und Lehrerverbänden diskutiert. Mit der Novelle schafft Thüringen für alle Lehrerkolleginnen und -kollegen mehr Klarheit bei der Besoldung. Rechtsstreitigkeiten können künftig vermieden werden. Das Land nimmt dafür 10 Millionen Euro in die Hand.“ Bildungsminister Holter ergänzt: „Der Stau bei der Besetzung von Schulleiterstellen muss endlich aufgelöst werden. Das gehen wir an, das Beförderungsverfahren wird entbürokratisiert. Gleichzeitig steigern wir die Attraktivität der Regelschulen für neue Lehrkräfte, indem wir die Besoldung verbessern.“ Beschlossen wurde eine Neubewertung der Lehrerämter. Die bisher von der Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit kritisierten und rechtlich umstrittenen funktionslosen Beförderungsämter entfallen. Vor dem Hintergrund der gesetzlich geforderten funktionsgerechten Besoldung wurde eine Neubewertung der Lehrerämter vorgenommen. Mit dem neuen Besoldungsgesetz wurden die verschiedenen Ämter bis auf den Gymnasial- und Berufsschullehrer einer höheren Besoldungsgruppe zugeordnet oder erhalten zusätzlich eine Amtszulage. Die Anhebung des Eingangsamtes bei den Regelschullehrern soll nach Absprache mit den Gewerkschaften bereits ab 1. Januar 2018 erfolgen, die übrigen Veränderungen sollen zum 1. August 2018 in Kraft treten. Regelschullehrer werden künftig im Eingangsamt mit der Besoldungsgruppe A12 mit Zulage statt bisher nur mit A12 eingestuft. Förderschullehrer erhalten die Besoldungsgruppe A13, statt bisher im Eingangsamt die A12. Das Amt des Fachlehrers an allgemein- und berufsbildenden Schulen wird auf A10 neu bewertet und Fachlehrer an berufsbildenden Schulen erhalten künftig eine A11 mit Amtszulage. Mit diesem Paket sind für die betroffenen Lehrer Besoldungserhöhungen von 200 bis 500 Euro monatlich verbunden. Diese werden nach Verabschiedung des Gesetzes, voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte ausgezahlt. Für die Laufbahnzweige des Gymnasial- und Berufschullehrers bleibt die Besoldungsgruppe A13 bestehen, weil aber die Besoldungsgruppe A 14 allgemein nicht mehr vorgesehen ist, werden dafür in dieser Besoldungsgruppe zusätzliche Funktionsämter (Leiter einer Oberstufe, Leiter einer Abteilung) geschaffen. Neu ist ferner, dass vor einer Beförderung in ein Amt der Schulleitung (Schulleiter, stellvertretender Schulleiter), im Schulaufsichtsdienst (in den Schulämtern und im Ministerium) und im Dienst in der Aus-, Fort- und Weiterbildung am Studienseminar und dem Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien nach dem Willen der Landesregierung künftig nicht mehr jedes davorliegende Beförderungsamt durchlaufen werden muss. Damit soll den Beamten schneller das Amt übertragen werden, für das die Funktion ausübt wird. Ministerin Taubert und Minister Holter sind sich einig: „Die Karrierewege werden somit transparenter, schneller und damit auch attraktiver.“ Weitere Verbesserungen für die Thüringer Lehrer sehen die beiden Minister im Bereich der Stellenzulagen für Lehrer. Hier werde die Übernahme von herausgehobenen Aufgaben honoriert. „Bei der Fachleiterzulage wird der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert“, weisen die Ministerin und der Minister hin. Bisher gab es die Fachleiterzulage nur für die Ausbildung von Lehramtsanwärtern. Künftig solle diese auch für die Nachqualifizierung von Seiteneinsteigern gezahlt werden. Darüber hinaus soll die Zulage in Höhe von 219,69 Euro bereits ab einer mindestens hälftigen Verwendung mit dieser Tätigkeit gewährt werden. Bisher wurde eine entsprechende Verwendung im Umfang von mindestens 80 Prozent verlangt. Neu eingeführt werden soll eine Zulage für Fachberater in Höhe von 100 Euro.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert und Bildungsminister Helmut Holter:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Thüringer Kabinett hat heute die Novellierung des Thüringer Besoldungsgesetzes beschlossen. Dabei wurden auch die Besoldungsregeln für die Thüringer Lehrerinnen und Lehrer angepasst. Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert sagte im Nachgang der Kabinettbefassung: „Mit den neuen Bestimmungen haben wir die Besoldungsstruktur vereinfacht. Die vorgeschlagenen Regelungen wurden bereits mit den Gewerkschaften und Lehrerverbänden diskutiert. Mit der Novelle schafft Thüringen für alle Lehrerkolleginnen und -kollegen mehr Klarheit bei der...

Das Thüringer Kabinett hat heute die Novellierung des Thüringer Besoldungsgesetzes beschlossen. Dabei wurden auch die Besoldungsregeln für die Thüringer Lehrerinnen und Lehrer angepasst. Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert sagte im Nachgang der Kabinettbefassung: „Mit den neuen Bestimmungen haben wir die Besoldungsstruktur vereinfacht. Die vorgeschlagenen Regelungen wurden bereits mit den Gewerkschaften und Lehrerverbänden diskutiert. Mit der Novelle schafft Thüringen für alle Lehrerkolleginnen und -kollegen mehr Klarheit bei der Besoldung. Rechtsstreitigkeiten können künftig vermieden werden. Das Land nimmt dafür 10 Millionen Euro in die Hand.“ Bildungsminister Holter ergänzt: „Der Stau bei der Besetzung von Schulleiterstellen muss endlich aufgelöst werden. Das gehen wir an, das Beförderungsverfahren wird entbürokratisiert. Gleichzeitig steigern wir die Attraktivität der Regelschulen für neue Lehrkräfte, indem wir die Besoldung verbessern.“ Beschlossen wurde eine Neubewertung der Lehrerämter. Die bisher von der Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit kritisierten und rechtlich umstrittenen funktionslosen Beförderungsämter entfallen. Vor dem Hintergrund der gesetzlich geforderten funktionsgerechten Besoldung wurde eine Neubewertung der Lehrerämter vorgenommen. Mit dem neuen Besoldungsgesetz wurden die verschiedenen Ämter bis auf den Gymnasial- und Berufsschullehrer einer höheren Besoldungsgruppe zugeordnet oder erhalten zusätzlich eine Amtszulage. Die Anhebung des Eingangsamtes bei den Regelschullehrern soll nach Absprache mit den Gewerkschaften bereits ab 1. Januar 2018 erfolgen, die übrigen Veränderungen sollen zum 1. August 2018 in Kraft treten. Regelschullehrer werden künftig im Eingangsamt mit der Besoldungsgruppe A12 mit Zulage statt bisher nur mit A12 eingestuft. Förderschullehrer erhalten die Besoldungsgruppe A13, statt bisher im Eingangsamt die A12. Das Amt des Fachlehrers an allgemein- und berufsbildenden Schulen wird auf A10 neu bewertet und Fachlehrer an berufsbildenden Schulen erhalten künftig eine A11 mit Amtszulage. Mit diesem Paket sind für die betroffenen Lehrer Besoldungserhöhungen von 200 bis 500 Euro monatlich verbunden. Diese werden nach Verabschiedung des Gesetzes, voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte ausgezahlt. Für die Laufbahnzweige des Gymnasial- und Berufschullehrers bleibt die Besoldungsgruppe A13 bestehen, weil aber die Besoldungsgruppe A 14 allgemein nicht mehr vorgesehen ist, werden dafür in dieser Besoldungsgruppe zusätzliche Funktionsämter (Leiter einer Oberstufe, Leiter einer Abteilung) geschaffen. Neu ist ferner, dass vor einer Beförderung in ein Amt der Schulleitung (Schulleiter, stellvertretender Schulleiter), im Schulaufsichtsdienst (in den Schulämtern und im Ministerium) und im Dienst in der Aus-, Fort- und Weiterbildung am Studienseminar und dem Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien nach dem Willen der Landesregierung künftig nicht mehr jedes davorliegende Beförderungsamt durchlaufen werden muss. Damit soll den Beamten schneller das Amt übertragen werden, für das die Funktion ausübt wird. Ministerin Taubert und Minister Holter sind sich einig: „Die Karrierewege werden somit transparenter, schneller und damit auch attraktiver.“ Weitere Verbesserungen für die Thüringer Lehrer sehen die beiden Minister im Bereich der Stellenzulagen für Lehrer. Hier werde die Übernahme von herausgehobenen Aufgaben honoriert. „Bei der Fachleiterzulage wird der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert“, weisen die Ministerin und der Minister hin. Bisher gab es die Fachleiterzulage nur für die Ausbildung von Lehramtsanwärtern. Künftig solle diese auch für die Nachqualifizierung von Seiteneinsteigern gezahlt werden. Darüber hinaus soll die Zulage in Höhe von 219,69 Euro bereits ab einer mindestens hälftigen Verwendung mit dieser Tätigkeit gewährt werden. Bisher wurde eine entsprechende Verwendung im Umfang von mindestens 80 Prozent verlangt. Neu eingeführt werden soll eine Zulage für Fachberater in Höhe von 100 Euro.

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Finanzministerin Heike Taubert und Bildungsminister Helmut Holter:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Thüringer Kabinett hat heute die Novellierung des Thüringer Besoldungsgesetzes beschlossen. Dabei wurden auch die Besoldungsregeln für die Thüringer Lehrerinnen und Lehrer angepasst. Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert sagte im Nachgang der Kabinettbefassung: „Mit den neuen Bestimmungen haben wir die Besoldungsstruktur vereinfacht. Die vorgeschlagenen Regelungen wurden bereits mit den Gewerkschaften und Lehrerverbänden diskutiert. Mit der Novelle schafft Thüringen für alle Lehrerkolleginnen und -kollegen mehr Klarheit bei der...

Das Thüringer Kabinett hat heute die Novellierung des Thüringer Besoldungsgesetzes beschlossen. Dabei wurden auch die Besoldungsregeln für die Thüringer Lehrerinnen und Lehrer angepasst. Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert sagte im Nachgang der Kabinettbefassung: „Mit den neuen Bestimmungen haben wir die Besoldungsstruktur vereinfacht. Die vorgeschlagenen Regelungen wurden bereits mit den Gewerkschaften und Lehrerverbänden diskutiert. Mit der Novelle schafft Thüringen für alle Lehrerkolleginnen und -kollegen mehr Klarheit bei der Besoldung. Rechtsstreitigkeiten können künftig vermieden werden. Das Land nimmt dafür 10 Millionen Euro in die Hand.“ Bildungsminister Holter ergänzt: „Der Stau bei der Besetzung von Schulleiterstellen muss endlich aufgelöst werden. Das gehen wir an, das Beförderungsverfahren wird entbürokratisiert. Gleichzeitig steigern wir die Attraktivität der Regelschulen für neue Lehrkräfte, indem wir die Besoldung verbessern.“ Beschlossen wurde eine Neubewertung der Lehrerämter. Die bisher von der Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit kritisierten und rechtlich umstrittenen funktionslosen Beförderungsämter entfallen. Vor dem Hintergrund der gesetzlich geforderten funktionsgerechten Besoldung wurde eine Neubewertung der Lehrerämter vorgenommen. Mit dem neuen Besoldungsgesetz wurden die verschiedenen Ämter bis auf den Gymnasial- und Berufsschullehrer einer höheren Besoldungsgruppe zugeordnet oder erhalten zusätzlich eine Amtszulage. Die Anhebung des Eingangsamtes bei den Regelschullehrern soll nach Absprache mit den Gewerkschaften bereits ab 1. Januar 2018 erfolgen, die übrigen Veränderungen sollen zum 1. August 2018 in Kraft treten. Regelschullehrer werden künftig im Eingangsamt mit der Besoldungsgruppe A12 mit Zulage statt bisher nur mit A12 eingestuft. Förderschullehrer erhalten die Besoldungsgruppe A13, statt bisher im Eingangsamt die A12. Das Amt des Fachlehrers an allgemein- und berufsbildenden Schulen wird auf A10 neu bewertet und Fachlehrer an berufsbildenden Schulen erhalten künftig eine A11 mit Amtszulage. Mit diesem Paket sind für die betroffenen Lehrer Besoldungserhöhungen von 200 bis 500 Euro monatlich verbunden. Diese werden nach Verabschiedung des Gesetzes, voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte ausgezahlt. Für die Laufbahnzweige des Gymnasial- und Berufschullehrers bleibt die Besoldungsgruppe A13 bestehen, weil aber die Besoldungsgruppe A 14 allgemein nicht mehr vorgesehen ist, werden dafür in dieser Besoldungsgruppe zusätzliche Funktionsämter (Leiter einer Oberstufe, Leiter einer Abteilung) geschaffen. Neu ist ferner, dass vor einer Beförderung in ein Amt der Schulleitung (Schulleiter, stellvertretender Schulleiter), im Schulaufsichtsdienst (in den Schulämtern und im Ministerium) und im Dienst in der Aus-, Fort- und Weiterbildung am Studienseminar und dem Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien nach dem Willen der Landesregierung künftig nicht mehr jedes davorliegende Beförderungsamt durchlaufen werden muss. Damit soll den Beamten schneller das Amt übertragen werden, für das die Funktion ausübt wird. Ministerin Taubert und Minister Holter sind sich einig: „Die Karrierewege werden somit transparenter, schneller und damit auch attraktiver.“ Weitere Verbesserungen für die Thüringer Lehrer sehen die beiden Minister im Bereich der Stellenzulagen für Lehrer. Hier werde die Übernahme von herausgehobenen Aufgaben honoriert. „Bei der Fachleiterzulage wird der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert“, weisen die Ministerin und der Minister hin. Bisher gab es die Fachleiterzulage nur für die Ausbildung von Lehramtsanwärtern. Künftig solle diese auch für die Nachqualifizierung von Seiteneinsteigern gezahlt werden. Darüber hinaus soll die Zulage in Höhe von 219,69 Euro bereits ab einer mindestens hälftigen Verwendung mit dieser Tätigkeit gewährt werden. Bisher wurde eine entsprechende Verwendung im Umfang von mindestens 80 Prozent verlangt. Neu eingeführt werden soll eine Zulage für Fachberater in Höhe von 100 Euro.

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Finanzministerin Heike Taubert und Bildungsminister Helmut Holter:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Thüringer Kabinett hat heute die Novellierung des Thüringer Besoldungsgesetzes beschlossen. Dabei wurden auch die Besoldungsregeln für die Thüringer Lehrerinnen und Lehrer angepasst. Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert sagte im Nachgang der Kabinettbefassung: „Mit den neuen Bestimmungen haben wir die Besoldungsstruktur vereinfacht. Die vorgeschlagenen Regelungen wurden bereits mit den Gewerkschaften und Lehrerverbänden diskutiert. Mit der Novelle schafft Thüringen für alle Lehrerkolleginnen und -kollegen mehr Klarheit bei der...

Das Thüringer Kabinett hat heute die Novellierung des Thüringer Besoldungsgesetzes beschlossen. Dabei wurden auch die Besoldungsregeln für die Thüringer Lehrerinnen und Lehrer angepasst. Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert sagte im Nachgang der Kabinettbefassung: „Mit den neuen Bestimmungen haben wir die Besoldungsstruktur vereinfacht. Die vorgeschlagenen Regelungen wurden bereits mit den Gewerkschaften und Lehrerverbänden diskutiert. Mit der Novelle schafft Thüringen für alle Lehrerkolleginnen und -kollegen mehr Klarheit bei der Besoldung. Rechtsstreitigkeiten können künftig vermieden werden. Das Land nimmt dafür 10 Millionen Euro in die Hand.“ Bildungsminister Holter ergänzt: „Der Stau bei der Besetzung von Schulleiterstellen muss endlich aufgelöst werden. Das gehen wir an, das Beförderungsverfahren wird entbürokratisiert. Gleichzeitig steigern wir die Attraktivität der Regelschulen für neue Lehrkräfte, indem wir die Besoldung verbessern.“ Beschlossen wurde eine Neubewertung der Lehrerämter. Die bisher von der Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit kritisierten und rechtlich umstrittenen funktionslosen Beförderungsämter entfallen. Vor dem Hintergrund der gesetzlich geforderten funktionsgerechten Besoldung wurde eine Neubewertung der Lehrerämter vorgenommen. Mit dem neuen Besoldungsgesetz wurden die verschiedenen Ämter bis auf den Gymnasial- und Berufsschullehrer einer höheren Besoldungsgruppe zugeordnet oder erhalten zusätzlich eine Amtszulage. Die Anhebung des Eingangsamtes bei den Regelschullehrern soll nach Absprache mit den Gewerkschaften bereits ab 1. Januar 2018 erfolgen, die übrigen Veränderungen sollen zum 1. August 2018 in Kraft treten. Regelschullehrer werden künftig im Eingangsamt mit der Besoldungsgruppe A12 mit Zulage statt bisher nur mit A12 eingestuft. Förderschullehrer erhalten die Besoldungsgruppe A13, statt bisher im Eingangsamt die A12. Das Amt des Fachlehrers an allgemein- und berufsbildenden Schulen wird auf A10 neu bewertet und Fachlehrer an berufsbildenden Schulen erhalten künftig eine A11 mit Amtszulage. Mit diesem Paket sind für die betroffenen Lehrer Besoldungserhöhungen von 200 bis 500 Euro monatlich verbunden. Diese werden nach Verabschiedung des Gesetzes, voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte ausgezahlt. Für die Laufbahnzweige des Gymnasial- und Berufschullehrers bleibt die Besoldungsgruppe A13 bestehen, weil aber die Besoldungsgruppe A 14 allgemein nicht mehr vorgesehen ist, werden dafür in dieser Besoldungsgruppe zusätzliche Funktionsämter (Leiter einer Oberstufe, Leiter einer Abteilung) geschaffen. Neu ist ferner, dass vor einer Beförderung in ein Amt der Schulleitung (Schulleiter, stellvertretender Schulleiter), im Schulaufsichtsdienst (in den Schulämtern und im Ministerium) und im Dienst in der Aus-, Fort- und Weiterbildung am Studienseminar und dem Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien nach dem Willen der Landesregierung künftig nicht mehr jedes davorliegende Beförderungsamt durchlaufen werden muss. Damit soll den Beamten schneller das Amt übertragen werden, für das die Funktion ausübt wird. Ministerin Taubert und Minister Holter sind sich einig: „Die Karrierewege werden somit transparenter, schneller und damit auch attraktiver.“ Weitere Verbesserungen für die Thüringer Lehrer sehen die beiden Minister im Bereich der Stellenzulagen für Lehrer. Hier werde die Übernahme von herausgehobenen Aufgaben honoriert. „Bei der Fachleiterzulage wird der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert“, weisen die Ministerin und der Minister hin. Bisher gab es die Fachleiterzulage nur für die Ausbildung von Lehramtsanwärtern. Künftig solle diese auch für die Nachqualifizierung von Seiteneinsteigern gezahlt werden. Darüber hinaus soll die Zulage in Höhe von 219,69 Euro bereits ab einer mindestens hälftigen Verwendung mit dieser Tätigkeit gewährt werden. Bisher wurde eine entsprechende Verwendung im Umfang von mindestens 80 Prozent verlangt. Neu eingeführt werden soll eine Zulage für Fachberater in Höhe von 100 Euro.

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