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Finanzministerin Heike Taubert warnt vor zusätzlichen Investitionsfonds. Stattdessen bei der Aufstellung des Landeshaushaltes 2024 zielgerichtet Schwerpunkte setzen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat sich in die Debatte über zusätzliche Investitionsfonds eingeschaltet. Das derzeit laufende Haushaltsaufstellungsverfahren für das Jahr 2024 biete Gelegenheit, um zielgerichtet Schwerpunkte zu setzen.

„Trotz der turbulenten letzten Jahre liegen unsere Einnahmen auf einem Rekord-Niveau. Das sind erfreuliche Nachrichten. Bei der aktuellen Haushaltsaufstellung reden wir nicht über Konsolidierungs- oder Sparhaushalte. Keiner im Kabinett muss weniger ausgeben, als er bisher ausgegeben hat“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Eine Kreditfinanzierung der Landesaufgaben scheidet aufgrund der guten Einnahmesituation aus. Für Ministerin Taubert ist auch ein Rückgriff auf die Rücklage des Landes nicht angezeigt: „Die Haushaltsaufstellung in den kommenden beiden Jahren muss zwingend von einem Umdenken begleitet werden, denn wir können grundsätzlich nur ausgeben, was wir auch einnehmen“. In den vergangenen Jahren gelang die Haushaltsaufstellung nur unter Rückgriff auf die Rücklage des Landes, die dann im Haushaltsvollzug regelmäßig nicht in Anspruch genommen werden musste. „Hier wünsche ich mir etwas mehr Realismus in der Veranschlagung“, so die Finanzministerin. Und weiter: „Der Rückgriff auf die Rücklage zum Haushaltsausgleich sollte dabei das letzte Mittel und kein Selbstverständnis sein. Sie ist unsere Reserve und unser Puffer bei außergewöhnlichen Ereignissen.“

Nach Ansicht von Finanzministerin Taubert verbleiben auch ohne Rückgriff auf die Rücklage oder Sondertöpfe ausreichend Gestaltungsspielräume: „Ich bin mir sicher, dass wir eine Vielzahl unserer geplanten politischen Projekte im Haushalt 2024 abbilden können. Dafür sind keine Nebenhaushalte notwendig, sondern eine politische Schwerpunktsetzung, die den aktuellen Rahmenbedingungen Rechnung trägt. Investitionsfonds sind keine Antwort auf die aktuellen Herausforderungen des Landes. Vielmehr entziehen sie uns Gestaltungsspielraum, in dem sie Mittel binden, die dann häufig für die vorgesehenen Zwecke gar nicht abfließen.“

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert warnt vor zusätzlichen Investitionsfonds. Stattdessen bei der Aufstellung des Landeshaushaltes 2024 zielgerichtet Schwerpunkte setzen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat sich in die Debatte über zusätzliche Investitionsfonds eingeschaltet. Das derzeit laufende Haushaltsaufstellungsverfahren für das Jahr 2024 biete Gelegenheit, um zielgerichtet Schwerpunkte zu setzen.

„Trotz der turbulenten letzten Jahre liegen unsere Einnahmen auf einem Rekord-Niveau. Das sind erfreuliche Nachrichten. Bei der aktuellen Haushaltsaufstellung reden wir nicht über Konsolidierungs- oder Sparhaushalte. Keiner im Kabinett muss weniger ausgeben, als er bisher ausgegeben hat“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Eine Kreditfinanzierung der Landesaufgaben scheidet aufgrund der guten Einnahmesituation aus. Für Ministerin Taubert ist auch ein Rückgriff auf die Rücklage des Landes nicht angezeigt: „Die Haushaltsaufstellung in den kommenden beiden Jahren muss zwingend von einem Umdenken begleitet werden, denn wir können grundsätzlich nur ausgeben, was wir auch einnehmen“. In den vergangenen Jahren gelang die Haushaltsaufstellung nur unter Rückgriff auf die Rücklage des Landes, die dann im Haushaltsvollzug regelmäßig nicht in Anspruch genommen werden musste. „Hier wünsche ich mir etwas mehr Realismus in der Veranschlagung“, so die Finanzministerin. Und weiter: „Der Rückgriff auf die Rücklage zum Haushaltsausgleich sollte dabei das letzte Mittel und kein Selbstverständnis sein. Sie ist unsere Reserve und unser Puffer bei außergewöhnlichen Ereignissen.“

Nach Ansicht von Finanzministerin Taubert verbleiben auch ohne Rückgriff auf die Rücklage oder Sondertöpfe ausreichend Gestaltungsspielräume: „Ich bin mir sicher, dass wir eine Vielzahl unserer geplanten politischen Projekte im Haushalt 2024 abbilden können. Dafür sind keine Nebenhaushalte notwendig, sondern eine politische Schwerpunktsetzung, die den aktuellen Rahmenbedingungen Rechnung trägt. Investitionsfonds sind keine Antwort auf die aktuellen Herausforderungen des Landes. Vielmehr entziehen sie uns Gestaltungsspielraum, in dem sie Mittel binden, die dann häufig für die vorgesehenen Zwecke gar nicht abfließen.“

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Finanzministerin Heike Taubert warnt vor zusätzlichen Investitionsfonds. Stattdessen bei der Aufstellung des Landeshaushaltes 2024 zielgerichtet Schwerpunkte setzen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat sich in die Debatte über zusätzliche Investitionsfonds eingeschaltet. Das derzeit laufende Haushaltsaufstellungsverfahren für das Jahr 2024 biete Gelegenheit, um zielgerichtet Schwerpunkte zu setzen.

„Trotz der turbulenten letzten Jahre liegen unsere Einnahmen auf einem Rekord-Niveau. Das sind erfreuliche Nachrichten. Bei der aktuellen Haushaltsaufstellung reden wir nicht über Konsolidierungs- oder Sparhaushalte. Keiner im Kabinett muss weniger ausgeben, als er bisher ausgegeben hat“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Eine Kreditfinanzierung der Landesaufgaben scheidet aufgrund der guten Einnahmesituation aus. Für Ministerin Taubert ist auch ein Rückgriff auf die Rücklage des Landes nicht angezeigt: „Die Haushaltsaufstellung in den kommenden beiden Jahren muss zwingend von einem Umdenken begleitet werden, denn wir können grundsätzlich nur ausgeben, was wir auch einnehmen“. In den vergangenen Jahren gelang die Haushaltsaufstellung nur unter Rückgriff auf die Rücklage des Landes, die dann im Haushaltsvollzug regelmäßig nicht in Anspruch genommen werden musste. „Hier wünsche ich mir etwas mehr Realismus in der Veranschlagung“, so die Finanzministerin. Und weiter: „Der Rückgriff auf die Rücklage zum Haushaltsausgleich sollte dabei das letzte Mittel und kein Selbstverständnis sein. Sie ist unsere Reserve und unser Puffer bei außergewöhnlichen Ereignissen.“

Nach Ansicht von Finanzministerin Taubert verbleiben auch ohne Rückgriff auf die Rücklage oder Sondertöpfe ausreichend Gestaltungsspielräume: „Ich bin mir sicher, dass wir eine Vielzahl unserer geplanten politischen Projekte im Haushalt 2024 abbilden können. Dafür sind keine Nebenhaushalte notwendig, sondern eine politische Schwerpunktsetzung, die den aktuellen Rahmenbedingungen Rechnung trägt. Investitionsfonds sind keine Antwort auf die aktuellen Herausforderungen des Landes. Vielmehr entziehen sie uns Gestaltungsspielraum, in dem sie Mittel binden, die dann häufig für die vorgesehenen Zwecke gar nicht abfließen.“

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Finanzministerin Heike Taubert warnt vor zusätzlichen Investitionsfonds. Stattdessen bei der Aufstellung des Landeshaushaltes 2024 zielgerichtet Schwerpunkte setzen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat sich in die Debatte über zusätzliche Investitionsfonds eingeschaltet. Das derzeit laufende Haushaltsaufstellungsverfahren für das Jahr 2024 biete Gelegenheit, um zielgerichtet Schwerpunkte zu setzen.

„Trotz der turbulenten letzten Jahre liegen unsere Einnahmen auf einem Rekord-Niveau. Das sind erfreuliche Nachrichten. Bei der aktuellen Haushaltsaufstellung reden wir nicht über Konsolidierungs- oder Sparhaushalte. Keiner im Kabinett muss weniger ausgeben, als er bisher ausgegeben hat“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Eine Kreditfinanzierung der Landesaufgaben scheidet aufgrund der guten Einnahmesituation aus. Für Ministerin Taubert ist auch ein Rückgriff auf die Rücklage des Landes nicht angezeigt: „Die Haushaltsaufstellung in den kommenden beiden Jahren muss zwingend von einem Umdenken begleitet werden, denn wir können grundsätzlich nur ausgeben, was wir auch einnehmen“. In den vergangenen Jahren gelang die Haushaltsaufstellung nur unter Rückgriff auf die Rücklage des Landes, die dann im Haushaltsvollzug regelmäßig nicht in Anspruch genommen werden musste. „Hier wünsche ich mir etwas mehr Realismus in der Veranschlagung“, so die Finanzministerin. Und weiter: „Der Rückgriff auf die Rücklage zum Haushaltsausgleich sollte dabei das letzte Mittel und kein Selbstverständnis sein. Sie ist unsere Reserve und unser Puffer bei außergewöhnlichen Ereignissen.“

Nach Ansicht von Finanzministerin Taubert verbleiben auch ohne Rückgriff auf die Rücklage oder Sondertöpfe ausreichend Gestaltungsspielräume: „Ich bin mir sicher, dass wir eine Vielzahl unserer geplanten politischen Projekte im Haushalt 2024 abbilden können. Dafür sind keine Nebenhaushalte notwendig, sondern eine politische Schwerpunktsetzung, die den aktuellen Rahmenbedingungen Rechnung trägt. Investitionsfonds sind keine Antwort auf die aktuellen Herausforderungen des Landes. Vielmehr entziehen sie uns Gestaltungsspielraum, in dem sie Mittel binden, die dann häufig für die vorgesehenen Zwecke gar nicht abfließen.“

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