Heike Taubert verwundert vor allem, dass zu der bereits gesetzlich fixierten Aufstockung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) im Jahr 2020 um 130 Millionen Euro nunmehr weitere 125 Millionen Euro für Investitionen gefordert werden.
„In den letzten Jahren sind die Investitionen der Kommunen gestiegen, insbesondere durch die höheren Zuweisungen des Landes und der gestiegenen eigenen Steuereinnahmen der Kommunen. Zuletzt konnten die Mittel, welche das Land für kommunale Infrastruktur bereitgestellt hat, nicht durch die Kommunen abgerufen werden, da entsprechende Investitionen nicht erfolgten. Dies ist insbesondere der angespannten Situation am Markt für Bauleistungen geschuldet. Deshalb wurde dieses Programm auch bis 2021 verlängert“, sagte Heike Taubert.
Und weiter: „Die angemessene Finanzausstattung der Kommunen ist durch das Land sichergestellt. Zusätzliche Mittel sollten zunächst erst einmal tatsächlich in Investitionen umgesetzt werden, bevor weitere Forderungen nach noch höheren Zuweisungen eröffnet werden.“
Hintergrund:
Die Kommunen konnten in den letzten Jahren deutliche Überschüsse im dreistelligen Millionenbereich verzeichnen, zuletzt im Jahr 2018 in Höhe von 322 Millionen Euro. Die Steuereinnahmen der Kommunen wie auch die Zuweisungen des Landes sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen.
Betrug die Finanzausgleichsmasse im Jahr 2014 noch 1.839 Millionen Euro, wird sie im nächsten Jahr 2.114 Millionen Euro betragen. Die zusätzlichen Leistungen des Landes an die Thüringer Kommunen stiegen im Vergleichszeitraum um rund 690 Millionen Euro. Damit beträgt der Anteil der Leistungen an die Kommunen im Landeshaushalt nicht mehr nur 28 Prozent wie im Jahr 2014, sondern im Jahr 2020 sogar 31 Prozent.
Hinzu kommt, dass die Steuereinnahmen der Kommunen im gleichen Zeitraum um circa 500 Millionen Euro gestiegen sind. Eine Verrechnung mit den Leistungen des Landes erfolgte – entgegen der Aussage der kommunalen Spitzenverbände – nicht.