Gestern hat Finanzministerin Heike Taubert den Gesetzesentwurf zur Übertragung der Tarifeinigung vom 9. Dezember 2023 auf die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter dem Kabinett vorgestellt. Der Gesetzentwurf sieht neben der Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation unter anderem auch vor, dass so genannten Alleinverdienerfamilien ein alimentativer Ergänzungszuschlag zusteht. Dieser soll im Jahr 2024 voraussichtlich 531,23 Euro und im Jahr 2025 voraussichtlich 332,79 Euro betragen. Alleinverdienerfamilien im Sinne dieser Regelung sind Familien, in denen der Ehegatte der Beamtin oder des Beamten oder der Richterin oder des Richters Einkommen unterhalb der sozialrechtlichen Geringfügigkeitsgrenze erzielt (2024 = 538 Euro pro Monat).
Der tbb spricht in diesem Zusammenhang von einer „Herdprämie“, die den politischen Zielen der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau und der freien Entscheidung über Formen des Zusammenlebens widerspreche.
Finanzministerin Taubert weist die Kritik entschieden zurück: „Wir schreiben mit unserem Gesetzentwurf keinem Beamten und keiner Beamtin vor, wie sie ihr Zusammenleben gestalten sollen. Wir haben mit Blick auf eine verfassungsgemäße Alimentation die heutige Lebenswirklichkeit, wonach in Thüringen weit überwiegend beide Ehepartner einer Berufstätigkeit nachgehen, im Entwurf des Gesetzes verankert. Hieran wird sich auch durch diesen alimentativen Ergänzungszuschlag nichts ändern. Dieser wurde aus verfassungsrechtlichen Gründen betragsmäßig so bemessen, dass er die Entscheidungsfreiheit hinsichtlich der Berufstätigkeit des Ehegatten nicht beeinflussen darf.
Gleichzeitig wird aber auch die Entscheidung von Ehegatten respektiert, egal ob Mann oder Frau, nicht oder nur wenige Stunden zu arbeiten, um mehr Zeit für die Familie oder das Ehrenamt zu haben. Für diese muss eine verfassungsgemäße Alimentation mit dem alimentativen Ergänzungszuschlag hergestellt werden. Es ist völlig unverständlich, warum der tbb genau diesen Punkt kritisiert.“
Taubert weist daraufhin, dass ein Vergleich mit der sogenannten „Herdprämie“, die wegen eines Vorschlags der CDU/CSU zum Betreuungsgeld eingeführt worden ist, neben der Sache liegt. Der alimentative Ergänzungszuschlag soll nicht überkommene familienpolitische Vorstellungen reaktivieren. Vielmehr dient er lediglich dazu, eine verfassungsgemäße Alimentation zu gewährleisten.