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Finanzministerin Heike Taubert: Weiter nachhaltige Finanzpolitik durch Schuldentilgung und Investitionen. Mittelfristiger Finanzplan für 2018 bis 2022 im Kabinett beschlossen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin, Heike Taubert, hat heute im Kabinett die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2018 bis 2022 vorgestellt. Die Kabinettvorlage wurde beschlossen und kann nun dem Thüringer Landtag zugeleitet werden...

Die „Mittelfristige Finanzplanung 2018 bis 2022“ finden Sie auf der Homepage des Thüringer Finanzministeriums unter: https://www.thueringen.de/th5/tfm/haushalt/plan/index.aspx

Die Thüringer Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin, Heike Taubert, hat heute im Kabinett die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2018 bis 2022 vorgestellt. Die Kabinettvorlage wurde beschlossen und kann nun dem Thüringer Landtag zugeleitet werden. Der Mittelfristige Finanzplan wurde auf der Basis des beschlossenen Doppelhaushalts für die Jahre 2018 und 2019 aufgestellt und bis 2022 fortgeschrieben. Die Thüringer Landesregierung ist verpflichtet jährlich einen Finanzplan für fünf Jahre aufzustellen, auch in Jahren, in denen aufgrund eines beschlossenen Doppelhaushalts kein Haushaltsentwurf in den Landtag einzubringen ist. „Bereits mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 stand fest, dass erstmals in der Geschichte des Landes seit 1990 in einer Legislatur keine neuen Schulden im Landeshaushalt mehr aufgenommen werden. Dies setzt sich auch über das Jahr 2019 hinaus fort und wir halten selbstverständlich das Verschuldungsverbot dauerhaft ein. Der gesetzlich vorgegebene jährliche Tilgungsbetrag wird dabei auf rund 79 Millionen Euro in 2022 anwachsen. Auch für das bislang schuldenfinanzierte Sonderteilvermögen ‚Beitragserstattung Wasserver- und Abwasserentsorgung‘ haben wir in den Planjahren 2020 bis 2022 - wie bereits erstmals in den Jahren 2018 und 2019 - Zuführungen vorgesehen, die es uns gestatten, auf die erneute Schuldenaufnahme zu verzichten und gleichzeitig die bestehenden Schulden zu tilgen“, so Finanzministerin Taubert. Im Ergebnis findet also weder im Kern- noch in den Extrahaushalten eine Kreditaufnahme statt. Der bestehende Schuldenstand wird sukzessive reduziert. „Darüber hinaus haben wir erreicht, dass wir im gesamten mittelfristigen Finanzplanungszeitraum erneut keinerlei Konsolidierungsbedarfe mehr ausweisen müssen“, sagte Heike Taubert. Für die Zukunft des Freistaats sollen auch die Investitionsausgaben auf hohem Niveau gehalten werden. ‚Zukunftsprogramm für Thüringen‘ und ‚Kommunales Investitionsprogramm‘ sind zwei Stichworte dafür. „Wir sorgen vor, indem wir Schulden tilgen und neue Schulden vermeiden. Wir erhalten uns eine Rücklage, die Einnahmeschwankungen in Grenzen ausgleichen kann und wir investieren in die Zukunft unseres Landes“, fasste Heike Taubert zusammen.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

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Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Finanzministerin Heike Taubert: Weiter nachhaltige Finanzpolitik durch Schuldentilgung und Investitionen. Mittelfristiger Finanzplan für 2018 bis 2022 im Kabinett beschlossen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin, Heike Taubert, hat heute im Kabinett die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2018 bis 2022 vorgestellt. Die Kabinettvorlage wurde beschlossen und kann nun dem Thüringer Landtag zugeleitet werden...

Die „Mittelfristige Finanzplanung 2018 bis 2022“ finden Sie auf der Homepage des Thüringer Finanzministeriums unter: https://www.thueringen.de/th5/tfm/haushalt/plan/index.aspx

Die Thüringer Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin, Heike Taubert, hat heute im Kabinett die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2018 bis 2022 vorgestellt. Die Kabinettvorlage wurde beschlossen und kann nun dem Thüringer Landtag zugeleitet werden. Der Mittelfristige Finanzplan wurde auf der Basis des beschlossenen Doppelhaushalts für die Jahre 2018 und 2019 aufgestellt und bis 2022 fortgeschrieben. Die Thüringer Landesregierung ist verpflichtet jährlich einen Finanzplan für fünf Jahre aufzustellen, auch in Jahren, in denen aufgrund eines beschlossenen Doppelhaushalts kein Haushaltsentwurf in den Landtag einzubringen ist. „Bereits mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 stand fest, dass erstmals in der Geschichte des Landes seit 1990 in einer Legislatur keine neuen Schulden im Landeshaushalt mehr aufgenommen werden. Dies setzt sich auch über das Jahr 2019 hinaus fort und wir halten selbstverständlich das Verschuldungsverbot dauerhaft ein. Der gesetzlich vorgegebene jährliche Tilgungsbetrag wird dabei auf rund 79 Millionen Euro in 2022 anwachsen. Auch für das bislang schuldenfinanzierte Sonderteilvermögen ‚Beitragserstattung Wasserver- und Abwasserentsorgung‘ haben wir in den Planjahren 2020 bis 2022 - wie bereits erstmals in den Jahren 2018 und 2019 - Zuführungen vorgesehen, die es uns gestatten, auf die erneute Schuldenaufnahme zu verzichten und gleichzeitig die bestehenden Schulden zu tilgen“, so Finanzministerin Taubert. Im Ergebnis findet also weder im Kern- noch in den Extrahaushalten eine Kreditaufnahme statt. Der bestehende Schuldenstand wird sukzessive reduziert. „Darüber hinaus haben wir erreicht, dass wir im gesamten mittelfristigen Finanzplanungszeitraum erneut keinerlei Konsolidierungsbedarfe mehr ausweisen müssen“, sagte Heike Taubert. Für die Zukunft des Freistaats sollen auch die Investitionsausgaben auf hohem Niveau gehalten werden. ‚Zukunftsprogramm für Thüringen‘ und ‚Kommunales Investitionsprogramm‘ sind zwei Stichworte dafür. „Wir sorgen vor, indem wir Schulden tilgen und neue Schulden vermeiden. Wir erhalten uns eine Rücklage, die Einnahmeschwankungen in Grenzen ausgleichen kann und wir investieren in die Zukunft unseres Landes“, fasste Heike Taubert zusammen.

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Kulturland Thüringen

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Finanzministerin Heike Taubert: Weiter nachhaltige Finanzpolitik durch Schuldentilgung und Investitionen. Mittelfristiger Finanzplan für 2018 bis 2022 im Kabinett beschlossen.


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Die Thüringer Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin, Heike Taubert, hat heute im Kabinett die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2018 bis 2022 vorgestellt. Die Kabinettvorlage wurde beschlossen und kann nun dem Thüringer Landtag zugeleitet werden...

Die „Mittelfristige Finanzplanung 2018 bis 2022“ finden Sie auf der Homepage des Thüringer Finanzministeriums unter: https://www.thueringen.de/th5/tfm/haushalt/plan/index.aspx

Die Thüringer Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin, Heike Taubert, hat heute im Kabinett die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2018 bis 2022 vorgestellt. Die Kabinettvorlage wurde beschlossen und kann nun dem Thüringer Landtag zugeleitet werden. Der Mittelfristige Finanzplan wurde auf der Basis des beschlossenen Doppelhaushalts für die Jahre 2018 und 2019 aufgestellt und bis 2022 fortgeschrieben. Die Thüringer Landesregierung ist verpflichtet jährlich einen Finanzplan für fünf Jahre aufzustellen, auch in Jahren, in denen aufgrund eines beschlossenen Doppelhaushalts kein Haushaltsentwurf in den Landtag einzubringen ist. „Bereits mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 stand fest, dass erstmals in der Geschichte des Landes seit 1990 in einer Legislatur keine neuen Schulden im Landeshaushalt mehr aufgenommen werden. Dies setzt sich auch über das Jahr 2019 hinaus fort und wir halten selbstverständlich das Verschuldungsverbot dauerhaft ein. Der gesetzlich vorgegebene jährliche Tilgungsbetrag wird dabei auf rund 79 Millionen Euro in 2022 anwachsen. Auch für das bislang schuldenfinanzierte Sonderteilvermögen ‚Beitragserstattung Wasserver- und Abwasserentsorgung‘ haben wir in den Planjahren 2020 bis 2022 - wie bereits erstmals in den Jahren 2018 und 2019 - Zuführungen vorgesehen, die es uns gestatten, auf die erneute Schuldenaufnahme zu verzichten und gleichzeitig die bestehenden Schulden zu tilgen“, so Finanzministerin Taubert. Im Ergebnis findet also weder im Kern- noch in den Extrahaushalten eine Kreditaufnahme statt. Der bestehende Schuldenstand wird sukzessive reduziert. „Darüber hinaus haben wir erreicht, dass wir im gesamten mittelfristigen Finanzplanungszeitraum erneut keinerlei Konsolidierungsbedarfe mehr ausweisen müssen“, sagte Heike Taubert. Für die Zukunft des Freistaats sollen auch die Investitionsausgaben auf hohem Niveau gehalten werden. ‚Zukunftsprogramm für Thüringen‘ und ‚Kommunales Investitionsprogramm‘ sind zwei Stichworte dafür. „Wir sorgen vor, indem wir Schulden tilgen und neue Schulden vermeiden. Wir erhalten uns eine Rücklage, die Einnahmeschwankungen in Grenzen ausgleichen kann und wir investieren in die Zukunft unseres Landes“, fasste Heike Taubert zusammen.

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Finanzministerin Heike Taubert: Weiter nachhaltige Finanzpolitik durch Schuldentilgung und Investitionen. Mittelfristiger Finanzplan für 2018 bis 2022 im Kabinett beschlossen.


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Die „Mittelfristige Finanzplanung 2018 bis 2022“ finden Sie auf der Homepage des Thüringer Finanzministeriums unter: https://www.thueringen.de/th5/tfm/haushalt/plan/index.aspx

Die Thüringer Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin, Heike Taubert, hat heute im Kabinett die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2018 bis 2022 vorgestellt. Die Kabinettvorlage wurde beschlossen und kann nun dem Thüringer Landtag zugeleitet werden. Der Mittelfristige Finanzplan wurde auf der Basis des beschlossenen Doppelhaushalts für die Jahre 2018 und 2019 aufgestellt und bis 2022 fortgeschrieben. Die Thüringer Landesregierung ist verpflichtet jährlich einen Finanzplan für fünf Jahre aufzustellen, auch in Jahren, in denen aufgrund eines beschlossenen Doppelhaushalts kein Haushaltsentwurf in den Landtag einzubringen ist. „Bereits mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 stand fest, dass erstmals in der Geschichte des Landes seit 1990 in einer Legislatur keine neuen Schulden im Landeshaushalt mehr aufgenommen werden. Dies setzt sich auch über das Jahr 2019 hinaus fort und wir halten selbstverständlich das Verschuldungsverbot dauerhaft ein. Der gesetzlich vorgegebene jährliche Tilgungsbetrag wird dabei auf rund 79 Millionen Euro in 2022 anwachsen. Auch für das bislang schuldenfinanzierte Sonderteilvermögen ‚Beitragserstattung Wasserver- und Abwasserentsorgung‘ haben wir in den Planjahren 2020 bis 2022 - wie bereits erstmals in den Jahren 2018 und 2019 - Zuführungen vorgesehen, die es uns gestatten, auf die erneute Schuldenaufnahme zu verzichten und gleichzeitig die bestehenden Schulden zu tilgen“, so Finanzministerin Taubert. Im Ergebnis findet also weder im Kern- noch in den Extrahaushalten eine Kreditaufnahme statt. Der bestehende Schuldenstand wird sukzessive reduziert. „Darüber hinaus haben wir erreicht, dass wir im gesamten mittelfristigen Finanzplanungszeitraum erneut keinerlei Konsolidierungsbedarfe mehr ausweisen müssen“, sagte Heike Taubert. Für die Zukunft des Freistaats sollen auch die Investitionsausgaben auf hohem Niveau gehalten werden. ‚Zukunftsprogramm für Thüringen‘ und ‚Kommunales Investitionsprogramm‘ sind zwei Stichworte dafür. „Wir sorgen vor, indem wir Schulden tilgen und neue Schulden vermeiden. Wir erhalten uns eine Rücklage, die Einnahmeschwankungen in Grenzen ausgleichen kann und wir investieren in die Zukunft unseres Landes“, fasste Heike Taubert zusammen.

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