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Finanzministerin Heike Taubert: Wichtige Tipps für Startup-Unternehmen. Steuerwegweiser für Existenzgründer neu aufgelegt


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Thüringer Finanzministerium hat den „Steuerwegweiser für Existenzgründer“ neu aufgelegt. Heike Taubert sagt dazu: „Wer sich eine Existenz aufbauen möchte, der sollte schon im Vorfeld gut informiert sein.

  • Steuerwegweiser für Existenzgründer : - Dokument ist nicht barrierefrei

Das Thüringer Finanzministerium hat den „Steuerwegweiser für Existenzgründer“ neu aufgelegt. Heike Taubert sagt dazu: „Wer sich eine Existenz aufbauen möchte, der sollte schon im Vorfeld gut informiert sein. Erfolg stützt sich neben einer guten Geschäftsidee auch auf die Beachtung steuerlicher Spielregeln. Wer sein eigener Herr sein möchte, der trägt die Verantwortung, sein Unternehmen finanziell, wirtschaftlich und rechtlich abzusichern. Dazu leistet der Steuerwegweiser einen wichtigen Beitrag.“ Für steuerliche Fragen in der Gründungsphase eines jungen Unternehmens hält die neue Broschüre Antworten und Tipps bereit. Auf lange theoretische Abhandlungen wird bewusst verzichtet. „Vielmehr erläutert die Broschüre praxisorientiert und an Hand vieler Beispiele die für Unternehmerinnen und Unternehmer maßgeblichen Eckpunkte des Steuerrechts und gibt Hinweise zu entsprechenden Vordrucken“, fasst Thüringer Finanzministerin Heike Taubert die Vorteile zusammen. Den Existenzgründern werden z.B. Möglichkeiten bei der Wahl der Rechtsform und wichtige Anlaufstellen aufgezeigt. Die Broschüre enthält darüber hinaus einen Überblick zu wichtigen Fristen für Steueranmeldungen, Steuervorauszahlungen und die Abgabe der Steuererklärungen, um unerwünschte Zusatzkosten für Gründer zu vermeiden. Existenzgründer erhalten die Broschüre in allen Thüringer Finanzämtern oder in den Thüringer Gewerbeämtern. Der Wegweiser steht auch im Internet zur Verfügung unter: www.thueringen.de/th5/tfm/steuern/aktuell/existenzgruender/.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert: Wichtige Tipps für Startup-Unternehmen. Steuerwegweiser für Existenzgründer neu aufgelegt


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Thüringer Finanzministerium hat den „Steuerwegweiser für Existenzgründer“ neu aufgelegt. Heike Taubert sagt dazu: „Wer sich eine Existenz aufbauen möchte, der sollte schon im Vorfeld gut informiert sein.

  • Steuerwegweiser für Existenzgründer : - Dokument ist nicht barrierefrei

Das Thüringer Finanzministerium hat den „Steuerwegweiser für Existenzgründer“ neu aufgelegt. Heike Taubert sagt dazu: „Wer sich eine Existenz aufbauen möchte, der sollte schon im Vorfeld gut informiert sein. Erfolg stützt sich neben einer guten Geschäftsidee auch auf die Beachtung steuerlicher Spielregeln. Wer sein eigener Herr sein möchte, der trägt die Verantwortung, sein Unternehmen finanziell, wirtschaftlich und rechtlich abzusichern. Dazu leistet der Steuerwegweiser einen wichtigen Beitrag.“ Für steuerliche Fragen in der Gründungsphase eines jungen Unternehmens hält die neue Broschüre Antworten und Tipps bereit. Auf lange theoretische Abhandlungen wird bewusst verzichtet. „Vielmehr erläutert die Broschüre praxisorientiert und an Hand vieler Beispiele die für Unternehmerinnen und Unternehmer maßgeblichen Eckpunkte des Steuerrechts und gibt Hinweise zu entsprechenden Vordrucken“, fasst Thüringer Finanzministerin Heike Taubert die Vorteile zusammen. Den Existenzgründern werden z.B. Möglichkeiten bei der Wahl der Rechtsform und wichtige Anlaufstellen aufgezeigt. Die Broschüre enthält darüber hinaus einen Überblick zu wichtigen Fristen für Steueranmeldungen, Steuervorauszahlungen und die Abgabe der Steuererklärungen, um unerwünschte Zusatzkosten für Gründer zu vermeiden. Existenzgründer erhalten die Broschüre in allen Thüringer Finanzämtern oder in den Thüringer Gewerbeämtern. Der Wegweiser steht auch im Internet zur Verfügung unter: www.thueringen.de/th5/tfm/steuern/aktuell/existenzgruender/.

Headline

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3 Spalter mit Teasern

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Akkordeon und Linkliste

Teasertypen

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Im Gewölbe

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Bibliothek

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Finanzministerin Heike Taubert: Wichtige Tipps für Startup-Unternehmen. Steuerwegweiser für Existenzgründer neu aufgelegt


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Thüringer Finanzministerium hat den „Steuerwegweiser für Existenzgründer“ neu aufgelegt. Heike Taubert sagt dazu: „Wer sich eine Existenz aufbauen möchte, der sollte schon im Vorfeld gut informiert sein.

  • Steuerwegweiser für Existenzgründer : - Dokument ist nicht barrierefrei

Das Thüringer Finanzministerium hat den „Steuerwegweiser für Existenzgründer“ neu aufgelegt. Heike Taubert sagt dazu: „Wer sich eine Existenz aufbauen möchte, der sollte schon im Vorfeld gut informiert sein. Erfolg stützt sich neben einer guten Geschäftsidee auch auf die Beachtung steuerlicher Spielregeln. Wer sein eigener Herr sein möchte, der trägt die Verantwortung, sein Unternehmen finanziell, wirtschaftlich und rechtlich abzusichern. Dazu leistet der Steuerwegweiser einen wichtigen Beitrag.“ Für steuerliche Fragen in der Gründungsphase eines jungen Unternehmens hält die neue Broschüre Antworten und Tipps bereit. Auf lange theoretische Abhandlungen wird bewusst verzichtet. „Vielmehr erläutert die Broschüre praxisorientiert und an Hand vieler Beispiele die für Unternehmerinnen und Unternehmer maßgeblichen Eckpunkte des Steuerrechts und gibt Hinweise zu entsprechenden Vordrucken“, fasst Thüringer Finanzministerin Heike Taubert die Vorteile zusammen. Den Existenzgründern werden z.B. Möglichkeiten bei der Wahl der Rechtsform und wichtige Anlaufstellen aufgezeigt. Die Broschüre enthält darüber hinaus einen Überblick zu wichtigen Fristen für Steueranmeldungen, Steuervorauszahlungen und die Abgabe der Steuererklärungen, um unerwünschte Zusatzkosten für Gründer zu vermeiden. Existenzgründer erhalten die Broschüre in allen Thüringer Finanzämtern oder in den Thüringer Gewerbeämtern. Der Wegweiser steht auch im Internet zur Verfügung unter: www.thueringen.de/th5/tfm/steuern/aktuell/existenzgruender/.

Test

Timeline

Finanzministerin Heike Taubert: Wichtige Tipps für Startup-Unternehmen. Steuerwegweiser für Existenzgründer neu aufgelegt


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Das Thüringer Finanzministerium hat den „Steuerwegweiser für Existenzgründer“ neu aufgelegt. Heike Taubert sagt dazu: „Wer sich eine Existenz aufbauen möchte, der sollte schon im Vorfeld gut informiert sein.

  • Steuerwegweiser für Existenzgründer : - Dokument ist nicht barrierefrei

Das Thüringer Finanzministerium hat den „Steuerwegweiser für Existenzgründer“ neu aufgelegt. Heike Taubert sagt dazu: „Wer sich eine Existenz aufbauen möchte, der sollte schon im Vorfeld gut informiert sein. Erfolg stützt sich neben einer guten Geschäftsidee auch auf die Beachtung steuerlicher Spielregeln. Wer sein eigener Herr sein möchte, der trägt die Verantwortung, sein Unternehmen finanziell, wirtschaftlich und rechtlich abzusichern. Dazu leistet der Steuerwegweiser einen wichtigen Beitrag.“ Für steuerliche Fragen in der Gründungsphase eines jungen Unternehmens hält die neue Broschüre Antworten und Tipps bereit. Auf lange theoretische Abhandlungen wird bewusst verzichtet. „Vielmehr erläutert die Broschüre praxisorientiert und an Hand vieler Beispiele die für Unternehmerinnen und Unternehmer maßgeblichen Eckpunkte des Steuerrechts und gibt Hinweise zu entsprechenden Vordrucken“, fasst Thüringer Finanzministerin Heike Taubert die Vorteile zusammen. Den Existenzgründern werden z.B. Möglichkeiten bei der Wahl der Rechtsform und wichtige Anlaufstellen aufgezeigt. Die Broschüre enthält darüber hinaus einen Überblick zu wichtigen Fristen für Steueranmeldungen, Steuervorauszahlungen und die Abgabe der Steuererklärungen, um unerwünschte Zusatzkosten für Gründer zu vermeiden. Existenzgründer erhalten die Broschüre in allen Thüringer Finanzämtern oder in den Thüringer Gewerbeämtern. Der Wegweiser steht auch im Internet zur Verfügung unter: www.thueringen.de/th5/tfm/steuern/aktuell/existenzgruender/.

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