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Finanzministerin Heike Taubert würdigt „30 Jahre Steuer- und Finanzverwaltung“


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat an den Neustart der Steuer- und Finanzverwaltung vor 30 Jahren erinnert. Heike Taubert sagte: „Die erfolgreiche Entwicklung des Freistaats wäre ohne den zügigen Aufbau der Finanzverwaltung nicht möglich gewesen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verdienen daher höchste Anerkennung, denn der Aufbau einer leistungsfähigen und funktionierenden Steuerverwaltung war ein enormer Kraftakt. Die Erinnerung an die bewegende Aufbauzeit und der Blick auf das Geschaffene in der 30-jährigen Verwaltungsgeschichte machen Mut und geben Kraft für die Zukunft, auch und gerade in Krisenzeiten.“

Im Jahr 1990 sollte die Steuerverwaltung so schnell wie möglich errichtet werden, um Steuern in den neuen Bundesländern zu erheben. Grundlage hierfür bildete neben dem Einigungsvertrag der Staatsvertrag zur Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion, der am 1. Juli 1990 in Kraft trat. Ein Aufbaustab organisierte damals den Start der Thüringer Finanz- und Steuerverwaltung. 20 Thüringer Finanzämter sollten gemäß der „Anordnung über die Errichtung von Finanzämtern in der DDR vom 20. Juli 1990“ künftig für die Steuererhebung zuständig sein. Bisher erledigten dies die Abteilungen Finanzen und Preise bei den Räten der Kreise der DDR.

Die Thüringerinnen und Thüringer konnten bei der Neuorganisation der Finanzämter, der Oberfinanzdirektion und des Finanzministeriums auf Verwaltungshelfer vor allem aus dem benachbarten Hessen bauen. Aber auch Verwaltungshelfer aus Bayern gingen in Ostthüringen mit ans Werk, Kollegen aus Rheinland-Pfalz halfen im Südthüringer Raum. Mit der Unterstützung Hessens nahm das Bildungszentrum der Thüringer Steuerverwaltung in Gotha zum 1. Juli 1991 seine Arbeit auf. Seit 1991 haben 2.122 Absolventen in den Räumen des BZ Gotha erfolgreich ihre Ausbildung oder ihr Studium abgeschlossen.

Mehr Informationen zur Arbeit der 12 Finanzämter entnehmen Sie der Medieninformation vom 28. April 2020 „Bilanz der Finanzämter 2019“.

zur Medieninformation vom 28. April 2020

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert würdigt „30 Jahre Steuer- und Finanzverwaltung“


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat an den Neustart der Steuer- und Finanzverwaltung vor 30 Jahren erinnert. Heike Taubert sagte: „Die erfolgreiche Entwicklung des Freistaats wäre ohne den zügigen Aufbau der Finanzverwaltung nicht möglich gewesen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verdienen daher höchste Anerkennung, denn der Aufbau einer leistungsfähigen und funktionierenden Steuerverwaltung war ein enormer Kraftakt. Die Erinnerung an die bewegende Aufbauzeit und der Blick auf das Geschaffene in der 30-jährigen Verwaltungsgeschichte machen Mut und geben Kraft für die Zukunft, auch und gerade in Krisenzeiten.“

Im Jahr 1990 sollte die Steuerverwaltung so schnell wie möglich errichtet werden, um Steuern in den neuen Bundesländern zu erheben. Grundlage hierfür bildete neben dem Einigungsvertrag der Staatsvertrag zur Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion, der am 1. Juli 1990 in Kraft trat. Ein Aufbaustab organisierte damals den Start der Thüringer Finanz- und Steuerverwaltung. 20 Thüringer Finanzämter sollten gemäß der „Anordnung über die Errichtung von Finanzämtern in der DDR vom 20. Juli 1990“ künftig für die Steuererhebung zuständig sein. Bisher erledigten dies die Abteilungen Finanzen und Preise bei den Räten der Kreise der DDR.

Die Thüringerinnen und Thüringer konnten bei der Neuorganisation der Finanzämter, der Oberfinanzdirektion und des Finanzministeriums auf Verwaltungshelfer vor allem aus dem benachbarten Hessen bauen. Aber auch Verwaltungshelfer aus Bayern gingen in Ostthüringen mit ans Werk, Kollegen aus Rheinland-Pfalz halfen im Südthüringer Raum. Mit der Unterstützung Hessens nahm das Bildungszentrum der Thüringer Steuerverwaltung in Gotha zum 1. Juli 1991 seine Arbeit auf. Seit 1991 haben 2.122 Absolventen in den Räumen des BZ Gotha erfolgreich ihre Ausbildung oder ihr Studium abgeschlossen.

Mehr Informationen zur Arbeit der 12 Finanzämter entnehmen Sie der Medieninformation vom 28. April 2020 „Bilanz der Finanzämter 2019“.

zur Medieninformation vom 28. April 2020

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Finanzministerin Heike Taubert würdigt „30 Jahre Steuer- und Finanzverwaltung“


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat an den Neustart der Steuer- und Finanzverwaltung vor 30 Jahren erinnert. Heike Taubert sagte: „Die erfolgreiche Entwicklung des Freistaats wäre ohne den zügigen Aufbau der Finanzverwaltung nicht möglich gewesen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verdienen daher höchste Anerkennung, denn der Aufbau einer leistungsfähigen und funktionierenden Steuerverwaltung war ein enormer Kraftakt. Die Erinnerung an die bewegende Aufbauzeit und der Blick auf das Geschaffene in der 30-jährigen Verwaltungsgeschichte machen Mut und geben Kraft für die Zukunft, auch und gerade in Krisenzeiten.“

Im Jahr 1990 sollte die Steuerverwaltung so schnell wie möglich errichtet werden, um Steuern in den neuen Bundesländern zu erheben. Grundlage hierfür bildete neben dem Einigungsvertrag der Staatsvertrag zur Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion, der am 1. Juli 1990 in Kraft trat. Ein Aufbaustab organisierte damals den Start der Thüringer Finanz- und Steuerverwaltung. 20 Thüringer Finanzämter sollten gemäß der „Anordnung über die Errichtung von Finanzämtern in der DDR vom 20. Juli 1990“ künftig für die Steuererhebung zuständig sein. Bisher erledigten dies die Abteilungen Finanzen und Preise bei den Räten der Kreise der DDR.

Die Thüringerinnen und Thüringer konnten bei der Neuorganisation der Finanzämter, der Oberfinanzdirektion und des Finanzministeriums auf Verwaltungshelfer vor allem aus dem benachbarten Hessen bauen. Aber auch Verwaltungshelfer aus Bayern gingen in Ostthüringen mit ans Werk, Kollegen aus Rheinland-Pfalz halfen im Südthüringer Raum. Mit der Unterstützung Hessens nahm das Bildungszentrum der Thüringer Steuerverwaltung in Gotha zum 1. Juli 1991 seine Arbeit auf. Seit 1991 haben 2.122 Absolventen in den Räumen des BZ Gotha erfolgreich ihre Ausbildung oder ihr Studium abgeschlossen.

Mehr Informationen zur Arbeit der 12 Finanzämter entnehmen Sie der Medieninformation vom 28. April 2020 „Bilanz der Finanzämter 2019“.

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Finanzministerin Heike Taubert würdigt „30 Jahre Steuer- und Finanzverwaltung“


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat an den Neustart der Steuer- und Finanzverwaltung vor 30 Jahren erinnert. Heike Taubert sagte: „Die erfolgreiche Entwicklung des Freistaats wäre ohne den zügigen Aufbau der Finanzverwaltung nicht möglich gewesen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verdienen daher höchste Anerkennung, denn der Aufbau einer leistungsfähigen und funktionierenden Steuerverwaltung war ein enormer Kraftakt. Die Erinnerung an die bewegende Aufbauzeit und der Blick auf das Geschaffene in der 30-jährigen Verwaltungsgeschichte machen Mut und geben Kraft für die Zukunft, auch und gerade in Krisenzeiten.“

Im Jahr 1990 sollte die Steuerverwaltung so schnell wie möglich errichtet werden, um Steuern in den neuen Bundesländern zu erheben. Grundlage hierfür bildete neben dem Einigungsvertrag der Staatsvertrag zur Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion, der am 1. Juli 1990 in Kraft trat. Ein Aufbaustab organisierte damals den Start der Thüringer Finanz- und Steuerverwaltung. 20 Thüringer Finanzämter sollten gemäß der „Anordnung über die Errichtung von Finanzämtern in der DDR vom 20. Juli 1990“ künftig für die Steuererhebung zuständig sein. Bisher erledigten dies die Abteilungen Finanzen und Preise bei den Räten der Kreise der DDR.

Die Thüringerinnen und Thüringer konnten bei der Neuorganisation der Finanzämter, der Oberfinanzdirektion und des Finanzministeriums auf Verwaltungshelfer vor allem aus dem benachbarten Hessen bauen. Aber auch Verwaltungshelfer aus Bayern gingen in Ostthüringen mit ans Werk, Kollegen aus Rheinland-Pfalz halfen im Südthüringer Raum. Mit der Unterstützung Hessens nahm das Bildungszentrum der Thüringer Steuerverwaltung in Gotha zum 1. Juli 1991 seine Arbeit auf. Seit 1991 haben 2.122 Absolventen in den Räumen des BZ Gotha erfolgreich ihre Ausbildung oder ihr Studium abgeschlossen.

Mehr Informationen zur Arbeit der 12 Finanzämter entnehmen Sie der Medieninformation vom 28. April 2020 „Bilanz der Finanzämter 2019“.

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