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Finanzministerin Heike Taubert: Zahl der Online-Steuererklärungen im Freistaat steigt weiter.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Rund 406.200 steuerpflichtige Thüringerinnen und Thüringer haben im vergangenen Jahr ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2017 elektronisch an ihr Finanzamt übermittelt. So erreichten 72,87 Prozent der Steuererklärungen die Finanzämter online. Thüringen liegt damit bundesweit auf Platz zwei - nur ganz knapp hinter den Brandenburgern, deren elektronische Abgabequote bei 72,88 Prozent liegt...

Mehr Informationen finden Sie auf www.elster.de.

Rund 406.200 steuerpflichtige Thüringerinnen und Thüringer haben im vergangenen Jahr ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2017 elektronisch an ihr Finanzamt übermittelt. So erreichten 72,87 Prozent der Steuererklärungen die Finanzämter online. Thüringen liegt damit bundesweit auf Platz zwei - nur ganz knapp hinter den Brandenburgern, deren elektronische Abgabequote bei 72,88 Prozent liegt. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum bedeutet dies eine Steigerung um 2,36 Prozentpunkte. Im Vergleich zum Jahr 2012 beträgt die Steigerung sogar rund 20 Prozentpunkte. „Das ist eine großartige Entwicklung. Der Trend zeigt, dass der E-Government-Service ELSTER fest in den Köpfen der Thüringerinnen und Thüringer verankert ist“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Das ElsterOnlinePortal www.elster.de ist das bekannteste digitale Verfahren in der Finanzverwaltung. Es vereinfacht die Kommunikation mit dem Finanzamt und spart neben Papier auch Zeit. Taubert weiß: „Wer seine Steuererklärung einmal über Elster abgegeben hat, der macht das auch weiterhin.“ Ohne große Hürden und mit einmaliger und kostenloser Registrierung erhalte der Nutzer über das ElsterOnlinePortal auch Zugriff auf die sogenannte vorausgefüllte Steuererklärung. Eine zusätzliche Erleichterung für den Steuerbürger, so Taubert. Neben dem Angebot über das ElsterOnlinePortal stellt die deutsche Finanzverwaltung auch die kostenlose Steuersoftware ElsterFormular bereit. Sie steht allen Arbeitnehmern, Rentnern, Pensionären, Unternehmern und Arbeitgebern durch zusätzliche Programminstallation am Computer zur Verfügung. Daneben besteht aber auch die Möglichkeit mit anderen elektronischen Steuererklärungsprogrammen die Steuererklärung an das Finanzamt zu senden. Taubert gibt einen Ausblick: „Künftig werden Papiersteuererklärungen, die in den Thüringer Finanzämtern abgegeben werden, in ein hochmodernes Scanzentrum nach Wunsiedel (Bayern) geschickt und dort gescannt. Die Eingabedaten werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzämter dann elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Fehleranfälligkeit aufgrund manueller Einträge wird so minimiert.“ Das Projekt soll ab April zunächst in zwei Thüringer Finanzämtern pilotiert werden. „Wer seine Steuererklärung gleich elektronisch abgibt, hat in den meisten Fällen bessere Chancen seinen Steuerbescheid eher in den Händen zu halten“, so Taubert. Neu: Für diejenigen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, ist in diesem Jahr erstmals der 31. Juli der letzte Termin für die Abgabe der Steuererklärung 2018. Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung von Angehörigen der steuerberatenen Berufe fertigen lassen, haben bis zum 29. Februar 2020 Zeit.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert: Zahl der Online-Steuererklärungen im Freistaat steigt weiter.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Rund 406.200 steuerpflichtige Thüringerinnen und Thüringer haben im vergangenen Jahr ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2017 elektronisch an ihr Finanzamt übermittelt. So erreichten 72,87 Prozent der Steuererklärungen die Finanzämter online. Thüringen liegt damit bundesweit auf Platz zwei - nur ganz knapp hinter den Brandenburgern, deren elektronische Abgabequote bei 72,88 Prozent liegt...

Mehr Informationen finden Sie auf www.elster.de.

Rund 406.200 steuerpflichtige Thüringerinnen und Thüringer haben im vergangenen Jahr ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2017 elektronisch an ihr Finanzamt übermittelt. So erreichten 72,87 Prozent der Steuererklärungen die Finanzämter online. Thüringen liegt damit bundesweit auf Platz zwei - nur ganz knapp hinter den Brandenburgern, deren elektronische Abgabequote bei 72,88 Prozent liegt. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum bedeutet dies eine Steigerung um 2,36 Prozentpunkte. Im Vergleich zum Jahr 2012 beträgt die Steigerung sogar rund 20 Prozentpunkte. „Das ist eine großartige Entwicklung. Der Trend zeigt, dass der E-Government-Service ELSTER fest in den Köpfen der Thüringerinnen und Thüringer verankert ist“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Das ElsterOnlinePortal www.elster.de ist das bekannteste digitale Verfahren in der Finanzverwaltung. Es vereinfacht die Kommunikation mit dem Finanzamt und spart neben Papier auch Zeit. Taubert weiß: „Wer seine Steuererklärung einmal über Elster abgegeben hat, der macht das auch weiterhin.“ Ohne große Hürden und mit einmaliger und kostenloser Registrierung erhalte der Nutzer über das ElsterOnlinePortal auch Zugriff auf die sogenannte vorausgefüllte Steuererklärung. Eine zusätzliche Erleichterung für den Steuerbürger, so Taubert. Neben dem Angebot über das ElsterOnlinePortal stellt die deutsche Finanzverwaltung auch die kostenlose Steuersoftware ElsterFormular bereit. Sie steht allen Arbeitnehmern, Rentnern, Pensionären, Unternehmern und Arbeitgebern durch zusätzliche Programminstallation am Computer zur Verfügung. Daneben besteht aber auch die Möglichkeit mit anderen elektronischen Steuererklärungsprogrammen die Steuererklärung an das Finanzamt zu senden. Taubert gibt einen Ausblick: „Künftig werden Papiersteuererklärungen, die in den Thüringer Finanzämtern abgegeben werden, in ein hochmodernes Scanzentrum nach Wunsiedel (Bayern) geschickt und dort gescannt. Die Eingabedaten werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzämter dann elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Fehleranfälligkeit aufgrund manueller Einträge wird so minimiert.“ Das Projekt soll ab April zunächst in zwei Thüringer Finanzämtern pilotiert werden. „Wer seine Steuererklärung gleich elektronisch abgibt, hat in den meisten Fällen bessere Chancen seinen Steuerbescheid eher in den Händen zu halten“, so Taubert. Neu: Für diejenigen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, ist in diesem Jahr erstmals der 31. Juli der letzte Termin für die Abgabe der Steuererklärung 2018. Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung von Angehörigen der steuerberatenen Berufe fertigen lassen, haben bis zum 29. Februar 2020 Zeit.

Headline

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Finanzministerin Heike Taubert: Zahl der Online-Steuererklärungen im Freistaat steigt weiter.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Rund 406.200 steuerpflichtige Thüringerinnen und Thüringer haben im vergangenen Jahr ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2017 elektronisch an ihr Finanzamt übermittelt. So erreichten 72,87 Prozent der Steuererklärungen die Finanzämter online. Thüringen liegt damit bundesweit auf Platz zwei - nur ganz knapp hinter den Brandenburgern, deren elektronische Abgabequote bei 72,88 Prozent liegt...

Mehr Informationen finden Sie auf www.elster.de.

Rund 406.200 steuerpflichtige Thüringerinnen und Thüringer haben im vergangenen Jahr ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2017 elektronisch an ihr Finanzamt übermittelt. So erreichten 72,87 Prozent der Steuererklärungen die Finanzämter online. Thüringen liegt damit bundesweit auf Platz zwei - nur ganz knapp hinter den Brandenburgern, deren elektronische Abgabequote bei 72,88 Prozent liegt. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum bedeutet dies eine Steigerung um 2,36 Prozentpunkte. Im Vergleich zum Jahr 2012 beträgt die Steigerung sogar rund 20 Prozentpunkte. „Das ist eine großartige Entwicklung. Der Trend zeigt, dass der E-Government-Service ELSTER fest in den Köpfen der Thüringerinnen und Thüringer verankert ist“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Das ElsterOnlinePortal www.elster.de ist das bekannteste digitale Verfahren in der Finanzverwaltung. Es vereinfacht die Kommunikation mit dem Finanzamt und spart neben Papier auch Zeit. Taubert weiß: „Wer seine Steuererklärung einmal über Elster abgegeben hat, der macht das auch weiterhin.“ Ohne große Hürden und mit einmaliger und kostenloser Registrierung erhalte der Nutzer über das ElsterOnlinePortal auch Zugriff auf die sogenannte vorausgefüllte Steuererklärung. Eine zusätzliche Erleichterung für den Steuerbürger, so Taubert. Neben dem Angebot über das ElsterOnlinePortal stellt die deutsche Finanzverwaltung auch die kostenlose Steuersoftware ElsterFormular bereit. Sie steht allen Arbeitnehmern, Rentnern, Pensionären, Unternehmern und Arbeitgebern durch zusätzliche Programminstallation am Computer zur Verfügung. Daneben besteht aber auch die Möglichkeit mit anderen elektronischen Steuererklärungsprogrammen die Steuererklärung an das Finanzamt zu senden. Taubert gibt einen Ausblick: „Künftig werden Papiersteuererklärungen, die in den Thüringer Finanzämtern abgegeben werden, in ein hochmodernes Scanzentrum nach Wunsiedel (Bayern) geschickt und dort gescannt. Die Eingabedaten werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzämter dann elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Fehleranfälligkeit aufgrund manueller Einträge wird so minimiert.“ Das Projekt soll ab April zunächst in zwei Thüringer Finanzämtern pilotiert werden. „Wer seine Steuererklärung gleich elektronisch abgibt, hat in den meisten Fällen bessere Chancen seinen Steuerbescheid eher in den Händen zu halten“, so Taubert. Neu: Für diejenigen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, ist in diesem Jahr erstmals der 31. Juli der letzte Termin für die Abgabe der Steuererklärung 2018. Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung von Angehörigen der steuerberatenen Berufe fertigen lassen, haben bis zum 29. Februar 2020 Zeit.

Test

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Finanzministerin Heike Taubert: Zahl der Online-Steuererklärungen im Freistaat steigt weiter.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Rund 406.200 steuerpflichtige Thüringerinnen und Thüringer haben im vergangenen Jahr ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2017 elektronisch an ihr Finanzamt übermittelt. So erreichten 72,87 Prozent der Steuererklärungen die Finanzämter online. Thüringen liegt damit bundesweit auf Platz zwei - nur ganz knapp hinter den Brandenburgern, deren elektronische Abgabequote bei 72,88 Prozent liegt...

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Rund 406.200 steuerpflichtige Thüringerinnen und Thüringer haben im vergangenen Jahr ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2017 elektronisch an ihr Finanzamt übermittelt. So erreichten 72,87 Prozent der Steuererklärungen die Finanzämter online. Thüringen liegt damit bundesweit auf Platz zwei - nur ganz knapp hinter den Brandenburgern, deren elektronische Abgabequote bei 72,88 Prozent liegt. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum bedeutet dies eine Steigerung um 2,36 Prozentpunkte. Im Vergleich zum Jahr 2012 beträgt die Steigerung sogar rund 20 Prozentpunkte. „Das ist eine großartige Entwicklung. Der Trend zeigt, dass der E-Government-Service ELSTER fest in den Köpfen der Thüringerinnen und Thüringer verankert ist“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Das ElsterOnlinePortal www.elster.de ist das bekannteste digitale Verfahren in der Finanzverwaltung. Es vereinfacht die Kommunikation mit dem Finanzamt und spart neben Papier auch Zeit. Taubert weiß: „Wer seine Steuererklärung einmal über Elster abgegeben hat, der macht das auch weiterhin.“ Ohne große Hürden und mit einmaliger und kostenloser Registrierung erhalte der Nutzer über das ElsterOnlinePortal auch Zugriff auf die sogenannte vorausgefüllte Steuererklärung. Eine zusätzliche Erleichterung für den Steuerbürger, so Taubert. Neben dem Angebot über das ElsterOnlinePortal stellt die deutsche Finanzverwaltung auch die kostenlose Steuersoftware ElsterFormular bereit. Sie steht allen Arbeitnehmern, Rentnern, Pensionären, Unternehmern und Arbeitgebern durch zusätzliche Programminstallation am Computer zur Verfügung. Daneben besteht aber auch die Möglichkeit mit anderen elektronischen Steuererklärungsprogrammen die Steuererklärung an das Finanzamt zu senden. Taubert gibt einen Ausblick: „Künftig werden Papiersteuererklärungen, die in den Thüringer Finanzämtern abgegeben werden, in ein hochmodernes Scanzentrum nach Wunsiedel (Bayern) geschickt und dort gescannt. Die Eingabedaten werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzämter dann elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Fehleranfälligkeit aufgrund manueller Einträge wird so minimiert.“ Das Projekt soll ab April zunächst in zwei Thüringer Finanzämtern pilotiert werden. „Wer seine Steuererklärung gleich elektronisch abgibt, hat in den meisten Fällen bessere Chancen seinen Steuerbescheid eher in den Händen zu halten“, so Taubert. Neu: Für diejenigen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, ist in diesem Jahr erstmals der 31. Juli der letzte Termin für die Abgabe der Steuererklärung 2018. Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung von Angehörigen der steuerberatenen Berufe fertigen lassen, haben bis zum 29. Februar 2020 Zeit.

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