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Finanzministerin Heike Taubert zieht Bilanz: Thüringer Finanzämter nehmen im Jahr 2023 Steuern von rund 8,4 Milliarden Euro ein.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Ein Plus von drei Prozent im Vergleich zum Jahr 2022.

Steuereinnahmen

Finanzministerin Heike Taubert hat heute im Rahmen der Regierungsmedienkonferenz die Leistungsbilanz der Thüringer Finanzämter des Jahres 2023 vorgestellt. Insgesamt haben die zwölf Thüringer Finanzämter im vergangenen Kalenderjahr Steuern in Höhe von 8.432.242.230,04 Euro eingenommen. Das sind drei Prozent mehr als im Jahr 2022 und sogar zehn Prozent mehr, als im Vor-Corona-Jahr 2019. Das Finanzamt Erfurt hat dabei das höchste Steueraufkommen (rund 2,1 Milliarden Euro) eingenommen.

Das Lohnsteueraufkommen im Freistaat stieg um knapp 260 Millionen Euro im Vergleich zu 2022. Bei der Umsatzsteuer konnten rund 125 Millionen Euro mehr eingenommen werden. Auch bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer konnte ein Zuwachs von 5,7 Prozent erreicht werden. Letzteres belief sich in 2023 auf knapp 29 Millionen Euro.

Zurückgegangen sind im Vergleich zum Jahr 2022 die Einnahmen aus der Einkommensteuer (- 6,8 Prozent) und die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer (- 36,5 Prozent). „Grund für den starken Rückgang der Grunderwerbsteuereinnahmen war die starke Zurückhaltung der Menschen auf dem Immobilienmarkt. In 2023 haben sich wegen der hohen Baukosten und der gestiegenen Zinsen viele gegen ein Eigenheim entschieden“, sagt Finanzministerin Heike Taubert rückblickend.

Die Finanzämter veranlagten in 2023 insgesamt 809.855 Steuerfälle und damit über 25.000 Steuerfälle mehr als im Jahr 2022. Die Bearbeitungsdauer der Steuererklärungen für die Arbeitnehmerfälle verringerte sich im Vergleich zum Jahr 2022 durchschnittlich um 4,5 Tage. Für die Veranlagung von Gewerbetreibenden und Selbständigen benötigten die Finanzämter im Schnitt 1,3 Tage länger als im Vorjahr. Grund dafür sind die in diesem Arbeitsbereich entstehenden Belastungsspitzen aufgrund der Gesetzesänderung zur Verlängerung der Abgabefristen für Steuererklärungen. Im Durchschnitt haben die zwölf Thüringer Finanzämter für die Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen insgesamt 48,5 Tage im Jahr 2023 gebraucht. Im Jahr 2022 waren es noch durchschnittlich 51,4 Tage. „Unsere Finanzämter im Freistaat konnten die Bearbeitungsdauer für die im Jahr 2023 bearbeiteten Einkommensteuererklärungen um fast drei Tage im Vergleich zum Vorjahr senken. Damit liegen wir sogar deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 56,6 Tagen“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Nach Auswertung der Länderergebnisse steht Thüringen im Bundesvergleich damit auf Platz eins.

Durchführung der Grundsteuerreform

Die Bewertungsstellen der Finanzämter haben bis zum 31.12.2023 rund 82 Prozent - inzwischen fast 95 Prozent (Stand 31.03.2024) - der erforderlichen neuen Grundsteuerwerte im Grundvermögen festgestellt. Damit haben sie einen entscheidenden Beitrag zum Gelingen der Grundsteuerreform geleistet. „Wenn man bedenkt, dass es sich allein bei uns in Thüringen um ca. 1,25 Millionen Grundstücke handelt, dann ist diese Anstrengung aller Ehren wert“, hebt die Finanzministerin hervor. Es liegt nun an den Städten und Gemeinden, auf dieser Grundlage die Anpassung der Hebesätze zu beschließen und bis Ende des Jahres die neuen Grundsteuer-Bescheide mit Wirkung ab 2025 zu erteilen.

Anträge auf Gewährung einer Forschungszulage:

Seit dem 1. Januar 2020 werden Forschungs- und Entwicklungs (FuE)-Vorhaben steuerlich gefördert. Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit können für begünstigte Forschungsvorhaben eine Forschungszulage in Anspruch nehmen. Die Begünstigung des FuE-Vorhabens muss zunächst von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) festgestellt werden, bevor die Festsetzung der Forschungszulage durch die zuständigen Finanzämter erfolgen kann. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 96 Forschungszulagenbescheide durch die Thüringer Finanzämter erlassen, das sind 43 mehr, als im Jahr 2022. Dabei wurden Forschungszulagen von insgesamt 4.562.379 Euro festgesetzt.

Die Forschungszulage wird nicht nur für ein konkretes FuE-Vorhaben gewährt, sondern wirtschaftsjahrbezogen festgesetzt. Bei mehrjährigen FuE-Vorhaben muss für jedes Wirtschaftsjahr ein Antrag beim Finanzamt gestellt werden.

Online-Steuererklärungen und vollmaschinelle Veranlagungen

Insgesamt 398.018 der für den Veranlagungszeitraum 2022 im Jahr 2023 veranlagten Einkommensteuererklärungen wurden durch die Thüringer Bürgerinnen und Bürger auf elektronischem Weg eingereicht. Das entspricht einer Steigerung von 3,2 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr. „Der Anteil elektronisch eingereichter Steuererklärungen im Freistaat wächst stetig. Mit einer ELSTER-Quote von über 76 Prozent liegt Thüringen im Bundesvergleich im Mittelfeld. Die digitale Steuererklärung wird bei den Bürgerinnen und Bürgern immer beliebter, weil sie die Vorteile zu schätzen wissen“, so Finanzministerin Heike Taubert.

Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 180.414 Einkommensteuerfälle vollmaschinell veranlagt. Das sind über 20.500 Fälle mehr, als noch im Jahr 2022. Im Arbeitnehmerbereich wurden Steuerbescheide in 159.930 Fällen vollmaschinell erstellt, was einer Quote von 30 Prozent entspricht.

Personal

Zum Stichtag 31.12.2023 sind in den Thüringer Finanzämtern insgesamt 2.599 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Dazu befanden sich 138 Steueranwärterinnen und Steueranwärter in Ausbildung an der Landesfinanzschule in Gotha und 143 Studierende waren am Fachbereich Steuern der Thüringer Verwaltungshochschule in Gotha eingeschrieben.

„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Thüringer Finanzämtern sorgen täglich für eine gerechte Umsetzung der komplexen Steuergesetze in der Praxis. So tragen die Finanzämter einen wesentlichen Teil dazu bei, dass das Gesamtsystem unserer solidarischen Gemeinschaft auch funktioniert. Mit Steuereinnahmen wird das Gemeinwesen finanziert, darauf verlassen sich die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Einzelne Steuerarten und das Aufkommen

Aufkommensstarke Gemeinschaftsteuern wie Lohn- und Einkommensteuer, Körperschaft- und auch Umsatzsteuer werden von den Finanzämtern erhoben und fließen in verschiedenen Anteilen Bund, Ländern und Kommunen zu.

  • Die Lohnsteuer stieg auf exakt 3.759.789.656,46 Euro im Jahr 2023. Sie besitzt mit 44,6 Prozent den größten Anteil an den Steuereinnahmen des Freistaats. Als besondere Erhebungsform der Einkommensteuer wird die Lohnsteuer von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern direkt vom Lohn einbehalten.
     
  • Mit der Einkommensteuer wird das Einkommen natürlicher Personen besteuert, etwa aus Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft. Das Einkommensteueraufkommen betrug im Jahr 2023 insgesamt 952.091.484,34 Euro.
     
  • Das Aufkommen aus der Umsatzsteuer belief sich im Jahr 2023 auf insgesamt 2.520.862.744,76 Euro. Sie wird auf den Verbrauch von Waren und Dienstleistungen erhoben und ist für 29,9 Prozent der Thüringer Steuereinnahmen verantwortlich.
     
  • Die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer stiegen im Vergleich zum Vorjahr auf 538.075.004,83 Euro.

Reine Landessteuern, wie die Erbschaft- und Schenkungsteuer oder die Grunderwerbsteuer, entwickelten sich im Jahr 2023 unterschiedlich:

  • Das Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen belief sich 2023 auf 28.832.681,74 Euro.
     
  • Die Grunderwerbsteuer summierte sich 2023 auf 181.637.085,65 Euro.

Vereinnahmtes Steueraufkommen der Finanzämter im Jahr 2023

Finanzamt

Steueraufkommen

Anteil am Gesamtsteueraufkommen

Altenburg

337.232.530,85 €

4,00 %

Eisenach

358.296.335,24 €

4,25 %

Erfurt

2.063.864.962,47 €

24,48 %

Gera

705.157.525,84 €

8,36 %

Gotha

412.842.557,50 €

4,90 %

Ilmenau

266.805.650,57 €

3,16 %

Jena

1.471.086.745,07 €

17,45 %

Mühlhausen

994.585.538,20 €

11,80 %

Pößneck

427.346.674,97 €

5,07 %

Sondershausen

328.770.656,05 €

3,90%

Sonneberg

260.454.422,51 €

3,09 %

Suhl

805.798.630,76 €

9,56 %

Von den Thüringer Finanzämtern vereinnahmtes Steueraufkommen im Jahr 2023 nach Steuerarten

Weitere Informationen

Weitere Zahlen, Daten und Fakten zur Arbeit der Thüringer Finanzämter sind der vollständigen Bilanz 2023 unter folgendem Link zu entnehmen:

Bilanz der Thüringer Finanzämter 2023

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Finanzministerin Heike Taubert zieht Bilanz: Thüringer Finanzämter nehmen im Jahr 2023 Steuern von rund 8,4 Milliarden Euro ein.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Ein Plus von drei Prozent im Vergleich zum Jahr 2022.

Steuereinnahmen

Finanzministerin Heike Taubert hat heute im Rahmen der Regierungsmedienkonferenz die Leistungsbilanz der Thüringer Finanzämter des Jahres 2023 vorgestellt. Insgesamt haben die zwölf Thüringer Finanzämter im vergangenen Kalenderjahr Steuern in Höhe von 8.432.242.230,04 Euro eingenommen. Das sind drei Prozent mehr als im Jahr 2022 und sogar zehn Prozent mehr, als im Vor-Corona-Jahr 2019. Das Finanzamt Erfurt hat dabei das höchste Steueraufkommen (rund 2,1 Milliarden Euro) eingenommen.

Das Lohnsteueraufkommen im Freistaat stieg um knapp 260 Millionen Euro im Vergleich zu 2022. Bei der Umsatzsteuer konnten rund 125 Millionen Euro mehr eingenommen werden. Auch bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer konnte ein Zuwachs von 5,7 Prozent erreicht werden. Letzteres belief sich in 2023 auf knapp 29 Millionen Euro.

Zurückgegangen sind im Vergleich zum Jahr 2022 die Einnahmen aus der Einkommensteuer (- 6,8 Prozent) und die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer (- 36,5 Prozent). „Grund für den starken Rückgang der Grunderwerbsteuereinnahmen war die starke Zurückhaltung der Menschen auf dem Immobilienmarkt. In 2023 haben sich wegen der hohen Baukosten und der gestiegenen Zinsen viele gegen ein Eigenheim entschieden“, sagt Finanzministerin Heike Taubert rückblickend.

Die Finanzämter veranlagten in 2023 insgesamt 809.855 Steuerfälle und damit über 25.000 Steuerfälle mehr als im Jahr 2022. Die Bearbeitungsdauer der Steuererklärungen für die Arbeitnehmerfälle verringerte sich im Vergleich zum Jahr 2022 durchschnittlich um 4,5 Tage. Für die Veranlagung von Gewerbetreibenden und Selbständigen benötigten die Finanzämter im Schnitt 1,3 Tage länger als im Vorjahr. Grund dafür sind die in diesem Arbeitsbereich entstehenden Belastungsspitzen aufgrund der Gesetzesänderung zur Verlängerung der Abgabefristen für Steuererklärungen. Im Durchschnitt haben die zwölf Thüringer Finanzämter für die Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen insgesamt 48,5 Tage im Jahr 2023 gebraucht. Im Jahr 2022 waren es noch durchschnittlich 51,4 Tage. „Unsere Finanzämter im Freistaat konnten die Bearbeitungsdauer für die im Jahr 2023 bearbeiteten Einkommensteuererklärungen um fast drei Tage im Vergleich zum Vorjahr senken. Damit liegen wir sogar deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 56,6 Tagen“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Nach Auswertung der Länderergebnisse steht Thüringen im Bundesvergleich damit auf Platz eins.

Durchführung der Grundsteuerreform

Die Bewertungsstellen der Finanzämter haben bis zum 31.12.2023 rund 82 Prozent - inzwischen fast 95 Prozent (Stand 31.03.2024) - der erforderlichen neuen Grundsteuerwerte im Grundvermögen festgestellt. Damit haben sie einen entscheidenden Beitrag zum Gelingen der Grundsteuerreform geleistet. „Wenn man bedenkt, dass es sich allein bei uns in Thüringen um ca. 1,25 Millionen Grundstücke handelt, dann ist diese Anstrengung aller Ehren wert“, hebt die Finanzministerin hervor. Es liegt nun an den Städten und Gemeinden, auf dieser Grundlage die Anpassung der Hebesätze zu beschließen und bis Ende des Jahres die neuen Grundsteuer-Bescheide mit Wirkung ab 2025 zu erteilen.

Anträge auf Gewährung einer Forschungszulage:

Seit dem 1. Januar 2020 werden Forschungs- und Entwicklungs (FuE)-Vorhaben steuerlich gefördert. Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit können für begünstigte Forschungsvorhaben eine Forschungszulage in Anspruch nehmen. Die Begünstigung des FuE-Vorhabens muss zunächst von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) festgestellt werden, bevor die Festsetzung der Forschungszulage durch die zuständigen Finanzämter erfolgen kann. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 96 Forschungszulagenbescheide durch die Thüringer Finanzämter erlassen, das sind 43 mehr, als im Jahr 2022. Dabei wurden Forschungszulagen von insgesamt 4.562.379 Euro festgesetzt.

Die Forschungszulage wird nicht nur für ein konkretes FuE-Vorhaben gewährt, sondern wirtschaftsjahrbezogen festgesetzt. Bei mehrjährigen FuE-Vorhaben muss für jedes Wirtschaftsjahr ein Antrag beim Finanzamt gestellt werden.

Online-Steuererklärungen und vollmaschinelle Veranlagungen

Insgesamt 398.018 der für den Veranlagungszeitraum 2022 im Jahr 2023 veranlagten Einkommensteuererklärungen wurden durch die Thüringer Bürgerinnen und Bürger auf elektronischem Weg eingereicht. Das entspricht einer Steigerung von 3,2 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr. „Der Anteil elektronisch eingereichter Steuererklärungen im Freistaat wächst stetig. Mit einer ELSTER-Quote von über 76 Prozent liegt Thüringen im Bundesvergleich im Mittelfeld. Die digitale Steuererklärung wird bei den Bürgerinnen und Bürgern immer beliebter, weil sie die Vorteile zu schätzen wissen“, so Finanzministerin Heike Taubert.

Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 180.414 Einkommensteuerfälle vollmaschinell veranlagt. Das sind über 20.500 Fälle mehr, als noch im Jahr 2022. Im Arbeitnehmerbereich wurden Steuerbescheide in 159.930 Fällen vollmaschinell erstellt, was einer Quote von 30 Prozent entspricht.

Personal

Zum Stichtag 31.12.2023 sind in den Thüringer Finanzämtern insgesamt 2.599 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Dazu befanden sich 138 Steueranwärterinnen und Steueranwärter in Ausbildung an der Landesfinanzschule in Gotha und 143 Studierende waren am Fachbereich Steuern der Thüringer Verwaltungshochschule in Gotha eingeschrieben.

„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Thüringer Finanzämtern sorgen täglich für eine gerechte Umsetzung der komplexen Steuergesetze in der Praxis. So tragen die Finanzämter einen wesentlichen Teil dazu bei, dass das Gesamtsystem unserer solidarischen Gemeinschaft auch funktioniert. Mit Steuereinnahmen wird das Gemeinwesen finanziert, darauf verlassen sich die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Einzelne Steuerarten und das Aufkommen

Aufkommensstarke Gemeinschaftsteuern wie Lohn- und Einkommensteuer, Körperschaft- und auch Umsatzsteuer werden von den Finanzämtern erhoben und fließen in verschiedenen Anteilen Bund, Ländern und Kommunen zu.

  • Die Lohnsteuer stieg auf exakt 3.759.789.656,46 Euro im Jahr 2023. Sie besitzt mit 44,6 Prozent den größten Anteil an den Steuereinnahmen des Freistaats. Als besondere Erhebungsform der Einkommensteuer wird die Lohnsteuer von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern direkt vom Lohn einbehalten.
     
  • Mit der Einkommensteuer wird das Einkommen natürlicher Personen besteuert, etwa aus Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft. Das Einkommensteueraufkommen betrug im Jahr 2023 insgesamt 952.091.484,34 Euro.
     
  • Das Aufkommen aus der Umsatzsteuer belief sich im Jahr 2023 auf insgesamt 2.520.862.744,76 Euro. Sie wird auf den Verbrauch von Waren und Dienstleistungen erhoben und ist für 29,9 Prozent der Thüringer Steuereinnahmen verantwortlich.
     
  • Die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer stiegen im Vergleich zum Vorjahr auf 538.075.004,83 Euro.

Reine Landessteuern, wie die Erbschaft- und Schenkungsteuer oder die Grunderwerbsteuer, entwickelten sich im Jahr 2023 unterschiedlich:

  • Das Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen belief sich 2023 auf 28.832.681,74 Euro.
     
  • Die Grunderwerbsteuer summierte sich 2023 auf 181.637.085,65 Euro.

Vereinnahmtes Steueraufkommen der Finanzämter im Jahr 2023

Finanzamt

Steueraufkommen

Anteil am Gesamtsteueraufkommen

Altenburg

337.232.530,85 €

4,00 %

Eisenach

358.296.335,24 €

4,25 %

Erfurt

2.063.864.962,47 €

24,48 %

Gera

705.157.525,84 €

8,36 %

Gotha

412.842.557,50 €

4,90 %

Ilmenau

266.805.650,57 €

3,16 %

Jena

1.471.086.745,07 €

17,45 %

Mühlhausen

994.585.538,20 €

11,80 %

Pößneck

427.346.674,97 €

5,07 %

Sondershausen

328.770.656,05 €

3,90%

Sonneberg

260.454.422,51 €

3,09 %

Suhl

805.798.630,76 €

9,56 %

Von den Thüringer Finanzämtern vereinnahmtes Steueraufkommen im Jahr 2023 nach Steuerarten

Weitere Informationen

Weitere Zahlen, Daten und Fakten zur Arbeit der Thüringer Finanzämter sind der vollständigen Bilanz 2023 unter folgendem Link zu entnehmen:

Bilanz der Thüringer Finanzämter 2023

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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3 Spalter mit Teasern

Akkordeon

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Kulturland Thüringen

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Finanzministerin Heike Taubert zieht Bilanz: Thüringer Finanzämter nehmen im Jahr 2023 Steuern von rund 8,4 Milliarden Euro ein.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Ein Plus von drei Prozent im Vergleich zum Jahr 2022.

Steuereinnahmen

Finanzministerin Heike Taubert hat heute im Rahmen der Regierungsmedienkonferenz die Leistungsbilanz der Thüringer Finanzämter des Jahres 2023 vorgestellt. Insgesamt haben die zwölf Thüringer Finanzämter im vergangenen Kalenderjahr Steuern in Höhe von 8.432.242.230,04 Euro eingenommen. Das sind drei Prozent mehr als im Jahr 2022 und sogar zehn Prozent mehr, als im Vor-Corona-Jahr 2019. Das Finanzamt Erfurt hat dabei das höchste Steueraufkommen (rund 2,1 Milliarden Euro) eingenommen.

Das Lohnsteueraufkommen im Freistaat stieg um knapp 260 Millionen Euro im Vergleich zu 2022. Bei der Umsatzsteuer konnten rund 125 Millionen Euro mehr eingenommen werden. Auch bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer konnte ein Zuwachs von 5,7 Prozent erreicht werden. Letzteres belief sich in 2023 auf knapp 29 Millionen Euro.

Zurückgegangen sind im Vergleich zum Jahr 2022 die Einnahmen aus der Einkommensteuer (- 6,8 Prozent) und die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer (- 36,5 Prozent). „Grund für den starken Rückgang der Grunderwerbsteuereinnahmen war die starke Zurückhaltung der Menschen auf dem Immobilienmarkt. In 2023 haben sich wegen der hohen Baukosten und der gestiegenen Zinsen viele gegen ein Eigenheim entschieden“, sagt Finanzministerin Heike Taubert rückblickend.

Die Finanzämter veranlagten in 2023 insgesamt 809.855 Steuerfälle und damit über 25.000 Steuerfälle mehr als im Jahr 2022. Die Bearbeitungsdauer der Steuererklärungen für die Arbeitnehmerfälle verringerte sich im Vergleich zum Jahr 2022 durchschnittlich um 4,5 Tage. Für die Veranlagung von Gewerbetreibenden und Selbständigen benötigten die Finanzämter im Schnitt 1,3 Tage länger als im Vorjahr. Grund dafür sind die in diesem Arbeitsbereich entstehenden Belastungsspitzen aufgrund der Gesetzesänderung zur Verlängerung der Abgabefristen für Steuererklärungen. Im Durchschnitt haben die zwölf Thüringer Finanzämter für die Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen insgesamt 48,5 Tage im Jahr 2023 gebraucht. Im Jahr 2022 waren es noch durchschnittlich 51,4 Tage. „Unsere Finanzämter im Freistaat konnten die Bearbeitungsdauer für die im Jahr 2023 bearbeiteten Einkommensteuererklärungen um fast drei Tage im Vergleich zum Vorjahr senken. Damit liegen wir sogar deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 56,6 Tagen“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Nach Auswertung der Länderergebnisse steht Thüringen im Bundesvergleich damit auf Platz eins.

Durchführung der Grundsteuerreform

Die Bewertungsstellen der Finanzämter haben bis zum 31.12.2023 rund 82 Prozent - inzwischen fast 95 Prozent (Stand 31.03.2024) - der erforderlichen neuen Grundsteuerwerte im Grundvermögen festgestellt. Damit haben sie einen entscheidenden Beitrag zum Gelingen der Grundsteuerreform geleistet. „Wenn man bedenkt, dass es sich allein bei uns in Thüringen um ca. 1,25 Millionen Grundstücke handelt, dann ist diese Anstrengung aller Ehren wert“, hebt die Finanzministerin hervor. Es liegt nun an den Städten und Gemeinden, auf dieser Grundlage die Anpassung der Hebesätze zu beschließen und bis Ende des Jahres die neuen Grundsteuer-Bescheide mit Wirkung ab 2025 zu erteilen.

Anträge auf Gewährung einer Forschungszulage:

Seit dem 1. Januar 2020 werden Forschungs- und Entwicklungs (FuE)-Vorhaben steuerlich gefördert. Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit können für begünstigte Forschungsvorhaben eine Forschungszulage in Anspruch nehmen. Die Begünstigung des FuE-Vorhabens muss zunächst von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) festgestellt werden, bevor die Festsetzung der Forschungszulage durch die zuständigen Finanzämter erfolgen kann. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 96 Forschungszulagenbescheide durch die Thüringer Finanzämter erlassen, das sind 43 mehr, als im Jahr 2022. Dabei wurden Forschungszulagen von insgesamt 4.562.379 Euro festgesetzt.

Die Forschungszulage wird nicht nur für ein konkretes FuE-Vorhaben gewährt, sondern wirtschaftsjahrbezogen festgesetzt. Bei mehrjährigen FuE-Vorhaben muss für jedes Wirtschaftsjahr ein Antrag beim Finanzamt gestellt werden.

Online-Steuererklärungen und vollmaschinelle Veranlagungen

Insgesamt 398.018 der für den Veranlagungszeitraum 2022 im Jahr 2023 veranlagten Einkommensteuererklärungen wurden durch die Thüringer Bürgerinnen und Bürger auf elektronischem Weg eingereicht. Das entspricht einer Steigerung von 3,2 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr. „Der Anteil elektronisch eingereichter Steuererklärungen im Freistaat wächst stetig. Mit einer ELSTER-Quote von über 76 Prozent liegt Thüringen im Bundesvergleich im Mittelfeld. Die digitale Steuererklärung wird bei den Bürgerinnen und Bürgern immer beliebter, weil sie die Vorteile zu schätzen wissen“, so Finanzministerin Heike Taubert.

Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 180.414 Einkommensteuerfälle vollmaschinell veranlagt. Das sind über 20.500 Fälle mehr, als noch im Jahr 2022. Im Arbeitnehmerbereich wurden Steuerbescheide in 159.930 Fällen vollmaschinell erstellt, was einer Quote von 30 Prozent entspricht.

Personal

Zum Stichtag 31.12.2023 sind in den Thüringer Finanzämtern insgesamt 2.599 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Dazu befanden sich 138 Steueranwärterinnen und Steueranwärter in Ausbildung an der Landesfinanzschule in Gotha und 143 Studierende waren am Fachbereich Steuern der Thüringer Verwaltungshochschule in Gotha eingeschrieben.

„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Thüringer Finanzämtern sorgen täglich für eine gerechte Umsetzung der komplexen Steuergesetze in der Praxis. So tragen die Finanzämter einen wesentlichen Teil dazu bei, dass das Gesamtsystem unserer solidarischen Gemeinschaft auch funktioniert. Mit Steuereinnahmen wird das Gemeinwesen finanziert, darauf verlassen sich die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Einzelne Steuerarten und das Aufkommen

Aufkommensstarke Gemeinschaftsteuern wie Lohn- und Einkommensteuer, Körperschaft- und auch Umsatzsteuer werden von den Finanzämtern erhoben und fließen in verschiedenen Anteilen Bund, Ländern und Kommunen zu.

  • Die Lohnsteuer stieg auf exakt 3.759.789.656,46 Euro im Jahr 2023. Sie besitzt mit 44,6 Prozent den größten Anteil an den Steuereinnahmen des Freistaats. Als besondere Erhebungsform der Einkommensteuer wird die Lohnsteuer von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern direkt vom Lohn einbehalten.
     
  • Mit der Einkommensteuer wird das Einkommen natürlicher Personen besteuert, etwa aus Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft. Das Einkommensteueraufkommen betrug im Jahr 2023 insgesamt 952.091.484,34 Euro.
     
  • Das Aufkommen aus der Umsatzsteuer belief sich im Jahr 2023 auf insgesamt 2.520.862.744,76 Euro. Sie wird auf den Verbrauch von Waren und Dienstleistungen erhoben und ist für 29,9 Prozent der Thüringer Steuereinnahmen verantwortlich.
     
  • Die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer stiegen im Vergleich zum Vorjahr auf 538.075.004,83 Euro.

Reine Landessteuern, wie die Erbschaft- und Schenkungsteuer oder die Grunderwerbsteuer, entwickelten sich im Jahr 2023 unterschiedlich:

  • Das Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen belief sich 2023 auf 28.832.681,74 Euro.
     
  • Die Grunderwerbsteuer summierte sich 2023 auf 181.637.085,65 Euro.

Vereinnahmtes Steueraufkommen der Finanzämter im Jahr 2023

Finanzamt

Steueraufkommen

Anteil am Gesamtsteueraufkommen

Altenburg

337.232.530,85 €

4,00 %

Eisenach

358.296.335,24 €

4,25 %

Erfurt

2.063.864.962,47 €

24,48 %

Gera

705.157.525,84 €

8,36 %

Gotha

412.842.557,50 €

4,90 %

Ilmenau

266.805.650,57 €

3,16 %

Jena

1.471.086.745,07 €

17,45 %

Mühlhausen

994.585.538,20 €

11,80 %

Pößneck

427.346.674,97 €

5,07 %

Sondershausen

328.770.656,05 €

3,90%

Sonneberg

260.454.422,51 €

3,09 %

Suhl

805.798.630,76 €

9,56 %

Von den Thüringer Finanzämtern vereinnahmtes Steueraufkommen im Jahr 2023 nach Steuerarten

Weitere Informationen

Weitere Zahlen, Daten und Fakten zur Arbeit der Thüringer Finanzämter sind der vollständigen Bilanz 2023 unter folgendem Link zu entnehmen:

Bilanz der Thüringer Finanzämter 2023

Test

Timeline

Finanzministerin Heike Taubert zieht Bilanz: Thüringer Finanzämter nehmen im Jahr 2023 Steuern von rund 8,4 Milliarden Euro ein.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Ein Plus von drei Prozent im Vergleich zum Jahr 2022.

Steuereinnahmen

Finanzministerin Heike Taubert hat heute im Rahmen der Regierungsmedienkonferenz die Leistungsbilanz der Thüringer Finanzämter des Jahres 2023 vorgestellt. Insgesamt haben die zwölf Thüringer Finanzämter im vergangenen Kalenderjahr Steuern in Höhe von 8.432.242.230,04 Euro eingenommen. Das sind drei Prozent mehr als im Jahr 2022 und sogar zehn Prozent mehr, als im Vor-Corona-Jahr 2019. Das Finanzamt Erfurt hat dabei das höchste Steueraufkommen (rund 2,1 Milliarden Euro) eingenommen.

Das Lohnsteueraufkommen im Freistaat stieg um knapp 260 Millionen Euro im Vergleich zu 2022. Bei der Umsatzsteuer konnten rund 125 Millionen Euro mehr eingenommen werden. Auch bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer konnte ein Zuwachs von 5,7 Prozent erreicht werden. Letzteres belief sich in 2023 auf knapp 29 Millionen Euro.

Zurückgegangen sind im Vergleich zum Jahr 2022 die Einnahmen aus der Einkommensteuer (- 6,8 Prozent) und die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer (- 36,5 Prozent). „Grund für den starken Rückgang der Grunderwerbsteuereinnahmen war die starke Zurückhaltung der Menschen auf dem Immobilienmarkt. In 2023 haben sich wegen der hohen Baukosten und der gestiegenen Zinsen viele gegen ein Eigenheim entschieden“, sagt Finanzministerin Heike Taubert rückblickend.

Die Finanzämter veranlagten in 2023 insgesamt 809.855 Steuerfälle und damit über 25.000 Steuerfälle mehr als im Jahr 2022. Die Bearbeitungsdauer der Steuererklärungen für die Arbeitnehmerfälle verringerte sich im Vergleich zum Jahr 2022 durchschnittlich um 4,5 Tage. Für die Veranlagung von Gewerbetreibenden und Selbständigen benötigten die Finanzämter im Schnitt 1,3 Tage länger als im Vorjahr. Grund dafür sind die in diesem Arbeitsbereich entstehenden Belastungsspitzen aufgrund der Gesetzesänderung zur Verlängerung der Abgabefristen für Steuererklärungen. Im Durchschnitt haben die zwölf Thüringer Finanzämter für die Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen insgesamt 48,5 Tage im Jahr 2023 gebraucht. Im Jahr 2022 waren es noch durchschnittlich 51,4 Tage. „Unsere Finanzämter im Freistaat konnten die Bearbeitungsdauer für die im Jahr 2023 bearbeiteten Einkommensteuererklärungen um fast drei Tage im Vergleich zum Vorjahr senken. Damit liegen wir sogar deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 56,6 Tagen“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Nach Auswertung der Länderergebnisse steht Thüringen im Bundesvergleich damit auf Platz eins.

Durchführung der Grundsteuerreform

Die Bewertungsstellen der Finanzämter haben bis zum 31.12.2023 rund 82 Prozent - inzwischen fast 95 Prozent (Stand 31.03.2024) - der erforderlichen neuen Grundsteuerwerte im Grundvermögen festgestellt. Damit haben sie einen entscheidenden Beitrag zum Gelingen der Grundsteuerreform geleistet. „Wenn man bedenkt, dass es sich allein bei uns in Thüringen um ca. 1,25 Millionen Grundstücke handelt, dann ist diese Anstrengung aller Ehren wert“, hebt die Finanzministerin hervor. Es liegt nun an den Städten und Gemeinden, auf dieser Grundlage die Anpassung der Hebesätze zu beschließen und bis Ende des Jahres die neuen Grundsteuer-Bescheide mit Wirkung ab 2025 zu erteilen.

Anträge auf Gewährung einer Forschungszulage:

Seit dem 1. Januar 2020 werden Forschungs- und Entwicklungs (FuE)-Vorhaben steuerlich gefördert. Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit können für begünstigte Forschungsvorhaben eine Forschungszulage in Anspruch nehmen. Die Begünstigung des FuE-Vorhabens muss zunächst von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) festgestellt werden, bevor die Festsetzung der Forschungszulage durch die zuständigen Finanzämter erfolgen kann. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 96 Forschungszulagenbescheide durch die Thüringer Finanzämter erlassen, das sind 43 mehr, als im Jahr 2022. Dabei wurden Forschungszulagen von insgesamt 4.562.379 Euro festgesetzt.

Die Forschungszulage wird nicht nur für ein konkretes FuE-Vorhaben gewährt, sondern wirtschaftsjahrbezogen festgesetzt. Bei mehrjährigen FuE-Vorhaben muss für jedes Wirtschaftsjahr ein Antrag beim Finanzamt gestellt werden.

Online-Steuererklärungen und vollmaschinelle Veranlagungen

Insgesamt 398.018 der für den Veranlagungszeitraum 2022 im Jahr 2023 veranlagten Einkommensteuererklärungen wurden durch die Thüringer Bürgerinnen und Bürger auf elektronischem Weg eingereicht. Das entspricht einer Steigerung von 3,2 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr. „Der Anteil elektronisch eingereichter Steuererklärungen im Freistaat wächst stetig. Mit einer ELSTER-Quote von über 76 Prozent liegt Thüringen im Bundesvergleich im Mittelfeld. Die digitale Steuererklärung wird bei den Bürgerinnen und Bürgern immer beliebter, weil sie die Vorteile zu schätzen wissen“, so Finanzministerin Heike Taubert.

Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 180.414 Einkommensteuerfälle vollmaschinell veranlagt. Das sind über 20.500 Fälle mehr, als noch im Jahr 2022. Im Arbeitnehmerbereich wurden Steuerbescheide in 159.930 Fällen vollmaschinell erstellt, was einer Quote von 30 Prozent entspricht.

Personal

Zum Stichtag 31.12.2023 sind in den Thüringer Finanzämtern insgesamt 2.599 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Dazu befanden sich 138 Steueranwärterinnen und Steueranwärter in Ausbildung an der Landesfinanzschule in Gotha und 143 Studierende waren am Fachbereich Steuern der Thüringer Verwaltungshochschule in Gotha eingeschrieben.

„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Thüringer Finanzämtern sorgen täglich für eine gerechte Umsetzung der komplexen Steuergesetze in der Praxis. So tragen die Finanzämter einen wesentlichen Teil dazu bei, dass das Gesamtsystem unserer solidarischen Gemeinschaft auch funktioniert. Mit Steuereinnahmen wird das Gemeinwesen finanziert, darauf verlassen sich die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Einzelne Steuerarten und das Aufkommen

Aufkommensstarke Gemeinschaftsteuern wie Lohn- und Einkommensteuer, Körperschaft- und auch Umsatzsteuer werden von den Finanzämtern erhoben und fließen in verschiedenen Anteilen Bund, Ländern und Kommunen zu.

  • Die Lohnsteuer stieg auf exakt 3.759.789.656,46 Euro im Jahr 2023. Sie besitzt mit 44,6 Prozent den größten Anteil an den Steuereinnahmen des Freistaats. Als besondere Erhebungsform der Einkommensteuer wird die Lohnsteuer von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern direkt vom Lohn einbehalten.
     
  • Mit der Einkommensteuer wird das Einkommen natürlicher Personen besteuert, etwa aus Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft. Das Einkommensteueraufkommen betrug im Jahr 2023 insgesamt 952.091.484,34 Euro.
     
  • Das Aufkommen aus der Umsatzsteuer belief sich im Jahr 2023 auf insgesamt 2.520.862.744,76 Euro. Sie wird auf den Verbrauch von Waren und Dienstleistungen erhoben und ist für 29,9 Prozent der Thüringer Steuereinnahmen verantwortlich.
     
  • Die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer stiegen im Vergleich zum Vorjahr auf 538.075.004,83 Euro.

Reine Landessteuern, wie die Erbschaft- und Schenkungsteuer oder die Grunderwerbsteuer, entwickelten sich im Jahr 2023 unterschiedlich:

  • Das Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen belief sich 2023 auf 28.832.681,74 Euro.
     
  • Die Grunderwerbsteuer summierte sich 2023 auf 181.637.085,65 Euro.

Vereinnahmtes Steueraufkommen der Finanzämter im Jahr 2023

Finanzamt

Steueraufkommen

Anteil am Gesamtsteueraufkommen

Altenburg

337.232.530,85 €

4,00 %

Eisenach

358.296.335,24 €

4,25 %

Erfurt

2.063.864.962,47 €

24,48 %

Gera

705.157.525,84 €

8,36 %

Gotha

412.842.557,50 €

4,90 %

Ilmenau

266.805.650,57 €

3,16 %

Jena

1.471.086.745,07 €

17,45 %

Mühlhausen

994.585.538,20 €

11,80 %

Pößneck

427.346.674,97 €

5,07 %

Sondershausen

328.770.656,05 €

3,90%

Sonneberg

260.454.422,51 €

3,09 %

Suhl

805.798.630,76 €

9,56 %

Von den Thüringer Finanzämtern vereinnahmtes Steueraufkommen im Jahr 2023 nach Steuerarten

Weitere Informationen

Weitere Zahlen, Daten und Fakten zur Arbeit der Thüringer Finanzämter sind der vollständigen Bilanz 2023 unter folgendem Link zu entnehmen:

Bilanz der Thüringer Finanzämter 2023

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