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Finanzministerin Heike Taubert zieht im Finanzamt Pößneck Bilanz zur Grundsteuerreform: Über 87 Prozent der Grundsteuererklärungen sind mittlerweile im Finanzamt eingegangen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Heute hat Finanzministerin Heike Taubert das Finanzamt in Pößneck besucht und mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort - ein Jahr nach dem Annahmestart der Grundsteuererklärungen durch die Finanzämter – Bilanz zur Umsetzung der Grundsteuerreform gezogen.

„Die Arbeiten zur Feststellung der Grundsteuerwerte laufen gut. In Pößneck konnten rund 45 Prozent aller zu veranlagenden Grundsteuererklärungen bearbeitet werden. Ich bin optimistisch, dass wir es schaffen, die nötigen Grundsteuerdaten rechtzeitig an die Städte und Gemeinden zu übermitteln und den Kommunen damit eine wichtige Basis zur Bestimmung der Hebesätze zu geben“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.


Im Finanzamt Pößneck sind insgesamt 112.850 Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwertes eingegangen. Insgesamt muss das Finanzamt 128.855 Fälle zur Grundsteuer bearbeiten.
Thüringenweit sind bisher 1.096.042 Erklärungen von insgesamt zu bearbeitenden 1,25 Mio. Grundsteuererklärungen eingegangen. Sie wurden überwiegend über das Onlineportal „Mein ELSTER“ eingereicht. Die Quote der elektronisch eingereichten Erklärungen liegt bei 83,2 Prozent.


„Erklärungspflichtige, die ihre Grundsteuererklärung noch nicht beim zuständigen Finanzamt eingereicht haben, sollten das schnellstmöglich nachholen, bevor die Besteuerungsgrundlagen geschätzt werden“, so Finanzministerin Heike Taubert. Denn eine Schätzung kann auch zu Ungunsten des Steuerpflichtigen ausfallen, weil das Finanzamt nicht alle notwendigen Daten (z.B. Wohnfläche, Baujahr, Anzahl der Garagen u.ä.) kennt.


Die Grundsteuer-Hotline im Finanzamt Pößneck ist unter 0361 - 573624 780 immer noch erreichbar.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert zieht im Finanzamt Pößneck Bilanz zur Grundsteuerreform: Über 87 Prozent der Grundsteuererklärungen sind mittlerweile im Finanzamt eingegangen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Heute hat Finanzministerin Heike Taubert das Finanzamt in Pößneck besucht und mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort - ein Jahr nach dem Annahmestart der Grundsteuererklärungen durch die Finanzämter – Bilanz zur Umsetzung der Grundsteuerreform gezogen.

„Die Arbeiten zur Feststellung der Grundsteuerwerte laufen gut. In Pößneck konnten rund 45 Prozent aller zu veranlagenden Grundsteuererklärungen bearbeitet werden. Ich bin optimistisch, dass wir es schaffen, die nötigen Grundsteuerdaten rechtzeitig an die Städte und Gemeinden zu übermitteln und den Kommunen damit eine wichtige Basis zur Bestimmung der Hebesätze zu geben“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.


Im Finanzamt Pößneck sind insgesamt 112.850 Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwertes eingegangen. Insgesamt muss das Finanzamt 128.855 Fälle zur Grundsteuer bearbeiten.
Thüringenweit sind bisher 1.096.042 Erklärungen von insgesamt zu bearbeitenden 1,25 Mio. Grundsteuererklärungen eingegangen. Sie wurden überwiegend über das Onlineportal „Mein ELSTER“ eingereicht. Die Quote der elektronisch eingereichten Erklärungen liegt bei 83,2 Prozent.


„Erklärungspflichtige, die ihre Grundsteuererklärung noch nicht beim zuständigen Finanzamt eingereicht haben, sollten das schnellstmöglich nachholen, bevor die Besteuerungsgrundlagen geschätzt werden“, so Finanzministerin Heike Taubert. Denn eine Schätzung kann auch zu Ungunsten des Steuerpflichtigen ausfallen, weil das Finanzamt nicht alle notwendigen Daten (z.B. Wohnfläche, Baujahr, Anzahl der Garagen u.ä.) kennt.


Die Grundsteuer-Hotline im Finanzamt Pößneck ist unter 0361 - 573624 780 immer noch erreichbar.

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Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Finanzministerin Heike Taubert zieht im Finanzamt Pößneck Bilanz zur Grundsteuerreform: Über 87 Prozent der Grundsteuererklärungen sind mittlerweile im Finanzamt eingegangen.


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Heute hat Finanzministerin Heike Taubert das Finanzamt in Pößneck besucht und mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort - ein Jahr nach dem Annahmestart der Grundsteuererklärungen durch die Finanzämter – Bilanz zur Umsetzung der Grundsteuerreform gezogen.

„Die Arbeiten zur Feststellung der Grundsteuerwerte laufen gut. In Pößneck konnten rund 45 Prozent aller zu veranlagenden Grundsteuererklärungen bearbeitet werden. Ich bin optimistisch, dass wir es schaffen, die nötigen Grundsteuerdaten rechtzeitig an die Städte und Gemeinden zu übermitteln und den Kommunen damit eine wichtige Basis zur Bestimmung der Hebesätze zu geben“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.


Im Finanzamt Pößneck sind insgesamt 112.850 Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwertes eingegangen. Insgesamt muss das Finanzamt 128.855 Fälle zur Grundsteuer bearbeiten.
Thüringenweit sind bisher 1.096.042 Erklärungen von insgesamt zu bearbeitenden 1,25 Mio. Grundsteuererklärungen eingegangen. Sie wurden überwiegend über das Onlineportal „Mein ELSTER“ eingereicht. Die Quote der elektronisch eingereichten Erklärungen liegt bei 83,2 Prozent.


„Erklärungspflichtige, die ihre Grundsteuererklärung noch nicht beim zuständigen Finanzamt eingereicht haben, sollten das schnellstmöglich nachholen, bevor die Besteuerungsgrundlagen geschätzt werden“, so Finanzministerin Heike Taubert. Denn eine Schätzung kann auch zu Ungunsten des Steuerpflichtigen ausfallen, weil das Finanzamt nicht alle notwendigen Daten (z.B. Wohnfläche, Baujahr, Anzahl der Garagen u.ä.) kennt.


Die Grundsteuer-Hotline im Finanzamt Pößneck ist unter 0361 - 573624 780 immer noch erreichbar.

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Heute hat Finanzministerin Heike Taubert das Finanzamt in Pößneck besucht und mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort - ein Jahr nach dem Annahmestart der Grundsteuererklärungen durch die Finanzämter – Bilanz zur Umsetzung der Grundsteuerreform gezogen.

„Die Arbeiten zur Feststellung der Grundsteuerwerte laufen gut. In Pößneck konnten rund 45 Prozent aller zu veranlagenden Grundsteuererklärungen bearbeitet werden. Ich bin optimistisch, dass wir es schaffen, die nötigen Grundsteuerdaten rechtzeitig an die Städte und Gemeinden zu übermitteln und den Kommunen damit eine wichtige Basis zur Bestimmung der Hebesätze zu geben“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.


Im Finanzamt Pößneck sind insgesamt 112.850 Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwertes eingegangen. Insgesamt muss das Finanzamt 128.855 Fälle zur Grundsteuer bearbeiten.
Thüringenweit sind bisher 1.096.042 Erklärungen von insgesamt zu bearbeitenden 1,25 Mio. Grundsteuererklärungen eingegangen. Sie wurden überwiegend über das Onlineportal „Mein ELSTER“ eingereicht. Die Quote der elektronisch eingereichten Erklärungen liegt bei 83,2 Prozent.


„Erklärungspflichtige, die ihre Grundsteuererklärung noch nicht beim zuständigen Finanzamt eingereicht haben, sollten das schnellstmöglich nachholen, bevor die Besteuerungsgrundlagen geschätzt werden“, so Finanzministerin Heike Taubert. Denn eine Schätzung kann auch zu Ungunsten des Steuerpflichtigen ausfallen, weil das Finanzamt nicht alle notwendigen Daten (z.B. Wohnfläche, Baujahr, Anzahl der Garagen u.ä.) kennt.


Die Grundsteuer-Hotline im Finanzamt Pößneck ist unter 0361 - 573624 780 immer noch erreichbar.

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