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Finanzministerin Heike Taubert zu den Auswirkungen der Mai-Steuerschätzung auf Thüringen: Steuerschätzung bestätigt bisherige Planungen, eröffnet aber keine neuen Spielräume.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringen prognostiziert für das laufende Jahr Mehreinnahmen in Höhe von 98 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Ansätzen im Haushalt 2023.

Für das kommende Jahr 2024 übersteigen die geschätzten Einnahmen die bisherige Planung um 70 Millionen Euro. Finanzministerin Heike Taubert zu den aktuellen Ergebnissen der Steuerschätzung: „Wir erleben derzeit eine gewisse Normalisierung nach den krisengeplagten Jahren 2020 bis 2022. Die Steuereinnahmen entwickeln sich aktuell stabil. Das erleichtert uns einerseits die Planung. Andererseits müssen wir akzeptieren, dass nun nicht mehr mit jeder Steuerschätzung die Einnahmewartungen deutlich nach oben korrigiert und uns neue Spielräume verschafft werden.“

Die geschätzten Mehreinnahmen für 2023 und 2024 beruhen zu großen Teilen auf zusätzlichen Umsatzsteuer-Mitteln der Länder für ihre gestiegenen Ausgaben insbesondere im Asylbereich. Allein darauf entfallen im Jahr 2023 83 Millionen Euro und im Jahr 2024 22 Millionen Euro. „Diesen zusätzlichen Einnahmen stehen auch deutlich gestiegene Ausgaben im Bereich Asyl und Integration entgegen. Der jüngste Kompromiss von Bund und Ländern für das Jahr 2023 ist dabei in der Prognose bereits berücksichtigt“, so Heike Taubert.

Zuletzt gab es eine Verständigung von Bund und Ländern, dass die Mittel für die Ländergesamtheit im Jahr 2023 um eine Milliarde Euro aufgestockt werden. Im November 2023 wollen sich Bund und Länder abermals dazu beraten, welche weiteren Maßnahmen in Abhängigkeit der Entwicklung der Zahl Geflüchteter erforderlich werden.

Trotz der erfolgten Aufwärtskorrektur bleiben die Steuereinnahmen in diesem Jahr voraussichtlich hinter dem Vorjahr 2022 zurück. Zur Einordnung dieser Ergebnisse sagt die Finanzministerin: „Im vergangenen Jahr sind sehr viele Sondereffekte aufeinandergetroffen, die zu diesem Jahresverlauf der Steuereinnahmen beigetragen haben: das Auslaufen nahezu aller Corona-Beschränkungen und der damit einhergehende Konsumschub, der trotz Krise robuste Arbeitsmarkt sowie die hohen Inflationsraten vor allem infolge des Kriegs in der Ukraine. Auch hier erleben wir also gewissermaßen eine Normalisierung, die wir bei der Haushaltsaufstellung nicht aus dem Blick verlieren dürfen.“

Im Vergleich zur Steuerschätzung vom Oktober 2022 werden gesamtstaatlich erhebliche Mindereinnahmen von 17 Milliarden Euro bzw. 31 Milliarden Euro in den Jahren 2023 und 2024 geschätzt. Diese gehen aber vor allem auf das Inflationsausgleichsgesetz zurück, mit dem u. a. die „kalte Progression“ abgemildert wird. „Diese Auswirkungen waren bereits im Oktober 2022 absehbar, auch wenn das Gesetz zum Zeitpunkt der Steuerschätzung noch nicht beschlossen war. Wir haben deshalb bereits im Oktober 2022 in unseren Zahlen dafür Vorsorge getroffen. So konnten wir verhindern, im Haushaltsvollzug 2023 oder in der Planung zum Haushalt 2024 plötzliche Mindereinnahmen kompensieren zu müssen“, so Taubert.

Die Thüringer Kommunen können in diesem und nächstem Jahr mit Mehreinnahmen von 22 Millionen Euro bzw. 15 Millionen Euro rechnen. Zudem fließt ihnen in den kommenden Jahren über den Partnerschaftsgrundsatz im kommunalen Finanzausgleich ein Teil der nun für das Land geschätzten Mehreinnahmen zu.

Hintergrund

Grundlagen der Steuerschätzung

Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vom April 2023. Danach setzt sich die wirtschaftliche Erholung des Vorjahres mit einem Anstieg des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes im laufenden Jahr 2023 um 0,4 Prozent fort. Im Jahr 2024 soll das Bruttoinlandsprodukt um weitere 1,6 Prozent wachsen. Gleichzeitig wird die Inflationserwartung für 2023 von 7,0 % aus der Herbstprojektion 2022 auf 5,9 Prozent abgesenkt. Im mittelfristigen Prognosezeitraum der Jahre 2025 bis 2027 beträgt das unterstellte Wirtschaftswachstum unverändert jährlich jeweils 0,8 Prozent.

Ergebnisse für das Land Thüringen

Aus der Schätzung ergeben sich für Thüringen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 Einnahmen aus Steuern und steuerinduzierten Einnahmen in Höhe von 9.603 Millionen Euro bzw. 9.937 Millionen Euro. Für die weiteren Jahre des Schätzzeitraums 2025 bis 2027 betragen die Einnahmen 10.276 Millionen Euro (+26 Millionen Euro gegenüber Oktober-Steuerschätzung 2022), 10.557 Millionen Euro (-5 Millionen Euro) sowie 10.812 Millionen Euro (-67 Millionen Euro).

Ergebnisse für die Thüringer Kommunen

Die bisherigen Einnahmeerwartungen für die Thüringer Kommunen entwickeln sich positiver als noch bei der Steuerschätzung im Oktober 2022 angenommen. Über alle Jahre des Schätzzeitraumes summieren sich die Mehreinnahmen auf 38 Millionen Euro. Im laufenden Jahr 2023 betragen die geschätzten Mehreinnahmen 22 Millionen Euro. Für das kommende Jahr 2024 ergeben sich Mehreinnahmen von 15 Millionen Euro. Für die Folgejahre 2025 bis 2027 belaufen sich die Veränderungen auf +6 Millionen Euro, +2 Millionen Euro und -7 Millionen Euro. Abermals übertrifft die Dynamik des Wachstums der Steuereinnahmen der Thüringer Kommunen mit 4,1 Prozent pro Jahr im Zeitraum der Jahre 2023 bis 2027 das Wachstum der Steuereinnahmen des Landes mit 3,0 Prozent pro Jahr.

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert zu den Auswirkungen der Mai-Steuerschätzung auf Thüringen: Steuerschätzung bestätigt bisherige Planungen, eröffnet aber keine neuen Spielräume.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringen prognostiziert für das laufende Jahr Mehreinnahmen in Höhe von 98 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Ansätzen im Haushalt 2023.

Für das kommende Jahr 2024 übersteigen die geschätzten Einnahmen die bisherige Planung um 70 Millionen Euro. Finanzministerin Heike Taubert zu den aktuellen Ergebnissen der Steuerschätzung: „Wir erleben derzeit eine gewisse Normalisierung nach den krisengeplagten Jahren 2020 bis 2022. Die Steuereinnahmen entwickeln sich aktuell stabil. Das erleichtert uns einerseits die Planung. Andererseits müssen wir akzeptieren, dass nun nicht mehr mit jeder Steuerschätzung die Einnahmewartungen deutlich nach oben korrigiert und uns neue Spielräume verschafft werden.“

Die geschätzten Mehreinnahmen für 2023 und 2024 beruhen zu großen Teilen auf zusätzlichen Umsatzsteuer-Mitteln der Länder für ihre gestiegenen Ausgaben insbesondere im Asylbereich. Allein darauf entfallen im Jahr 2023 83 Millionen Euro und im Jahr 2024 22 Millionen Euro. „Diesen zusätzlichen Einnahmen stehen auch deutlich gestiegene Ausgaben im Bereich Asyl und Integration entgegen. Der jüngste Kompromiss von Bund und Ländern für das Jahr 2023 ist dabei in der Prognose bereits berücksichtigt“, so Heike Taubert.

Zuletzt gab es eine Verständigung von Bund und Ländern, dass die Mittel für die Ländergesamtheit im Jahr 2023 um eine Milliarde Euro aufgestockt werden. Im November 2023 wollen sich Bund und Länder abermals dazu beraten, welche weiteren Maßnahmen in Abhängigkeit der Entwicklung der Zahl Geflüchteter erforderlich werden.

Trotz der erfolgten Aufwärtskorrektur bleiben die Steuereinnahmen in diesem Jahr voraussichtlich hinter dem Vorjahr 2022 zurück. Zur Einordnung dieser Ergebnisse sagt die Finanzministerin: „Im vergangenen Jahr sind sehr viele Sondereffekte aufeinandergetroffen, die zu diesem Jahresverlauf der Steuereinnahmen beigetragen haben: das Auslaufen nahezu aller Corona-Beschränkungen und der damit einhergehende Konsumschub, der trotz Krise robuste Arbeitsmarkt sowie die hohen Inflationsraten vor allem infolge des Kriegs in der Ukraine. Auch hier erleben wir also gewissermaßen eine Normalisierung, die wir bei der Haushaltsaufstellung nicht aus dem Blick verlieren dürfen.“

Im Vergleich zur Steuerschätzung vom Oktober 2022 werden gesamtstaatlich erhebliche Mindereinnahmen von 17 Milliarden Euro bzw. 31 Milliarden Euro in den Jahren 2023 und 2024 geschätzt. Diese gehen aber vor allem auf das Inflationsausgleichsgesetz zurück, mit dem u. a. die „kalte Progression“ abgemildert wird. „Diese Auswirkungen waren bereits im Oktober 2022 absehbar, auch wenn das Gesetz zum Zeitpunkt der Steuerschätzung noch nicht beschlossen war. Wir haben deshalb bereits im Oktober 2022 in unseren Zahlen dafür Vorsorge getroffen. So konnten wir verhindern, im Haushaltsvollzug 2023 oder in der Planung zum Haushalt 2024 plötzliche Mindereinnahmen kompensieren zu müssen“, so Taubert.

Die Thüringer Kommunen können in diesem und nächstem Jahr mit Mehreinnahmen von 22 Millionen Euro bzw. 15 Millionen Euro rechnen. Zudem fließt ihnen in den kommenden Jahren über den Partnerschaftsgrundsatz im kommunalen Finanzausgleich ein Teil der nun für das Land geschätzten Mehreinnahmen zu.

Hintergrund

Grundlagen der Steuerschätzung

Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vom April 2023. Danach setzt sich die wirtschaftliche Erholung des Vorjahres mit einem Anstieg des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes im laufenden Jahr 2023 um 0,4 Prozent fort. Im Jahr 2024 soll das Bruttoinlandsprodukt um weitere 1,6 Prozent wachsen. Gleichzeitig wird die Inflationserwartung für 2023 von 7,0 % aus der Herbstprojektion 2022 auf 5,9 Prozent abgesenkt. Im mittelfristigen Prognosezeitraum der Jahre 2025 bis 2027 beträgt das unterstellte Wirtschaftswachstum unverändert jährlich jeweils 0,8 Prozent.

Ergebnisse für das Land Thüringen

Aus der Schätzung ergeben sich für Thüringen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 Einnahmen aus Steuern und steuerinduzierten Einnahmen in Höhe von 9.603 Millionen Euro bzw. 9.937 Millionen Euro. Für die weiteren Jahre des Schätzzeitraums 2025 bis 2027 betragen die Einnahmen 10.276 Millionen Euro (+26 Millionen Euro gegenüber Oktober-Steuerschätzung 2022), 10.557 Millionen Euro (-5 Millionen Euro) sowie 10.812 Millionen Euro (-67 Millionen Euro).

Ergebnisse für die Thüringer Kommunen

Die bisherigen Einnahmeerwartungen für die Thüringer Kommunen entwickeln sich positiver als noch bei der Steuerschätzung im Oktober 2022 angenommen. Über alle Jahre des Schätzzeitraumes summieren sich die Mehreinnahmen auf 38 Millionen Euro. Im laufenden Jahr 2023 betragen die geschätzten Mehreinnahmen 22 Millionen Euro. Für das kommende Jahr 2024 ergeben sich Mehreinnahmen von 15 Millionen Euro. Für die Folgejahre 2025 bis 2027 belaufen sich die Veränderungen auf +6 Millionen Euro, +2 Millionen Euro und -7 Millionen Euro. Abermals übertrifft die Dynamik des Wachstums der Steuereinnahmen der Thüringer Kommunen mit 4,1 Prozent pro Jahr im Zeitraum der Jahre 2023 bis 2027 das Wachstum der Steuereinnahmen des Landes mit 3,0 Prozent pro Jahr.

 

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Finanzministerin Heike Taubert zu den Auswirkungen der Mai-Steuerschätzung auf Thüringen: Steuerschätzung bestätigt bisherige Planungen, eröffnet aber keine neuen Spielräume.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringen prognostiziert für das laufende Jahr Mehreinnahmen in Höhe von 98 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Ansätzen im Haushalt 2023.

Für das kommende Jahr 2024 übersteigen die geschätzten Einnahmen die bisherige Planung um 70 Millionen Euro. Finanzministerin Heike Taubert zu den aktuellen Ergebnissen der Steuerschätzung: „Wir erleben derzeit eine gewisse Normalisierung nach den krisengeplagten Jahren 2020 bis 2022. Die Steuereinnahmen entwickeln sich aktuell stabil. Das erleichtert uns einerseits die Planung. Andererseits müssen wir akzeptieren, dass nun nicht mehr mit jeder Steuerschätzung die Einnahmewartungen deutlich nach oben korrigiert und uns neue Spielräume verschafft werden.“

Die geschätzten Mehreinnahmen für 2023 und 2024 beruhen zu großen Teilen auf zusätzlichen Umsatzsteuer-Mitteln der Länder für ihre gestiegenen Ausgaben insbesondere im Asylbereich. Allein darauf entfallen im Jahr 2023 83 Millionen Euro und im Jahr 2024 22 Millionen Euro. „Diesen zusätzlichen Einnahmen stehen auch deutlich gestiegene Ausgaben im Bereich Asyl und Integration entgegen. Der jüngste Kompromiss von Bund und Ländern für das Jahr 2023 ist dabei in der Prognose bereits berücksichtigt“, so Heike Taubert.

Zuletzt gab es eine Verständigung von Bund und Ländern, dass die Mittel für die Ländergesamtheit im Jahr 2023 um eine Milliarde Euro aufgestockt werden. Im November 2023 wollen sich Bund und Länder abermals dazu beraten, welche weiteren Maßnahmen in Abhängigkeit der Entwicklung der Zahl Geflüchteter erforderlich werden.

Trotz der erfolgten Aufwärtskorrektur bleiben die Steuereinnahmen in diesem Jahr voraussichtlich hinter dem Vorjahr 2022 zurück. Zur Einordnung dieser Ergebnisse sagt die Finanzministerin: „Im vergangenen Jahr sind sehr viele Sondereffekte aufeinandergetroffen, die zu diesem Jahresverlauf der Steuereinnahmen beigetragen haben: das Auslaufen nahezu aller Corona-Beschränkungen und der damit einhergehende Konsumschub, der trotz Krise robuste Arbeitsmarkt sowie die hohen Inflationsraten vor allem infolge des Kriegs in der Ukraine. Auch hier erleben wir also gewissermaßen eine Normalisierung, die wir bei der Haushaltsaufstellung nicht aus dem Blick verlieren dürfen.“

Im Vergleich zur Steuerschätzung vom Oktober 2022 werden gesamtstaatlich erhebliche Mindereinnahmen von 17 Milliarden Euro bzw. 31 Milliarden Euro in den Jahren 2023 und 2024 geschätzt. Diese gehen aber vor allem auf das Inflationsausgleichsgesetz zurück, mit dem u. a. die „kalte Progression“ abgemildert wird. „Diese Auswirkungen waren bereits im Oktober 2022 absehbar, auch wenn das Gesetz zum Zeitpunkt der Steuerschätzung noch nicht beschlossen war. Wir haben deshalb bereits im Oktober 2022 in unseren Zahlen dafür Vorsorge getroffen. So konnten wir verhindern, im Haushaltsvollzug 2023 oder in der Planung zum Haushalt 2024 plötzliche Mindereinnahmen kompensieren zu müssen“, so Taubert.

Die Thüringer Kommunen können in diesem und nächstem Jahr mit Mehreinnahmen von 22 Millionen Euro bzw. 15 Millionen Euro rechnen. Zudem fließt ihnen in den kommenden Jahren über den Partnerschaftsgrundsatz im kommunalen Finanzausgleich ein Teil der nun für das Land geschätzten Mehreinnahmen zu.

Hintergrund

Grundlagen der Steuerschätzung

Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vom April 2023. Danach setzt sich die wirtschaftliche Erholung des Vorjahres mit einem Anstieg des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes im laufenden Jahr 2023 um 0,4 Prozent fort. Im Jahr 2024 soll das Bruttoinlandsprodukt um weitere 1,6 Prozent wachsen. Gleichzeitig wird die Inflationserwartung für 2023 von 7,0 % aus der Herbstprojektion 2022 auf 5,9 Prozent abgesenkt. Im mittelfristigen Prognosezeitraum der Jahre 2025 bis 2027 beträgt das unterstellte Wirtschaftswachstum unverändert jährlich jeweils 0,8 Prozent.

Ergebnisse für das Land Thüringen

Aus der Schätzung ergeben sich für Thüringen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 Einnahmen aus Steuern und steuerinduzierten Einnahmen in Höhe von 9.603 Millionen Euro bzw. 9.937 Millionen Euro. Für die weiteren Jahre des Schätzzeitraums 2025 bis 2027 betragen die Einnahmen 10.276 Millionen Euro (+26 Millionen Euro gegenüber Oktober-Steuerschätzung 2022), 10.557 Millionen Euro (-5 Millionen Euro) sowie 10.812 Millionen Euro (-67 Millionen Euro).

Ergebnisse für die Thüringer Kommunen

Die bisherigen Einnahmeerwartungen für die Thüringer Kommunen entwickeln sich positiver als noch bei der Steuerschätzung im Oktober 2022 angenommen. Über alle Jahre des Schätzzeitraumes summieren sich die Mehreinnahmen auf 38 Millionen Euro. Im laufenden Jahr 2023 betragen die geschätzten Mehreinnahmen 22 Millionen Euro. Für das kommende Jahr 2024 ergeben sich Mehreinnahmen von 15 Millionen Euro. Für die Folgejahre 2025 bis 2027 belaufen sich die Veränderungen auf +6 Millionen Euro, +2 Millionen Euro und -7 Millionen Euro. Abermals übertrifft die Dynamik des Wachstums der Steuereinnahmen der Thüringer Kommunen mit 4,1 Prozent pro Jahr im Zeitraum der Jahre 2023 bis 2027 das Wachstum der Steuereinnahmen des Landes mit 3,0 Prozent pro Jahr.

 

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Finanzministerin Heike Taubert zu den Auswirkungen der Mai-Steuerschätzung auf Thüringen: Steuerschätzung bestätigt bisherige Planungen, eröffnet aber keine neuen Spielräume.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringen prognostiziert für das laufende Jahr Mehreinnahmen in Höhe von 98 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Ansätzen im Haushalt 2023.

Für das kommende Jahr 2024 übersteigen die geschätzten Einnahmen die bisherige Planung um 70 Millionen Euro. Finanzministerin Heike Taubert zu den aktuellen Ergebnissen der Steuerschätzung: „Wir erleben derzeit eine gewisse Normalisierung nach den krisengeplagten Jahren 2020 bis 2022. Die Steuereinnahmen entwickeln sich aktuell stabil. Das erleichtert uns einerseits die Planung. Andererseits müssen wir akzeptieren, dass nun nicht mehr mit jeder Steuerschätzung die Einnahmewartungen deutlich nach oben korrigiert und uns neue Spielräume verschafft werden.“

Die geschätzten Mehreinnahmen für 2023 und 2024 beruhen zu großen Teilen auf zusätzlichen Umsatzsteuer-Mitteln der Länder für ihre gestiegenen Ausgaben insbesondere im Asylbereich. Allein darauf entfallen im Jahr 2023 83 Millionen Euro und im Jahr 2024 22 Millionen Euro. „Diesen zusätzlichen Einnahmen stehen auch deutlich gestiegene Ausgaben im Bereich Asyl und Integration entgegen. Der jüngste Kompromiss von Bund und Ländern für das Jahr 2023 ist dabei in der Prognose bereits berücksichtigt“, so Heike Taubert.

Zuletzt gab es eine Verständigung von Bund und Ländern, dass die Mittel für die Ländergesamtheit im Jahr 2023 um eine Milliarde Euro aufgestockt werden. Im November 2023 wollen sich Bund und Länder abermals dazu beraten, welche weiteren Maßnahmen in Abhängigkeit der Entwicklung der Zahl Geflüchteter erforderlich werden.

Trotz der erfolgten Aufwärtskorrektur bleiben die Steuereinnahmen in diesem Jahr voraussichtlich hinter dem Vorjahr 2022 zurück. Zur Einordnung dieser Ergebnisse sagt die Finanzministerin: „Im vergangenen Jahr sind sehr viele Sondereffekte aufeinandergetroffen, die zu diesem Jahresverlauf der Steuereinnahmen beigetragen haben: das Auslaufen nahezu aller Corona-Beschränkungen und der damit einhergehende Konsumschub, der trotz Krise robuste Arbeitsmarkt sowie die hohen Inflationsraten vor allem infolge des Kriegs in der Ukraine. Auch hier erleben wir also gewissermaßen eine Normalisierung, die wir bei der Haushaltsaufstellung nicht aus dem Blick verlieren dürfen.“

Im Vergleich zur Steuerschätzung vom Oktober 2022 werden gesamtstaatlich erhebliche Mindereinnahmen von 17 Milliarden Euro bzw. 31 Milliarden Euro in den Jahren 2023 und 2024 geschätzt. Diese gehen aber vor allem auf das Inflationsausgleichsgesetz zurück, mit dem u. a. die „kalte Progression“ abgemildert wird. „Diese Auswirkungen waren bereits im Oktober 2022 absehbar, auch wenn das Gesetz zum Zeitpunkt der Steuerschätzung noch nicht beschlossen war. Wir haben deshalb bereits im Oktober 2022 in unseren Zahlen dafür Vorsorge getroffen. So konnten wir verhindern, im Haushaltsvollzug 2023 oder in der Planung zum Haushalt 2024 plötzliche Mindereinnahmen kompensieren zu müssen“, so Taubert.

Die Thüringer Kommunen können in diesem und nächstem Jahr mit Mehreinnahmen von 22 Millionen Euro bzw. 15 Millionen Euro rechnen. Zudem fließt ihnen in den kommenden Jahren über den Partnerschaftsgrundsatz im kommunalen Finanzausgleich ein Teil der nun für das Land geschätzten Mehreinnahmen zu.

Hintergrund

Grundlagen der Steuerschätzung

Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vom April 2023. Danach setzt sich die wirtschaftliche Erholung des Vorjahres mit einem Anstieg des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes im laufenden Jahr 2023 um 0,4 Prozent fort. Im Jahr 2024 soll das Bruttoinlandsprodukt um weitere 1,6 Prozent wachsen. Gleichzeitig wird die Inflationserwartung für 2023 von 7,0 % aus der Herbstprojektion 2022 auf 5,9 Prozent abgesenkt. Im mittelfristigen Prognosezeitraum der Jahre 2025 bis 2027 beträgt das unterstellte Wirtschaftswachstum unverändert jährlich jeweils 0,8 Prozent.

Ergebnisse für das Land Thüringen

Aus der Schätzung ergeben sich für Thüringen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 Einnahmen aus Steuern und steuerinduzierten Einnahmen in Höhe von 9.603 Millionen Euro bzw. 9.937 Millionen Euro. Für die weiteren Jahre des Schätzzeitraums 2025 bis 2027 betragen die Einnahmen 10.276 Millionen Euro (+26 Millionen Euro gegenüber Oktober-Steuerschätzung 2022), 10.557 Millionen Euro (-5 Millionen Euro) sowie 10.812 Millionen Euro (-67 Millionen Euro).

Ergebnisse für die Thüringer Kommunen

Die bisherigen Einnahmeerwartungen für die Thüringer Kommunen entwickeln sich positiver als noch bei der Steuerschätzung im Oktober 2022 angenommen. Über alle Jahre des Schätzzeitraumes summieren sich die Mehreinnahmen auf 38 Millionen Euro. Im laufenden Jahr 2023 betragen die geschätzten Mehreinnahmen 22 Millionen Euro. Für das kommende Jahr 2024 ergeben sich Mehreinnahmen von 15 Millionen Euro. Für die Folgejahre 2025 bis 2027 belaufen sich die Veränderungen auf +6 Millionen Euro, +2 Millionen Euro und -7 Millionen Euro. Abermals übertrifft die Dynamik des Wachstums der Steuereinnahmen der Thüringer Kommunen mit 4,1 Prozent pro Jahr im Zeitraum der Jahre 2023 bis 2027 das Wachstum der Steuereinnahmen des Landes mit 3,0 Prozent pro Jahr.

 

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