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Finanzministerin Heike Taubert zu den bundesweiten Ergebnissen der Herbst-Steuerschätzung: Nicht nur die Steuereinnahmen steigen, sondern auch die Risiken und Unsicherheiten


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Bund, Länder und Gemeinden können in den Jahren 2022 bis 2026 nochmals mit Mehreinnahmen rechnen. Das ist das Ergebnis des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“, dessen 163. Sitzung in Dessau-Roßlau heute zu Ende gegangen ist.

Insgesamt werden über alle Jahre des Schätzzeitraumes gesamtstaatliche Mehreinnahmen von 126 Milliarden Euro gegenüber der Schätzung vom Mai 2022 erwartet. Auf Bund, Länder und Gemeinden entfallen davon 47 Milliarden Euro, 43 Milliarden Euro bzw. 40 Milliarden Euro. Für das laufende Jahr 2022 wird für die Länder von Mehreinnahmen in Höhe von 3 Milliarden Euro ausgegangen.

Finanzministerin Taubert dazu: „Wir sind in einer ungewöhnlichen Situation, in der die konjunkturelle Lage, vor allem aber der Ausblick, extrem eingetrübt ist und gleichzeitig die Einnahmen des Staates weiter steigen.“ Deshalb mahnt Taubert, die nun erfolgte Aufwärtskorrektur nicht losgelöst von den enormen Unsicherheiten und Risiken zu sehen: „Zum einen kann die Konjunktur bald doch stärker auf die Einnahmen durchschlagen, als gegenwärtig angenommen. Zum anderen können weitere Entlastungsmaßnahmen erforderlich werden, um Effekte der Energiepreiskrise für die Gesellschaft abzufedern.“

Aktuell erfolgt gerade die Umsetzung des sogenannten Entlastungspaketes III, das in den Ergebnissen der Steuerschätzung nur teilweise berücksichtigt ist. Weitere Maßnahmen daraus werden vor allem aber ab dem nächsten Jahr zu erheblichen Steuermindereinnahmen führen. Hier ist insbesondere das Inflationsausgleichsgesetz zu nennen. Die Effekte der nicht berücksichtigten Maßnahmen aus dem Entlastungspaket III summieren sich auf 21 Milliarden Euro im kommenden Jahr und 34 Milliarden im Jahr 2024.

Finanzministerin Taubert dazu: „Die bereits umgesetzten Entlastungspakete I und II sowie das aktuelle Entlastungspakt III sind ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit. Neben den Einnahmen steigen auch die staatlichen Ausgaben insbesondere für die Aufnahme, Unterbringung und Integration der aus der Ukraine Geflüchteten.“

Die konkreten Auswirkungen der Ergebnisse der Steuerschätzung auf Thüringen werden in den kommenden Tagen im Finanzministerium berechnet. Ministerin Taubert gibt jedoch bereits einen Ausblick: „Die Mehreinnahmen werden sich merklich im aktuellen Landeshaushalt niederschlagen.“ In diesem Zusammenhang erinnert Taubert an die Zweckerweiterung des Corona-Sondervermögens auch auf Maßnahmen zur Bekämpfung der Folgen der Energiekrise: „Wir werden diesem Sondervermögen nochmals 350 Millionen  Euro aus der Rücklage des Landes zuführen. Ich plädiere deshalb dafür, Steuermehreinnahmen zur Stabilisierung der Haushaltsausgleichsrücklage einzusetzen. Sie ist unser wichtigstes Instrument, um auch auf unvorhergesehene Entwicklungen reagieren zu können.“

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hatte vom 25. bis 27. Oktober 2022 getagt. Die Auswirkungen der aktuellen Herbst-Steuerschätzung für die Jahre 2022 bis 2027 auf Thüringen und seine Kommunen werden in der kommenden Woche am 2. November 2022 in der Kabinettsitzung der Landesregierung beraten und anschließend in der Regierungsmedienkonferenz vorgestellt.

Hintergrund: Grundlagen der Steuerschätzung 

Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Herbstprojektion der Bundesregierung vom Oktober 2022. Danach wird die Prognose für das Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes (BIP) im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung für das laufende Jahr 2022 von 2,2 Prozent auf 1,4 Prozent abgesenkt. Ursächlich sind insbesondere die mit dem Ukraine-Krieg verbundene Entwicklung der Energiepreise sowie die verschärften Lieferkettenstörungen. Für das laufende Jahr wird die Inflationsrate 8,0 Prozent betragen. Gegenüber der Frühjahrsprojektion bedeutet das eine Anhebung um 1,9 Prozentpunkte. Für das kommende Jahr 2023 werden ein BIP-Rückgang von -0,4 Prozent sowie eine Inflationsrate von 7,0 Prozent erwartet.

Für die Jahre des mittelfristigen Prognosezeitraums 2025 bis 2027 wird ein durchschnittliches Wachstum von 0,8 Prozent pro Jahr sowie eine Annäherung der Inflationsrate an die Zielmarke der Europäischen Zentralbank von 2 Prozent unterstellt.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert zu den bundesweiten Ergebnissen der Herbst-Steuerschätzung: Nicht nur die Steuereinnahmen steigen, sondern auch die Risiken und Unsicherheiten


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Bund, Länder und Gemeinden können in den Jahren 2022 bis 2026 nochmals mit Mehreinnahmen rechnen. Das ist das Ergebnis des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“, dessen 163. Sitzung in Dessau-Roßlau heute zu Ende gegangen ist.

Insgesamt werden über alle Jahre des Schätzzeitraumes gesamtstaatliche Mehreinnahmen von 126 Milliarden Euro gegenüber der Schätzung vom Mai 2022 erwartet. Auf Bund, Länder und Gemeinden entfallen davon 47 Milliarden Euro, 43 Milliarden Euro bzw. 40 Milliarden Euro. Für das laufende Jahr 2022 wird für die Länder von Mehreinnahmen in Höhe von 3 Milliarden Euro ausgegangen.

Finanzministerin Taubert dazu: „Wir sind in einer ungewöhnlichen Situation, in der die konjunkturelle Lage, vor allem aber der Ausblick, extrem eingetrübt ist und gleichzeitig die Einnahmen des Staates weiter steigen.“ Deshalb mahnt Taubert, die nun erfolgte Aufwärtskorrektur nicht losgelöst von den enormen Unsicherheiten und Risiken zu sehen: „Zum einen kann die Konjunktur bald doch stärker auf die Einnahmen durchschlagen, als gegenwärtig angenommen. Zum anderen können weitere Entlastungsmaßnahmen erforderlich werden, um Effekte der Energiepreiskrise für die Gesellschaft abzufedern.“

Aktuell erfolgt gerade die Umsetzung des sogenannten Entlastungspaketes III, das in den Ergebnissen der Steuerschätzung nur teilweise berücksichtigt ist. Weitere Maßnahmen daraus werden vor allem aber ab dem nächsten Jahr zu erheblichen Steuermindereinnahmen führen. Hier ist insbesondere das Inflationsausgleichsgesetz zu nennen. Die Effekte der nicht berücksichtigten Maßnahmen aus dem Entlastungspaket III summieren sich auf 21 Milliarden Euro im kommenden Jahr und 34 Milliarden im Jahr 2024.

Finanzministerin Taubert dazu: „Die bereits umgesetzten Entlastungspakete I und II sowie das aktuelle Entlastungspakt III sind ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit. Neben den Einnahmen steigen auch die staatlichen Ausgaben insbesondere für die Aufnahme, Unterbringung und Integration der aus der Ukraine Geflüchteten.“

Die konkreten Auswirkungen der Ergebnisse der Steuerschätzung auf Thüringen werden in den kommenden Tagen im Finanzministerium berechnet. Ministerin Taubert gibt jedoch bereits einen Ausblick: „Die Mehreinnahmen werden sich merklich im aktuellen Landeshaushalt niederschlagen.“ In diesem Zusammenhang erinnert Taubert an die Zweckerweiterung des Corona-Sondervermögens auch auf Maßnahmen zur Bekämpfung der Folgen der Energiekrise: „Wir werden diesem Sondervermögen nochmals 350 Millionen  Euro aus der Rücklage des Landes zuführen. Ich plädiere deshalb dafür, Steuermehreinnahmen zur Stabilisierung der Haushaltsausgleichsrücklage einzusetzen. Sie ist unser wichtigstes Instrument, um auch auf unvorhergesehene Entwicklungen reagieren zu können.“

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hatte vom 25. bis 27. Oktober 2022 getagt. Die Auswirkungen der aktuellen Herbst-Steuerschätzung für die Jahre 2022 bis 2027 auf Thüringen und seine Kommunen werden in der kommenden Woche am 2. November 2022 in der Kabinettsitzung der Landesregierung beraten und anschließend in der Regierungsmedienkonferenz vorgestellt.

Hintergrund: Grundlagen der Steuerschätzung 

Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Herbstprojektion der Bundesregierung vom Oktober 2022. Danach wird die Prognose für das Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes (BIP) im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung für das laufende Jahr 2022 von 2,2 Prozent auf 1,4 Prozent abgesenkt. Ursächlich sind insbesondere die mit dem Ukraine-Krieg verbundene Entwicklung der Energiepreise sowie die verschärften Lieferkettenstörungen. Für das laufende Jahr wird die Inflationsrate 8,0 Prozent betragen. Gegenüber der Frühjahrsprojektion bedeutet das eine Anhebung um 1,9 Prozentpunkte. Für das kommende Jahr 2023 werden ein BIP-Rückgang von -0,4 Prozent sowie eine Inflationsrate von 7,0 Prozent erwartet.

Für die Jahre des mittelfristigen Prognosezeitraums 2025 bis 2027 wird ein durchschnittliches Wachstum von 0,8 Prozent pro Jahr sowie eine Annäherung der Inflationsrate an die Zielmarke der Europäischen Zentralbank von 2 Prozent unterstellt.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Finanzministerin Heike Taubert zu den bundesweiten Ergebnissen der Herbst-Steuerschätzung: Nicht nur die Steuereinnahmen steigen, sondern auch die Risiken und Unsicherheiten


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Bund, Länder und Gemeinden können in den Jahren 2022 bis 2026 nochmals mit Mehreinnahmen rechnen. Das ist das Ergebnis des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“, dessen 163. Sitzung in Dessau-Roßlau heute zu Ende gegangen ist.

Insgesamt werden über alle Jahre des Schätzzeitraumes gesamtstaatliche Mehreinnahmen von 126 Milliarden Euro gegenüber der Schätzung vom Mai 2022 erwartet. Auf Bund, Länder und Gemeinden entfallen davon 47 Milliarden Euro, 43 Milliarden Euro bzw. 40 Milliarden Euro. Für das laufende Jahr 2022 wird für die Länder von Mehreinnahmen in Höhe von 3 Milliarden Euro ausgegangen.

Finanzministerin Taubert dazu: „Wir sind in einer ungewöhnlichen Situation, in der die konjunkturelle Lage, vor allem aber der Ausblick, extrem eingetrübt ist und gleichzeitig die Einnahmen des Staates weiter steigen.“ Deshalb mahnt Taubert, die nun erfolgte Aufwärtskorrektur nicht losgelöst von den enormen Unsicherheiten und Risiken zu sehen: „Zum einen kann die Konjunktur bald doch stärker auf die Einnahmen durchschlagen, als gegenwärtig angenommen. Zum anderen können weitere Entlastungsmaßnahmen erforderlich werden, um Effekte der Energiepreiskrise für die Gesellschaft abzufedern.“

Aktuell erfolgt gerade die Umsetzung des sogenannten Entlastungspaketes III, das in den Ergebnissen der Steuerschätzung nur teilweise berücksichtigt ist. Weitere Maßnahmen daraus werden vor allem aber ab dem nächsten Jahr zu erheblichen Steuermindereinnahmen führen. Hier ist insbesondere das Inflationsausgleichsgesetz zu nennen. Die Effekte der nicht berücksichtigten Maßnahmen aus dem Entlastungspaket III summieren sich auf 21 Milliarden Euro im kommenden Jahr und 34 Milliarden im Jahr 2024.

Finanzministerin Taubert dazu: „Die bereits umgesetzten Entlastungspakete I und II sowie das aktuelle Entlastungspakt III sind ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit. Neben den Einnahmen steigen auch die staatlichen Ausgaben insbesondere für die Aufnahme, Unterbringung und Integration der aus der Ukraine Geflüchteten.“

Die konkreten Auswirkungen der Ergebnisse der Steuerschätzung auf Thüringen werden in den kommenden Tagen im Finanzministerium berechnet. Ministerin Taubert gibt jedoch bereits einen Ausblick: „Die Mehreinnahmen werden sich merklich im aktuellen Landeshaushalt niederschlagen.“ In diesem Zusammenhang erinnert Taubert an die Zweckerweiterung des Corona-Sondervermögens auch auf Maßnahmen zur Bekämpfung der Folgen der Energiekrise: „Wir werden diesem Sondervermögen nochmals 350 Millionen  Euro aus der Rücklage des Landes zuführen. Ich plädiere deshalb dafür, Steuermehreinnahmen zur Stabilisierung der Haushaltsausgleichsrücklage einzusetzen. Sie ist unser wichtigstes Instrument, um auch auf unvorhergesehene Entwicklungen reagieren zu können.“

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hatte vom 25. bis 27. Oktober 2022 getagt. Die Auswirkungen der aktuellen Herbst-Steuerschätzung für die Jahre 2022 bis 2027 auf Thüringen und seine Kommunen werden in der kommenden Woche am 2. November 2022 in der Kabinettsitzung der Landesregierung beraten und anschließend in der Regierungsmedienkonferenz vorgestellt.

Hintergrund: Grundlagen der Steuerschätzung 

Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Herbstprojektion der Bundesregierung vom Oktober 2022. Danach wird die Prognose für das Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes (BIP) im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung für das laufende Jahr 2022 von 2,2 Prozent auf 1,4 Prozent abgesenkt. Ursächlich sind insbesondere die mit dem Ukraine-Krieg verbundene Entwicklung der Energiepreise sowie die verschärften Lieferkettenstörungen. Für das laufende Jahr wird die Inflationsrate 8,0 Prozent betragen. Gegenüber der Frühjahrsprojektion bedeutet das eine Anhebung um 1,9 Prozentpunkte. Für das kommende Jahr 2023 werden ein BIP-Rückgang von -0,4 Prozent sowie eine Inflationsrate von 7,0 Prozent erwartet.

Für die Jahre des mittelfristigen Prognosezeitraums 2025 bis 2027 wird ein durchschnittliches Wachstum von 0,8 Prozent pro Jahr sowie eine Annäherung der Inflationsrate an die Zielmarke der Europäischen Zentralbank von 2 Prozent unterstellt.

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Bund, Länder und Gemeinden können in den Jahren 2022 bis 2026 nochmals mit Mehreinnahmen rechnen. Das ist das Ergebnis des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“, dessen 163. Sitzung in Dessau-Roßlau heute zu Ende gegangen ist.

Insgesamt werden über alle Jahre des Schätzzeitraumes gesamtstaatliche Mehreinnahmen von 126 Milliarden Euro gegenüber der Schätzung vom Mai 2022 erwartet. Auf Bund, Länder und Gemeinden entfallen davon 47 Milliarden Euro, 43 Milliarden Euro bzw. 40 Milliarden Euro. Für das laufende Jahr 2022 wird für die Länder von Mehreinnahmen in Höhe von 3 Milliarden Euro ausgegangen.

Finanzministerin Taubert dazu: „Wir sind in einer ungewöhnlichen Situation, in der die konjunkturelle Lage, vor allem aber der Ausblick, extrem eingetrübt ist und gleichzeitig die Einnahmen des Staates weiter steigen.“ Deshalb mahnt Taubert, die nun erfolgte Aufwärtskorrektur nicht losgelöst von den enormen Unsicherheiten und Risiken zu sehen: „Zum einen kann die Konjunktur bald doch stärker auf die Einnahmen durchschlagen, als gegenwärtig angenommen. Zum anderen können weitere Entlastungsmaßnahmen erforderlich werden, um Effekte der Energiepreiskrise für die Gesellschaft abzufedern.“

Aktuell erfolgt gerade die Umsetzung des sogenannten Entlastungspaketes III, das in den Ergebnissen der Steuerschätzung nur teilweise berücksichtigt ist. Weitere Maßnahmen daraus werden vor allem aber ab dem nächsten Jahr zu erheblichen Steuermindereinnahmen führen. Hier ist insbesondere das Inflationsausgleichsgesetz zu nennen. Die Effekte der nicht berücksichtigten Maßnahmen aus dem Entlastungspaket III summieren sich auf 21 Milliarden Euro im kommenden Jahr und 34 Milliarden im Jahr 2024.

Finanzministerin Taubert dazu: „Die bereits umgesetzten Entlastungspakete I und II sowie das aktuelle Entlastungspakt III sind ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit. Neben den Einnahmen steigen auch die staatlichen Ausgaben insbesondere für die Aufnahme, Unterbringung und Integration der aus der Ukraine Geflüchteten.“

Die konkreten Auswirkungen der Ergebnisse der Steuerschätzung auf Thüringen werden in den kommenden Tagen im Finanzministerium berechnet. Ministerin Taubert gibt jedoch bereits einen Ausblick: „Die Mehreinnahmen werden sich merklich im aktuellen Landeshaushalt niederschlagen.“ In diesem Zusammenhang erinnert Taubert an die Zweckerweiterung des Corona-Sondervermögens auch auf Maßnahmen zur Bekämpfung der Folgen der Energiekrise: „Wir werden diesem Sondervermögen nochmals 350 Millionen  Euro aus der Rücklage des Landes zuführen. Ich plädiere deshalb dafür, Steuermehreinnahmen zur Stabilisierung der Haushaltsausgleichsrücklage einzusetzen. Sie ist unser wichtigstes Instrument, um auch auf unvorhergesehene Entwicklungen reagieren zu können.“

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hatte vom 25. bis 27. Oktober 2022 getagt. Die Auswirkungen der aktuellen Herbst-Steuerschätzung für die Jahre 2022 bis 2027 auf Thüringen und seine Kommunen werden in der kommenden Woche am 2. November 2022 in der Kabinettsitzung der Landesregierung beraten und anschließend in der Regierungsmedienkonferenz vorgestellt.

Hintergrund: Grundlagen der Steuerschätzung 

Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Herbstprojektion der Bundesregierung vom Oktober 2022. Danach wird die Prognose für das Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes (BIP) im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung für das laufende Jahr 2022 von 2,2 Prozent auf 1,4 Prozent abgesenkt. Ursächlich sind insbesondere die mit dem Ukraine-Krieg verbundene Entwicklung der Energiepreise sowie die verschärften Lieferkettenstörungen. Für das laufende Jahr wird die Inflationsrate 8,0 Prozent betragen. Gegenüber der Frühjahrsprojektion bedeutet das eine Anhebung um 1,9 Prozentpunkte. Für das kommende Jahr 2023 werden ein BIP-Rückgang von -0,4 Prozent sowie eine Inflationsrate von 7,0 Prozent erwartet.

Für die Jahre des mittelfristigen Prognosezeitraums 2025 bis 2027 wird ein durchschnittliches Wachstum von 0,8 Prozent pro Jahr sowie eine Annäherung der Inflationsrate an die Zielmarke der Europäischen Zentralbank von 2 Prozent unterstellt.

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