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Finanzministerin Heike Taubert zu den bundesweiten Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung: „Anhaltende konjunkturelle Schwäche setzt Steuereinnahmen weiter unter Druck“


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Einnahmeerwartungen von Bund, Ländern und Gemeinden für die Jahre 2024 bis 2028 müssen spürbar nach unten korrigiert werden.

Das ist das Ergebnis des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“, dessen 166. Sitzung in Hannover heute zu Ende gegangen ist. Insgesamt werden über alle Jahre des Schätzzeitraumes gesamtstaatliche Mindereinnahmen von 80,7 Milliarden Euro gegenüber der Schätzung vom Oktober 2023 erwartet. Auf Länder und Gemeinden entfallen davon 33,8 Milliarden Euro bzw. 5,7 Milliarden Euro.

Finanzministerin Heike Taubert dazu: „Die deutsche Wirtschaft befindet sich weiterhin in einer Schwächephase, die sich natürlich auch in den Steuereinnahmen niederschlägt.“ Ein Teil der nun prognostizierten Mindereinnahmen geht dabei auf Änderungen im Steuerrecht zurück, die dazu beitragen sollen, diese Wachstumsschwäche zu überwinden – wie etwa das Wachstumschancengesetz oder das Zukunftsfinanzierungsgesetz. Allein diese beiden Gesetze führen im Prognosezeitraum zu Mindereinnahmen von 18,6 Milliarden Euro. Mit Blick auf den Landeshaushalt ergänzt Ministerin Taubert: „Für diese Rechtsänderungen hatten wir vorausschauend bereits frühzeitig Vorsorge getroffen, so dass die Auswirkungen auf unseren Landeshaushalt etwas weniger drastisch ausfallen werden, als es die bundesweiten Ergebnisse zunächst vermuten lassen Dennoch: Die jetzt geringer prognostizierten Einnahmen werden auch Auswirkungen auf die derzeit laufende Aufstellung des Haushalts 2025 haben.“

Die aktuelle Steuerschätzung und der wirtschaftliche Ausblick bis zum Ende des Prognosezeitraums lassen erahnen, dass für einen längeren Zeitraum allenfalls mit einem geringen Wachstum der Steuereinnahmen gerechnet werden kann. Ministerin Taubert: „Wir müssen uns endlich auch in Thüringen mit dieser neuen Realität auseinandersetzen. Die dynamische Entwicklung der letzten Jahre wird so schnell nicht zurückkehren. Bereits im laufenden Jahr werden wir – wie auch schon im letzten Jahr – in unsere Rücklage greifen müssen, um alle geplanten Ausgaben realisieren zu können.“

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat vom 14. bis 16. Mai 2024 in Hannover getagt. Die Auswirkungen der aktuellen Mai-Steuerschätzung für die Jahre 2024 bis 2028 auf Thüringen und seine Kommunen werden in der kommenden Woche am 21. Mai 2024 in der Kabinettsitzung der Landesregierung beraten und anschließend in der Regierungsmedienkonferenz vorgestellt. In diesem Zusammenhang wird auch eine Einordnung in die laufende Haushaltsaufstellung 2025 erfolgen.

Grundlagen der Steuerschätzung

Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vom April 2024. Danach wird die Prognose für das Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes (BIP) im Vergleich zur Oktober-Steuerschätzung für das laufende Jahr 2024 von +1,3 Prozent auf nur noch +0,3 Prozent eingekürzt. Die wirtschaftliche Erholung im Nachgang der krisengeprägten Vorjahre verzögert sich länger, als noch in der Herbstprojektion erwartet. Für das kommende Jahr 2025 wird ein BIP-Anstieg von 1,0 Prozent angenommen. Für die Jahre des mittelfristigen Prognosezeitraums 2026 bis 2028 wird ein jährliches Wachstum von +1,0 Prozent unterstellt.

 

 

 

 

 

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Finanzministerin Heike Taubert zu den bundesweiten Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung: „Anhaltende konjunkturelle Schwäche setzt Steuereinnahmen weiter unter Druck“


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Einnahmeerwartungen von Bund, Ländern und Gemeinden für die Jahre 2024 bis 2028 müssen spürbar nach unten korrigiert werden.

Das ist das Ergebnis des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“, dessen 166. Sitzung in Hannover heute zu Ende gegangen ist. Insgesamt werden über alle Jahre des Schätzzeitraumes gesamtstaatliche Mindereinnahmen von 80,7 Milliarden Euro gegenüber der Schätzung vom Oktober 2023 erwartet. Auf Länder und Gemeinden entfallen davon 33,8 Milliarden Euro bzw. 5,7 Milliarden Euro.

Finanzministerin Heike Taubert dazu: „Die deutsche Wirtschaft befindet sich weiterhin in einer Schwächephase, die sich natürlich auch in den Steuereinnahmen niederschlägt.“ Ein Teil der nun prognostizierten Mindereinnahmen geht dabei auf Änderungen im Steuerrecht zurück, die dazu beitragen sollen, diese Wachstumsschwäche zu überwinden – wie etwa das Wachstumschancengesetz oder das Zukunftsfinanzierungsgesetz. Allein diese beiden Gesetze führen im Prognosezeitraum zu Mindereinnahmen von 18,6 Milliarden Euro. Mit Blick auf den Landeshaushalt ergänzt Ministerin Taubert: „Für diese Rechtsänderungen hatten wir vorausschauend bereits frühzeitig Vorsorge getroffen, so dass die Auswirkungen auf unseren Landeshaushalt etwas weniger drastisch ausfallen werden, als es die bundesweiten Ergebnisse zunächst vermuten lassen Dennoch: Die jetzt geringer prognostizierten Einnahmen werden auch Auswirkungen auf die derzeit laufende Aufstellung des Haushalts 2025 haben.“

Die aktuelle Steuerschätzung und der wirtschaftliche Ausblick bis zum Ende des Prognosezeitraums lassen erahnen, dass für einen längeren Zeitraum allenfalls mit einem geringen Wachstum der Steuereinnahmen gerechnet werden kann. Ministerin Taubert: „Wir müssen uns endlich auch in Thüringen mit dieser neuen Realität auseinandersetzen. Die dynamische Entwicklung der letzten Jahre wird so schnell nicht zurückkehren. Bereits im laufenden Jahr werden wir – wie auch schon im letzten Jahr – in unsere Rücklage greifen müssen, um alle geplanten Ausgaben realisieren zu können.“

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat vom 14. bis 16. Mai 2024 in Hannover getagt. Die Auswirkungen der aktuellen Mai-Steuerschätzung für die Jahre 2024 bis 2028 auf Thüringen und seine Kommunen werden in der kommenden Woche am 21. Mai 2024 in der Kabinettsitzung der Landesregierung beraten und anschließend in der Regierungsmedienkonferenz vorgestellt. In diesem Zusammenhang wird auch eine Einordnung in die laufende Haushaltsaufstellung 2025 erfolgen.

Grundlagen der Steuerschätzung

Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vom April 2024. Danach wird die Prognose für das Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes (BIP) im Vergleich zur Oktober-Steuerschätzung für das laufende Jahr 2024 von +1,3 Prozent auf nur noch +0,3 Prozent eingekürzt. Die wirtschaftliche Erholung im Nachgang der krisengeprägten Vorjahre verzögert sich länger, als noch in der Herbstprojektion erwartet. Für das kommende Jahr 2025 wird ein BIP-Anstieg von 1,0 Prozent angenommen. Für die Jahre des mittelfristigen Prognosezeitraums 2026 bis 2028 wird ein jährliches Wachstum von +1,0 Prozent unterstellt.

 

 

 

 

 

 

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Finanzministerin Heike Taubert zu den bundesweiten Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung: „Anhaltende konjunkturelle Schwäche setzt Steuereinnahmen weiter unter Druck“


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Einnahmeerwartungen von Bund, Ländern und Gemeinden für die Jahre 2024 bis 2028 müssen spürbar nach unten korrigiert werden.

Das ist das Ergebnis des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“, dessen 166. Sitzung in Hannover heute zu Ende gegangen ist. Insgesamt werden über alle Jahre des Schätzzeitraumes gesamtstaatliche Mindereinnahmen von 80,7 Milliarden Euro gegenüber der Schätzung vom Oktober 2023 erwartet. Auf Länder und Gemeinden entfallen davon 33,8 Milliarden Euro bzw. 5,7 Milliarden Euro.

Finanzministerin Heike Taubert dazu: „Die deutsche Wirtschaft befindet sich weiterhin in einer Schwächephase, die sich natürlich auch in den Steuereinnahmen niederschlägt.“ Ein Teil der nun prognostizierten Mindereinnahmen geht dabei auf Änderungen im Steuerrecht zurück, die dazu beitragen sollen, diese Wachstumsschwäche zu überwinden – wie etwa das Wachstumschancengesetz oder das Zukunftsfinanzierungsgesetz. Allein diese beiden Gesetze führen im Prognosezeitraum zu Mindereinnahmen von 18,6 Milliarden Euro. Mit Blick auf den Landeshaushalt ergänzt Ministerin Taubert: „Für diese Rechtsänderungen hatten wir vorausschauend bereits frühzeitig Vorsorge getroffen, so dass die Auswirkungen auf unseren Landeshaushalt etwas weniger drastisch ausfallen werden, als es die bundesweiten Ergebnisse zunächst vermuten lassen Dennoch: Die jetzt geringer prognostizierten Einnahmen werden auch Auswirkungen auf die derzeit laufende Aufstellung des Haushalts 2025 haben.“

Die aktuelle Steuerschätzung und der wirtschaftliche Ausblick bis zum Ende des Prognosezeitraums lassen erahnen, dass für einen längeren Zeitraum allenfalls mit einem geringen Wachstum der Steuereinnahmen gerechnet werden kann. Ministerin Taubert: „Wir müssen uns endlich auch in Thüringen mit dieser neuen Realität auseinandersetzen. Die dynamische Entwicklung der letzten Jahre wird so schnell nicht zurückkehren. Bereits im laufenden Jahr werden wir – wie auch schon im letzten Jahr – in unsere Rücklage greifen müssen, um alle geplanten Ausgaben realisieren zu können.“

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat vom 14. bis 16. Mai 2024 in Hannover getagt. Die Auswirkungen der aktuellen Mai-Steuerschätzung für die Jahre 2024 bis 2028 auf Thüringen und seine Kommunen werden in der kommenden Woche am 21. Mai 2024 in der Kabinettsitzung der Landesregierung beraten und anschließend in der Regierungsmedienkonferenz vorgestellt. In diesem Zusammenhang wird auch eine Einordnung in die laufende Haushaltsaufstellung 2025 erfolgen.

Grundlagen der Steuerschätzung

Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vom April 2024. Danach wird die Prognose für das Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes (BIP) im Vergleich zur Oktober-Steuerschätzung für das laufende Jahr 2024 von +1,3 Prozent auf nur noch +0,3 Prozent eingekürzt. Die wirtschaftliche Erholung im Nachgang der krisengeprägten Vorjahre verzögert sich länger, als noch in der Herbstprojektion erwartet. Für das kommende Jahr 2025 wird ein BIP-Anstieg von 1,0 Prozent angenommen. Für die Jahre des mittelfristigen Prognosezeitraums 2026 bis 2028 wird ein jährliches Wachstum von +1,0 Prozent unterstellt.

 

 

 

 

 

 

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Das ist das Ergebnis des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“, dessen 166. Sitzung in Hannover heute zu Ende gegangen ist. Insgesamt werden über alle Jahre des Schätzzeitraumes gesamtstaatliche Mindereinnahmen von 80,7 Milliarden Euro gegenüber der Schätzung vom Oktober 2023 erwartet. Auf Länder und Gemeinden entfallen davon 33,8 Milliarden Euro bzw. 5,7 Milliarden Euro.

Finanzministerin Heike Taubert dazu: „Die deutsche Wirtschaft befindet sich weiterhin in einer Schwächephase, die sich natürlich auch in den Steuereinnahmen niederschlägt.“ Ein Teil der nun prognostizierten Mindereinnahmen geht dabei auf Änderungen im Steuerrecht zurück, die dazu beitragen sollen, diese Wachstumsschwäche zu überwinden – wie etwa das Wachstumschancengesetz oder das Zukunftsfinanzierungsgesetz. Allein diese beiden Gesetze führen im Prognosezeitraum zu Mindereinnahmen von 18,6 Milliarden Euro. Mit Blick auf den Landeshaushalt ergänzt Ministerin Taubert: „Für diese Rechtsänderungen hatten wir vorausschauend bereits frühzeitig Vorsorge getroffen, so dass die Auswirkungen auf unseren Landeshaushalt etwas weniger drastisch ausfallen werden, als es die bundesweiten Ergebnisse zunächst vermuten lassen Dennoch: Die jetzt geringer prognostizierten Einnahmen werden auch Auswirkungen auf die derzeit laufende Aufstellung des Haushalts 2025 haben.“

Die aktuelle Steuerschätzung und der wirtschaftliche Ausblick bis zum Ende des Prognosezeitraums lassen erahnen, dass für einen längeren Zeitraum allenfalls mit einem geringen Wachstum der Steuereinnahmen gerechnet werden kann. Ministerin Taubert: „Wir müssen uns endlich auch in Thüringen mit dieser neuen Realität auseinandersetzen. Die dynamische Entwicklung der letzten Jahre wird so schnell nicht zurückkehren. Bereits im laufenden Jahr werden wir – wie auch schon im letzten Jahr – in unsere Rücklage greifen müssen, um alle geplanten Ausgaben realisieren zu können.“

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat vom 14. bis 16. Mai 2024 in Hannover getagt. Die Auswirkungen der aktuellen Mai-Steuerschätzung für die Jahre 2024 bis 2028 auf Thüringen und seine Kommunen werden in der kommenden Woche am 21. Mai 2024 in der Kabinettsitzung der Landesregierung beraten und anschließend in der Regierungsmedienkonferenz vorgestellt. In diesem Zusammenhang wird auch eine Einordnung in die laufende Haushaltsaufstellung 2025 erfolgen.

Grundlagen der Steuerschätzung

Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vom April 2024. Danach wird die Prognose für das Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes (BIP) im Vergleich zur Oktober-Steuerschätzung für das laufende Jahr 2024 von +1,3 Prozent auf nur noch +0,3 Prozent eingekürzt. Die wirtschaftliche Erholung im Nachgang der krisengeprägten Vorjahre verzögert sich länger, als noch in der Herbstprojektion erwartet. Für das kommende Jahr 2025 wird ein BIP-Anstieg von 1,0 Prozent angenommen. Für die Jahre des mittelfristigen Prognosezeitraums 2026 bis 2028 wird ein jährliches Wachstum von +1,0 Prozent unterstellt.

 

 

 

 

 

 

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