Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zur Bildergalerie . Zum Seiteninhalt

Finanzministerin Heike Taubert zu den bundesweiten Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung: Bisherige Einnahmeerwartungen werden bestätigt.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Einnahmeerwartungen von Bund, Ländern und Gemeinden für die Jahre 2023 bis 2027 zeigen sich stabil. Das ist das Ergebnis des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“, dessen 164. Sitzung in Bad Homburg zu Ende gegangen ist.

Insgesamt werden zwar über alle Jahre des Schätzzeitraumes gesamtstaatliche Mindereinnahmen von 148,7 Milliarden Euro gegenüber der Schätzung vom Oktober 2022 erwartet. Auf Länder und Gemeinden entfallen davon 64,8 Milliarden Euro bzw. 13,6 Milliarden Euro. Diese Mindereinnahmen sind aber ausschließlich auf Steuerrechtsänderungen zurückzuführen, die in der vergangenen Schätzung noch unberücksichtigt geblieben sind – wie etwa in Folge des Inflationsausgleichsgesetzes zum Abbau der „kalten Progression“ sowie des Jahressteuergesetzes 2022. Der Arbeitskreis Steuerschätzungen darf solche Rechtsänderungen, die noch nicht beschlossen sind, auch nicht in seiner Schätzung berücksichtigen. Ohne diese Steuerrechtsänderungen ergäben sich konjunkturell bedingte gesamtstaatliche Mehreinnahmen gegenüber der Oktober-Steuerschätzung von 21,5 Milliarden Euro.

Die Thüringer Finanzministerin sagte dazu: „Mit Blick auf die laufende Aufstellung des Haushalts 2024 bereiten mir die Ergebnisse der Steuerschätzung keine Sorge. Für die absehbaren Steuerrechtsänderungen haben wir in unseren Ansätzen frühzeitig Vorsorge getroffen.“ Insofern werden sich in den Thüringer Zahlen die seit der letzten Schätzung fortgesetzte konjunkturelle Erholung widerspiegeln. „Die nun vorliegenden Ergebnisse zeigen aber auch, dass die Steuerschätzung uns nicht bei unseren Hausaufgaben hilft. Es wird keine nennenswerten Mehreinnahmen geben, die uns die Haushaltsaufstellung erleichtern“, so Heike Taubert.

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hatte vom 9. bis 11. Mai 2023 in Bad Homburg getagt. Die Auswirkungen der aktuellen Mai-Steuerschätzung für die Jahre 2023 bis 2027 auf Thüringen und seine Kommunen werden in der kommenden Woche am 16. Mai 2023 in der Kabinettsitzung der Landesregierung beraten und anschließend in der Regierungsmedienkonferenz vorgestellt.

Grundlagen der Steuerschätzung

Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vom April 2023. Danach wird die Prognose für das Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes (BIP) im Vergleich zur Oktober-Steuerschätzung für das laufende Jahr 2023 von -0,4 Prozent auf +0,4 Prozent angehoben. Gleichzeitig wurde die erwartete Inflationsrate um 1,1 Prozentpunkte auf 5,9 Prozent abgesenkt. Wesentliche Ursachen für die Anhebung der Wachstumserwartung sind der deutlich bessere Konjunkturverlauf im 2. Halbjahr 2022 sowie das Ausbleiben einer befürchteten Gasmangellage. Für das kommende Jahr 2024 wird ein BIP-Anstieg von 1,6 Prozent sowie eine Inflationsrate von 2,7 Prozent erwartet. Für die Jahre des mittelfristigen Prognosezeitraums 2025 bis 2027 wird ein durchschnittliches Wachstum von 0,8 Prozent pro Jahr sowie eine Annäherung der Inflationsrate an die Zielmarke der Europäischen Zentralbank von 2 Prozent unterstellt.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

Slider im Content-Bereich

Finanzministerin Heike Taubert zu den bundesweiten Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung: Bisherige Einnahmeerwartungen werden bestätigt.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Einnahmeerwartungen von Bund, Ländern und Gemeinden für die Jahre 2023 bis 2027 zeigen sich stabil. Das ist das Ergebnis des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“, dessen 164. Sitzung in Bad Homburg zu Ende gegangen ist.

Insgesamt werden zwar über alle Jahre des Schätzzeitraumes gesamtstaatliche Mindereinnahmen von 148,7 Milliarden Euro gegenüber der Schätzung vom Oktober 2022 erwartet. Auf Länder und Gemeinden entfallen davon 64,8 Milliarden Euro bzw. 13,6 Milliarden Euro. Diese Mindereinnahmen sind aber ausschließlich auf Steuerrechtsänderungen zurückzuführen, die in der vergangenen Schätzung noch unberücksichtigt geblieben sind – wie etwa in Folge des Inflationsausgleichsgesetzes zum Abbau der „kalten Progression“ sowie des Jahressteuergesetzes 2022. Der Arbeitskreis Steuerschätzungen darf solche Rechtsänderungen, die noch nicht beschlossen sind, auch nicht in seiner Schätzung berücksichtigen. Ohne diese Steuerrechtsänderungen ergäben sich konjunkturell bedingte gesamtstaatliche Mehreinnahmen gegenüber der Oktober-Steuerschätzung von 21,5 Milliarden Euro.

Die Thüringer Finanzministerin sagte dazu: „Mit Blick auf die laufende Aufstellung des Haushalts 2024 bereiten mir die Ergebnisse der Steuerschätzung keine Sorge. Für die absehbaren Steuerrechtsänderungen haben wir in unseren Ansätzen frühzeitig Vorsorge getroffen.“ Insofern werden sich in den Thüringer Zahlen die seit der letzten Schätzung fortgesetzte konjunkturelle Erholung widerspiegeln. „Die nun vorliegenden Ergebnisse zeigen aber auch, dass die Steuerschätzung uns nicht bei unseren Hausaufgaben hilft. Es wird keine nennenswerten Mehreinnahmen geben, die uns die Haushaltsaufstellung erleichtern“, so Heike Taubert.

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hatte vom 9. bis 11. Mai 2023 in Bad Homburg getagt. Die Auswirkungen der aktuellen Mai-Steuerschätzung für die Jahre 2023 bis 2027 auf Thüringen und seine Kommunen werden in der kommenden Woche am 16. Mai 2023 in der Kabinettsitzung der Landesregierung beraten und anschließend in der Regierungsmedienkonferenz vorgestellt.

Grundlagen der Steuerschätzung

Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vom April 2023. Danach wird die Prognose für das Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes (BIP) im Vergleich zur Oktober-Steuerschätzung für das laufende Jahr 2023 von -0,4 Prozent auf +0,4 Prozent angehoben. Gleichzeitig wurde die erwartete Inflationsrate um 1,1 Prozentpunkte auf 5,9 Prozent abgesenkt. Wesentliche Ursachen für die Anhebung der Wachstumserwartung sind der deutlich bessere Konjunkturverlauf im 2. Halbjahr 2022 sowie das Ausbleiben einer befürchteten Gasmangellage. Für das kommende Jahr 2024 wird ein BIP-Anstieg von 1,6 Prozent sowie eine Inflationsrate von 2,7 Prozent erwartet. Für die Jahre des mittelfristigen Prognosezeitraums 2025 bis 2027 wird ein durchschnittliches Wachstum von 0,8 Prozent pro Jahr sowie eine Annäherung der Inflationsrate an die Zielmarke der Europäischen Zentralbank von 2 Prozent unterstellt.

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

mehr

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

mehr

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

mehr

3 Spalter mit Teasern

Akkordeon

  • Dies ist eine Überschrift

    Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

  • Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

  • Und noch eine Überschrift

    Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua.

    At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.

    Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

    Eine dritte Überschrift

    ... mit Unterüberschrift

    Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

Akkordeon und Linkliste

Teasertypen

Teaser Typ-A

Dies ist ein Teaser #2

weiter ...

Dies ist ein Teaser #2

weiter ...

Teaser Typ-B

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Teaser Typ-C

Dies ist ein Teaser #3

weiter ...

Dies ist ein Teaser #3

weiter ...

Im Gewölbe

Text

mit diversen Ausstellungsstücken

alternativer Text

Bibliothek

mit Wendeltreppe

Festsaal

in der großen Bibliothek

Im Gewölbe

Text

mit diversen Ausstellungsstücken

alternativer Text

Bibliothek

mit Wendeltreppe

Festsaal

in der großen Bibliothek

Content-Slider: Bild des Tages

Content-Slider: Kacheln

Vollbreit-Slider

Bild 16

Lorem Ipsum ...

Bild 15

Lorem Ipsum ...

alternativer Text

Bild 14

Lorem Ipsum ...

Bild 13

Lorem Ipsum ...

Bild 12

Lorem Ipsum ...

alternativer Text

Bild 11

Lorem Ipsum ...

Bild 11

Lorem Ipsum ...

Kulturland Thüringen

Beispieltext

ERROR: Content Element with uid "4735" and type "mask_thvideo" has no rendering definition!

Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Finanzministerin Heike Taubert zu den bundesweiten Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung: Bisherige Einnahmeerwartungen werden bestätigt.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Einnahmeerwartungen von Bund, Ländern und Gemeinden für die Jahre 2023 bis 2027 zeigen sich stabil. Das ist das Ergebnis des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“, dessen 164. Sitzung in Bad Homburg zu Ende gegangen ist.

Insgesamt werden zwar über alle Jahre des Schätzzeitraumes gesamtstaatliche Mindereinnahmen von 148,7 Milliarden Euro gegenüber der Schätzung vom Oktober 2022 erwartet. Auf Länder und Gemeinden entfallen davon 64,8 Milliarden Euro bzw. 13,6 Milliarden Euro. Diese Mindereinnahmen sind aber ausschließlich auf Steuerrechtsänderungen zurückzuführen, die in der vergangenen Schätzung noch unberücksichtigt geblieben sind – wie etwa in Folge des Inflationsausgleichsgesetzes zum Abbau der „kalten Progression“ sowie des Jahressteuergesetzes 2022. Der Arbeitskreis Steuerschätzungen darf solche Rechtsänderungen, die noch nicht beschlossen sind, auch nicht in seiner Schätzung berücksichtigen. Ohne diese Steuerrechtsänderungen ergäben sich konjunkturell bedingte gesamtstaatliche Mehreinnahmen gegenüber der Oktober-Steuerschätzung von 21,5 Milliarden Euro.

Die Thüringer Finanzministerin sagte dazu: „Mit Blick auf die laufende Aufstellung des Haushalts 2024 bereiten mir die Ergebnisse der Steuerschätzung keine Sorge. Für die absehbaren Steuerrechtsänderungen haben wir in unseren Ansätzen frühzeitig Vorsorge getroffen.“ Insofern werden sich in den Thüringer Zahlen die seit der letzten Schätzung fortgesetzte konjunkturelle Erholung widerspiegeln. „Die nun vorliegenden Ergebnisse zeigen aber auch, dass die Steuerschätzung uns nicht bei unseren Hausaufgaben hilft. Es wird keine nennenswerten Mehreinnahmen geben, die uns die Haushaltsaufstellung erleichtern“, so Heike Taubert.

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hatte vom 9. bis 11. Mai 2023 in Bad Homburg getagt. Die Auswirkungen der aktuellen Mai-Steuerschätzung für die Jahre 2023 bis 2027 auf Thüringen und seine Kommunen werden in der kommenden Woche am 16. Mai 2023 in der Kabinettsitzung der Landesregierung beraten und anschließend in der Regierungsmedienkonferenz vorgestellt.

Grundlagen der Steuerschätzung

Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vom April 2023. Danach wird die Prognose für das Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes (BIP) im Vergleich zur Oktober-Steuerschätzung für das laufende Jahr 2023 von -0,4 Prozent auf +0,4 Prozent angehoben. Gleichzeitig wurde die erwartete Inflationsrate um 1,1 Prozentpunkte auf 5,9 Prozent abgesenkt. Wesentliche Ursachen für die Anhebung der Wachstumserwartung sind der deutlich bessere Konjunkturverlauf im 2. Halbjahr 2022 sowie das Ausbleiben einer befürchteten Gasmangellage. Für das kommende Jahr 2024 wird ein BIP-Anstieg von 1,6 Prozent sowie eine Inflationsrate von 2,7 Prozent erwartet. Für die Jahre des mittelfristigen Prognosezeitraums 2025 bis 2027 wird ein durchschnittliches Wachstum von 0,8 Prozent pro Jahr sowie eine Annäherung der Inflationsrate an die Zielmarke der Europäischen Zentralbank von 2 Prozent unterstellt.

Test

Timeline

Finanzministerin Heike Taubert zu den bundesweiten Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung: Bisherige Einnahmeerwartungen werden bestätigt.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Einnahmeerwartungen von Bund, Ländern und Gemeinden für die Jahre 2023 bis 2027 zeigen sich stabil. Das ist das Ergebnis des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“, dessen 164. Sitzung in Bad Homburg zu Ende gegangen ist.

Insgesamt werden zwar über alle Jahre des Schätzzeitraumes gesamtstaatliche Mindereinnahmen von 148,7 Milliarden Euro gegenüber der Schätzung vom Oktober 2022 erwartet. Auf Länder und Gemeinden entfallen davon 64,8 Milliarden Euro bzw. 13,6 Milliarden Euro. Diese Mindereinnahmen sind aber ausschließlich auf Steuerrechtsänderungen zurückzuführen, die in der vergangenen Schätzung noch unberücksichtigt geblieben sind – wie etwa in Folge des Inflationsausgleichsgesetzes zum Abbau der „kalten Progression“ sowie des Jahressteuergesetzes 2022. Der Arbeitskreis Steuerschätzungen darf solche Rechtsänderungen, die noch nicht beschlossen sind, auch nicht in seiner Schätzung berücksichtigen. Ohne diese Steuerrechtsänderungen ergäben sich konjunkturell bedingte gesamtstaatliche Mehreinnahmen gegenüber der Oktober-Steuerschätzung von 21,5 Milliarden Euro.

Die Thüringer Finanzministerin sagte dazu: „Mit Blick auf die laufende Aufstellung des Haushalts 2024 bereiten mir die Ergebnisse der Steuerschätzung keine Sorge. Für die absehbaren Steuerrechtsänderungen haben wir in unseren Ansätzen frühzeitig Vorsorge getroffen.“ Insofern werden sich in den Thüringer Zahlen die seit der letzten Schätzung fortgesetzte konjunkturelle Erholung widerspiegeln. „Die nun vorliegenden Ergebnisse zeigen aber auch, dass die Steuerschätzung uns nicht bei unseren Hausaufgaben hilft. Es wird keine nennenswerten Mehreinnahmen geben, die uns die Haushaltsaufstellung erleichtern“, so Heike Taubert.

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hatte vom 9. bis 11. Mai 2023 in Bad Homburg getagt. Die Auswirkungen der aktuellen Mai-Steuerschätzung für die Jahre 2023 bis 2027 auf Thüringen und seine Kommunen werden in der kommenden Woche am 16. Mai 2023 in der Kabinettsitzung der Landesregierung beraten und anschließend in der Regierungsmedienkonferenz vorgestellt.

Grundlagen der Steuerschätzung

Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vom April 2023. Danach wird die Prognose für das Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes (BIP) im Vergleich zur Oktober-Steuerschätzung für das laufende Jahr 2023 von -0,4 Prozent auf +0,4 Prozent angehoben. Gleichzeitig wurde die erwartete Inflationsrate um 1,1 Prozentpunkte auf 5,9 Prozent abgesenkt. Wesentliche Ursachen für die Anhebung der Wachstumserwartung sind der deutlich bessere Konjunkturverlauf im 2. Halbjahr 2022 sowie das Ausbleiben einer befürchteten Gasmangellage. Für das kommende Jahr 2024 wird ein BIP-Anstieg von 1,6 Prozent sowie eine Inflationsrate von 2,7 Prozent erwartet. Für die Jahre des mittelfristigen Prognosezeitraums 2025 bis 2027 wird ein durchschnittliches Wachstum von 0,8 Prozent pro Jahr sowie eine Annäherung der Inflationsrate an die Zielmarke der Europäischen Zentralbank von 2 Prozent unterstellt.

Stellenangebote des Öffentlichen Dienstes in Thüringen

Der Freistaat Thüringen in den sozialen Netzwerken: