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Finanzministerin Heike Taubert zu den bundesweiten Ergebnissen der Oktober-Steuerschätzung: „Wirtschaftliche Schwächephase fordert erneute Abwärtskorrektur der Steuereinnahmen – aber Talsohle scheint erreicht“


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Einnahmeerwartungen von Bund, Ländern und Gemeinden für die Jahre 2024 bis 2029 müssen abermals nach unten korrigiert werden. Das ist das Ergebnis des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“, dessen 167. Sitzung in Gotha heute zu Ende gegangen ist. Insgesamt werden über alle Jahre des Schätzzeitraumes gesamtstaatliche Mindereinnahmen von 58,1 Milliarden Euro gegenüber der Schätzung vom Mai 2024 erwartet. Auf Länder und Gemeinden entfallen davon 22,8 Milliarden Euro bzw. 2,7 Milliarden Euro.

Finanzministerin Heike Taubert dazu: „Die deutsche Wirtschaft befindet sich mit einigen Aufs und Abs seit nunmehr fast vier Jahren in einer Seitwärtsbewegung, auch wenn derzeit erste Anzeichen für eine konjunkturelle Belebung sichtbar werden. Diese wirtschaftliche Entwicklung bleibt nicht ohne Auswirkungen auf die Steuereinnahmen.“

Die aktuelle konjunkturelle Lage und die gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen lassen befürchten, dass auch in kommenden Jahren nur mit einer geringen Dynamik bei den Steuereinnahmen zu rechnen ist. Ministerin Taubert: „Für den Haushaltsentwurf 2025 mussten wir bereits alle Rücklagen des Landes auflösen, um die geplanten Ausgaben zu finanzieren. Anders als früher können wir weniger Steuereinnahmen nun nicht mehr durch mehr Rücklagenentnahme ausgleichen.“

Trotz der Abwärtskorrektur der erwarteten Steuereinnahmen werden sie auch in den kommenden Jahren weiter steigen – von 916 Milliarden Euro im Jahr 2023 auf 1.134 Milliarden Euro im Jahr 2029. „Unsere Steuereinnahmen sinken nicht, sie steigen nur nicht mehr so stark, wie wir es vielleicht aus früheren Jahren gewohnt waren. Ich habe wiederholt darauf hingewiesen, dass wir uns dieser neuen Realität stellen müssen“, sagt Heike Taubert.

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat vom 22. bis 24. Oktober 2024 in Gotha getagt. Die Auswirkungen der aktuellen Oktober-Steuerschätzung für die Jahre 2024 bis 2029 auf Thüringen und seine Kommunen werden in der kommenden Woche am 28. Oktober 2024 um 14.00 Uhr in einer Pressekonferenz im Thüringer Finanzministerium (Ludwig-Erhard-Ring 7 in 99099 Erfurt, Raum 4/308) vorgestellt.

 

Grundlagen der Steuerschätzung 

Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Herbstprojektion der Bundesregierung vom Oktober 2024. Danach wird für das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) für das laufende Jahr 2024 ein Rückgang von -0,2 Prozent erwartet. Zuvor war die Bundesregierung noch von einem Wachstum von +0,3 Prozent ausgegangen. Für die kommenden beiden Jahre wird eine Beschleunigung der konjunkturellen Dynamik auf +1,1 Prozent im Jahr 2025 und +1,6 Prozent im Jahr 2026 vorausgesagt. Für die Jahre des mittelfristigen Prognosezeitraums 2027 bis 2029 wird ein jährliches Wachstum von +0,9 Prozent unterstellt.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert zu den bundesweiten Ergebnissen der Oktober-Steuerschätzung: „Wirtschaftliche Schwächephase fordert erneute Abwärtskorrektur der Steuereinnahmen – aber Talsohle scheint erreicht“


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Einnahmeerwartungen von Bund, Ländern und Gemeinden für die Jahre 2024 bis 2029 müssen abermals nach unten korrigiert werden. Das ist das Ergebnis des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“, dessen 167. Sitzung in Gotha heute zu Ende gegangen ist. Insgesamt werden über alle Jahre des Schätzzeitraumes gesamtstaatliche Mindereinnahmen von 58,1 Milliarden Euro gegenüber der Schätzung vom Mai 2024 erwartet. Auf Länder und Gemeinden entfallen davon 22,8 Milliarden Euro bzw. 2,7 Milliarden Euro.

Finanzministerin Heike Taubert dazu: „Die deutsche Wirtschaft befindet sich mit einigen Aufs und Abs seit nunmehr fast vier Jahren in einer Seitwärtsbewegung, auch wenn derzeit erste Anzeichen für eine konjunkturelle Belebung sichtbar werden. Diese wirtschaftliche Entwicklung bleibt nicht ohne Auswirkungen auf die Steuereinnahmen.“

Die aktuelle konjunkturelle Lage und die gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen lassen befürchten, dass auch in kommenden Jahren nur mit einer geringen Dynamik bei den Steuereinnahmen zu rechnen ist. Ministerin Taubert: „Für den Haushaltsentwurf 2025 mussten wir bereits alle Rücklagen des Landes auflösen, um die geplanten Ausgaben zu finanzieren. Anders als früher können wir weniger Steuereinnahmen nun nicht mehr durch mehr Rücklagenentnahme ausgleichen.“

Trotz der Abwärtskorrektur der erwarteten Steuereinnahmen werden sie auch in den kommenden Jahren weiter steigen – von 916 Milliarden Euro im Jahr 2023 auf 1.134 Milliarden Euro im Jahr 2029. „Unsere Steuereinnahmen sinken nicht, sie steigen nur nicht mehr so stark, wie wir es vielleicht aus früheren Jahren gewohnt waren. Ich habe wiederholt darauf hingewiesen, dass wir uns dieser neuen Realität stellen müssen“, sagt Heike Taubert.

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat vom 22. bis 24. Oktober 2024 in Gotha getagt. Die Auswirkungen der aktuellen Oktober-Steuerschätzung für die Jahre 2024 bis 2029 auf Thüringen und seine Kommunen werden in der kommenden Woche am 28. Oktober 2024 um 14.00 Uhr in einer Pressekonferenz im Thüringer Finanzministerium (Ludwig-Erhard-Ring 7 in 99099 Erfurt, Raum 4/308) vorgestellt.

 

Grundlagen der Steuerschätzung 

Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Herbstprojektion der Bundesregierung vom Oktober 2024. Danach wird für das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) für das laufende Jahr 2024 ein Rückgang von -0,2 Prozent erwartet. Zuvor war die Bundesregierung noch von einem Wachstum von +0,3 Prozent ausgegangen. Für die kommenden beiden Jahre wird eine Beschleunigung der konjunkturellen Dynamik auf +1,1 Prozent im Jahr 2025 und +1,6 Prozent im Jahr 2026 vorausgesagt. Für die Jahre des mittelfristigen Prognosezeitraums 2027 bis 2029 wird ein jährliches Wachstum von +0,9 Prozent unterstellt.

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Finanzministerin Heike Taubert zu den bundesweiten Ergebnissen der Oktober-Steuerschätzung: „Wirtschaftliche Schwächephase fordert erneute Abwärtskorrektur der Steuereinnahmen – aber Talsohle scheint erreicht“


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Einnahmeerwartungen von Bund, Ländern und Gemeinden für die Jahre 2024 bis 2029 müssen abermals nach unten korrigiert werden. Das ist das Ergebnis des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“, dessen 167. Sitzung in Gotha heute zu Ende gegangen ist. Insgesamt werden über alle Jahre des Schätzzeitraumes gesamtstaatliche Mindereinnahmen von 58,1 Milliarden Euro gegenüber der Schätzung vom Mai 2024 erwartet. Auf Länder und Gemeinden entfallen davon 22,8 Milliarden Euro bzw. 2,7 Milliarden Euro.

Finanzministerin Heike Taubert dazu: „Die deutsche Wirtschaft befindet sich mit einigen Aufs und Abs seit nunmehr fast vier Jahren in einer Seitwärtsbewegung, auch wenn derzeit erste Anzeichen für eine konjunkturelle Belebung sichtbar werden. Diese wirtschaftliche Entwicklung bleibt nicht ohne Auswirkungen auf die Steuereinnahmen.“

Die aktuelle konjunkturelle Lage und die gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen lassen befürchten, dass auch in kommenden Jahren nur mit einer geringen Dynamik bei den Steuereinnahmen zu rechnen ist. Ministerin Taubert: „Für den Haushaltsentwurf 2025 mussten wir bereits alle Rücklagen des Landes auflösen, um die geplanten Ausgaben zu finanzieren. Anders als früher können wir weniger Steuereinnahmen nun nicht mehr durch mehr Rücklagenentnahme ausgleichen.“

Trotz der Abwärtskorrektur der erwarteten Steuereinnahmen werden sie auch in den kommenden Jahren weiter steigen – von 916 Milliarden Euro im Jahr 2023 auf 1.134 Milliarden Euro im Jahr 2029. „Unsere Steuereinnahmen sinken nicht, sie steigen nur nicht mehr so stark, wie wir es vielleicht aus früheren Jahren gewohnt waren. Ich habe wiederholt darauf hingewiesen, dass wir uns dieser neuen Realität stellen müssen“, sagt Heike Taubert.

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat vom 22. bis 24. Oktober 2024 in Gotha getagt. Die Auswirkungen der aktuellen Oktober-Steuerschätzung für die Jahre 2024 bis 2029 auf Thüringen und seine Kommunen werden in der kommenden Woche am 28. Oktober 2024 um 14.00 Uhr in einer Pressekonferenz im Thüringer Finanzministerium (Ludwig-Erhard-Ring 7 in 99099 Erfurt, Raum 4/308) vorgestellt.

 

Grundlagen der Steuerschätzung 

Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Herbstprojektion der Bundesregierung vom Oktober 2024. Danach wird für das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) für das laufende Jahr 2024 ein Rückgang von -0,2 Prozent erwartet. Zuvor war die Bundesregierung noch von einem Wachstum von +0,3 Prozent ausgegangen. Für die kommenden beiden Jahre wird eine Beschleunigung der konjunkturellen Dynamik auf +1,1 Prozent im Jahr 2025 und +1,6 Prozent im Jahr 2026 vorausgesagt. Für die Jahre des mittelfristigen Prognosezeitraums 2027 bis 2029 wird ein jährliches Wachstum von +0,9 Prozent unterstellt.

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Finanzministerin Heike Taubert zu den bundesweiten Ergebnissen der Oktober-Steuerschätzung: „Wirtschaftliche Schwächephase fordert erneute Abwärtskorrektur der Steuereinnahmen – aber Talsohle scheint erreicht“


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Einnahmeerwartungen von Bund, Ländern und Gemeinden für die Jahre 2024 bis 2029 müssen abermals nach unten korrigiert werden. Das ist das Ergebnis des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“, dessen 167. Sitzung in Gotha heute zu Ende gegangen ist. Insgesamt werden über alle Jahre des Schätzzeitraumes gesamtstaatliche Mindereinnahmen von 58,1 Milliarden Euro gegenüber der Schätzung vom Mai 2024 erwartet. Auf Länder und Gemeinden entfallen davon 22,8 Milliarden Euro bzw. 2,7 Milliarden Euro.

Finanzministerin Heike Taubert dazu: „Die deutsche Wirtschaft befindet sich mit einigen Aufs und Abs seit nunmehr fast vier Jahren in einer Seitwärtsbewegung, auch wenn derzeit erste Anzeichen für eine konjunkturelle Belebung sichtbar werden. Diese wirtschaftliche Entwicklung bleibt nicht ohne Auswirkungen auf die Steuereinnahmen.“

Die aktuelle konjunkturelle Lage und die gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen lassen befürchten, dass auch in kommenden Jahren nur mit einer geringen Dynamik bei den Steuereinnahmen zu rechnen ist. Ministerin Taubert: „Für den Haushaltsentwurf 2025 mussten wir bereits alle Rücklagen des Landes auflösen, um die geplanten Ausgaben zu finanzieren. Anders als früher können wir weniger Steuereinnahmen nun nicht mehr durch mehr Rücklagenentnahme ausgleichen.“

Trotz der Abwärtskorrektur der erwarteten Steuereinnahmen werden sie auch in den kommenden Jahren weiter steigen – von 916 Milliarden Euro im Jahr 2023 auf 1.134 Milliarden Euro im Jahr 2029. „Unsere Steuereinnahmen sinken nicht, sie steigen nur nicht mehr so stark, wie wir es vielleicht aus früheren Jahren gewohnt waren. Ich habe wiederholt darauf hingewiesen, dass wir uns dieser neuen Realität stellen müssen“, sagt Heike Taubert.

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat vom 22. bis 24. Oktober 2024 in Gotha getagt. Die Auswirkungen der aktuellen Oktober-Steuerschätzung für die Jahre 2024 bis 2029 auf Thüringen und seine Kommunen werden in der kommenden Woche am 28. Oktober 2024 um 14.00 Uhr in einer Pressekonferenz im Thüringer Finanzministerium (Ludwig-Erhard-Ring 7 in 99099 Erfurt, Raum 4/308) vorgestellt.

 

Grundlagen der Steuerschätzung 

Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Herbstprojektion der Bundesregierung vom Oktober 2024. Danach wird für das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) für das laufende Jahr 2024 ein Rückgang von -0,2 Prozent erwartet. Zuvor war die Bundesregierung noch von einem Wachstum von +0,3 Prozent ausgegangen. Für die kommenden beiden Jahre wird eine Beschleunigung der konjunkturellen Dynamik auf +1,1 Prozent im Jahr 2025 und +1,6 Prozent im Jahr 2026 vorausgesagt. Für die Jahre des mittelfristigen Prognosezeitraums 2027 bis 2029 wird ein jährliches Wachstum von +0,9 Prozent unterstellt.

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